Forward-Darlehen: Zinsen für die Anschlussfinanzierung früh sichern

    Schritt 1 von 9

    Wann endet Ihre Zinsbindung?

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    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, deren Zinssatz Sie heute festschreiben, obwohl das Geld erst zum Ablauf Ihrer laufenden Zinsbindung fließt.
    • Für die Wartezeit verlangt die Bank einen Forward-Aufschlag, der je nach Zinskurve pro Monat Vorlauf auf den Sollzins aufgeschlagen wird und den Zins spürbar verteuern kann.
    • Mit der Unterschrift entsteht eine Abnahmepflicht: Fallen die Zinsen, bleiben Sie trotzdem gebunden, und ein Ausstieg kostet eine Nichtabnahmeentschädigung.

    Was ist ein Forward-Darlehen?

    Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, deren Zinssatz Sie heute festschreiben, obwohl das Geld erst in einigen Jahren fließt. Sie kaufen sich also den Zins von heute für ein Darlehen, das erst startet, wenn Ihre laufende Zinsbindung endet.

    Der Ablauf ist schlicht: Vertrag jetzt, Auszahlung später. Bis zum Auszahlungstag passiert auf dem neuen Darlehen nichts. Sie zahlen keine Rate, keine Zinsen und auch keine Bereitstellungszinsen. Erst wenn das Geld an die alte Bank fließt, beginnen Zins und Tilgung.

    Zwei Bauformen sollten Sie auseinanderhalten. Beim echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindung erst mit der Auszahlung, Sie bekommen also die volle vereinbarte Bindungszeit. Beim unechten Forward-Darlehen zählt die Bank die Wartezeit in die Zinsbindung hinein, was die Bindung faktisch verkürzt. Fragen Sie deshalb immer nach, ab wann die Zinsbindung gerechnet wird.

    Für Sie ist das Forward-Darlehen eine von mehreren Varianten der Anschlussfinanzierung. Es unterscheidet sich von den anderen nur in einem Punkt: dem zeitlichen Vorlauf.

    Vorlaufzeit und Forward-Aufschlag

    Die Vorlaufzeit ist der Abstand zwischen Unterschrift und Auszahlung, der Forward-Aufschlag ist der Preis dafür. Üblich sind Vorlaufzeiten von rund zwölf bis sechzig Monaten, einzelne Banken bieten längere Fristen an.

    Der Aufschlag wird meist als Zuschlag je Monat Vorlauf berechnet und fest auf den Sollzins addiert. Viele Banken lassen die ersten sechs bis zwölf Monate aufschlagfrei, weil sie eine kurze Vorlaufzeit ohnehin einplanen. Danach steigt der Zins mit jedem weiteren Monat Wartezeit.

    Wie teuer der Aufschlag wird, entscheidet die Form der Zinskurve und nicht die Kulanz der Bank. Steigt die Kurve steil an, muss sich die Bank die Zusage teuer absichern und gibt das weiter. Ist die Kurve flach oder invers, fällt der Aufschlag klein aus oder entfällt. Die folgende Tabelle zeigt die Mechanik, nicht die Konditionen Ihrer Bank.

    Vorlaufzeit6 Monate Aufschlag im Rechenbeispiel0,00 Prozentpunkte Sollzins im Rechenbeispiel3,50 Prozent
    Vorlaufzeit12 Monate Aufschlag im Rechenbeispiel0,12 Prozentpunkte Sollzins im Rechenbeispiel3,62 Prozent
    Vorlaufzeit24 Monate Aufschlag im Rechenbeispiel0,36 Prozentpunkte Sollzins im Rechenbeispiel3,86 Prozent
    Vorlaufzeit36 Monate Aufschlag im Rechenbeispiel0,60 Prozentpunkte Sollzins im Rechenbeispiel4,10 Prozent
    Vorlaufzeit48 Monate Aufschlag im Rechenbeispiel0,84 Prozentpunkte Sollzins im Rechenbeispiel4,34 Prozent
    Vorlaufzeit60 Monate Aufschlag im Rechenbeispiel1,08 Prozentpunkte Sollzins im Rechenbeispiel4,58 Prozent

    Offengelegte Annahme: Basiszins 3,50 Prozent ohne Vorlauf, sechs aufschlagfreie Monate, danach 0,02 Prozentpunkte je Monat. Das sind gesetzte Rechenwerte, keine Marktangabe. Lassen Sie sich den Aufschlag als Differenz zum Zins ohne Vorlauf ausweisen.

    Wann sich ein Forward-Darlehen lohnt

    Ein Forward-Darlehen lohnt sich, wenn Ihnen Planungssicherheit mehr wert ist als die Chance auf einen niedrigeren Zins. Es ist eine Versicherung gegen steigende Zinsen und kein günstiger Zins.

    Die Rechnung dahinter ist überschaubar. Der Aufschlag ist die Prämie. Steigt der Marktzins bis zum Ablauf Ihrer Zinsbindung um mehr Prozentpunkte, als der Aufschlag beträgt, hat sich der Abschluss gelohnt. Steigt er um weniger, haben Sie für Ruhe bezahlt. Die ehrliche Frage ist deshalb nicht die nach der Prognose, sondern die danach, welchen Zins Ihre Haushaltsrechnung noch trägt.

    • Enge Haushaltsrechnung. Wenn zwei Prozentpunkte mehr Zins Ihre Rate an die Belastungsgrenze bringen, ist die Absicherung ihr Geld wert.
    • Hohe Restschuld. Je größer die Summe, die neu finanziert werden muss, desto stärker wirkt jeder Zinsschritt auf die Rate.
    • Kapitalanlage mit fester Kalkulation. Wer eine vermietete Wohnung über Jahre durchrechnet, braucht eine belastbare Zinsgröße statt einer Schätzung.
    • Kurzer Vorlauf. Innerhalb der ersten zwölf Monate ist der Aufschlag oft gering. In diesem Fenster kostet die Absicherung meist am wenigsten.

    Gegenprobe vor der Unterschrift: Rechnen Sie die Rate mit dem Forward-Zins gegen die Rate ohne Vorlauf. Die Differenz über die Zinsbindung ist der Preis Ihrer Absicherung, und den sollten Sie als Betrag kennen.

    Was passiert, wenn die Zinsen fallen?

    Fallen die Zinsen bis zur Auszahlung, bleiben Sie an den vereinbarten Zins gebunden. Der Vertrag ist ab der Unterschrift verbindlich, und ein Blick auf günstigere Konditionen im Markt ändert daran nichts.

    Wirtschaftlich haben Sie dann für eine Absicherung gezahlt, die Sie nicht gebraucht haben. Das ist der Kern des Geschäfts: Die Bank trägt das Risiko steigender Zinsen, Sie tragen die Kosten und verzichten auf die Chance. Wer aussteigen will, landet bei der Nichtabnahme, und die kostet ihrerseits Geld.

    Drei Punkte begrenzen den Schaden. Erstens bieten einzelne Banken gegen Aufpreis eine Zinssenkungsoption an, die einen Marktrückgang bis zur Auszahlung teilweise weitergibt. Zweitens gilt bei Verbraucherdarlehen das vierzehntägige Widerrufsrecht nach Vertragsschluss. Drittens greift das gesetzliche Kündigungsrecht aus § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung können Sie mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Entschädigung.

    Praktisch heißt das: Wählen Sie die Vorlaufzeit so kurz wie möglich und so lang wie nötig. Und achten Sie darauf, dass die Zehnjahresfrist erst mit der Auszahlung beginnt, bei einem langen Vorlauf also deutlich später, als der Vertragstag vermuten lässt.

    Abnahmepflicht und Folgen bei Nichtabnahme

    Mit der Unterschrift entsteht eine Abnahmepflicht. Sie müssen das Darlehen zum vereinbarten Termin abrufen, so wie sich die Bank umgekehrt verpflichtet hat, es bereitzustellen. Grundlage ist der Darlehensvertrag nach § 488 BGB, der beide Seiten bindet.

    Rufen Sie das Geld nicht ab, darf die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Sie rechnet dabei ihren Schaden aus dem entgangenen Geschäft, ähnlich wie bei einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe hängt an der Darlehenssumme, der vereinbarten Zinsbindung und der Differenz zwischen Ihrem Zins und dem dann gültigen Marktzins. Liegt der Marktzins über Ihrem vereinbarten Zins, kann der Schaden auch bei null liegen.

    Die häufigsten Stolperfallen liegen nicht im Zins, sondern in der Lebensplanung: der Verkauf der Immobilie vor dem Auszahlungstermin, eine Trennung, ein beruflicher Umzug oder eine Erbschaft, mit der Sie plötzlich weniger Darlehen brauchen. Auch Sondertilgungen aus der laufenden Finanzierung wirken sich aus, denn sie senken die Restschuld unter die vereinbarte Forward-Summe.

    Stimme die Darlehenssumme sorgfältig auf die erwartete Restschuld am Auszahlungstag ab und rechnen Sie geplante Sondertilgungen mit ein. Eine zu hoch angesetzte Summe führt zu einer Teil-Nichtabnahme, und die wird genauso abgerechnet wie die vollständige.

    Alternativen zum Forward-Darlehen

    Das Forward-Darlehen ist einer von vier Wegen in die Anschlussfinanzierung, und nicht immer der passende. Welcher Weg trägt, entscheidet der Abstand bis zum Ablauf Ihrer Zinsbindung und die Frage, wie viel Sicherheit Sie brauchen. Wie sich der Wert Ihrer Immobilie seit dem Kauf entwickelt hat, zeigen die Seiten zur Anschlussfinanzierung in Koblenz, Neuwied und Andernach.

    WegProlongation So funktioniert erSie verlängern bei Ihrer bisherigen Bank. Das Angebot kommt meist wenige Monate vor Ablauf, eine neue Grundschuld ist nicht nötig. Wann er passtWenn Sie wenig Aufwand wollen und die Kondition im Vergleich standhält.
    WegUmschuldung zu einer anderen Bank So funktioniert erDie neue Bank löst das alte Darlehen ab und übernimmt die Grundschuld per Abtretung. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Wann er passtWenn die Kondition deutlich besser ist oder Sie Rate, Tilgung und Sondertilgung neu regeln wollen.
    WegForward-Darlehen So funktioniert erZins heute festschreiben, Auszahlung zum Ablauftag. Gegen Aufschlag, mit Abnahmepflicht. Wann er passtWenn Ihre Zinsbindung in ein bis fünf Jahren endet und Sie das Zinsrisiko nicht tragen wollen.
    WegBausparvertrag als Zinssicherung So funktioniert erSie sparen einen Vertrag an und sichern sich ein Darlehensrecht zum heute festgelegten Zins. Bis zur Zuteilung läuft die alte Finanzierung weiter. Wann er passtBei langem Vorlauf über fünf Jahre und wenn Sie parallel Guthaben aufbauen wollen.

    Prolongation und Umschuldung setzen voraus, dass Ihre Zinsbindung ohnehin bald endet. Nur das Forward-Darlehen und der Bausparvertrag sichern einen Zins für einen Termin, der noch Jahre entfernt liegt.

    So gehen Sie die Zinssicherung an

    Starten Sie rund drei bis fünf Jahre vor Ablauf mit dem Beobachten und spätestens zwölf Monate vorher mit dem konkreten Vergleich. Wer erst vier Wochen vor dem Stichtag anfängt, nimmt das, was da ist.

    Der Vergleich lohnt sich, weil Banken den Forward-Aufschlag unterschiedlich kalkulieren. Zwei Banken mit fast identischem Grundzins können bei 36 Monaten Vorlauf spürbar auseinanderliegen. Wie sich Angebote sauber gegenüberstellen lassen, zeigt der Bankenvergleich. Ob am Ende ein Forward-Darlehen oder eine klassische Umschuldung besser passt, zeigt erst die Rechnung mit Ihren Zahlen.

    1. Ablaufdatum der Zinsbindung und die Restschuld zu genau diesem Tag aus der Jahresmitteilung ziehen.
    2. Prüfen, wie viel Rate Ihr Haushalt bei einem deutlich höheren Zins noch tragen würde.
    3. Ein Vergleichsangebot ohne Vorlauf einholen, damit Sie den Forward-Aufschlag als Differenz sehen.
    4. Angebote mehrerer Banken zur selben Vorlaufzeit und derselben Zinsbindung nebeneinanderlegen.
    5. Prüfen, ob es sich um ein echtes Forward-Darlehen handelt, die Zinsbindung also erst mit der Auszahlung beginnt.
    6. Darlehenssumme, Tilgungssatz und Sondertilgungsrecht festlegen und erst dann unterschreiben.

    Was Sie bereithalten sollten

    Für ein belastbares Angebot braucht die Bank denselben Blick auf Sie wie bei der ersten Baufinanzierung. Die Zinssicherung ist ein neuer Darlehensvertrag, keine bloße Verlängerung.

    • Den laufenden Darlehensvertrag mit Zinssatz, Zinsbindung und Ablaufdatum.
    • Die letzte Jahresmitteilung mit der Restschuld und der voraussichtlichen Restschuld zum Ablauftag.
    • Nachweise über bereits genutzte und noch geplante Sondertilgungen.
    • Aktuelle Einkommensnachweise, bei Angestellten die letzten Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen die Jahresabschlüsse.
    • Objektunterlagen wie Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenberechnung und bei vermieteten Objekten den Mietvertrag.
    • Belege über Modernisierungen seit dem Kauf, denn sie können den Beleihungswert und damit die Kondition verbessern.

    Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto verbindlicher ist das Angebot. Eine Zusage unter Vorbehalt fehlender Nachweise hilft Ihnen bei einer Entscheidung über mehrere Jahre wenig.

    Häufige Fragen

    Üblich sind Vorlaufzeiten von rund zwölf bis sechzig Monaten, einzelne Banken bieten längere Fristen an. Der Vertrag wird heute geschlossen, ausgezahlt wird erst am Tag, an dem Ihre alte Zinsbindung endet. Bis dahin zahlen Sie weder Rate noch Bereitstellungszinsen für das neue Darlehen.

    Der Aufschlag wird meist als Zuschlag je Monat Vorlaufzeit berechnet und fest auf den Sollzins addiert. Viele Banken lassen die ersten sechs bis zwölf Monate aufschlagfrei. Die Höhe hängt an der Form der Zinskurve: Bei steil steigender Kurve fällt der Aufschlag deutlich aus, bei flacher oder inverser Kurve kann er sehr klein sein oder ganz entfallen. Lassen Sie sich den konkreten Aufschlag immer als Differenz zum Zins ohne Vorlauf zeigen.

    Sie bleiben an den vereinbarten Zins gebunden. Das Forward-Darlehen ist eine Absicherung gegen steigende Zinsen und keine Wette, die man nachträglich auflösen kann. Wer den Vertrag dann nicht abnimmt, zahlt eine Nichtabnahmeentschädigung. Einige Banken bieten gegen Aufpreis eine Zinssenkungsoption an, die einen späteren Marktrückgang teilweise weitergibt.

    Ja. Mit dem Vertragsschluss verpflichten Sie sich, das Darlehen zum vereinbarten Termin abzurufen. Nehmen Sie es nicht ab, darf die Bank ihren Schaden als Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach Darlehenssumme, Zinsbindung und der Differenz zwischen Ihrem vereinbarten Zins und dem dann gültigen Marktzins. Unabhängig davon gilt für Verbraucherdarlehen das vierzehntägige Widerrufsrecht nach Vertragsschluss.

    Ja, über das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB. Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung können Sie mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Entschädigung. Wichtig ist der Auszahlungstag, nicht der Tag der Unterschrift. Bei einem Forward-Darlehen mit langer Vorlaufzeit liegt dieser Stichtag entsprechend später, als viele erwarten.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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