Umschuldung prüfen

    Umschuldung: mehrere Kredite zu einer Rate zusammenfassen

    Schritt 1 von 9

    Worum geht es Ihnen?

    5,0 von 5 aus 182 Bewertungen
    • Eine Einschätzung in etwa einer Minute
    • Ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse
    • Die abgelösten Raten fallen heraus, die neue Rate ersetzt die alten
    • Prüft wie die Bank: Leistungsgrad und Haushaltsrechnung
    • Die Rechnung läuft in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert
    • Schufa-neutral, Ihre Angaben lösen keine Bankanfrage aus
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    Enis Recica, Immobiliar-Darlehensvermittler aus Neuwied

    Enis Recica

    Seit 2016 in der Finanzbranche, über 1.000 begleitete Finanzierungen. Eingetragener Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Registernummer D-IR9N-6D2DR-51, Aufsicht IHK Koblenz.

    Was ist eine Umschuldung?

    Eine Umschuldung ist die Ablösung bestehender Darlehen durch ein neues Darlehen. Aus mehreren Raten wird eine, aus mehreren Ansprechpartnern einer.

    Die neue Bank zahlt dabei die alten Verträge direkt aus und übernimmt die Restschuld. Der Darlehensnehmer bedient danach nur noch einen Vertrag mit einem Zins, einer Laufzeit und einem festen Zahltag.

    Je nach Bank und Vertragslage kann sich dabei auch der Zins verbessern oder die Laufzeit besser an Ihre Situation anpassen. Eine Umschuldung ist damit nicht nur eine Aufräumaktion, sondern häufig auch eine Entlastung der monatlichen Rate.

    FinanzPlusImmo prüft dafür Ihre laufenden Verträge, holt die Ablösewerte ein und vergleicht sie mit neuen Angeboten aus dem Bankenpool.

    Welche Kredite lassen sich zusammenfassen?

    Zusammenfassen lassen sich fast alle Verbraucherkredite: Ratenkredite, Autokredite, Ratenkäufe, der Dispositionskredit, Rahmenkredite und Kreditkarten mit Teilzahlung. Eine gesetzliche Grenze, wie viele Kredite in eine Umschuldung gehen, gibt es nicht. Die Grenze setzt Ihre Haushaltsrechnung, denn die neue Rate muss dauerhaft tragbar sein.

    Unterschiedlich ist, wann und zu welchen Kosten sich ein Vertrag ablösen lässt. Einen Verbraucherkredit dürfen Sie nach § 500 Absatz 2 BGB jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Eine Entschädigung kann die Bank nach § 502 Absatz 1 BGB nur verlangen, wenn ein gebundener Sollzins vereinbart ist. Bei Immobiliendarlehen mit fester Zinsbindung gelten strengere Regeln.

    Kreditart Ablösung Entschädigung an die alte Bank
    Ratenkredit Jederzeit möglich Gedeckelt nach § 502 Absatz 3 BGB
    Autokredit Jederzeit möglich, der Fahrzeugbrief kommt nach der Ablösung zurück Gedeckelt nach § 502 Absatz 3 BGB
    Ratenkauf beim Händler Jederzeit möglich Gedeckelt wie beim Ratenkredit
    Dispositionskredit Jederzeit möglich Keine, weil kein gebundener Sollzins besteht
    Rahmenkredit, Kreditkarte mit Teilzahlung Jederzeit möglich In der Regel keine, weil der Sollzins meist variabel ist
    Immobiliendarlehen mit Zinsbindung Zum Ende der Zinsbindung, nach zehn Jahren oder bei berechtigtem Interesse Innerhalb der Zinsbindung ohne gesetzliche Obergrenze

    Wann rechnet sich eine Umschuldung?

    Eine Umschuldung rechnet sich, wenn der Vorteil des neuen Darlehens die Kosten der Ablösung übersteigt. Ob das der Fall ist, entscheiden drei Prüfpunkte, die immer gemeinsam betrachtet werden müssen.

    Ein einzelner Punkt reicht nie für die Entscheidung. Ein deutlich besserer Zins nützt wenig, wenn die Restlaufzeit kurz ist, und eine lange Restlaufzeit hilft nicht, wenn die Ablösekosten den Vorteil aufzehren.

    1. Zins der Altverträge: Wie hoch ist der Sollzins der bestehenden Darlehen im Vergleich zu einem heutigen Angebot? Je größer der Abstand, desto größer der mögliche Vorteil.
    2. Restlaufzeit: Wie lange laufen die Altverträge noch? Ein Zinsvorteil wirkt sich nur über die verbleibende Laufzeit aus, bei kurzer Restlaufzeit bleibt wenig übrig.
    3. Ablösekosten: Welche Kosten entstehen durch die vorzeitige Ablösung, etwa eine Vorfälligkeitsentschädigung oder Notar- und Grundbuchkosten? Diese Summe wird gegen den Vorteil gerechnet.

    FinanzPlusImmo rechnet diese drei Punkte gemeinsam mit Ihnen durch, bevor Sie etwas unterschreiben. Erst wenn die Rechnung aufgeht, empfehlen wir den Schritt.

    Welche Voraussetzungen gelten für eine Umschuldung?

    Für eine Umschuldung prüft die neue Bank Ihre Bonität so, als würden Sie einen neuen Kredit beantragen. Entscheidend ist, dass die neue Rate in Ihre Haushaltsrechnung passt, nachdem die abgelösten Raten weggefallen sind. Die Höhe der bisherigen Schulden allein entscheidet nicht.

    Damit die Bank die alten Raten herausrechnet, muss im Antrag der Verwendungszweck Umschuldung stehen. Die neue Bank zahlt die alten Verträge dann direkt aus. Wird das Geld frei ausgezahlt, zählen die alten Raten in der Prüfung weiter mit, und die Rechnung fällt strenger aus.

    • Wohnsitz in Deutschland, Volljährigkeit und ein Konto bei einer deutschen Bank
    • Ein regelmäßiges Einkommen, bei Angestellten möglichst unbefristet und nach der Probezeit
    • Eine Haushaltsrechnung, in der nach Lebenshaltung, Wohnkosten und neuer Rate etwas übrig bleibt
    • Eine Schufa-Auskunft ohne harte Negativmerkmale
    • Bei höheren Summen eine Sicherheit, etwa eine Grundschuld auf Ihrer Immobilie

    Was gilt bei Immobiliendarlehen?

    Wird ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der Zinsbindung abgelöst, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese Entschädigung gleicht der Bank den entgangenen Zins aus.

    Ausgenommen ist der Fall, in dem das Zehnjahresrecht nach § 489 BGB greift: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung kann der Darlehensnehmer mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne diese Entschädigung zu zahlen.

    Deshalb prüft FinanzPlusImmo zuerst, wann Ihr Vertrag ausgezahlt wurde und ob die Kündigung ohnehin kostenfrei möglich ist. Dieser eine Blick entscheidet oft schon darüber, ob sich die weitere Rechnung überhaupt lohnt.

    Läuft Ihre Zinsbindung ohnehin bald aus, ist eine Anschlussfinanzierung meist der einfachere Weg, weil dabei keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

    Vor Ablauf der Zinsbindung und vor Ablauf der zehn Jahre lässt sich ein Immobiliendarlehen nach § 490 Absatz 2 BGB nur vorzeitig kündigen, wenn Ihre berechtigten Interessen es gebieten, etwa weil die Immobilie verkauft werden soll. Auch dann fällt die Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Wunsch nach einem günstigeren Vertrag allein gilt in der Regel nicht als solches Interesse.

    Was gilt bei Konsumentenkrediten?

    Bei Konsumentenkrediten ist die vorzeitige Ablösung jederzeit möglich, und die Entschädigung ist gesetzlich gedeckelt. Genau deshalb sind Raten- und Autokredite häufig der einfachste Hebel, um die monatliche Belastung zu senken.

    Nach § 502 Absatz 3 BGB ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehen, also bei Raten- und Autokrediten, auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt. Beträgt die Restlaufzeit höchstens zwölf Monate, liegt die Grenze bei 0,5 Prozent. In keinem Fall darf die Entschädigung höher sein als die Sollzinsen, die bis zum vereinbarten Ende noch angefallen wären. Für Immobiliardarlehen gilt diese Deckelung ausdrücklich nicht.

    Diese Deckelung macht die Rechnung planbar: Der Darlehensnehmer weiß vorab, wie hoch die Ablösekosten maximal ausfallen, und kann den Vorteil des neuen Darlehens direkt dagegenrechnen.

    Werden mehrere solcher Kredite zusammengefasst, wird die Rate übersichtlicher und die Haushaltsrechnung sauberer. Das hilft auch dann, wenn Sie später eine Baufinanzierung beantragen möchten.

    Was bedeutet eine Umschuldung für Ihre Schufa?

    Eine Umschuldung kann sich positiv auf Ihre Schufa auswirken, weil die Ablösung mehrerer Einzelkredite durch ein Darlehen die Zahl der laufenden Verpflichtungen senkt. Statt vier eingetragener Verträge steht dann nur noch einer in der Auskunft.

    Vor der Umschuldung holen Banken Konditionen ein. Eine solche Abfrage wird als Konditionsanfrage geführt und wirkt sich nicht auf Ihren Score aus, anders als eine Kreditanfrage, also die verbindliche Beantragung eines Darlehens.

    Der Darlehensnehmer kann deshalb mehrere Banken prüfen lassen, ohne seine Bonität zu verschlechtern. Das ist die Grundlage dafür, dass ein Vergleich überhaupt sinnvoll möglich ist.

    FinanzPlusImmo arbeitet in der Vergleichsphase ausschließlich mit Konditionsanfragen. Wie der Vergleich mehrerer Banken abläuft, lesen Sie auf unserer Seite zum Bankenvergleich.

    Warum kann eine Bank eine Umschuldung ablehnen?

    Eine Bank lehnt eine Umschuldung ab, wenn ihre Prüfung ergibt, dass die neue Rate nicht sicher getragen werden kann. Nach § 505a BGB muss jede Bank vor einem Verbraucherdarlehen die Kreditwürdigkeit prüfen, und die Umschuldung ist davon nicht ausgenommen.

    Eine Absage bei einer Bank heißt nicht, dass alle Banken ablehnen. Jede Bank setzt eigene Pauschalen für die Lebenshaltung an und zieht seine Grenzen unterschiedlich. Genau deshalb lohnt der Vergleich über mehrere Banken, bevor Sie weitere Anträge stellen.

    • Die Haushaltsrechnung geht nach Abzug der neuen Rate nicht auf
    • Ein zu großer Teil des Einkommens ist bereits für Raten gebunden
    • Negative Einträge in der Schufa, etwa aus Zahlungsausfällen
    • Ein befristetes Arbeitsverhältnis, eine laufende Probezeit oder schwankende Einkünfte
    • Im Antrag fehlt der Verwendungszweck Umschuldung, und die alten Raten zählen weiter mit

    Wie läuft eine Umschuldung ab?

    Eine Umschuldung läuft in sechs Schritten ab, und die alten Verträge werden erst gekündigt, wenn die Zusage der neuen Bank vorliegt. Wer vorher kündigt, riskiert eine Lücke, in der die alte Bank die Rückzahlung verlangt und die neue noch nicht ausgezahlt hat.

    1. Überblick verschaffen: Sie sammeln alle Kreditverträge und fordern bei den bisherigen Banken den aktuellen Ablösebetrag an.
    2. Selbst prüfen: Mit dem Rechner oben auf dieser Seite sehen Sie in einer Minute, ob die Umschuldung darstellbar ist. Alle Eingaben erklärt die Seite zum Umschuldungsrechner.
    3. Banken vergleichen: FinanzPlusImmo holt Angebote über Konditionsanfragen ein, die Ihre Schufa nicht belasten.
    4. Antrag und Zusage: Der Antrag geht mit dem Verwendungszweck Umschuldung an die passende Bank. Erst mit der Zusage wird gekündigt.
    5. Ablösung: Die neue Bank überweist die Ablösebeträge direkt an die bisherigen Banken. Sie müssen das Geld nicht selbst weiterleiten.
    6. Erledigung prüfen: Die alten Banken bestätigen die Rückzahlung, die Verträge werden in der Schufa als erledigt gemeldet, und Sicherheiten wie der Fahrzeugbrief kommen zurück.

    Welche Unterlagen brauchen Sie für eine Umschuldung?

    Für eine Umschuldung brauchen Sie Nachweise über Ihr Einkommen, Ihr Konto und die Kredite, die abgelöst werden sollen. Je vollständiger diese Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto schneller kommt die Zusage.

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die Dezemberabrechnung des Vorjahres
    • Kontoauszüge des Gehaltskontos aus den letzten drei Monaten
    • Die Verträge der abzulösenden Kredite mit dem aktuellen Ablösebetrag
    • Bei Selbstständigen die letzten Steuerbescheide und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
    • Soll eine Grundschuld eingetragen werden: Grundbuchauszug und Unterlagen zur Immobilie

    Worauf sollten Sie bei einer Umschuldung achten?

    Bei einer Umschuldung sollten Sie nicht nur auf die neue Rate schauen, sondern auf die Gesamtkosten bis zum Ende. Eine niedrigere Rate kann auch daher kommen, dass die Laufzeit länger wird, und dann zahlen Sie über die Jahre unter Umständen mehr.

    • Laufzeit: Eine längere Laufzeit senkt die Rate, kann aber die Gesamtkosten erhöhen
    • Zusatzversicherungen: Eine angebotene Restschuldversicherung ist ein eigener Vertrag mit eigenen Kosten
    • Dispositionskredit: Nach der Ablösung sollte er nicht wieder ausgeschöpft werden, sonst entsteht eine doppelte Belastung
    • Kündigung: Alte Verträge erst kündigen, wenn die Zusage der neuen Bank vorliegt
    • Zusatzbetrag: Wer zusätzlich Geld aufnimmt, erhöht die Summe, die die Bank prüft

    Zum Weiterlesen

    Zwei Punkte entscheiden bei einer Umschuldung besonders häufig über die Rechnung. Der erste ist die Entschädigung, die die Bank für die vorzeitige Rückzahlung verlangt. Wie sie entsteht und wo die Grenzen liegen, steht im Beitrag zur Vorfälligkeitsentschädigung.

    Der zweite ist die Frage, ob sich der Wechsel überhaupt lohnt oder ob eine Sondertilgung im bestehenden Vertrag das Ziel schneller erreicht. Wer vor dem Ende der Zinsbindung steht, findet die Wege im Beitrag zum Forward-Darlehen und zur Zinsbindung.

    Häufige Fragen

    Eine Umschuldung lohnt sich, wenn der Vorteil des neuen Darlehens die Ablösekosten übersteigt. Entscheidend sind drei Punkte: der Zins der Altverträge, die Restlaufzeit und die Kosten der Ablösung. Erst diese drei Punkte zusammen zeigen, ob sich der Schritt rechnet.

    Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Zusammenfassen lassen sich Ratenkredite, Autokredite, Ratenkäufe, der Dispositionskredit, Rahmenkredite und Kreditkarten mit Teilzahlung. Die Grenze setzt Ihre Haushaltsrechnung: Die neue Rate muss nach Lebenshaltung und Wohnkosten dauerhaft tragbar sein.

    Bei einem Immobiliendarlehen, das vor Ablauf der Zinsbindung abgelöst wird, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, außer das Zehnjahresrecht nach § 489 BGB greift. Anders als bei Raten- und Autokrediten gibt es dabei keine prozentuale Obergrenze: Die Bank berechnet ihren Zinsschaden, in der Regel nach der Aktiv-Passiv-Methode. Gedeckelt ist die Entschädigung nur bei Allgemein-Verbraucherdarlehen.

    Nach § 502 Absatz 3 BGB ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehen auf 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt. Beträgt die Restlaufzeit höchstens zwölf Monate, liegt die Grenze bei 0,5 Prozent. Mehr als die bis zum vereinbarten Ende noch anfallenden Sollzinsen darf die Bank nie verlangen. Diese Grenze gilt für Raten- und Autokredite, nicht für Immobiliardarlehen.

    Ja. Nach § 500 Absatz 2 BGB dürfen Sie einen Verbraucherkredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, und die Entschädigung ist gesetzlich gedeckelt. Deshalb sind Raten- und Autokredite häufig der einfachste Hebel, um die monatliche Belastung zu senken.

    Ja. Nach § 505a BGB prüft jede Bank vor einem Verbraucherdarlehen die Kreditwürdigkeit, auch bei einer Umschuldung. Abgelehnt wird etwa, wenn die Haushaltsrechnung nicht aufgeht, ein zu großer Teil des Einkommens für Raten gebunden ist oder negative Schufa-Einträge bestehen. Eine Absage bei einer Bank heißt nicht, dass alle Banken ablehnen, weil jede Bank eigene Pauschalen und Grenzen ansetzt.

    In der Regel Ihren Ausweis, die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die Dezemberabrechnung des Vorjahres, Kontoauszüge des Gehaltskontos aus den letzten drei Monaten sowie die Verträge der abzulösenden Kredite mit dem aktuellen Ablösebetrag. Selbstständige reichen Steuerbescheide und eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung ein.

    Ja, auch die bisherige Bank kann Ihre Kredite in einem neuen Vertrag zusammenfassen. Ob das der bessere Weg ist, zeigt erst der Vergleich mit anderen Banken. Die Anfragen dafür laufen als Konditionsanfragen und belasten Ihre Schufa nicht.

    Nein. Die Ablösung mehrerer Einzelkredite durch ein Darlehen kann die Zahl der laufenden Verpflichtungen sogar senken. Eine Anfrage nach Konditionen wird als Konditionsanfrage geführt und wirkt sich nicht auf Ihren Score aus, anders als eine verbindliche Kreditanfrage.

    Negative Einträge erschweren eine Umschuldung deutlich. Ob sie trotzdem möglich ist, hängt von der Art des Eintrags, davon, ob er bereits erledigt ist, und von der Bank ab. Das lässt sich nur im Einzelfall klären, am besten bevor Sie weitere Anträge stellen.

    Prüfen Sie, ob sich Ihre Kredite zusammenfassen lassen

    Raten, Einkommen und Haushalt: In einer Minute sehen Sie, ob eine Bank Ihre Umschuldung tragen würde. Danach sprechen wir über die passende Bank.

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