Umschuldung prüfen
Schritt 1 von 9
Auszug aus unseren Bankpartnern
Enis Recica
Seit 2016 in der Finanzbranche, über 1.000 begleitete Finanzierungen. Eingetragener Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Registernummer D-IR9N-6D2DR-51, Aufsicht IHK Koblenz.
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Eine Umschuldung ist die Ablösung bestehender Darlehen durch ein neues Darlehen. Aus mehreren Raten wird eine, aus mehreren Ansprechpartnern einer.
Die neue Bank zahlt dabei die alten Verträge direkt aus und übernimmt die Restschuld. Der Darlehensnehmer bedient danach nur noch einen Vertrag mit einem Zins, einer Laufzeit und einem festen Zahltag.
Je nach Bank und Vertragslage kann sich dabei auch der Zins verbessern oder die Laufzeit besser an Ihre Situation anpassen. Eine Umschuldung ist damit nicht nur eine Aufräumaktion, sondern häufig auch eine Entlastung der monatlichen Rate.
FinanzPlusImmo prüft dafür Ihre laufenden Verträge, holt die Ablösewerte ein und vergleicht sie mit neuen Angeboten aus dem Bankenpool.
Zusammenfassen lassen sich fast alle Verbraucherkredite: Ratenkredite, Autokredite, Ratenkäufe, der Dispositionskredit, Rahmenkredite und Kreditkarten mit Teilzahlung. Eine gesetzliche Grenze, wie viele Kredite in eine Umschuldung gehen, gibt es nicht. Die Grenze setzt Ihre Haushaltsrechnung, denn die neue Rate muss dauerhaft tragbar sein.
Unterschiedlich ist, wann und zu welchen Kosten sich ein Vertrag ablösen lässt. Einen Verbraucherkredit dürfen Sie nach § 500 Absatz 2 BGB jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Eine Entschädigung kann die Bank nach § 502 Absatz 1 BGB nur verlangen, wenn ein gebundener Sollzins vereinbart ist. Bei Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung gelten strengere Regeln.
| Kreditart | Ablösung | Entschädigung an die alte Bank |
|---|---|---|
| Ratenkredit | Jederzeit möglich | Gedeckelt nach § 502 Absatz 3 BGB |
| Autokredit | Jederzeit möglich, der Fahrzeugbrief kommt nach der Ablösung zurück | Gedeckelt nach § 502 Absatz 3 BGB |
| Ratenkauf beim Händler | Jederzeit möglich | Gedeckelt wie beim Ratenkredit |
| Dispositionskredit | Jederzeit möglich | Keine, weil kein gebundener Sollzins besteht |
| Rahmenkredit, Kreditkarte mit Teilzahlung | Jederzeit möglich | In der Regel keine, weil der Sollzins meist variabel ist |
| Immobiliendarlehen mit Zinsbindung | Zum Ende der Zinsbindung, nach zehn Jahren oder bei berechtigtem Interesse | Innerhalb der Zinsbindung ohne gesetzliche Obergrenze |
Eine Umschuldung rechnet sich, wenn der Vorteil des neuen Darlehens die Kosten der Ablösung übersteigt. Ob das der Fall ist, entscheiden drei Prüfpunkte, die immer gemeinsam betrachtet werden müssen.
Ein einzelner Punkt reicht nie für die Entscheidung. Ein deutlich besserer Zins nützt wenig, wenn die Restlaufzeit kurz ist, und eine lange Restlaufzeit hilft nicht, wenn die Ablösekosten den Vorteil aufzehren.
FinanzPlusImmo rechnet diese drei Punkte gemeinsam mit Ihnen durch, bevor Sie etwas unterschreiben. Erst wenn die Rechnung aufgeht, empfehlen wir den Schritt.
Für eine Umschuldung prüft die neue Bank Ihre Bonität so, als würden Sie einen neuen Kredit beantragen. Entscheidend ist, dass die neue Rate in Ihre Haushaltsrechnung passt, nachdem die abgelösten Raten weggefallen sind. Die Höhe der bisherigen Schulden allein entscheidet nicht.
Damit die Bank die alten Raten herausrechnet, muss im Antrag der Verwendungszweck Umschuldung stehen. Die neue Bank zahlt die alten Verträge dann direkt aus. Wird das Geld frei ausgezahlt, zählen die alten Raten in der Prüfung weiter mit, und die Rechnung fällt strenger aus.
Wird ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der Zinsbindung abgelöst, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Entschädigung gleicht der Bank den entgangenen Zins aus.
Ausgenommen ist der Fall, in dem das Zehnjahresrecht nach § 489 BGB greift: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung kann der Darlehensnehmer mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne diese Entschädigung zu zahlen.
Deshalb prüft FinanzPlusImmo zuerst, wann Ihr Vertrag ausgezahlt wurde und ob die Kündigung ohnehin kostenfrei möglich ist. Dieser eine Blick entscheidet oft schon darüber, ob sich die weitere Rechnung überhaupt lohnt.
Läuft Ihre Zinsbindung ohnehin bald aus, ist eine Anschlussfinanzierung meist der einfachere Weg, weil dabei keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Vor Ablauf der Zinsbindung und vor Ablauf der zehn Jahre lässt sich ein Immobiliendarlehen nach § 490 Absatz 2 BGB nur vorzeitig kündigen, wenn Ihre berechtigten Interessen es gebieten, etwa weil die Immobilie verkauft werden soll. Auch dann fällt die Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Wunsch nach einem günstigeren Vertrag allein gilt in der Regel nicht als solches Interesse.
Bei Konsumentenkrediten ist die vorzeitige Ablösung jederzeit möglich, und die Entschädigung ist gesetzlich gedeckelt. Genau deshalb sind Raten- und Autokredite häufig der einfachste Hebel, um die monatliche Belastung zu senken.
Nach § 502 Absatz 3 BGB ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehen, also bei Raten- und Autokrediten, auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt. Beträgt die Restlaufzeit höchstens zwölf Monate, liegt die Grenze bei 0,5 Prozent. In keinem Fall darf die Entschädigung höher sein als die Sollzinsen, die bis zum vereinbarten Ende noch angefallen wären. Für Immobiliardarlehen gilt diese Deckelung ausdrücklich nicht.
Diese Deckelung macht die Rechnung planbar: Der Darlehensnehmer weiß vorab, wie hoch die Ablösekosten maximal ausfallen, und kann den Vorteil des neuen Darlehens direkt dagegenrechnen.
Werden mehrere solcher Kredite zusammengefasst, wird die Rate übersichtlicher und die Haushaltsrechnung sauberer. Das hilft auch dann, wenn Sie später eine Baufinanzierung beantragen möchten.
Eine Umschuldung kann sich positiv auf Ihre Schufa auswirken, weil die Ablösung mehrerer Einzelkredite durch ein Darlehen die Zahl der laufenden Verpflichtungen senkt. Statt vier eingetragener Verträge steht dann nur noch einer in der Auskunft.
Vor der Umschuldung holen Banken Konditionen ein. Eine solche Abfrage wird als Konditionsanfrage geführt und wirkt sich nicht auf Ihren Score aus, anders als eine Kreditanfrage, also die verbindliche Beantragung eines Darlehens.
Der Darlehensnehmer kann deshalb mehrere Banken prüfen lassen, ohne seine Bonität zu verschlechtern. Das ist die Grundlage dafür, dass ein Vergleich überhaupt sinnvoll möglich ist.
FinanzPlusImmo arbeitet in der Vergleichsphase ausschließlich mit Konditionsanfragen. Wie der Vergleich mehrerer Banken abläuft, lesen Sie auf unserer Seite zum Bankenvergleich.
Eine Bank lehnt eine Umschuldung ab, wenn ihre Prüfung ergibt, dass die neue Rate nicht sicher getragen werden kann. Nach § 505a BGB muss jede Bank vor einem Verbraucherdarlehen die Kreditwürdigkeit prüfen, und die Umschuldung ist davon nicht ausgenommen.
Eine Absage bei einer Bank heißt nicht, dass alle Banken ablehnen. Jede Bank setzt eigene Pauschalen für die Lebenshaltung an und zieht seine Grenzen unterschiedlich. Genau deshalb lohnt der Vergleich über mehrere Banken, bevor Sie weitere Anträge stellen.
Eine Umschuldung läuft in sechs Schritten ab, und die alten Verträge werden erst gekündigt, wenn die Zusage der neuen Bank vorliegt. Wer vorher kündigt, riskiert eine Lücke, in der die alte Bank die Rückzahlung verlangt und die neue noch nicht ausgezahlt hat.
Für eine Umschuldung brauchen Sie Nachweise über Ihr Einkommen, Ihr Konto und die Kredite, die abgelöst werden sollen. Je vollständiger diese Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto schneller kommt die Zusage.
Bei einer Umschuldung sollten Sie nicht nur auf die neue Rate schauen, sondern auf die Gesamtkosten bis zum Ende. Eine niedrigere Rate kann auch daher kommen, dass die Laufzeit länger wird, und dann zahlen Sie über die Jahre unter Umständen mehr.
Zwei Punkte entscheiden bei einer Umschuldung besonders häufig über die Rechnung. Der erste ist die Entschädigung, die die Bank für die vorzeitige Rückzahlung verlangt. Wie sie entsteht und wo die Grenzen liegen, steht im Beitrag zur Vorfälligkeitsentschädigung.
Der zweite ist die Frage, ob sich der Wechsel überhaupt lohnt oder ob eine Sondertilgung im bestehenden Vertrag das Ziel schneller erreicht. Wer vor dem Ende der Zinsbindung steht, findet die Wege im Beitrag zum Forward-Darlehen und zur Zinsbindung.
Raten, Einkommen und Haushalt: In einer Minute sehen Sie, ob eine Bank Ihre Umschuldung tragen würde. Danach sprechen wir über die passende Bank.
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