Zinsbindung läuft aus

    Anschlussfinanzierung: was tun, wenn die Zinsbindung ausläuft

    Schritt 1 von 9

    Wann endet Ihre Zinsbindung?

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    • Eine Einschätzung in etwa zwei Minuten
    • Ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse
    • Für Zinsbindungen, die in den nächsten fünf Jahren enden
    • Rechnet wie die Bank: Restschuld gegen den heutigen Wert Ihrer Immobilie
    • Die Rechnung läuft in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert
    • Schufa-neutral, Ihre Angaben lösen keine Bankanfrage aus
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    Enis Recica, Immobiliar-Darlehensvermittler aus Neuwied

    Enis Recica

    Seit 2016 in der Finanzbranche, über 1.000 begleitete Finanzierungen. Eingetragener Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Registernummer D-IR9N-6D2DR-51, Aufsicht IHK Koblenz.

    Was ist eine Anschlussfinanzierung?

    Eine Anschlussfinanzierung ist die Neufinanzierung der Restschuld, wenn die Zinsbindung Ihres Immobiliendarlehens endet. Nach dem Ende der Zinsbindung ist das Darlehen in der Regel noch nicht vollständig getilgt.

    Für diese verbleibende Restschuld brauchen Sie eine neue Vereinbarung. Bleiben Sie bei Ihrer bisherigen Bank, heißt das Prolongation: Sie unterschreiben ein neues Angebot, das Grundbuch bleibt unverändert.

    Wechseln Sie zu einer anderen Bank, spricht man von einer Umschuldung. Der Aufwand dafür ist überschaubar, denn die Grundschuld wird an die neue Bank abgetreten und muss nicht neu eingetragen werden.

    Ob sich der Wechsel lohnt, zeigt der Vergleich. FinanzPlusImmo sieht sich Ihren bestehenden Vertrag an, ermittelt die Restschuld zum Stichtag und holt Angebote aus dem Bankenpool ein. Eine erste Einschätzung liefert der Rechner oben auf dieser Seite.

    Wann sollten Sie sich kümmern?

    Sie sollten sich kümmern, bevor Ihre Bank sich meldet. Die eigene Bank verschickt ihr Prolongationsangebot in der Regel etwa drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung, und bis dahin haben Sie kein Vergleichsangebot in der Hand.

    Wer erst dann startet, entscheidet unter Zeitdruck und nimmt oft das erste Angebot an. Wer früher vergleicht, hat alle drei Wege offen: Prolongation, Wechsel zu einer anderen Bank oder ein Forward-Darlehen.

    FinanzPlusImmo empfiehlt deshalb, den Vergleich deutlich vor dem Prolongationsschreiben zu starten. Ein früher Blick kostet Sie nichts, verschafft Ihnen aber eine Verhandlungsgrundlage gegenüber Ihrer bisherigen Bank.

    Praktisch brauchen wir dafür nur Ihren Darlehensvertrag, die aktuelle Restschuld und das Datum, an dem die Zinsbindung endet. Alles Weitere übernehmen wir.

    Welche Fristen gelten bei der Anschlussfinanzierung?

    Die wichtigste gesetzliche Frist liegt bei der Bank: Nach § 493 Abs. 1 BGB muss sie Ihnen spätestens drei Monate vor Ende der Sollzinsbindung mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Alle anderen Zeitpunkte bestimmen Sie selbst, und je früher Sie beginnen, desto mehr Wege stehen Ihnen offen.

    Die Übersicht zeigt, was zu welchem Zeitpunkt möglich ist. Wie lange ein Forward-Darlehen im Voraus abgeschlossen werden kann, legt jede Bank selbst fest.

    Zeitpunkt vor Ablauf Was möglich ist
    Bis zu fünf Jahre Forward-Darlehen abschließen, je nach Bank, mit Aufschlag für die Vorlaufzeit
    In den letzten Jahren vor Ablauf Restschuld zum Stichtag ermitteln, Wert der Immobilie einschätzen, Angebote vergleichen
    Spätestens drei Monate Ihre Bank teilt nach § 493 Abs. 1 BGB mit, ob und zu welchem Sollzins sie verlängert
    Zum Ablauf der Zinsbindung Prolongation unterschrieben oder neue Bank zahlt die Restschuld an die alte aus

    Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen?

    Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen sind die drei Wege in die Anschlussfinanzierung, und sie unterscheiden sich vor allem im Zeitpunkt und im Aufwand. Alle drei führen zu einer neuen Vereinbarung über dieselbe Restschuld.

    Die Prolongation ist der bequemste Weg, die Umschuldung der Weg mit der größten Auswahl, und das Forward-Darlehen sichert Ihnen den heutigen Zins für einen Termin in der Zukunft.

    Die folgende Tabelle stellt die drei Wege gegenüber, damit Sie einordnen können, welcher zu Ihrer Situation passt.

    Weg Wann sinnvoll Aufwand Worauf achten
    Prolongation Wenn die bisherige Bank ein Angebot vorlegt, das im Vergleich standhält Gering: neues Angebot unterschreiben, das Grundbuch bleibt unverändert Das erste Angebot ist nicht automatisch das beste, ohne Vergleich fehlt der Maßstab
    Umschuldung Wenn eine andere Bank bessere Konditionen oder flexiblere Bedingungen bietet Mittel: Unterlagen erneut einreichen, Grundschuld wird abgetreten Notar- und Grundbuchkosten der Abtretung in den Vergleich einrechnen
    Forward-Darlehen Wenn die Zinsbindung erst in Zukunft endet und Sie sich absichern wollen Mittel: Abschluss heute, Auszahlung später zum vereinbarten Termin Der Forward-Aufschlag steigt mit jedem Monat Vorlaufzeit

    Wie funktioniert ein Forward-Darlehen?

    Ein Forward-Darlehen sichert Ihnen den heutigen Zins bis zu 60 Monate im Voraus. Sie schließen den Vertrag heute ab, die Auszahlung erfolgt aber erst, wenn Ihre aktuelle Zinsbindung endet.

    Dafür berechnet die Bank einen Forward-Aufschlag je Monat Vorlaufzeit. Je länger der Vorlauf, desto höher fällt dieser Aufschlag aus. Wie hoch er konkret ist, legt jede Bank selbst fest.

    Ein Forward-Darlehen ist damit eine Absicherung gegen steigende Zinsen, die einen Preis hat. Sie entscheiden früh und binden sich, dafür kennen Sie Ihre künftige Rate bereits heute. Sinken die Zinsen bis zum Auszahlungstermin, bleibt es beim vereinbarten Zins, und der Vertrag muss auch dann abgenommen werden.

    FinanzPlusImmo rechnet beide Wege durch, bevor Sie sich festlegen: das Forward-Darlehen mit Aufschlag und die spätere Anschlussfinanzierung ohne Absicherung. So sehen Sie, was Sie die Planungssicherheit kostet. Mehr dazu im Ratgeber Forward-Darlehen.

    Lohnt sich die Prolongation bei der eigenen Bank?

    Die Prolongation lohnt sich, wenn das Angebot Ihrer Bank im Vergleich mit anderen Banken standhält. Das lässt sich nur mit Vergleichsangeboten beurteilen, denn das Schreiben der eigenen Bank enthält nur deren eigenen Sollzins.

    Für die Prolongation spricht der geringe Aufwand. Eine erneute Bonitätsprüfung ist nicht immer nötig, die Grundschuld bleibt, wo sie ist, und Notarkosten fallen nicht an. Die BaFin weist aber darauf hin, dass die Bank die Immobilie auch bei einer Verlängerung neu bewerten kann, was die Konditionen verschlechtern kann.

    Gegen eine Prolongation ohne Vergleich spricht, dass Ihre Bank weiß, wie bequem die Unterschrift ist. Ein Vergleichsangebot einer anderen Bank ist deshalb auch dann nützlich, wenn Sie am Ende bleiben: Sie verhandeln mit einem Maßstab statt ohne.

    Kriterium Prolongation Umschuldung
    Bonitätsprüfung Nicht immer nötig Die neue Bank prüft Identität, Bonität und Immobilie
    Bewertung der Immobilie Kann neu erfolgen Erfolgt in der Regel neu
    Grundschuld Bleibt unverändert Wird an die neue Bank abgetreten
    Notar und Grundbuch Keine Kosten Kosten der Abtretung
    Auswahl Ein Angebot Angebote mehrerer Banken

    Was passiert, wenn Sie nichts tun?

    Wenn Sie bis zum Ende der Zinsbindung nichts unternehmen, gilt, was Ihr Darlehensvertrag für diesen Fall regelt. Je nach Vertrag wird die Restschuld zur Rückzahlung fällig oder läuft zu variablen Konditionen weiter, die sich laufend ändern können.

    Beides ist selten die gewünschte Lösung. Sehen Sie deshalb in Ihrem Vertrag nach, was er zum Ende der Zinsbindung vorsieht, und legen Sie den Zeitpunkt fest, bis zu dem die neue Vereinbarung stehen muss.

    Ist ein Bausparvertrag eine Alternative zur Anschlussfinanzierung?

    Ein Bausparvertrag kann eine Anschlussfinanzierung ablösen, er muss dafür aber rechtzeitig angespart und zugeteilt sein. Der Darlehenszins steht bei Abschluss fest, zugeteilt wird der Vertrag erst, wenn das Mindestguthaben und die Bewertungszahl des Tarifs erreicht sind. Wann genau das ist, lässt sich nicht auf den Tag planen.

    Für eine Zinsbindung, die in wenigen Jahren endet, reicht die Ansparzeit oft nicht mehr. Ob sich ein Bausparvertrag oder ein Forward-Darlehen besser eignet, hängt von Vorlaufzeit, Restschuld und Ihrer monatlichen Sparfähigkeit ab.

    Kriterium Forward-Darlehen Bausparvertrag
    Zins gesichert Zum Abschluss, mit Aufschlag Zum Abschluss, im Tarif festgelegt
    Termin der Auszahlung Fest vereinbart Nach Zuteilung, nicht exakt planbar
    Vorleistung Keine Ansparphase mit Mindestguthaben
    Wenn die Zinsen sinken Vertrag muss abgenommen werden Das Bauspardarlehen muss nicht abgerufen werden

    Was gilt beim Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren?

    Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzins zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

    Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch dann, wenn Ihre Zinsbindung länger läuft, etwa über 15 oder 20 Jahre. Eine lange Zinsbindung bindet Sie also nicht zwingend bis zum vereinbarten Ende.

    Entscheidend ist das Datum der vollständigen Auszahlung, nicht das Datum der Vertragsunterschrift. Bei Bauvorhaben mit mehreren Teilauszahlungen zählt die letzte Auszahlung. Haben Sie nach der Auszahlung eine neue Vereinbarung über den Sollzins oder die Rückzahlung getroffen, etwa eine Prolongation, beginnen die zehn Jahre nach dem Gesetz mit dieser Vereinbarung neu.

    FinanzPlusImmo prüft für Sie, ab wann dieses Recht greift und ob ein Wechsel zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist. Laufen neben dem Immobiliendarlehen weitere Kredite, kann zusätzlich eine Umschuldung sinnvoll sein.

    Können Sie schon vor Ende der Zinsbindung wechseln?

    Vor Ende der Zinsbindung können Sie nur wechseln, wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen oder das Kündigungsrecht nach zehn Jahren greift. Die Entschädigung gleicht den Zinsschaden der Bank aus und kann den Vorteil eines neuen Angebots aufzehren.

    Wer sich vorher absichern will, ohne das laufende Darlehen abzulösen, schließt ein Forward-Darlehen ab: Der neue Vertrag beginnt erst mit dem Ende der Zinsbindung, eine Entschädigung fällt dann nicht an. Wie die Bank die Entschädigung berechnet, erklärt der Ratgeber Vorfälligkeitsentschädigung.

    Welche Kosten entstehen bei einem Bankwechsel?

    Bei einem Bankwechsel entstehen Ihnen Notar- und Grundbuchkosten für die Übertragung der Sicherheit. Die Grundschuld wird dabei nicht neu eingetragen, sondern an die neue Bank abgetreten.

    Diese Abtretung ist deutlich günstiger als eine Neueintragung, weil der Grundbucheintrag bereits besteht und nur der Gläubiger wechselt. Die Kosten fallen in der Regel deutlich niedriger aus als bei einer Neubestellung der Grundschuld.

    Diese Position gehört trotzdem in jede Vergleichsrechnung. Ein Wechsel lohnt sich erst dann, wenn der Vorteil des neuen Angebots die Kosten der Abtretung übersteigt. Die Einzelheiten beschreibt der Ratgeber Die Grundschuld beim Bankwechsel.

    FinanzPlusImmo stellt Ihnen deshalb die Angebote inklusive dieser Nebenkosten gegenüber. Steht bei Ihnen zusätzlich ein neuer Kauf an, finden Sie die Grundlagen auf unserer Seite zur Baufinanzierung.

    Können Sie die Restschuld bei der Anschlussfinanzierung senken oder erhöhen?

    Zum Ende der Zinsbindung können Sie die Restschuld beliebig senken, denn die bisherige Vereinbarung endet und eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an. Ebenso lässt sich das neue Darlehen erhöhen, etwa für eine Modernisierung, wenn Wert der Immobilie und Einkommen das tragen.

    Entscheidend ist in beiden Fällen der Beleihungsauslauf, also das Verhältnis von Darlehen zum Beleihungswert der Immobilie. Eine niedrigere Restschuld verbessert ihn, ein höheres Darlehen verschlechtert ihn. Ist die Immobilie seit dem Kauf im Wert gestiegen, kann das den Spielraum für eine Aufstockung schaffen. Wie der Wert berechnet wird, zeigt der Ratgeber Beleihungsauslauf.

    Vorhaben Was dafür spricht Worauf achten
    Restschuld mit Eigenkapital senken Kleineres Darlehen, besserer Beleihungsauslauf Eine Rücklage für Reparaturen und Notfälle behalten
    Darlehen für eine Modernisierung erhöhen Ein Vertrag, eine Grundschuld, eine Rate Die eingetragene Grundschuld muss hoch genug sein, sonst ist eine weitere nötig
    Restschuld unverändert neu finanzieren Kein zusätzlicher Aufwand Tilgung so wählen, dass die nächste Restschuld spürbar sinkt

    Ob ein getrennter Modernisierungskredit oder die Aufstockung besser passt, vergleicht der Ratgeber Modernisierungskredit oder Baufinanzierung aufstocken.

    Was prüft die neue Bank und welche Unterlagen brauchen Sie?

    Bei einem Wechsel prüft die neue Bank Ihre Identität, Ihre Bonität und die Immobilie, und sie bewertet das Objekt in der Regel neu. Sie brauchen deshalb Nachweise zu Ihrer Person, zur Immobilie und zum bestehenden Darlehen.

    Welche Nachweise im Einzelfall zusätzlich gefordert werden, hängt von Bank und Objekt ab. Einen Überblick über die Prüfung gibt der Ratgeber Was die Bank bei einer Umschuldung prüft.

    Bereich Unterlagen
    Person Ausweis, Selbstauskunft, Einkommensnachweise, bei Selbstständigen Steuerbescheide und Jahresabschlüsse
    Bestehendes Darlehen Darlehensvertrag, aktueller Kontoauszug des Darlehens, Bestätigung der Restschuld zum Stichtag
    Immobilie Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Fotos, Angaben zu Modernisierungen
    Vermietete Immobilie Zusätzlich Mietverträge oder eine Mieterliste mit den tatsächlichen Mieten

    Was gilt bei der Anschlussfinanzierung einer vermieteten Immobilie?

    Bei einer vermieteten Immobilie rechnet die Bank die Miete in die Prüfung ein, zieht davon aber Kosten für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfall ab. Die Anschlussfinanzierung muss also neben Ihrem Haushalt auch aus dem Objekt heraus tragfähig sein.

    Der Rechner oben fragt deshalb nach der Kaltmiete, wenn Sie angeben, dass die Immobilie vermietet ist. Worauf Banken bei vermieteten Objekten besonders achten, beschreibt der Ratgeber Umschuldung bei vermieteten Immobilien.

    Anschlussfinanzierung in der Region

    Wie viel Ihre Immobilie heute bei der Bank zählt, hängt vom örtlichen Markt ab. Für Koblenz, Neuwied und Andernach haben wir die Werte nach Kaufjahr und Stadtteil aus den Marktberichten der Sparkassen aufbereitet: zur Anschlussfinanzierung in Koblenz, zur Anschlussfinanzierung in Neuwied und zur Anschlussfinanzierung in Andernach.

    Wie geht FinanzPlusImmo bei der Anschlussfinanzierung vor?

    FinanzPlusImmo holt Vergleichsangebote ein, bevor Sie das Angebot Ihrer bisherigen Bank unterschreiben, und stellt beide Wege mit allen Kosten nebeneinander. Der Ablauf:

    1. Sie schicken uns Darlehensvertrag, Restschuld und das Ende der Zinsbindung.
    2. Wir klären, ob Prolongation, Umschuldung oder Forward-Darlehen zu Ihrem Zeitpunkt passt.
    3. Wir fragen passende Banken an und berücksichtigen die Kosten der Grundschuldabtretung.
    4. Sie erhalten die Angebote im Vergleich mit dem Schreiben Ihrer Bank.
    5. Nach Ihrer Entscheidung begleiten wir den Wechsel bis zur Ablösung der alten Bank.

    Häufige Fragen

    Die verbleibende Restschuld wird neu finanziert, entweder bei Ihrer bisherigen Bank als Prolongation oder bei einer anderen Bank als Umschuldung. Welcher Weg besser ist, zeigt der Vergleich der Angebote inklusive der Kosten eines Wechsels.

    Am besten deutlich bevor Ihre Bank sich meldet. Die eigene Bank verschickt ihr Prolongationsangebot in der Regel etwa drei Monate vor Ablauf der Zinsbindung. Wer vorher vergleicht, hat alle Optionen offen und eine Verhandlungsgrundlage gegenüber der bisherigen Bank.

    Ja. Nach § 493 Absatz 1 BGB muss die Bank Sie spätestens drei Monate vor Ende der Sollzinsbindung darüber unterrichten, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Ist sie bereit, muss die Mitteilung den angebotenen Sollzins enthalten. Ein Vergleich mit anderen Banken ist darin nicht enthalten.

    Dann gilt, was Ihr Darlehensvertrag für das Ende der Zinsbindung regelt. Je nach Vertrag wird die Restschuld zur Rückzahlung fällig oder läuft zu variablen Konditionen weiter, die sich laufend ändern können. Beides ist selten gewollt, deshalb sollte die neue Vereinbarung rechtzeitig stehen.

    Ein Forward-Darlehen sichert den heutigen Zins bis zu 60 Monate im Voraus. Der Vertrag wird heute geschlossen, ausgezahlt wird erst zum Ende der laufenden Zinsbindung. Dafür berechnet die Bank einen Forward-Aufschlag je Monat Vorlaufzeit, dessen Höhe sich je nach Bank unterscheidet.

    Nicht immer. Bei einer Prolongation ist eine neue Kreditprüfung oft nicht nötig, die Bank kann die Immobilie aber neu bewerten. Wechseln Sie zu einer anderen Bank, prüft diese Ihre Identität, Ihre Bonität und die Immobilie in jedem Fall neu.

    Ja, wenn Wert der Immobilie und Einkommen das tragen, etwa für eine Modernisierung. Die Bank prüft dann den Beleihungsauslauf neu. Reicht die eingetragene Grundschuld für den höheren Betrag nicht aus, ist eine zusätzliche Grundschuld nötig. Umgekehrt können Sie die Restschuld zum Ende der Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung senken.

    Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzins zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Maßgeblich ist das Datum der vollständigen Auszahlung, nicht das der Vertragsunterschrift. Wurde später eine neue Vereinbarung über den Sollzins getroffen, zählt deren Datum.

    Bei einer Umschuldung wird die Grundschuld an die neue Bank abgetreten. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an, die in der Regel deutlich niedriger sind als bei einer Neueintragung. Diese Kosten gehören in die Vergleichsrechnung, denn ein Wechsel lohnt sich erst, wenn der Vorteil sie übersteigt.

    Er kann eine sein, wenn er rechtzeitig angespart und zugeteilt ist. Der Darlehenszins steht bei Abschluss fest, der Zeitpunkt der Zuteilung lässt sich aber nicht exakt planen. Endet die Zinsbindung in wenigen Jahren, reicht die Ansparzeit oft nicht mehr, dann ist ein Forward-Darlehen meist die planbarere Absicherung.

    Rechnen Sie Ihre Anschlussfinanzierung durch, bevor Ihre Bank sich meldet

    Restschuld, Wert und Zeitpunkt: In zwei Minuten sehen Sie, wie viele Banken Ihnen offenstehen. Danach vergleichen wir die Angebote mit dem Ihrer bisherigen Bank.

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