Immobilienfinanzierung für Selbstständige und Freiberufler

    Selbstständige bekommen eine Baufinanzierung, sie müssen nur mehr belegen als Angestellte. Entscheidend ist, wie die Bank aus Ihren Steuerunterlagen ein anrechenbares Einkommen macht.

    Tischlermeister an der Werkbank mit Plänen und Tablet, darunter die Überschrift „Finanzierung ohne Gehaltsabrechnung“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Banken prüfen bei Selbstständigen kein festes Monatsgehalt, sondern rechnen aus Steuerbescheiden und Gewinnermittlungen ein dauerhaft erzielbares Einkommen aus.
    • Meist zählt ein Durchschnitt aus mehreren abgeschlossenen Jahren, bei fallender Tendenz häufig nur das schwächste Jahr. Wie viele Jahre verlangt werden und wie gerechnet wird, legt jede Bank selbst fest.
    • Weil die Regeln von Bank zu Bank stark auseinandergehen, entscheidet die Auswahl der angefragten Bank bei Selbstständigen oft mehr über die Zusage als die Zahlen selbst.

    Warum Banken bei Selbstständigen anders prüfen

    Banken prüfen bei Selbstständigen und Freiberuflern anders, weil ihnen die eine Zahl fehlt, an der sie sich bei Angestellten festhalten: das feste Monatsnetto. Statt drei Gehaltsabrechnungen müssen sie aus Steuerunterlagen selbst ableiten, wie viel Einkommen dauerhaft zur Verfügung steht.

    Dahinter steckt keine Skepsis gegenüber der Selbstständigkeit, sondern die Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB. Die Bank muss begründen können, dass Sie die Rate über die gesamte Laufzeit tragen können. Bei schwankenden Einkünften braucht sie dafür einen längeren Betrachtungszeitraum und mehr Belege.

    Praktisch heißt das zweierlei. Der Prüfweg ist aufwendiger und dauert länger, weil ein Kreditanalyst die Zahlen von Hand ansieht statt einer automatischen Vorprüfung. Und die Anforderungen unterscheiden sich stark: Was die eine Bank ablehnt, ist für die nächste ein sauberer Fall. Der Ablauf einer Baufinanzierung bleibt derselbe, nur die Einkommensprüfung ist ausführlicher.

    Welche Unterlagen die Bank verlangt

    Im Kern verlangen Banken vier Bausteine: Einkommensteuerbescheide, die Gewinnermittlung oder Bilanz, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und Kontoauszüge. Alles andere kommt fallabhängig dazu.

    Wie viele Jahrgänge gefordert werden und ob eine BWA reicht, legt jede Bank selbst fest. Stellen Sie die Unterlagen deshalb vollständig zusammen, bevor die erste Anfrage rausgeht. Nachreichungen in mehreren Schüben verlängern die Bearbeitung am stärksten.

    UnterlageEinkommensteuerbescheide Was die Bank daran abliestDie anerkannten Einkünfte je Jahr, meist die wichtigste Grundlage für das anrechenbare Einkommen. Der Bescheid gilt als geprüft, die eigene Aufstellung nicht.
    UnterlageEinnahmenüberschussrechnung oder Bilanz Was die Bank daran abliestWie der Gewinn zustande kommt. Bilanzierende Betriebe liefern zusätzlich Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, oft mit dem Bericht des Steuerberaters.
    UnterlageBetriebswirtschaftliche Auswertung Was die Bank daran abliestDen aktuellen Verlauf im laufenden Jahr. Meist wird die BWA des letzten abgeschlossenen Monats verlangt, häufig zusammen mit der Summen- und Saldenliste.
    UnterlageKontoauszüge Was die Bank daran abliestOb Einnahmen und Entnahmen zu den Zahlen passen. Angefragt werden je nach Bank private und geschäftliche Konten, in der Regel über mehrere Monate.
    UnterlageGewerbeanmeldung, Kammer- oder Handelsregisterauszug Was die Bank daran abliestSeit wann der Betrieb besteht und in welcher Rechtsform Sie tätig sind.
    UnterlageAuftragsbestand, Mandats- oder Kundenliste Was die Bank daran abliestWie stabil die Einnahmen sind. Wird nicht immer verlangt, hilft aber bei Klumpenrisiken und bei jungen Betrieben.
    UnterlageSelbstauskunft und Vermögensaufstellung Was die Bank daran abliestEigenkapital, Rücklagen, laufende Verpflichtungen und bestehende Immobilien im Bestand.

    Reichen Sie Steuerbescheide immer vollständig ein, inklusive aller Seiten und Anlagen. Fehlende Seiten führen fast immer zu einer Rückfrage und kosten mehrere Tage.

    So ermittelt die Bank Ihr anrechenbares Einkommen

    Angerechnet wird nicht Ihr Umsatz und auch nicht das, was Sie privat entnehmen, sondern der versteuerte Gewinn aus den Steuerbescheiden. Aus mehreren abgeschlossenen Jahren bildet die Bank daraus einen Wert, den sie als dauerhaft erzielbar ansieht.

    Der Durchschnitt mehrerer Jahre ist dabei die Regel, weil ein einzelnes Jahr zu leicht durch Sondereffekte verzerrt wird: ein großer Auftrag, eine Investition, ein Steuerwahlrecht. Mehrere Jahre glätten das. Wie viele Jahre herangezogen werden und ob das jüngste Jahr stärker gewichtet wird, entscheidet jede Bank nach eigenen Richtlinien.

    1. Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit je Jahr aus den Steuerbescheiden übernehmen.
    2. Sondereffekte betrachten, etwa außerordentliche Erträge oder einmalige Aufwendungen. Manche Banken korrigieren sie heraus, andere nicht.
    3. Aus den Jahren einen Wert bilden, in der Regel als Durchschnitt.
    4. Bei fallender Tendenz wird häufig nicht der Durchschnitt, sondern das schwächste Jahr angesetzt. Steigende Gewinne werden dagegen selten voll angerechnet.
    5. Vom Ergebnis Steuern, Sozialabgaben und die private Altersvorsorge abziehen, um zum monatlich verfügbaren Betrag zu kommen.
    6. Den Betrag in die Haushaltsrechnung stellen und der geplanten Rate gegenüberstellen.

    Ob Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge oder Rückstellungen dem Gewinn wieder zugerechnet werden, ist eine steuerliche Frage mit direkter Wirkung auf die Finanzierung. Sprechen Sie die Jahre vor dem Kauf mit Ihrem Steuerberater durch, denn eine auf Steuerersparnis optimierte Gewinnermittlung senkt zugleich das anrechenbare Einkommen.

    Welche Rolle Betriebsdauer und Branche spielen

    Die Betriebsdauer entscheidet vor allem darüber, wie viele Jahre die Bank überhaupt auswerten kann. Wer erst kurz selbstständig ist, hat schlicht weniger geprüfte Jahrgänge vorzulegen, und genau daran scheitern Anfragen häufiger als an der Höhe des Gewinns.

    Eine allgemein gültige Mindestdauer gibt es nicht. Manche Banken wollen mehrere abgeschlossene Geschäftsjahre sehen, andere lassen kürzere Zeiträume zu, wenn die Vorgeschichte passt, etwa bei der Übernahme einer Praxis nach Jahren als Angestellter im selben Fach.

    Die Branche wirkt über die Einschätzung der Schwankungsbreite. Freie Berufe mit wiederkehrenden Mandaten und Kammerzulassung gelten vielen Banken als gut planbar. Projektgeschäft mit wenigen großen Kunden oder konjunkturabhängige Gewerke werden vorsichtiger bewertet. Auch das ist keine feste Liste, sondern hängt an der Risikopolitik der einzelnen Bank.

    Was bei GmbH-Geschäftsführern anders ist

    Ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit maßgeblicher Beteiligung wird von den meisten Banken wie ein Selbstständiger behandelt, obwohl er ein festes Gehalt bezieht. Der Grund ist einfach: Wer über sein eigenes Gehalt mitbestimmen kann, hat kein von außen gesichertes Einkommen.

    Für Sie bedeutet das eine doppelte Unterlagenliste. Neben Lohnabrechnungen und Einkommensteuerbescheid prüft die Bank die Jahresabschlüsse der Gesellschaft, oft mehrere Jahre, dazu die aktuelle BWA. Angesehen werden Eigenkapital, Verbindlichkeiten, Gesellschafterdarlehen und die Frage, ob Gehalt und Ausschüttungen aus dem Ergebnis tragfähig sind.

    Wo die Grenze zwischen Angestellten- und Selbstständigenprüfung liegt, legt jede Bank selbst fest, häufig an der Höhe der Beteiligung und an einer Sperrminorität. Bei kleinen Anteilen ohne Einfluss auf die Geschäftsführung stufen manche Banken als Angestellten ein. Fragen Sie diesen Punkt aktiv ab, bevor Sie Unterlagen zusammenstellen.

    Tantiemen, Gewinnausschüttungen und Zuführungen zur Pensionsrückstellung werden nicht überall gleich behandelt. Klären Sie die steuerliche Seite mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie Zahlen in die Selbstauskunft schreiben.

    Wie private und betriebliche Verbindlichkeiten wirken

    Betriebliche Schulden bleiben bei Selbstständigen selten außen vor. Sie stehen im Jahresabschluss und fließen bei vielen Banken in die Bewertung ein, besonders wenn Sie als Einzelunternehmer haften oder für ein Gesellschaftsdarlehen persönlich bürgen.

    Private Verbindlichkeiten wandern ohnehin direkt in die Haushaltsrechnung. Ratenkredite, Leasingraten und Kreditkartenrahmen mindern den frei verfügbaren Betrag und damit die mögliche Rate. Kleinere Kredite vor der Anfrage abzulösen, wirkt hier oft stärker als zusätzliches Eigenkapital.

    Ein eigener Punkt ist der Kontokorrentrahmen. Wird er dauerhaft ausgeschöpft, liest die Bank daraus einen Liquiditätsengpass ab, auch wenn die Gewinne stimmen.

    Vermietete Objekte im Bestand zählen doppelt: Die Mieteinnahmen erhöhen das Einkommen, die Darlehensraten belasten es. Wie viel der Miete angesetzt wird, ist von Bank zu Bank verschieden. Bei einer Finanzierung als Kapitalanlage entscheidet dieser Ansatz oft darüber, ob die Rechnung aufgeht.

    So verbessern Sie Ihre Chancen

    Den größten Hebel haben Sie nicht am Tag der Anfrage, sondern in den Monaten davor. Wer seine Unterlagen früh ordnet und die letzten Jahre sauber erklären kann, kommt bei Selbstständigen fast immer weiter als der, der nur nach dem günstigsten Zins sucht.

    • Unterlagen vollständig vorlegen. Steuerbescheide, Gewinnermittlungen und eine aktuelle BWA in einem Paket. Vollständigkeit wirkt in der Kreditabteilung wie ein Qualitätsmerkmal und verkürzt die Bearbeitung spürbar.
    • Schwankungen selbst erklären. Ein Umsatzeinbruch, eine große Investition oder ein Wechsel des Geschäftsmodells sollten kurz und schriftlich erläutert sein. Ohne Erklärung setzt die Bank im Zweifel das schlechteste Jahr an.
    • Aktuelle Zahlen nachschieben. Läuft das Jahr besser als der Bescheid vermuten lässt, ist die BWA Ihr wichtigstes Argument. Steht der neue Steuerbescheid kurz bevor, lohnt es sich manchmal, die Anfrage darauf abzustimmen.
    • Kleinkredite und Rahmen abbauen. Jede abgelöste Rate erhöht den verfügbaren Betrag in der Haushaltsrechnung. Ungenutzte Kreditlinien lassen Sie am besten schließen.
    • Eigenkapital und Reserve trennen. Die Bank will sehen, dass nach dem Kauf noch Liquidität für den Betrieb bleibt. Wer den letzten Euro einbringt, wirkt nicht solider, sondern angreifbarer.

    Warum der Bankenvergleich hier besonders viel bringt

    Bei Selbstständigen entscheidet die Auswahl der angefragten Bank oft mehr über die Zusage als die Zahlen selbst. Weil jede Bank eigene Richtlinien zu Betriebsdauer, Jahrgängen und Einkommensermittlung hat, führt derselbe Fall bei einer Bank zur Ablehnung und bei der nächsten zu einer sauberen Zusage.

    Die Unterschiede liegen an Stellen, die von außen nicht sichtbar sind: geforderte Jahrgänge, Umgang mit Abschreibungen, Einstufung einer GmbH-Beteiligung, Ansatz von Mieteinnahmen. Ein Zinsvergleich im Netz zeigt davon nichts, weil er nur den Preis abbildet, nicht die Annahmebedingungen.

    Deshalb ist der Weg über einen Vergleich mehrerer Banken bei Selbstständigen wertvoller als bei Angestellten. Sinnvoll ist es, den Fall vorab anonym mit zwei oder drei Banken zu besprechen, deren Richtlinien zur eigenen Situation passen, und erst danach die vollständige Anfrage zu stellen.

    Planen Sie den Vorlauf so, dass die Unterlagen stehen, bevor ein Notartermin im Raum steht. Bei FinanzPlusImmo beginnt die Arbeit an solchen Fällen deshalb mit den Steuerunterlagen und nicht mit dem Zins.

    Die Angaben in diesem Beitrag beschreiben die übliche Vorgehensweise. Verbindlich sind allein die Richtlinien der jeweiligen Bank und deren Prüfung im Einzelfall.

    Häufige Fragen

    Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Viele Banken wollen mehrere abgeschlossene Geschäftsjahre sehen, andere prüfen auch kürzere Zeiträume, wenn die Vorgeschichte passt, etwa bei einer Praxisübernahme nach Jahren als Angestellter in derselben Fachrichtung. Eine allgemein gültige Mindestdauer gibt es nicht, deshalb lohnt die Vorabfrage bei mehreren Banken.

    Ausgangspunkt sind die Einkünfte aus den Einkommensteuerbescheiden, nicht die Umsätze und nicht die privaten Entnahmen. Aus mehreren Jahren bildet die Bank in der Regel einen Durchschnitt. Einige Banken korrigieren einmalige Effekte heraus, zum Beispiel Abschreibungen oder außerordentliche Erträge. Ob und wie das geschieht, regelt jede Bank in ihren eigenen Richtlinien.

    Meist nicht. Fällt der Gewinn von Jahr zu Jahr, setzen viele Banken das schwächste Jahr an oder verlangen eine Erklärung für den Rückgang. Steigende Gewinne werden dagegen selten voll angerechnet, weil die Bank ein dauerhaft erzielbares Einkommen sucht. Eine schriftliche Begründung mit Belegen hilft in beiden Richtungen.

    Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer gilt bei den meisten Banken nicht als Angestellter, auch wenn er ein Gehalt bezieht. Neben Lohnabrechnungen und Steuerbescheid werden dann zusätzlich die Jahresabschlüsse der Gesellschaft geprüft. Bei einer kleinen Beteiligung ohne Sperrminorität stufen manche Banken dagegen als Angestellten ein. Die Grenze setzt jede Bank selbst.

    Ja, meistens. Betriebliche Darlehen, Kontokorrentlinien und Leasingverträge tauchen im Jahresabschluss auf und fließen bei vielen Banken in die Haushaltsrechnung ein, besonders wenn Sie persönlich bürgen oder als Einzelunternehmer haften. Legen Sie die Verträge von Anfang an offen, denn die Bank findet sie ohnehin in den Unterlagen.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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