Forward-Darlehen: Zinsen für die Anschlussfinanzierung früh sichern

    Mit einem Forward-Darlehen schreibst du den Zins deiner Anschlussfinanzierung Jahre im Voraus fest. Das kostet einen Aufschlag und bindet dich verbindlich.

    Kalender mit markiertem Ablauftermin der Zinsbindung neben einem Darlehensvertrag und einem Taschenrechner
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, deren Zinssatz du heute festschreibst, obwohl das Geld erst zum Ablauf deiner laufenden Zinsbindung fließt.
    • Für die Wartezeit verlangt die Bank einen Forward-Aufschlag, der je nach Zinskurve pro Monat Vorlauf auf den Sollzins aufgeschlagen wird und den Zins spürbar verteuern kann.
    • Mit der Unterschrift entsteht eine Abnahmepflicht: Fallen die Zinsen, bleibst du trotzdem gebunden, und ein Ausstieg kostet eine Nichtabnahmeentschädigung.

    Was ist ein Forward-Darlehen?

    Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung, deren Zinssatz du heute festschreibst, obwohl das Geld erst in einigen Jahren fließt. Du kaufst dir also den Zins von heute für ein Darlehen, das erst startet, wenn deine laufende Zinsbindung endet.

    Der Ablauf ist schlicht: Vertrag jetzt, Auszahlung später. Bis zum Auszahlungstag passiert auf dem neuen Darlehen nichts. Du zahlst keine Rate, keine Zinsen und auch keine Bereitstellungszinsen. Erst wenn das Geld an die alte Bank fließt, beginnen Zins und Tilgung.

    Zwei Bauformen solltest du auseinanderhalten. Beim echten Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindung erst mit der Auszahlung, du bekommst also die volle vereinbarte Bindungszeit. Beim unechten Forward-Darlehen zählt die Bank die Wartezeit in die Zinsbindung hinein, was die Bindung faktisch verkürzt. Frag deshalb immer nach, ab wann die Zinsbindung gerechnet wird.

    Für dich ist das Forward-Darlehen eine von mehreren Varianten der Anschlussfinanzierung. Es unterscheidet sich von den anderen nur in einem Punkt: dem zeitlichen Vorlauf.

    Vorlaufzeit und Forward-Aufschlag

    Die Vorlaufzeit ist der Abstand zwischen Unterschrift und Auszahlung, der Forward-Aufschlag ist der Preis dafür. Üblich sind Vorlaufzeiten von rund zwölf bis sechzig Monaten, einzelne Banken bieten längere Fristen an.

    Der Aufschlag wird meist als Zuschlag je Monat Vorlauf berechnet und fest auf den Sollzins addiert. Viele Häuser lassen die ersten sechs bis zwölf Monate aufschlagfrei, weil sie eine kurze Vorlaufzeit ohnehin einplanen. Danach steigt der Zins mit jedem weiteren Monat Wartezeit.

    Wie teuer der Aufschlag wird, entscheidet die Form der Zinskurve und nicht die Kulanz der Bank. Steigt die Kurve steil an, muss sich die Bank die Zusage teuer absichern und gibt das weiter. Ist die Kurve flach oder invers, fällt der Aufschlag klein aus oder entfällt. Die folgende Tabelle zeigt die Mechanik, nicht die Konditionen deiner Bank.

    Vorlaufzeit Aufschlag im Rechenbeispiel Sollzins im Rechenbeispiel
    6 Monate 0,00 Prozentpunkte 3,50 Prozent
    12 Monate 0,12 Prozentpunkte 3,62 Prozent
    24 Monate 0,36 Prozentpunkte 3,86 Prozent
    36 Monate 0,60 Prozentpunkte 4,10 Prozent
    48 Monate 0,84 Prozentpunkte 4,34 Prozent
    60 Monate 1,08 Prozentpunkte 4,58 Prozent

    Offengelegte Annahme: Basiszins 3,50 Prozent ohne Vorlauf, sechs aufschlagfreie Monate, danach 0,02 Prozentpunkte je Monat. Das sind gesetzte Rechenwerte, keine Marktangabe. Lass dir den Aufschlag als Differenz zum Zins ohne Vorlauf ausweisen.

    Wann sich ein Forward-Darlehen lohnt

    Ein Forward-Darlehen lohnt sich, wenn dir Planungssicherheit mehr wert ist als die Chance auf einen niedrigeren Zins. Es ist eine Versicherung gegen steigende Zinsen und kein günstiger Zins.

    Die Rechnung dahinter ist überschaubar. Der Aufschlag ist die Prämie. Steigt der Marktzins bis zum Ablauf deiner Zinsbindung um mehr Prozentpunkte, als der Aufschlag beträgt, hat sich der Abschluss gelohnt. Steigt er um weniger, hast du für Ruhe bezahlt. Die ehrliche Frage ist deshalb nicht die nach der Prognose, sondern die danach, welchen Zins deine Haushaltsrechnung noch trägt.

    • Enge Haushaltsrechnung. Wenn zwei Prozentpunkte mehr Zins deine Rate an die Belastungsgrenze bringen, ist die Absicherung ihr Geld wert.
    • Hohe Restschuld. Je größer die Summe, die neu finanziert werden muss, desto stärker wirkt jeder Zinsschritt auf die Rate.
    • Kapitalanlage mit fester Kalkulation. Wer eine vermietete Wohnung über Jahre durchrechnet, braucht eine belastbare Zinsgröße statt einer Schätzung.
    • Kurzer Vorlauf. Innerhalb der ersten zwölf Monate ist der Aufschlag oft gering. In diesem Fenster kostet die Absicherung meist am wenigsten.

    Gegenprobe vor der Unterschrift: Rechne die Rate mit dem Forward-Zins gegen die Rate ohne Vorlauf. Die Differenz über die Zinsbindung ist der Preis deiner Absicherung, und den solltest du als Betrag kennen.

    Was passiert, wenn die Zinsen fallen?

    Fallen die Zinsen bis zur Auszahlung, bleibst du an den vereinbarten Zins gebunden. Der Vertrag ist ab der Unterschrift verbindlich, und ein Blick auf günstigere Konditionen im Markt ändert daran nichts.

    Wirtschaftlich hast du dann für eine Absicherung gezahlt, die du nicht gebraucht hast. Das ist der Kern des Geschäfts: Die Bank trägt das Risiko steigender Zinsen, du trägst die Kosten und verzichtest auf die Chance. Wer aussteigen will, landet bei der Nichtabnahme, und die kostet ihrerseits Geld.

    Drei Punkte begrenzen den Schaden. Erstens bieten einzelne Banken gegen Aufpreis eine Zinssenkungsoption an, die einen Marktrückgang bis zur Auszahlung teilweise weitergibt. Zweitens gilt bei Verbraucherdarlehen das vierzehntägige Widerrufsrecht nach Vertragsschluss. Drittens greift das gesetzliche Kündigungsrecht aus § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB: Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung kannst du mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Entschädigung.

    Praktisch heißt das: Wähle die Vorlaufzeit so kurz wie möglich und so lang wie nötig. Und achte darauf, dass die Zehnjahresfrist erst mit der Auszahlung beginnt, bei einem langen Vorlauf also deutlich später, als der Vertragstag vermuten lässt.

    Abnahmepflicht und Folgen bei Nichtabnahme

    Mit der Unterschrift entsteht eine Abnahmepflicht. Du musst das Darlehen zum vereinbarten Termin abrufen, so wie sich die Bank umgekehrt verpflichtet hat, es bereitzustellen. Grundlage ist der Darlehensvertrag nach § 488 BGB, der beide Seiten bindet.

    Rufst du das Geld nicht ab, darf die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Sie rechnet dabei ihren Schaden aus dem entgangenen Geschäft, ähnlich wie bei einer Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe hängt an der Darlehenssumme, der vereinbarten Zinsbindung und der Differenz zwischen deinem Zins und dem dann gültigen Marktzins. Liegt der Marktzins über deinem vereinbarten Zins, kann der Schaden auch bei null liegen.

    Die häufigsten Stolperfallen liegen nicht im Zins, sondern in der Lebensplanung: der Verkauf der Immobilie vor dem Auszahlungstermin, eine Trennung, ein beruflicher Umzug oder eine Erbschaft, mit der du plötzlich weniger Darlehen brauchst. Auch Sondertilgungen aus der laufenden Finanzierung wirken sich aus, denn sie senken die Restschuld unter die vereinbarte Forward-Summe.

    Stimme die Darlehenssumme sorgfältig auf die erwartete Restschuld am Auszahlungstag ab und rechne geplante Sondertilgungen mit ein. Eine zu hoch angesetzte Summe führt zu einer Teil-Nichtabnahme, und die wird genauso abgerechnet wie die vollständige.

    Alternativen zum Forward-Darlehen

    Das Forward-Darlehen ist einer von vier Wegen in die Anschlussfinanzierung, und nicht immer der passende. Welcher Weg trägt, entscheidet der Abstand bis zum Ablauf deiner Zinsbindung und die Frage, wie viel Sicherheit du brauchst.

    Weg So funktioniert er Wann er passt
    Prolongation Du verlängerst bei deiner bisherigen Bank. Das Angebot kommt meist wenige Monate vor Ablauf, eine neue Grundschuld ist nicht nötig. Wenn du wenig Aufwand willst und die Kondition im Vergleich standhält.
    Umschuldung zu einer anderen Bank Die neue Bank löst das alte Darlehen ab und übernimmt die Grundschuld per Abtretung. Dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Wenn die Kondition deutlich besser ist oder du Rate, Tilgung und Sondertilgung neu regeln willst.
    Forward-Darlehen Zins heute festschreiben, Auszahlung zum Ablauftag. Gegen Aufschlag, mit Abnahmepflicht. Wenn deine Zinsbindung in ein bis fünf Jahren endet und du das Zinsrisiko nicht tragen willst.
    Bausparvertrag als Zinssicherung Du sparst einen Vertrag an und sicherst dir ein Darlehensrecht zum heute festgelegten Zins. Bis zur Zuteilung läuft die alte Finanzierung weiter. Bei langem Vorlauf über fünf Jahre und wenn du parallel Guthaben aufbauen willst.

    Prolongation und Umschuldung setzen voraus, dass deine Zinsbindung ohnehin bald endet. Nur das Forward-Darlehen und der Bausparvertrag sichern einen Zins für einen Termin, der noch Jahre entfernt liegt.

    So gehst du die Zinssicherung an

    Starte rund drei bis fünf Jahre vor Ablauf mit dem Beobachten und spätestens zwölf Monate vorher mit dem konkreten Vergleich. Wer erst vier Wochen vor dem Stichtag anfängt, nimmt das, was da ist.

    Der Vergleich lohnt sich, weil Banken den Forward-Aufschlag unterschiedlich kalkulieren. Zwei Häuser mit fast identischem Grundzins können bei 36 Monaten Vorlauf spürbar auseinanderliegen. Wie sich Angebote sauber gegenüberstellen lassen, zeigt der Bankenvergleich. Ob am Ende ein Forward-Darlehen oder eine klassische Umschuldung besser passt, zeigt erst die Rechnung mit deinen Zahlen.

    1. Ablaufdatum der Zinsbindung und die Restschuld zu genau diesem Tag aus der Jahresmitteilung ziehen.
    2. Prüfen, wie viel Rate dein Haushalt bei einem deutlich höheren Zins noch tragen würde.
    3. Ein Vergleichsangebot ohne Vorlauf einholen, damit du den Forward-Aufschlag als Differenz siehst.
    4. Angebote mehrerer Banken zur selben Vorlaufzeit und derselben Zinsbindung nebeneinanderlegen.
    5. Prüfen, ob es sich um ein echtes Forward-Darlehen handelt, die Zinsbindung also erst mit der Auszahlung beginnt.
    6. Darlehenssumme, Tilgungssatz und Sondertilgungsrecht festlegen und erst dann unterschreiben.

    Was du bereithalten solltest

    Für ein belastbares Angebot braucht die Bank denselben Blick auf dich wie bei der ersten Baufinanzierung. Die Zinssicherung ist ein neuer Darlehensvertrag, keine bloße Verlängerung.

    • Den laufenden Darlehensvertrag mit Zinssatz, Zinsbindung und Ablaufdatum.
    • Die letzte Jahresmitteilung mit der Restschuld und der voraussichtlichen Restschuld zum Ablauftag.
    • Nachweise über bereits genutzte und noch geplante Sondertilgungen.
    • Aktuelle Einkommensnachweise, bei Angestellten die letzten Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen die Jahresabschlüsse.
    • Objektunterlagen wie Grundbuchauszug, Grundriss, Wohnflächenberechnung und bei vermieteten Objekten den Mietvertrag.
    • Belege über Modernisierungen seit dem Kauf, denn sie können den Beleihungswert und damit die Kondition verbessern.

    Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto verbindlicher ist das Angebot. Eine Zusage unter Vorbehalt fehlender Nachweise hilft dir bei einer Entscheidung über mehrere Jahre wenig.

    Häufige Fragen

    Üblich sind Vorlaufzeiten von rund zwölf bis sechzig Monaten, einzelne Banken bieten längere Fristen an. Der Vertrag wird heute geschlossen, ausgezahlt wird erst am Tag, an dem deine alte Zinsbindung endet. Bis dahin zahlst du weder Rate noch Bereitstellungszinsen für das neue Darlehen.

    Der Aufschlag wird meist als Zuschlag je Monat Vorlaufzeit berechnet und fest auf den Sollzins addiert. Viele Banken lassen die ersten sechs bis zwölf Monate aufschlagfrei. Die Höhe hängt an der Form der Zinskurve: Bei steil steigender Kurve fällt der Aufschlag deutlich aus, bei flacher oder inverser Kurve kann er sehr klein sein oder ganz entfallen. Lass dir den konkreten Aufschlag immer als Differenz zum Zins ohne Vorlauf zeigen.

    Du bleibst an den vereinbarten Zins gebunden. Das Forward-Darlehen ist eine Absicherung gegen steigende Zinsen und keine Wette, die man nachträglich auflösen kann. Wer den Vertrag dann nicht abnimmt, zahlt eine Nichtabnahmeentschädigung. Einige Banken bieten gegen Aufpreis eine Zinssenkungsoption an, die einen späteren Marktrückgang teilweise weitergibt.

    Ja. Mit dem Vertragsschluss verpflichtest du dich, das Darlehen zum vereinbarten Termin abzurufen. Nimmst du es nicht ab, darf die Bank ihren Schaden als Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach Darlehenssumme, Zinsbindung und der Differenz zwischen deinem vereinbarten Zins und dem dann gültigen Marktzins. Unabhängig davon gilt für Verbraucherdarlehen das vierzehntägige Widerrufsrecht nach Vertragsschluss.

    Ja, über das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB. Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung kannst du mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Entschädigung. Wichtig ist der Auszahlungstag, nicht der Tag der Unterschrift. Bei einem Forward-Darlehen mit langer Vorlaufzeit liegt dieser Stichtag entsprechend später, als viele erwarten.

    Passend zum Thema

    Anschlussfinanzierung

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehe bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

    Bereit für deine stressfreie Finanzierung?

    Lass dich kostenlos beraten und finde heraus, wie wir dich Schritt für Schritt zu deiner Traumimmobilie begleiten.

    Kostenlose Erstberatung
    Persönlicher Ansprechpartner
    In der Regel Zusage in 5 bis 7 Tagen
    Steuerliche Tipps inklusive
    Begleitung bis zum Notartermin
    ✓ 100% kostenlos · ✓ Keine Verpflichtungen · ✓ Antwort innerhalb von 24h