Mit einem Forward-Darlehen schreibst du den Zins deiner Anschlussfinanzierung Jahre im Voraus fest. Das kostet einen Aufschlag und bindet dich verbindlich.
Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, deren Zinssatz du heute festschreibst, obwohl das Geld erst in einigen Jahren fließt. Du kaufst dir also den Zins von heute für ein Darlehen, das erst startet, wenn deine laufende Zinsbindung endet.
Der Ablauf ist schlicht: Vertrag jetzt, Auszahlung später. Bis zum Auszahlungstag passiert auf dem neuen Darlehen nichts. Du zahlst keine Rate, keine Zinsen und auch keine Bereitstellungszinsen. Erst wenn das Geld an die alte Bank fließt, beginnen Zins und Tilgung.
Zwei Bauformen solltest du auseinanderhalten. Beim echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindung erst mit der Auszahlung, du bekommst also die volle vereinbarte Bindungszeit. Beim unechten Forward-Darlehen zählt die Bank die Wartezeit in die Zinsbindung hinein, was die Bindung faktisch verkürzt. Frag deshalb immer nach, ab wann die Zinsbindung gerechnet wird.
Für dich ist das Forward-Darlehen eine von mehreren Varianten der Anschlussfinanzierung. Es unterscheidet sich von den anderen nur in einem Punkt: dem zeitlichen Vorlauf.
Die Vorlaufzeit ist der Abstand zwischen Unterschrift und Auszahlung, der Forward-Aufschlag ist der Preis dafür. Üblich sind Vorlaufzeiten von rund zwölf bis sechzig Monaten, einzelne Banken bieten längere Fristen an.
Der Aufschlag wird meist als Zuschlag je Monat Vorlauf berechnet und fest auf den Sollzins addiert. Viele Häuser lassen die ersten sechs bis zwölf Monate aufschlagfrei, weil sie eine kurze Vorlaufzeit ohnehin einplanen. Danach steigt der Zins mit jedem weiteren Monat Wartezeit.
Wie teuer der Aufschlag wird, entscheidet die Form der Zinskurve und nicht die Kulanz der Bank. Steigt die Kurve steil an, muss sich die Bank die Zusage teuer absichern und gibt das weiter. Ist die Kurve flach oder invers, fällt der Aufschlag klein aus oder entfällt. Die folgende Tabelle zeigt die Mechanik, nicht die Konditionen deiner Bank.
| Vorlaufzeit | Aufschlag im Rechenbeispiel | Sollzins im Rechenbeispiel |
|---|---|---|
| 6 Monate | 0,00 Prozentpunkte | 3,50 Prozent |
| 12 Monate | 0,12 Prozentpunkte | 3,62 Prozent |
| 24 Monate | 0,36 Prozentpunkte | 3,86 Prozent |
| 36 Monate | 0,60 Prozentpunkte | 4,10 Prozent |
| 48 Monate | 0,84 Prozentpunkte | 4,34 Prozent |
| 60 Monate | 1,08 Prozentpunkte | 4,58 Prozent |
Offengelegte Annahme: Basiszins 3,50 Prozent ohne Vorlauf, sechs aufschlagfreie Monate, danach 0,02 Prozentpunkte je Monat. Das sind gesetzte Rechenwerte, keine Marktangabe. Lass dir den Aufschlag als Differenz zum Zins ohne Vorlauf ausweisen.
Ein Forward-Darlehen lohnt sich, wenn dir Planungssicherheit mehr wert ist als die Chance auf einen niedrigeren Zins. Es ist eine Versicherung gegen steigende Zinsen und kein günstiger Zins.
Die Rechnung dahinter ist überschaubar. Der Aufschlag ist die Prämie. Steigt der Marktzins bis zum Ablauf deiner Zinsbindung um mehr Prozentpunkte, als der Aufschlag beträgt, hat sich der Abschluss gelohnt. Steigt er um weniger, hast du für Ruhe bezahlt. Die ehrliche Frage ist deshalb nicht die nach der Prognose, sondern die danach, welchen Zins deine Haushaltsrechnung noch trägt.
Gegenprobe vor der Unterschrift: Rechne die Rate mit dem Forward-Zins gegen die Rate ohne Vorlauf. Die Differenz über die Zinsbindung ist der Preis deiner Absicherung, und den solltest du als Betrag kennen.
Fallen die Zinsen bis zur Auszahlung, bleibst du an den vereinbarten Zins gebunden. Der Vertrag ist ab der Unterschrift verbindlich, und ein Blick auf günstigere Konditionen im Markt ändert daran nichts.
Wirtschaftlich hast du dann für eine Absicherung gezahlt, die du nicht gebraucht hast. Das ist der Kern des Geschäfts: Die Bank trägt das Risiko steigender Zinsen, du trägst die Kosten und verzichtest auf die Chance. Wer aussteigen will, landet bei der Nichtabnahme, und die kostet ihrerseits Geld.
Drei Punkte begrenzen den Schaden. Erstens bieten einzelne Banken gegen Aufpreis eine Zinssenkungsoption an, die einen Marktrückgang bis zur Auszahlung teilweise weitergibt. Zweitens gilt bei Verbraucherdarlehen das vierzehntägige Widerrufsrecht nach Vertragsschluss. Drittens greift das gesetzliche Kündigungsrecht aus § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung kannst du mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Entschädigung.
Praktisch heißt das: Wähle die Vorlaufzeit so kurz wie möglich und so lang wie nötig. Und achte darauf, dass die Zehnjahresfrist erst mit der Auszahlung beginnt, bei einem langen Vorlauf also deutlich später, als der Vertragstag vermuten lässt.
Mit der Unterschrift entsteht eine Abnahmepflicht. Du musst das Darlehen zum vereinbarten Termin abrufen, so wie sich die Bank umgekehrt verpflichtet hat, es bereitzustellen. Grundlage ist der Darlehensvertrag nach § 488 BGB, der beide Seiten bindet.
Rufst du das Geld nicht ab, darf die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Sie rechnet dabei ihren Schaden aus dem entgangenen Geschäft, ähnlich wie bei einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe hängt an der Darlehenssumme, der vereinbarten Zinsbindung und der Differenz zwischen deinem Zins und dem dann gültigen Marktzins. Liegt der Marktzins über deinem vereinbarten Zins, kann der Schaden auch bei null liegen.
Die häufigsten Stolperfallen liegen nicht im Zins, sondern in der Lebensplanung: der Verkauf der Immobilie vor dem Auszahlungstermin, eine Trennung, ein beruflicher Umzug oder eine Erbschaft, mit der du plötzlich weniger Darlehen brauchst. Auch Sondertilgungen aus der laufenden Finanzierung wirken sich aus, denn sie senken die Restschuld unter die vereinbarte Forward-Summe.
Stimme die Darlehenssumme sorgfältig auf die erwartete Restschuld am Auszahlungstag ab und rechne geplante Sondertilgungen mit ein. Eine zu hoch angesetzte Summe führt zu einer Teil-Nichtabnahme, und die wird genauso abgerechnet wie die vollständige.
Das Forward-Darlehen ist einer von vier Wegen in die Anschlussfinanzierung, und nicht immer der passende. Welcher Weg trägt, entscheidet der Abstand bis zum Ablauf deiner Zinsbindung und die Frage, wie viel Sicherheit du brauchst.
| Weg | So funktioniert er | Wann er passt |
|---|---|---|
| Prolongation | Du verlängerst bei deiner bisherigen Bank. Das Angebot kommt meist wenige Monate vor Ablauf, eine neue Grundschuld ist nicht nötig. | Wenn du wenig Aufwand willst und die Kondition im Vergleich standhält. |
| Umschuldung zu einer anderen Bank | Die neue Bank löst das alte Darlehen ab und übernimmt die Grundschuld per Abtretung. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an. | Wenn die Kondition deutlich besser ist oder du Rate, Tilgung und Sondertilgung neu regeln willst. |
| Forward-Darlehen | Zins heute festschreiben, Auszahlung zum Ablauftag. Gegen Aufschlag, mit Abnahmepflicht. | Wenn deine Zinsbindung in ein bis fünf Jahren endet und du das Zinsrisiko nicht tragen willst. |
| Bausparvertrag als Zinssicherung | Du sparst einen Vertrag an und sicherst dir ein Darlehensrecht zum heute festgelegten Zins. Bis zur Zuteilung läuft die alte Finanzierung weiter. | Bei langem Vorlauf über fünf Jahre und wenn du parallel Guthaben aufbauen willst. |
Prolongation und Umschuldung setzen voraus, dass deine Zinsbindung ohnehin bald endet. Nur das Forward-Darlehen und der Bausparvertrag sichern einen Zins für einen Termin, der noch Jahre entfernt liegt.
Starte rund drei bis fünf Jahre vor Ablauf mit dem Beobachten und spätestens zwölf Monate vorher mit dem konkreten Vergleich. Wer erst vier Wochen vor dem Stichtag anfängt, nimmt das, was da ist.
Der Vergleich lohnt sich, weil Banken den Forward-Aufschlag unterschiedlich kalkulieren. Zwei Häuser mit fast identischem Grundzins können bei 36 Monaten Vorlauf spürbar auseinanderliegen. Wie sich Angebote sauber gegenüberstellen lassen, zeigt der Bankenvergleich. Ob am Ende ein Forward-Darlehen oder eine klassische Umschuldung besser passt, zeigt erst die Rechnung mit deinen Zahlen.
Für ein belastbares Angebot braucht die Bank denselben Blick auf dich wie bei der ersten Baufinanzierung. Die Zinssicherung ist ein neuer Darlehensvertrag, keine bloße Verlängerung.
Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto verbindlicher ist das Angebot. Eine Zusage unter Vorbehalt fehlender Nachweise hilft dir bei einer Entscheidung über mehrere Jahre wenig.
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AnschlussfinanzierungDieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehe bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
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