Für Aufteiler

    Aufteilergeschäft finanzieren: Globaldarlehen, Aufteilung und Pfandfreigabe

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    • Wenige Fragen zu Ankauf, Kosten, Erlös und Erfahrung, Schätzungen genügen
    • Ihre Projektdaten werden an uns übertragen, damit wir sie prüfen können
    • Enis Recica sieht sich jede Projektanfrage persönlich an
    • Globaldarlehen und Pfandfreigaben von Anfang an mitgedacht
    • Auf Wunsch auch die Finanzierung der Käufer Ihrer Einheiten
    • Unverbindlich, die Anfrage löst keine Bankanfrage aus
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    Enis Recica, Immobiliar-Darlehensvermittler aus Neuwied

    Enis Recica

    Seit 2016 in der Finanzbranche, über 1.000 begleitete Finanzierungen. Eingetragener Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Registernummer D-IR9N-6D2DR-51, Aufsicht IHK Koblenz.

    Was ist das Aufteilergeschäft?

    Das Aufteilergeschäft bezeichnet den Ankauf eines Mehrfamilienhauses, die Aufteilung des Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen und den anschließenden Einzelverkauf dieser Wohnungen. Der Aufteiler kauft also ein Objekt als Ganzes und veräußert es in Teilen weiter.

    Wirtschaftlich unterscheidet sich dieses Geschäft deutlich vom klassischen Bestandsankauf. Ein Bestandshalter finanziert langfristig und lebt vom Mietüberschuss, ein Aufteiler arbeitet dagegen mit einem begrenzten Zeitfenster und finanziert eine Zwischenphase bis zum Abverkauf der einzelnen Einheiten.

    Für die Finanzierung folgt daraus eine eigene Struktur. Die Bank finanziert zunächst das Gesamtobjekt und muss anschließend Schritt für Schritt einzelne Wohnungen aus ihrer Sicherheit entlassen können. Genau diese Mechanik regelt das Globaldarlehen mit Pfandfreigabe, das weiter unten auf dieser Seite im Detail erklärt wird. Ein Aufteiler sollte diese Struktur bereits vor dem Ankauf mit der Bank abgestimmt haben.

    Wie funktioniert die Aufteilung rechtlich?

    Die Aufteilung erfolgt über eine Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. In dieser Erklärung legt der Eigentümer fest, welche Teile des Gebäudes Sondereigentum der jeweiligen Wohnung und welche Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer sind.

    Voraussetzung dafür ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Baubehörde. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die einzelnen Wohnungen baulich abgeschlossen und damit als eigenständige Einheiten geeignet sind. Erst nach diesen beiden Schritten entstehen im Grundbuch eigene Wohnungsgrundbuchblätter, und erst dann lässt sich eine einzelne Wohnung überhaupt einzeln verkaufen.

    Ein weiterer Punkt betrifft die Genehmigung: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Umwandlung genehmigungspflichtig sein. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Land und ändern sich, das ist im Einzelfall zu prüfen. Der Aufteiler sollte diese Frage klären, bevor er den Ankauf verbindlich zusagt.

    Wie läuft die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen ab?

    Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen läuft in fünf Schritten vom Aufteilungsplan bis zum eigenen Grundbuchblatt je Wohnung. Nach § 8 Abs. 1 WEG teilt der Eigentümer das Grundstück durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt in Miteigentumsanteile, mit denen jeweils Sondereigentum verbunden ist. Die Anlagen dafür nennt § 7 Abs. 4 WEG.

    1. Aufteilungsplan: eine Bauzeichnung, aus der Lage und Größe von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum hervorgehen, erstellt von Architekt oder Vermesser.
    2. Abgeschlossenheitsbescheinigung: Die Baubehörde bestätigt, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind, und versieht den Aufteilungsplan mit Siegel oder Stempel.
    3. Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung: Miteigentumsanteile und Regeln der künftigen Eigentümergemeinschaft, beim Notar erstellt.
    4. Eintragung im Grundbuch: Das Grundbuchamt legt für jede Einheit ein eigenes Wohnungsgrundbuch an.
    5. Einzelverkauf: Jede Wohnung wird mit eigenem Kaufvertrag verkauft und gegen Ablösebetrag aus der Grundschuld freigegeben.
    Kostenposten Wofür er anfällt
    Aufmaß und Aufteilungsplan Honorar für Architekt oder Vermesser, abhängig von Größe und Unterlagenlage
    Abgeschlossenheitsbescheinigung Gebühr der Baubehörde nach Landesrecht
    Teilungserklärung Notarkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz
    Grundbuch Gebühren für die Anlage der Wohnungsgrundbücher und spätere Freigaben
    Bauliche Maßnahmen Falls für die Abgeschlossenheit etwa Türen, Brand- oder Schallschutz nachzurüsten sind

    Die Höhe der Kosten hängt von der Zahl der Einheiten und vom Zustand der Unterlagen ab. Planen Sie sie als eigenen Posten in der Projektkalkulation ein, auch die Projektanfrage oben fragt sie ab.

    Wann braucht die Umwandlung eine Genehmigung nach § 250 BauGB?

    Eine Genehmigung brauchen Sie, wenn das Gebäude in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt, das die Landesregierung per Rechtsverordnung bestimmt hat. Nach § 250 BauGB bedarf dort die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum in bestehenden Wohngebäuden der Genehmigung. Diese Verordnungen müssen spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft treten.

    Gebäude mit nicht mehr als fünf Wohnungen sind grundsätzlich ausgenommen, die Länder können diese Schwelle auf einen Wert zwischen drei und 15 Wohnungen festlegen. Einen Anspruch auf Genehmigung gibt es unter anderem, wenn die Wohnungen an mindestens zwei Drittel der Mieter zur Eigennutzung verkauft werden sollen.

    Ob Ihr Objekt in einem solchen Gebiet liegt, klären Sie vor dem Ankauf bei Gemeinde oder Landesregierung. Eine verweigerte Genehmigung kippt das Geschäftsmodell, und eine Bank wird ohne geklärte Genehmigungsfrage in aller Regel keine Aufteilerfinanzierung zusagen.

    Wie funktioniert ein Globaldarlehen mit Pfandfreigabe?

    Bei einem Globaldarlehen finanziert die Bank den Ankauf des Gesamtobjekts und lässt sich eine Grundschuld auf das gesamte Grundstück eintragen. Das gesamte Haus haftet damit zunächst für das gesamte Darlehen.

    Wird später eine einzelne Wohnung verkauft, gibt die Bank diese Einheit gegen Zahlung eines vorher vereinbarten Ablösebetrags aus der Haftung frei. Dieser Vorgang ist die Pfandfreigabe, und ohne sie könnte der Käufer die Wohnung nicht lastenfrei erwerben.

    Die Höhe dieses Betrags je Einheit wird im Darlehensvertrag geregelt und liegt in der Regel über dem rechnerisch anteiligen Darlehen. Der Grund dafür ist die Sicherheit der Bank: Werden die attraktiven Wohnungen zuerst verkauft, soll die Restsicherheit für das verbleibende Darlehen erhalten bleiben.

    Für den Aufteiler ist deshalb entscheidend, wie diese Ablösebeträge kalkuliert sind. Eine zu hohe Freigabe je Einheit bindet Liquidität und bremst den Abverkauf, eine sauber verhandelte Staffel hält das Projekt beweglich.

    Wie viel Eigenkapital und welche Laufzeit braucht eine Aufteilerfinanzierung?

    Wie viel Eigenkapital eine Aufteilerfinanzierung braucht, legt jede Bank nach Projekt und Erfahrung des Aufteilers selbst fest. Mindestens die Kaufnebenkosten, in Rheinland-Pfalz 5 Prozent Grunderwerbsteuer sowie rund 1,5 bis 2 Prozent für Notar und Grundbuch, sollten Sie aus eigenen Mitteln tragen. Maßgeblich ist daneben der Abstand zwischen Ankaufspreis und dem, was die Bank für die Einheiten nach Aufteilung ansetzt.

    Die Laufzeit richtet sich nach dem geplanten Abverkauf, nicht nach einer langen Zinsbindung. Weil die Verkaufserlöse das Darlehen laufend zurückführen, passt eine lange feste Zinsbindung selten: Jede vorzeitige Rückzahlung kann dort eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen. Gesucht ist deshalb eine Struktur, in der Sondertilgungen aus den Verkäufen vorgesehen sind.

    Der Ankauf ist auch vor der Teilungserklärung möglich. Die Bank finanziert dann das Gesamtobjekt, Pfandfreigaben einzelner Wohnungen gibt es aber erst, wenn die Wohnungsgrundbücher angelegt sind. Diese Zeit gehört in den Zeitplan.

    Merkmal Bestandshalter Aufteiler
    Rückzahlung Aus der Miete über viele Jahre Aus den Verkaufserlösen der Einheiten
    Zinsbindung Häufig lang, für Planungssicherheit Kurz oder variabel, passend zum Abverkauf
    Sicherheit Grundschuld auf dem Haus Globalgrundschuld mit vereinbarten Pfandfreigaben
    Blick der Bank Kapitaldienst aus der Miete Marge, Abverkaufsplan und Erfahrung

    Was passiert mit der Grundschuld, wenn Sie Ihr eigenes Haus aufteilen?

    Teilen Sie ein Mehrfamilienhaus auf, das bereits mit einer Grundschuld belastet ist, lastet diese Grundschuld danach auf jeder einzelnen Wohnung als Gesamtgrundschuld. Um eine Wohnung lastenfrei zu verkaufen, brauchen Sie deshalb die Freigabe Ihrer Bank.

    Sprechen Sie mit der Bank, bevor Sie die Teilungserklärung beurkunden lassen. Sie legt fest, gegen welchen Betrag sie einzelne Wohnungen freigibt, und bewertet die Einheiten nach der Aufteilung neu. Passen Freigabebeträge und Verkaufspläne nicht zusammen, kann eine Umschuldung auf ein Globaldarlehen bei einer anderen Bank der bessere Weg sein. Mehr dazu im Ratgeber zur Umschuldung bei vermieteten Immobilien.

    Was prüfen Banken beim Aufteiler?

    Banken prüfen beim Aufteilergeschäft nicht nur das Objekt, sondern vor allem den Ankäufer und dessen Kalkulation. Weil die Rückführung des Darlehens aus dem Abverkauf kommt und nicht allein aus der Miete, rückt die Belastbarkeit der Planung in den Mittelpunkt.

    Vier Punkte stehen dabei regelmäßig im Fokus:

    • Erfahrung und Bilanz des Ankäufers, also bereits umgesetzte Projekte und die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens.
    • Kalkulation der Einzelverkaufspreise, gemessen an vergleichbaren Verkäufen in derselben Lage.
    • Zeitplan des Abverkaufs, also die Frage, in welchem Zeitraum wie viele Einheiten veräußert werden sollen.
    • Zustand und Instandhaltungsstau des Objekts, weil notwendige Sanierungen die Kalkulation verschieben.

    Je nachvollziehbarer diese vier Punkte dokumentiert sind, desto einfacher fällt der Bank die Entscheidung, und desto belastbarer ist die Struktur der Pfandfreigaben.

    Wie wird ein Sanierungs- und Aufteilungsprojekt in Abschnitten finanziert?

    Ein Sanierungs- und Aufteilungsprojekt in Abschnitten wird meist als ein Rahmen finanziert, der Ankauf und Sanierung zusammenfasst, aber nur Schritt für Schritt ausgezahlt wird. Den Ankauf zahlt die Bank zum Kaufpreis aus, die Sanierungsmittel fließen nach Baufortschritt, Gebäude für Gebäude oder Abschnitt für Abschnitt.

    Für jeden Abschnitt will die Bank sehen, was er kostet, wann er fertig ist und zu welchen Preisen die Wohnungen darin verkauft werden sollen. Die Erlöse aus dem ersten Abschnitt fließen in die Rückführung des Darlehens, bevor der nächste Abschnitt finanziert wird. So bleibt der offene Betrag begrenzt, und die Bank kann am Verkauf des ersten Abschnitts ablesen, ob die Kalkulation trägt.

    Das Eigenkapital wird in der Regel zuerst eingesetzt, also vor der ersten Auszahlung der Bank. Wer mehrere Gebäude auf einem Areal kauft, sollte vor dem Ankauf klären, ob die Aufteilung je Gebäude möglich ist, denn nur dann lassen sich die Wohnungen eines Abschnitts verkaufen, während der nächste noch saniert wird.

    Finanziert die Bank einen Aufteiler mit neu gegründeter GmbH?

    Ja, auch eine neu gegründete GmbH kann ein Aufteilerprojekt finanziert bekommen. Weil die Gesellschaft selbst noch keine Bilanz und keine Projekte vorweisen kann, prüft die Bank stattdessen die Menschen dahinter.

    Gefragt sind die Projekte, die die Gesellschafter bisher umgesetzt haben, etwa über ein Einzelunternehmen oder eine frühere Gesellschaft, mit Ankauf, Sanierung und Verkaufserlös. Dazu kommen die Vermögensverhältnisse der Gesellschafter und deren Bereitschaft, persönlich für das Darlehen mitzuhaften. Bei mehreren Gesellschaftern betrifft das in der Regel alle, die maßgeblich beteiligt sind.

    • Aufstellung der abgeschlossenen Projekte mit Ankaufspreis, Kosten und Verkaufserlös
    • Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug und Gesellschafterliste der neuen GmbH
    • Vermögensaufstellung und Einkommensnachweise der Gesellschafter
    • Kalkulation des Projekts mit Zeitplan für Sanierung und Abverkauf

    Welche Mieterrechte sind zu beachten?

    Beim Aufteilergeschäft schützt das Gesetz die Mieter der umgewandelten Wohnungen in zwei Punkten, und beide beeinflussen den Zeitplan des Abverkaufs unmittelbar.

    Nach § 577 BGB steht dem Mieter beim Verkauf seiner umgewandelten Wohnung ein Vorkaufsrecht zu. Der Mieter kann also in den mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrag eintreten, was der Aufteiler bei der Vermarktung einplanen muss.

    Nach § 577a BGB gilt außerdem eine Kündigungssperrfrist von drei Jahren ab dem Verkauf der umgewandelten Wohnung, die per Landesverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängert sein kann. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen wirtschaftlicher Verwertung ist in dieser Zeit ausgeschlossen.

    Für die Kalkulation heißt das: Vermietete Einheiten sprechen in erster Linie Kapitalanleger an, während Eigennutzer vor allem für freie Wohnungen infrage kommen. Der Aufteiler sollte diese Aufteilung des Käuferkreises von Anfang an in seinem Zeitplan berücksichtigen.

    Was gilt steuerlich beim Aufteilen und Verkaufen?

    Steuerlich entscheidet vor allem, ob der Verkauf der Wohnungen noch private Vermögensverwaltung ist oder schon gewerblicher Grundstückshandel. Nach dem BMF-Schreiben vom 26. März 2004 spricht in der Regel für einen gewerblichen Grundstückshandel, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte gekauft oder errichtet und wieder verkauft werden. Jede Eigentumswohnung zählt dabei als eigenes Objekt.

    Ein Aufteiler, der sechs Wohnungen aus einem Haus verkauft, kann diese Drei-Objekt-Grenze also schon mit einem Projekt überschreiten. Die Gewinne können dann als gewerbliche Einkünfte gelten. Wohnungen, die vorher mehr als zehn Jahre vermietet oder selbst genutzt wurden, zählen nach dem Schreiben grundsätzlich nicht mit. Bleibt es bei privater Vermögensverwaltung, ist der Gewinn nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen.

    Das ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuerberatung. Ob Sie privat oder über eine Gesellschaft aufteilen, klären Sie bitte vor dem Ankauf mit Ihrem Steuerberater.

    Wie läuft die Zusammenarbeit mit FinanzPlusImmo?

    FinanzPlusImmo begleitet Aufteiler auf zwei Ebenen: bei der Ankaufsfinanzierung des Gesamtobjekts und bei der Finanzierung der späteren Käufer der einzelnen Wohnungen. Beide Ebenen greifen ineinander, denn ein Abverkauf ist nur so schnell wie die Finanzierungen der Erwerber.

    1. Abstimmung der Ankaufsstruktur inklusive Globaldarlehen und der Staffel der Pfandfreigaben.
    2. Aufbereitung der Objekt- und Unternehmensunterlagen für die Bankvorlage.
    3. Platzierung der Anfrage bei Banken, deren Richtlinien zum Aufteilergeschäft passen.
    4. Anbindung des Abverkaufs, damit die Käufer der Einheiten schnell eine Finanzierungszusage erhalten.

    Der erste Schritt ist die Projektanfrage oben auf dieser Seite. Wie die Zusammenarbeit mit Bauträgern und Vertrieben konkret abläuft, lesen Sie auf der Seite Für Bauträger & Vertriebe. Geht es um den reinen Bestandsankauf, finden Sie die Details unter Mehrfamilienhaus finanzieren.

    Häufige Fragen

    Bei einem Globaldarlehen finanziert die Bank den Ankauf des Gesamtobjekts und lässt sich eine Grundschuld auf das gesamte Grundstück eintragen. Wird später eine einzelne Wohnung verkauft, gibt die Bank diese Einheit gegen Zahlung eines vorher vereinbarten Ablösebetrags aus der Haftung frei, das ist die Pfandfreigabe. Die Höhe dieses Betrags je Einheit wird im Darlehensvertrag geregelt.

    Der Ablösebetrag je Einheit liegt in der Regel über dem rechnerisch anteiligen Darlehen, damit die Restsicherheit der Bank erhalten bleibt. Werden zuerst die attraktiven Wohnungen verkauft, soll das verbleibende Darlehen weiterhin ausreichend besichert sein. Für den Aufteiler ist die Staffel dieser Beträge deshalb ein zentraler Verhandlungspunkt im Darlehensvertrag.

    Die Aufteilung erfolgt über eine Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Dafür braucht es einen Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung der zuständigen Baubehörde nach § 7 Abs. 4 WEG. Erst danach entstehen im Grundbuch eigene Wohnungsgrundbuchblätter, und erst dann lässt sich eine einzelne Wohnung einzeln verkaufen.

    Kosten entstehen für Aufmaß und Aufteilungsplan, die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde, die Teilungserklärung beim Notar und die Anlage der Wohnungsgrundbücher. Müssen Türen, Brand- oder Schallschutz für die Abgeschlossenheit nachgerüstet werden, kommen Baukosten dazu. Die Höhe hängt von der Zahl der Einheiten und vom Zustand der Unterlagen ab.

    In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die eine Landesregierung per Verordnung bestimmt hat, braucht die Begründung von Wohnungseigentum nach § 250 BauGB eine Genehmigung. Gebäude mit nicht mehr als fünf Wohnungen sind grundsätzlich ausgenommen, die Länder können die Schwelle zwischen drei und 15 festlegen. Die Verordnungen treten spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft. Klären Sie die Frage vor dem Ankauf.

    Nach § 577 BGB steht dem Mieter beim Verkauf seiner umgewandelten Wohnung ein Vorkaufsrecht zu. Nach § 577a BGB kann sich ein Erwerber erst drei Jahre nach dem Verkauf auf Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung berufen. Per Landesverordnung kann diese Frist bis zu zehn Jahre betragen. Beide Punkte beeinflussen den Käuferkreis und den Zeitplan des Abverkaufs.

    Ja, aber nicht jede Bank und nicht jedes Projekt. Banken schauen vor allem auf die Marge zwischen Ankauf samt Kosten und geplantem Erlös, auf einen belastbaren Abverkaufsplan und auf die Erfahrung des Aufteilers. Ohne abgeschlossene Projekte kommen andere Banken infrage als mit einer nachweisbaren Bilanz.

    Ja. Die Bank finanziert dann zunächst das Gesamtobjekt. Pfandfreigaben einzelner Wohnungen sind aber erst möglich, wenn die Wohnungsgrundbücher angelegt sind. Die Zeit für Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Eintragung gehört deshalb in den Zeitplan des Projekts.

    Die bestehende Grundschuld lastet nach der Aufteilung auf jeder einzelnen Wohnung als Gesamtgrundschuld. Für den lastenfreien Verkauf einer Wohnung braucht es die Freigabe der Bank. Sprechen Sie deshalb vor der Teilungserklärung mit Ihrer Bank über die Freigabebeträge.

    Ja. Nach dem BMF-Schreiben vom 26. März 2004 zählt jede Eigentumswohnung als eigenes Objekt. Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte gekauft und verkauft, spricht das in der Regel für gewerblichen Grundstückshandel. Wohnungen, die vorher mehr als zehn Jahre vermietet oder selbst genutzt wurden, zählen grundsätzlich nicht mit. Die Einordnung nimmt Ihr Steuerberater vor.

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