Immobilienbewertung durch die Bank: so entsteht der Wert hinter Ihrer Finanzierung

    Die Bank rechnet den Wert Ihrer Immobilie selbst aus. Welches Verfahren sie wählt und welche Unterlagen sie dafür braucht, entscheidet mit über Zins und Darlehenshöhe.

    Grundriss, Lupe, Zollstock, darunter die Überschrift „So entsteht der Wert hinter Ihrer Finanzierung“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Bank ermittelt den Wert der Immobilie eigenständig, weil sie das Objekt als Sicherheit betrachtet und nicht als Kaufobjekt.
    • Je nach Objektart greift das Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung, bei vermieteten Objekten fast immer der Ertragswert.
    • Der Beleihungswert liegt regelmäßig unter dem Verkehrswert, und genau auf ihm baut die Bank ihren Beleihungsauslauf und damit Ihren Zins auf.

    Warum die Bank den Kaufpreis nicht einfach übernimmt

    Die Bank bewertet selbst, weil sie die Immobilie als Sicherheit ansieht und nicht als Kaufobjekt. Der Kaufpreis ist das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Verkäufer und Käufer. Er sagt aus, was Sie bereit waren zu zahlen. Er sagt nichts darüber aus, was die Bank für dasselbe Objekt bekommt, wenn sie es in einigen Jahren verwerten müsste.

    Dazu kommt die aufsichtsrechtliche Seite. Ein Kreditinstitut muss den Wert seiner Sicherheiten eigenständig ermitteln und nachvollziehbar dokumentieren. Von diesem Wert hängt ab, wie viel Eigenkapital die Bank für Ihr Darlehen vorhalten muss. Sie darf den Kaufpreis als Anhaltspunkt heranziehen, sie darf ihn aber nicht ungeprüft in ihre Akte schreiben.

    Für Sie hat das eine praktische Folge: In Ihrer Finanzierung stehen zwei Zahlen nebeneinander. Der Kaufpreis bestimmt, was Sie überweisen und worauf die Kaufnebenkosten berechnet werden. Der Bankwert bestimmt, wie hoch Ihr Beleihungsauslauf ausfällt und in welche Zinsklasse Ihr Darlehen rutscht. Weichen beide Zahlen auseinander, ändert sich Ihre Baufinanzierung an genau dieser Stelle.

    Die Bewertung läuft nicht nur beim Kauf. Auch bei einer Umschuldung oder einer Anschlussfinanzierung setzt die neue Bank den Wert neu an, meist ohne dass jemand die Immobilie betritt.

    Die drei Verfahren: Vergleichswert, Sachwert und Ertragswert

    Es gibt drei anerkannte Wertermittlungsverfahren, und welches greift, entscheidet die Frage, woraus sich der Wert dieses Objekttyps am Markt speist. Geregelt sind sie in der ImmoWertV, der Immobilienwertermittlungsverordnung.

    Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlich bezahlten Preisen für ähnliche Objekte ab. Es braucht eine ausreichende Zahl vergleichbarer Verkäufe, die die Gutachterausschüsse der Kommunen in ihren Kaufpreissammlungen führen. Deshalb funktioniert es gut bei Eigentumswohnungen und typischen Reihenhäusern in Lagen mit lebhaftem Handel, und es funktioniert schlecht beim einzelnen Hof am Ortsrand.

    Das Sachwertverfahren fragt, was es kosten würde, das Gebäude heute neu zu errichten. Von diesen Herstellungskosten wird die Alterswertminderung abgezogen, dazu kommt der Bodenwert aus der Bodenrichtwertkarte. Es greift überall dort, wo die eigene Nutzung im Vordergrund steht und Vergleichsfälle fehlen, also klassisch beim freistehenden Einfamilienhaus.

    Das Ertragswertverfahren betrachtet die Immobilie als Geldanlage. Aus der nachhaltig erzielbaren Jahresmiete werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen, der verbleibende Reinertrag wird über die Restnutzungsdauer kapitalisiert, dazu kommt der Bodenwert. Es greift bei allem, was vermietet ist oder vermietet werden soll.

    VerfahrenVergleichswert Typische ObjekteEigentumswohnungen, Reihen- und Doppelhäuser in gefragten Lagen Worauf es ankommtAnzahl und Qualität der Vergleichsverkäufe, Lage, Wohnfläche, Baujahr, Zustand
    VerfahrenSachwert Typische ObjekteFreistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, besondere oder seltene Objekte Worauf es ankommtHerstellungskosten, Alterswertminderung, Bodenrichtwert, Ausstattungsstandard
    VerfahrenErtragswert Typische ObjekteVermietete Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte Worauf es ankommtNachhaltige Miete, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszinssatz

    In der Praxis rechnen viele Banken zwei Verfahren parallel und nehmen den niedrigeren Wert. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung stehen deshalb oft Vergleichswert und Ertragswert nebeneinander.

    Verkehrswert und Beleihungswert sind zwei verschiedene Zahlen

    Der Verkehrswert beschreibt den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Beleihungswert ist der Wert, den die Bank über die gesamte Laufzeit des Darlehens als dauerhaft erzielbar ansieht. Zwei Fragen, zwei Antworten, zwei Zahlen.

    Der Unterschied entsteht durch den Zeithorizont. In den Beleihungswert fließen nur Eigenschaften ein, die auch in einem schwächeren Markt Bestand haben. Kurzfristige Preisübertreibungen, spekulative Erwartungen an die Lage und Sonderfaktoren bleiben draußen. Das Ergebnis ist ein bewusst vorsichtiger Wert, der regelmäßig unter dem Verkehrswert liegt.

    Für Sie zählt vor allem, worauf Ihre Bank ihren Beleihungsauslauf bezieht. Manche Banken rechnen ihn auf den Beleihungswert, andere auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert. Bei gleichem Darlehensbetrag kann derselbe Fall dadurch bei einer Bank in der Zinsklasse bis 80 Prozent landen und bei der nächsten darüber. Genau deshalb lohnt der Vergleich mehrerer Institute mit denselben Unterlagen.

    MerkmalZeitbezug VerkehrswertStichtag der Bewertung BeleihungswertGesamte Darlehenslaufzeit
    MerkmalGrundlage VerkehrswertWertermittlung nach ImmoWertV BeleihungswertBankinterne Richtlinien, bei Pfandbriefbanken die Beleihungswertermittlungsverordnung
    MerkmalMarktschwankungen VerkehrswertWerden abgebildet BeleihungswertWerden herausgerechnet, spekulative Elemente bleiben unberücksichtigt
    MerkmalWofür genutzt VerkehrswertKauf, Verkauf, Erbauseinandersetzung, Steuer BeleihungswertGrundlage für Beleihungsauslauf, Darlehenshöhe und Zinskondition

    Welche Unterlagen die Bank für die Bewertung braucht

    Die Bewertung startet erst, wenn die Objektunterlagen vollständig sind. Fehlt ein Dokument, bewertet die Bank nicht vorsichtiger, sie bewertet gar nicht. Das ist der häufigste Grund, warum eine Zusage länger dauert als geplant.

    1. Exposé oder Objektbeschreibung mit Baujahr, Wohnfläche und Ausstattung.
    2. Grundrisse aller Geschosse und eine nachvollziehbare Wohnflächenberechnung.
    3. Aktueller Grundbuchauszug, in der Regel nicht älter als drei Monate.
    4. Lageplan oder Flurkarte mit Grundstücksgrenzen und Grundstücksgröße.
    5. Gültiger Energieausweis, bei Bestandsobjekten mit Angabe des Energieträgers.
    6. Kaufvertragsentwurf des Notars, sobald er vorliegt.
    7. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Wirtschaftsplan und die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen.
    8. Bei vermieteten Objekten die Mietverträge und eine Mieterliste mit Fläche, Kaltmiete und Mietbeginn je Einheit.
    9. Bei Neubau oder Sanierung die Baubeschreibung, die Bau- oder Handwerkerverträge und Fotos vom Zustand.

    Bei Standardobjekten reicht vielen Banken eine Bewertung nach Aktenlage. Ein Ortstermin oder ein externes Gutachten wird meist erst bei größeren Darlehensbeträgen, Mehrfamilienhäusern oder auffälligen Objekten angesetzt.

    Was den Wert hebt und was ihn senkt

    Den größten Hebel hat die Lage, denn sie steckt über den Bodenrichtwert und über die Vergleichspreise gleich doppelt in der Rechnung. Alles Weitere wirkt darauf auf und ab. Die folgenden Punkte tauchen in Bewertungen am häufigsten auf.

    • Wertsteigernd: gefragte Mikrolage mit Infrastruktur und Anbindung, großzügiger und marktgängiger Grundriss, gepflegter Zustand, moderne Heizung und gute Dämmwerte, Balkon oder Terrasse, Stellplatz, kurze Restlaufzeit offener Instandhaltung.
    • Wertmindernd: hoher Sanierungsstau, alte Fenster und ungedämmte Gebäudehülle, schlechte Energiekennwerte, ungünstiger Zuschnitt, fehlender Aufzug in oberen Geschossen, Lärm- oder Geruchsbelastung, schrumpfende Nachfrage im Ort.
    • Rechtliche Lasten: Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs wie Wegerechte, Wohnrechte oder Nießbrauch senken den Wert spürbar. Ein lebenslanges Wohnrecht kann den Beleihungswert deutlich drücken, weil die Bank die Einheit über Jahre nicht frei verwerten könnte.
    • Erbbaurecht: Steht das Gebäude auf fremdem Grund, fällt der Bodenwert weg und die Restlaufzeit des Erbbaurechts wird zum bestimmenden Faktor. Läuft sie kürzer als die geplante Zinsbindung plus Tilgungszeit, wird es eng.
    • Wohnfläche: Abweichungen zwischen Exposé und tatsächlicher Berechnung fallen in der Bewertung sofort auf. Dachschrägen und Kellerräume werden nicht voll angerechnet, und die Bank rechnet mit ihrer eigenen Zahl, nicht mit der des Maklers.

    Wenn die Bank niedriger bewertet als der Kaufpreis

    Liegt der Bankwert unter dem Kaufpreis, finanziert die Bank einen kleineren Anteil als geplant, und die Lücke müssen Sie schließen. Der Kauf platzt deswegen nicht automatisch. Es verschiebt sich die Rechnung, meist um den Betrag der Differenz.

    Ein Rechenbeispiel für den Mechanismus, ohne Aussage über konkrete Marktpreise: Zahlen Sie 300.000 Euro und setzt die Bank 280.000 Euro an, bezieht sie ihre 80 Prozent auf 280.000 Euro. Aus 240.000 Euro Darlehen werden 224.000 Euro. Die fehlenden 16.000 Euro kommen aus Ihrem Eigenkapital.

    Bevor Sie Eigenkapital nachschießen, lohnt der Blick auf die Bewertung selbst. Häufig fehlt der Bank schlicht eine Information, die den Wert stützt.

    1. Frage nach, welches Verfahren angewendet wurde und welche Flächen und Baujahre angesetzt sind.
    2. Reichen Sie Nachweise über durchgeführte Modernisierungen nach, also Handwerkerrechnungen mit Datum, Umfang und Betrag.
    3. Lassen Sie die Wohnflächenberechnung prüfen, wenn die Bank eine kleinere Fläche angesetzt hat als der Aufteilungsplan hergibt.
    4. Prüfen Sie eine zweite Bank mit anderen Bewertungsrichtlinien, denn die Spannen zwischen Instituten sind erheblich.
    5. Bringen Sie eine zusätzliche Sicherheit ein, etwa eine lastenfreie Immobilie, wenn vorhanden.
    6. Verhandeln Sie als letzten Schritt mit dem Verkäufer über den Kaufpreis und legen Sie die Bewertung als Argument auf den Tisch.

    Rechnen Sie die Nebenkosten mit. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch bemessen sich am Kaufpreis, nicht am Bankwert, und sie sind in aller Regel aus Eigenkapital zu tragen.

    Besonderheiten bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern

    Bei vermieteten Objekten rückt die Miete in den Mittelpunkt der Bewertung, und zwar die nachhaltig erzielbare, nicht die aktuell vereinbarte. Liegt die laufende Miete deutlich über dem ortsüblichen Niveau, kappt die Bank den Ansatz. Liegt sie darunter, etwa bei einem langjährigen Altmietvertrag, rechnet sie in der Regel trotzdem mit der niedrigeren Ist-Miete, weil sie den Bestandsschutz des Mieters berücksichtigen muss.

    Zwei Größen bestimmen den Ertragswert zusätzlich. Der Liegenschaftszinssatz stammt vom örtlichen Gutachterausschuss und wirkt wie ein Kapitalisierungsfaktor: Je höher er angesetzt wird, desto niedriger fällt der Ertragswert aus. Die Restnutzungsdauer begrenzt, über wie viele Jahre der Reinertrag überhaupt gerechnet wird. Bei alten, unsanierten Gebäuden ist sie kurz, und das schlägt direkt auf den Wert durch. Für eine Kapitalanlage-Finanzierung ist diese Mechanik oft wichtiger als der Zustand der Küche.

    Beim Mehrfamilienhaus kommt die Struktur des Objekts dazu. Die Bank sieht sich Leerstand, Fluktuation, Mieterstruktur und den Anteil gewerblicher Flächen an. Ein hoher Gewerbeanteil führt häufig zu einem separaten Ansatz mit kürzerer Restnutzungsdauer und höherem Risikoabschlag.

    Praktisch heißt das: Je größer das Objekt, desto mehr entscheidet die Unterlagenqualität über das Ergebnis. Eine saubere Mieterliste, eine nachvollziehbare Aufstellung der nicht umlagefähigen Kosten und ein aktueller Nachweis zum Instandhaltungsstand ersparen Rückfragen und Abschläge. Wer ein Mehrfamilienhaus finanzieren will, sollte diese Aufstellungen fertig haben, bevor die erste Anfrage rausgeht.

    Häufige Fragen

    Weil der Kaufpreis das Ergebnis einer Verhandlung zwischen zwei Parteien ist und nicht der Wert der Sicherheit. Die Bank muss beurteilen, was das Objekt langfristig einbringt, falls sie es einmal verwerten muss. Sie darf den Kaufpreis dabei als Anhaltspunkt heranziehen, aber nicht ungeprüft übernehmen.

    Der Verkehrswert ist der Preis, der am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Beleihungswert ist der Wert, der über die gesamte Darlehenslaufzeit als dauerhaft erzielbar gilt. Kurzfristige Marktübertreibungen und spekulative Elemente bleiben außen vor, deshalb liegt der Beleihungswert regelmäßig unter dem Verkehrswert.

    In der Regel Exposé, Grundriss und Wohnflächenberechnung, aktueller Grundbuchauszug, Lageplan oder Flurkarte, Energieausweis sowie den Kaufvertragsentwurf. Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle der Eigentümerversammlung dazu, bei vermieteten Objekten die Mietverträge und eine Mieterliste.

    Die Bank finanziert dann einen kleineren Anteil, als Sie geplant haben. Die Differenz müssen Sie mit zusätzlichem Eigenkapital ausgleichen, mit einer weiteren Sicherheit unterlegen oder über eine Bank abbilden, die anders bewertet. Häufig hilft es, konkrete Nachweise nachzureichen, etwa Rechnungen über durchgeführte Sanierungen oder eine korrigierte Wohnflächenberechnung.

    Bei Standardobjekten führen viele Banken die Bewertung intern durch und stellen dafür nichts gesondert in Rechnung. Ist ein externes Gutachten nötig, etwa bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeanteilen oder ungewöhnlichen Objekten, trägt die Kosten in der Regel der Darlehensnehmer. Lassen Sie sich vorab schriftlich sagen, ob und in welcher Höhe Schätzkosten anfallen.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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