Immobilienfinanzierung für Selbstständige und Freiberufler

    Selbstständige bekommen eine Baufinanzierung, sie müssen nur mehr belegen als Angestellte. Entscheidend ist, wie die Bank aus deinen Steuerunterlagen ein anrechenbares Einkommen macht.

    Selbstständige Handwerkerin sitzt am Schreibtisch ihrer Werkstatt und sortiert Steuerbescheide und Auswertungen für die Bank
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Banken prüfen bei Selbstständigen kein festes Monatsgehalt, sondern rechnen aus Steuerbescheiden und Gewinnermittlungen ein dauerhaft erzielbares Einkommen aus.
    • Meist zählt ein Durchschnitt aus mehreren abgeschlossenen Jahren, bei fallender Tendenz häufig nur das schwächste Jahr. Wie viele Jahre verlangt werden und wie gerechnet wird, legt jede Bank selbst fest.
    • Weil die Regeln von Haus zu Haus stark auseinandergehen, entscheidet die Auswahl der angefragten Bank bei Selbstständigen oft mehr über die Zusage als die Zahlen selbst.

    Warum Banken bei Selbstständigen anders prüfen

    Banken prüfen bei Selbstständigen und Freiberuflern anders, weil ihnen die eine Zahl fehlt, an der sie sich bei Angestellten festhalten: das feste Monatsnetto. Statt drei Gehaltsabrechnungen müssen sie aus Steuerunterlagen selbst ableiten, wie viel Einkommen dauerhaft zur Verfügung steht.

    Dahinter steckt keine Skepsis gegenüber der Selbstständigkeit, sondern die Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB. Die Bank muss begründen können, dass du die Rate über die gesamte Laufzeit tragen kannst. Bei schwankenden Einkünften braucht sie dafür einen längeren Betrachtungszeitraum und mehr Belege.

    Praktisch heißt das zweierlei. Der Prüfweg ist aufwendiger und dauert länger, weil ein Kreditanalyst die Zahlen von Hand ansieht statt einer automatischen Vorprüfung. Und die Anforderungen unterscheiden sich stark: Was die eine Bank ablehnt, ist für die nächste ein sauberer Fall. Der Ablauf einer Baufinanzierung bleibt derselbe, nur die Einkommensprüfung ist ausführlicher.

    Welche Unterlagen die Bank verlangt

    Im Kern verlangen Banken vier Bausteine: Einkommensteuerbescheide, die Gewinnermittlung oder Bilanz, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und Kontoauszüge. Alles andere kommt fallabhängig dazu.

    Wie viele Jahrgänge gefordert werden und ob eine BWA reicht, legt jede Bank selbst fest. Stell die Unterlagen deshalb vollständig zusammen, bevor die erste Anfrage rausgeht. Nachreichungen in mehreren Schüben verlängern die Bearbeitung am stärksten.

    Unterlage Was die Bank daran abliest
    Einkommensteuerbescheide Die anerkannten Einkünfte je Jahr, meist die wichtigste Grundlage für das anrechenbare Einkommen. Der Bescheid gilt als geprüft, die eigene Aufstellung nicht.
    Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz Wie der Gewinn zustande kommt. Bilanzierende Betriebe liefern zusätzlich Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, oft mit dem Bericht des Steuerberaters.
    Betriebswirtschaftliche Auswertung Den aktuellen Verlauf im laufenden Jahr. Meist wird die BWA des letzten abgeschlossenen Monats verlangt, häufig zusammen mit der Summen- und Saldenliste.
    Kontoauszüge Ob Einnahmen und Entnahmen zu den Zahlen passen. Angefragt werden je nach Bank private und geschäftliche Konten, in der Regel über mehrere Monate.
    Gewerbeanmeldung, Kammer- oder Handelsregisterauszug Seit wann der Betrieb besteht und in welcher Rechtsform du tätig bist.
    Auftragsbestand, Mandats- oder Kundenliste Wie stabil die Einnahmen sind. Wird nicht immer verlangt, hilft aber bei Klumpenrisiken und bei jungen Betrieben.
    Selbstauskunft und Vermögensaufstellung Eigenkapital, Rücklagen, laufende Verpflichtungen und bestehende Immobilien im Bestand.

    Reiche Steuerbescheide immer vollständig ein, inklusive aller Seiten und Anlagen. Fehlende Seiten führen fast immer zu einer Rückfrage und kosten mehrere Tage.

    So ermittelt die Bank dein anrechenbares Einkommen

    Angerechnet wird nicht dein Umsatz und auch nicht das, was du privat entnimmst, sondern der versteuerte Gewinn aus den Steuerbescheiden. Aus mehreren abgeschlossenen Jahren bildet die Bank daraus einen Wert, den sie als dauerhaft erzielbar ansieht.

    Der Durchschnitt mehrerer Jahre ist dabei die Regel, weil ein einzelnes Jahr zu leicht durch Sondereffekte verzerrt wird: ein großer Auftrag, eine Investition, ein Steuerwahlrecht. Mehrere Jahre glätten das. Wie viele Jahre herangezogen werden und ob das jüngste Jahr stärker gewichtet wird, entscheidet jede Bank nach eigenen Richtlinien.

    1. Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit je Jahr aus den Steuerbescheiden übernehmen.
    2. Sondereffekte betrachten, etwa außerordentliche Erträge oder einmalige Aufwendungen. Manche Banken korrigieren sie heraus, andere nicht.
    3. Aus den Jahren einen Wert bilden, in der Regel als Durchschnitt.
    4. Bei fallender Tendenz wird häufig nicht der Durchschnitt, sondern das schwächste Jahr angesetzt. Steigende Gewinne werden dagegen selten voll angerechnet.
    5. Vom Ergebnis Steuern, Sozialabgaben und die private Altersvorsorge abziehen, um zum monatlich verfügbaren Betrag zu kommen.
    6. Den Betrag in die Haushaltsrechnung stellen und der geplanten Rate gegenüberstellen.

    Ob Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge oder Rückstellungen dem Gewinn wieder zugerechnet werden, ist eine steuerliche Frage mit direkter Wirkung auf die Finanzierung. Sprich die Jahre vor dem Kauf mit deinem Steuerberater durch, denn eine auf Steuerersparnis optimierte Gewinnermittlung senkt zugleich das anrechenbare Einkommen.

    Welche Rolle Betriebsdauer und Branche spielen

    Die Betriebsdauer entscheidet vor allem darüber, wie viele Jahre die Bank überhaupt auswerten kann. Wer erst kurz selbstständig ist, hat schlicht weniger geprüfte Jahrgänge vorzulegen, und genau daran scheitern Anfragen häufiger als an der Höhe des Gewinns.

    Eine allgemein gültige Mindestdauer gibt es nicht. Manche Häuser wollen mehrere abgeschlossene Geschäftsjahre sehen, andere lassen kürzere Zeiträume zu, wenn die Vorgeschichte passt, etwa bei der Übernahme einer Praxis nach Jahren als Angestellter im selben Fach.

    Die Branche wirkt über die Einschätzung der Schwankungsbreite. Freie Berufe mit wiederkehrenden Mandaten und Kammerzulassung gelten vielen Banken als gut planbar. Projektgeschäft mit wenigen großen Kunden oder konjunkturabhängige Gewerke werden vorsichtiger bewertet. Auch das ist keine feste Liste, sondern hängt an der Risikopolitik des einzelnen Hauses.

    Was bei GmbH-Geschäftsführern anders ist

    Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit maßgeblicher Beteiligung wird von den meisten Banken wie ein Selbstständiger behandelt, obwohl er ein festes Gehalt bezieht. Der Grund ist einfach: Wer über sein eigenes Gehalt mitbestimmen kann, hat kein von außen gesichertes Einkommen.

    Für dich bedeutet das eine doppelte Unterlagenliste. Neben Lohnabrechnungen und Einkommensteuerbescheid prüft die Bank die Jahresabschlüsse der Gesellschaft, oft mehrere Jahre, dazu die aktuelle BWA. Angesehen werden Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Gesellschafterdarlehen und die Frage, ob Gehalt und Ausschüttungen aus dem Ergebnis tragfähig sind.

    Wo die Grenze zwischen Angestellten- und Selbstständigenprüfung liegt, legt jede Bank selbst fest, häufig an der Höhe der Beteiligung und an einer Sperrminorität. Bei kleinen Anteilen ohne Einfluss auf die Geschäftsführung stufen manche Häuser als Angestellten ein. Frag diesen Punkt aktiv ab, bevor du Unterlagen zusammenstellst.

    Tantiemen, Gewinnausschüttungen und Zuführungen zur Pensionsrückstellung werden nicht überall gleich behandelt. Kläre die steuerliche Seite mit deinem Steuerberater, bevor du Zahlen in die Selbstauskunft schreibst.

    Wie private und betriebliche Verbindlichkeiten wirken

    Betriebliche Schulden bleiben bei Selbstständigen selten außen vor. Sie stehen im Jahresabschluss und fließen bei vielen Banken in die Bewertung ein, besonders wenn du als Einzelunternehmer haftest oder für ein Gesellschaftsdarlehen persönlich bürgst.

    Private Verbindlichkeiten wandern ohnehin direkt in die Haushaltsrechnung. Ratenkredite, Leasingraten und Kreditkartenrahmen mindern den frei verfügbaren Betrag und damit die mögliche Rate. Kleinere Kredite vor der Anfrage abzulösen, wirkt hier oft stärker als zusätzliches Eigenkapital.

    Ein eigener Punkt ist der Kontokorrentrahmen. Wird er dauerhaft ausgeschöpft, liest die Bank daraus einen Liquiditätsengpass ab, auch wenn die Gewinne stimmen.

    Vermietete Objekte im Bestand zählen doppelt: Die Mieteinnahmen erhöhen das Einkommen, die Darlehensraten belasten es. Wie viel der Miete angesetzt wird, ist von Bank zu Bank verschieden. Bei einer Finanzierung als Kapitalanlage entscheidet dieser Ansatz oft darüber, ob die Rechnung aufgeht.

    So verbesserst du deine Chancen

    Den größten Hebel hast du nicht am Tag der Anfrage, sondern in den Monaten davor. Wer seine Unterlagen früh ordnet und die letzten Jahre sauber erklären kann, kommt bei Selbstständigen fast immer weiter als der, der nur nach dem günstigsten Zins sucht.

    • Unterlagen vollständig vorlegen. Steuerbescheide, Gewinnermittlungen und eine aktuelle BWA in einem Paket. Vollständigkeit wirkt in der Kreditabteilung wie ein Qualitätsmerkmal und verkürzt die Bearbeitung spürbar.
    • Schwankungen selbst erklären. Ein Umsatzeinbruch, eine große Investition oder ein Wechsel des Geschäftsmodells sollten kurz und schriftlich erläutert sein. Ohne Erklärung setzt die Bank im Zweifel das schlechteste Jahr an.
    • Aktuelle Zahlen nachschieben. Läuft das Jahr besser als der Bescheid vermuten lässt, ist die BWA dein wichtigstes Argument. Steht der neue Steuerbescheid kurz bevor, lohnt es sich manchmal, die Anfrage darauf abzustimmen.
    • Kleinkredite und Rahmen abbauen. Jede abgelöste Rate erhöht den verfügbaren Betrag in der Haushaltsrechnung. Ungenutzte Kreditlinien lässt du am besten schließen.
    • Eigenkapital und Reserve trennen. Die Bank will sehen, dass nach dem Kauf noch Liquidität für den Betrieb bleibt. Wer den letzten Euro einbringt, wirkt nicht solider, sondern angreifbarer.

    Warum der Bankenvergleich hier besonders viel bringt

    Bei Selbstständigen entscheidet die Auswahl der angefragten Bank oft mehr über die Zusage als die Zahlen selbst. Weil jedes Haus eigene Richtlinien zu Betriebsdauer, Jahrgängen und Einkommensermittlung hat, führt derselbe Fall bei einer Bank zur Ablehnung und bei der nächsten zu einer sauberen Zusage.

    Die Unterschiede liegen an Stellen, die von außen nicht sichtbar sind: geforderte Jahrgänge, Umgang mit Abschreibungen, Einstufung einer GmbH-Beteiligung, Ansatz von Mieteinnahmen. Ein Zinsvergleich im Netz zeigt davon nichts, weil er nur den Preis abbildet, nicht die Annahmebedingungen.

    Deshalb ist der Weg über einen Vergleich mehrerer Banken bei Selbstständigen wertvoller als bei Angestellten. Sinnvoll ist es, den Fall vorab anonym mit zwei oder drei Häusern zu besprechen, deren Richtlinien zur eigenen Situation passen, und erst danach die vollständige Anfrage zu stellen.

    Plane den Vorlauf so, dass die Unterlagen stehen, bevor ein Notartermin im Raum steht. Bei FinanzPlusImmo beginnt die Arbeit an solchen Fällen deshalb mit den Steuerunterlagen und nicht mit dem Zins.

    Die Angaben in diesem Beitrag beschreiben die übliche Vorgehensweise. Verbindlich sind allein die Richtlinien der jeweiligen Bank und deren Prüfung im Einzelfall.

    Häufige Fragen

    Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Viele Häuser wollen mehrere abgeschlossene Geschäftsjahre sehen, andere prüfen auch kürzere Zeiträume, wenn die Vorgeschichte passt, etwa bei einer Praxisübernahme nach Jahren als Angestellter in derselben Fachrichtung. Eine allgemein gültige Mindestdauer gibt es nicht, deshalb lohnt die Vorabfrage bei mehreren Banken.

    Ausgangspunkt sind die Einkünfte aus den Einkommensteuerbescheiden, nicht die Umsätze und nicht die privaten Entnahmen. Aus mehreren Jahren bildet die Bank in der Regel einen Durchschnitt. Einige Häuser korrigieren einmalige Effekte heraus, zum Beispiel Abschreibungen oder außerordentliche Erträge. Ob und wie das geschieht, regelt jede Bank in ihren eigenen Richtlinien.

    Meist nicht. Fällt der Gewinn von Jahr zu Jahr, setzen viele Banken das schwächste Jahr an oder verlangen eine Erklärung für den Rückgang. Steigende Gewinne werden dagegen selten voll angerechnet, weil die Bank ein dauerhaft erzielbares Einkommen sucht. Eine schriftliche Begründung mit Belegen hilft in beiden Richtungen.

    Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer gilt bei den meisten Banken nicht als Angestellter, auch wenn er ein Gehalt bezieht. Neben Lohnabrechnungen und Steuerbescheid werden dann zusätzlich die Jahresabschlüsse der Gesellschaft geprüft. Bei einer kleinen Beteiligung ohne Sperrminorität stufen manche Häuser dagegen als Angestellten ein. Die Grenze setzt jede Bank selbst.

    Ja, meistens. Betriebliche Darlehen, Kontokorrentlinien und Leasingverträge tauchen im Jahresabschluss auf und fließen bei vielen Banken in die Haushaltsrechnung ein, besonders wenn du persönlich bürgst oder als Einzelunternehmer haftest. Lege die Verträge von Anfang an offen, denn die Bank findet sie ohnehin in den Unterlagen.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehe bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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