Schritt 1 von 9
Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, deren Zinssatz Sie heute festschreiben, obwohl das Geld erst in einigen Jahren fließt. Sie kaufen sich also den Zins von heute für ein Darlehen, das erst startet, wenn Ihre laufende Zinsbindung endet.
Der Ablauf ist schlicht: Vertrag jetzt, Auszahlung später. Bis zum Auszahlungstag passiert auf dem neuen Darlehen nichts. Sie zahlen keine Rate, keine Zinsen und auch keine Bereitstellungszinsen. Erst wenn das Geld an die alte Bank fließt, beginnen Zins und Tilgung.
Zwei Bauformen sollten Sie auseinanderhalten. Beim echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindung erst mit der Auszahlung, Sie bekommen also die volle vereinbarte Bindungszeit. Beim unechten Forward-Darlehen zählt die Bank die Wartezeit in die Zinsbindung hinein, was die Bindung faktisch verkürzt. Fragen Sie deshalb immer nach, ab wann die Zinsbindung gerechnet wird.
Für Sie ist das Forward-Darlehen eine von mehreren Varianten der Anschlussfinanzierung. Es unterscheidet sich von den anderen nur in einem Punkt: dem zeitlichen Vorlauf.
Die Vorlaufzeit ist der Abstand zwischen Unterschrift und Auszahlung, der Forward-Aufschlag ist der Preis dafür. Üblich sind Vorlaufzeiten von rund zwölf bis sechzig Monaten, einzelne Banken bieten längere Fristen an.
Der Aufschlag wird meist als Zuschlag je Monat Vorlauf berechnet und fest auf den Sollzins addiert. Viele Banken lassen die ersten sechs bis zwölf Monate aufschlagfrei, weil sie eine kurze Vorlaufzeit ohnehin einplanen. Danach steigt der Zins mit jedem weiteren Monat Wartezeit.
Wie teuer der Aufschlag wird, entscheidet die Form der Zinskurve und nicht die Kulanz der Bank. Steigt die Kurve steil an, muss sich die Bank die Zusage teuer absichern und gibt das weiter. Ist die Kurve flach oder invers, fällt der Aufschlag klein aus oder entfällt. Die folgende Tabelle zeigt die Mechanik, nicht die Konditionen Ihrer Bank.
| Vorlaufzeit | Aufschlag im Rechenbeispiel | Sollzins im Rechenbeispiel |
|---|---|---|
| Vorlaufzeit6 Monate | Aufschlag im Rechenbeispiel0,00 Prozentpunkte | Sollzins im Rechenbeispiel3,50 Prozent |
| Vorlaufzeit12 Monate | Aufschlag im Rechenbeispiel0,12 Prozentpunkte | Sollzins im Rechenbeispiel3,62 Prozent |
| Vorlaufzeit24 Monate | Aufschlag im Rechenbeispiel0,36 Prozentpunkte | Sollzins im Rechenbeispiel3,86 Prozent |
| Vorlaufzeit36 Monate | Aufschlag im Rechenbeispiel0,60 Prozentpunkte | Sollzins im Rechenbeispiel4,10 Prozent |
| Vorlaufzeit48 Monate | Aufschlag im Rechenbeispiel0,84 Prozentpunkte | Sollzins im Rechenbeispiel4,34 Prozent |
| Vorlaufzeit60 Monate | Aufschlag im Rechenbeispiel1,08 Prozentpunkte | Sollzins im Rechenbeispiel4,58 Prozent |
Offengelegte Annahme: Basiszins 3,50 Prozent ohne Vorlauf, sechs aufschlagfreie Monate, danach 0,02 Prozentpunkte je Monat. Das sind gesetzte Rechenwerte, keine Marktangabe. Lassen Sie sich den Aufschlag als Differenz zum Zins ohne Vorlauf ausweisen.
Ein Forward-Darlehen lohnt sich, wenn Ihnen Planungssicherheit mehr wert ist als die Chance auf einen niedrigeren Zins. Es ist eine Versicherung gegen steigende Zinsen und kein günstiger Zins.
Die Rechnung dahinter ist überschaubar. Der Aufschlag ist die Prämie. Steigt der Marktzins bis zum Ablauf Ihrer Zinsbindung um mehr Prozentpunkte, als der Aufschlag beträgt, hat sich der Abschluss gelohnt. Steigt er um weniger, haben Sie für Ruhe bezahlt. Die ehrliche Frage ist deshalb nicht die nach der Prognose, sondern die danach, welchen Zins Ihre Haushaltsrechnung noch trägt.
Gegenprobe vor der Unterschrift: Rechnen Sie die Rate mit dem Forward-Zins gegen die Rate ohne Vorlauf. Die Differenz über die Zinsbindung ist der Preis Ihrer Absicherung, und den sollten Sie als Betrag kennen.
Fallen die Zinsen bis zur Auszahlung, bleiben Sie an den vereinbarten Zins gebunden. Der Vertrag ist ab der Unterschrift verbindlich, und ein Blick auf günstigere Konditionen im Markt ändert daran nichts.
Wirtschaftlich haben Sie dann für eine Absicherung gezahlt, die Sie nicht gebraucht haben. Das ist der Kern des Geschäfts: Die Bank trägt das Risiko steigender Zinsen, Sie tragen die Kosten und verzichten auf die Chance. Wer aussteigen will, landet bei der Nichtabnahme, und die kostet ihrerseits Geld.
Drei Punkte begrenzen den Schaden. Erstens bieten einzelne Banken gegen Aufpreis eine Zinssenkungsoption an, die einen Marktrückgang bis zur Auszahlung teilweise weitergibt. Zweitens gilt bei Verbraucherdarlehen das vierzehntägige Widerrufsrecht nach Vertragsschluss. Drittens greift das gesetzliche Kündigungsrecht aus § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung können Sie mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Entschädigung.
Praktisch heißt das: Wählen Sie die Vorlaufzeit so kurz wie möglich und so lang wie nötig. Und achten Sie darauf, dass die Zehnjahresfrist erst mit der Auszahlung beginnt, bei einem langen Vorlauf also deutlich später, als der Vertragstag vermuten lässt.
Mit der Unterschrift entsteht eine Abnahmepflicht. Sie müssen das Darlehen zum vereinbarten Termin abrufen, so wie sich die Bank umgekehrt verpflichtet hat, es bereitzustellen. Grundlage ist der Darlehensvertrag nach § 488 BGB, der beide Seiten bindet.
Rufen Sie das Geld nicht ab, darf die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Sie rechnet dabei ihren Schaden aus dem entgangenen Geschäft, ähnlich wie bei einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe hängt an der Darlehenssumme, der vereinbarten Zinsbindung und der Differenz zwischen Ihrem Zins und dem dann gültigen Marktzins. Liegt der Marktzins über Ihrem vereinbarten Zins, kann der Schaden auch bei null liegen.
Die häufigsten Stolperfallen liegen nicht im Zins, sondern in der Lebensplanung: der Verkauf der Immobilie vor dem Auszahlungstermin, eine Trennung, ein beruflicher Umzug oder eine Erbschaft, mit der Sie plötzlich weniger Darlehen brauchen. Auch Sondertilgungen aus der laufenden Finanzierung wirken sich aus, denn sie senken die Restschuld unter die vereinbarte Forward-Summe.
Stimme die Darlehenssumme sorgfältig auf die erwartete Restschuld am Auszahlungstag ab und rechnen Sie geplante Sondertilgungen mit ein. Eine zu hoch angesetzte Summe führt zu einer Teil-Nichtabnahme, und die wird genauso abgerechnet wie die vollständige.
Das Forward-Darlehen ist einer von vier Wegen in die Anschlussfinanzierung, und nicht immer der passende. Welcher Weg trägt, entscheidet der Abstand bis zum Ablauf Ihrer Zinsbindung und die Frage, wie viel Sicherheit Sie brauchen. Wie sich der Wert Ihrer Immobilie seit dem Kauf entwickelt hat, zeigen die Seiten zur Anschlussfinanzierung in Koblenz, Neuwied und Andernach.
| Weg | So funktioniert er | Wann er passt |
|---|---|---|
| WegProlongation | So funktioniert erSie verlängern bei Ihrer bisherigen Bank. Das Angebot kommt meist wenige Monate vor Ablauf, eine neue Grundschuld ist nicht nötig. | Wann er passtWenn Sie wenig Aufwand wollen und die Kondition im Vergleich standhält. |
| WegUmschuldung zu einer anderen Bank | So funktioniert erDie neue Bank löst das alte Darlehen ab und übernimmt die Grundschuld per Abtretung. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an. | Wann er passtWenn die Kondition deutlich besser ist oder Sie Rate, Tilgung und Sondertilgung neu regeln wollen. |
| WegForward-Darlehen | So funktioniert erZins heute festschreiben, Auszahlung zum Ablauftag. Gegen Aufschlag, mit Abnahmepflicht. | Wann er passtWenn Ihre Zinsbindung in ein bis fünf Jahren endet und Sie das Zinsrisiko nicht tragen wollen. |
| WegBausparvertrag als Zinssicherung | So funktioniert erSie sparen einen Vertrag an und sichern sich ein Darlehensrecht zum heute festgelegten Zins. Bis zur Zuteilung läuft die alte Finanzierung weiter. | Wann er passtBei langem Vorlauf über fünf Jahre und wenn Sie parallel Guthaben aufbauen wollen. |
Prolongation und Umschuldung setzen voraus, dass Ihre Zinsbindung ohnehin bald endet. Nur das Forward-Darlehen und der Bausparvertrag sichern einen Zins für einen Termin, der noch Jahre entfernt liegt.
Starten Sie rund drei bis fünf Jahre vor Ablauf mit dem Beobachten und spätestens zwölf Monate vorher mit dem konkreten Vergleich. Wer erst vier Wochen vor dem Stichtag anfängt, nimmt das, was da ist.
Der Vergleich lohnt sich, weil Banken den Forward-Aufschlag unterschiedlich kalkulieren. Zwei Banken mit fast identischem Grundzins können bei 36 Monaten Vorlauf spürbar auseinanderliegen. Wie sich Angebote sauber gegenüberstellen lassen, zeigt der Bankenvergleich. Ob am Ende ein Forward-Darlehen oder eine klassische Umschuldung besser passt, zeigt erst die Rechnung mit Ihren Zahlen.
Für ein belastbares Angebot braucht die Bank denselben Blick auf Sie wie bei der ersten Baufinanzierung. Die Zinssicherung ist ein neuer Darlehensvertrag, keine bloße Verlängerung.
Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto verbindlicher ist das Angebot. Eine Zusage unter Vorbehalt fehlender Nachweise hilft Ihnen bei einer Entscheidung über mehrere Jahre wenig.
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.
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AnschlussfinanzierungDieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
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