Die Bank rechnet den Wert Ihrer Immobilie selbst aus. Welches Verfahren sie wählt und welche Unterlagen sie dafür braucht, entscheidet mit über Zins und Darlehenshöhe.
Die Bank bewertet selbst, weil sie die Immobilie als Sicherheit ansieht und nicht als Kaufobjekt. Der Kaufpreis ist das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Verkäufer und Käufer. Er sagt aus, was Sie bereit waren zu zahlen. Er sagt nichts darüber aus, was die Bank für dasselbe Objekt bekommt, wenn sie es in einigen Jahren verwerten müsste.
Dazu kommt die aufsichtsrechtliche Seite. Ein Kreditinstitut muss den Wert seiner Sicherheiten eigenständig ermitteln und nachvollziehbar dokumentieren. Von diesem Wert hängt ab, wie viel Eigenkapital die Bank für Ihr Darlehen vorhalten muss. Sie darf den Kaufpreis als Anhaltspunkt heranziehen, sie darf ihn aber nicht ungeprüft in ihre Akte schreiben.
Für Sie hat das eine praktische Folge: In Ihrer Finanzierung stehen zwei Zahlen nebeneinander. Der Kaufpreis bestimmt, was Sie überweisen und worauf die Kaufnebenkosten berechnet werden. Der Bankwert bestimmt, wie hoch Ihr Beleihungsauslauf ausfällt und in welche Zinsklasse Ihr Darlehen rutscht. Weichen beide Zahlen auseinander, ändert sich Ihre Baufinanzierung an genau dieser Stelle.
Die Bewertung läuft nicht nur beim Kauf. Auch bei einer Umschuldung oder einer Anschlussfinanzierung setzt die neue Bank den Wert neu an, meist ohne dass jemand die Immobilie betritt.
Es gibt drei anerkannte Wertermittlungsverfahren, und welches greift, entscheidet die Frage, woraus sich der Wert dieses Objekttyps am Markt speist. Geregelt sind sie in der ImmoWertV, der Immobilienwertermittlungsverordnung.
Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus tatsächlich bezahlten Preisen für ähnliche Objekte ab. Es braucht eine ausreichende Zahl vergleichbarer Verkäufe, die die Gutachterausschüsse der Kommunen in ihren Kaufpreissammlungen führen. Deshalb funktioniert es gut bei Eigentumswohnungen und typischen Reihenhäusern in Lagen mit lebhaftem Handel, und es funktioniert schlecht beim einzelnen Hof am Ortsrand.
Das Sachwertverfahren fragt, was es kosten würde, das Gebäude heute neu zu errichten. Von diesen Herstellungskosten wird die Alterswertminderung abgezogen, dazu kommt der Bodenwert aus der Bodenrichtwertkarte. Es greift überall dort, wo die eigene Nutzung im Vordergrund steht und Vergleichsfälle fehlen, also klassisch beim freistehenden Einfamilienhaus.
Das Ertragswertverfahren betrachtet die Immobilie als Geldanlage. Aus der nachhaltig erzielbaren Jahresmiete werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen, der verbleibende Reinertrag wird über die Restnutzungsdauer kapitalisiert, dazu kommt der Bodenwert. Es greift bei allem, was vermietet ist oder vermietet werden soll.
| Verfahren | Typische Objekte | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| VerfahrenVergleichswert | Typische ObjekteEigentumswohnungen, Reihen- und Doppelhäuser in gefragten Lagen | Worauf es ankommtAnzahl und Qualität der Vergleichsverkäufe, Lage, Wohnfläche, Baujahr, Zustand |
| VerfahrenSachwert | Typische ObjekteFreistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, besondere oder seltene Objekte | Worauf es ankommtHerstellungskosten, Alterswertminderung, Bodenrichtwert, Ausstattungsstandard |
| VerfahrenErtragswert | Typische ObjekteVermietete Wohnungen, Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte | Worauf es ankommtNachhaltige Miete, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer, Liegenschaftszinssatz |
In der Praxis rechnen viele Banken zwei Verfahren parallel und nehmen den niedrigeren Wert. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung stehen deshalb oft Vergleichswert und Ertragswert nebeneinander.
Der Verkehrswert beschreibt den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Beleihungswert ist der Wert, den die Bank über die gesamte Laufzeit des Darlehens als dauerhaft erzielbar ansieht. Zwei Fragen, zwei Antworten, zwei Zahlen.
Der Unterschied entsteht durch den Zeithorizont. In den Beleihungswert fließen nur Eigenschaften ein, die auch in einem schwächeren Markt Bestand haben. Kurzfristige Preisübertreibungen, spekulative Erwartungen an die Lage und Sonderfaktoren bleiben draußen. Das Ergebnis ist ein bewusst vorsichtiger Wert, der regelmäßig unter dem Verkehrswert liegt.
Für Sie zählt vor allem, worauf Ihre Bank ihren Beleihungsauslauf bezieht. Manche Banken rechnen ihn auf den Beleihungswert, andere auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert. Bei gleichem Darlehensbetrag kann derselbe Fall dadurch bei einer Bank in der Zinsklasse bis 80 Prozent landen und bei der nächsten darüber. Genau deshalb lohnt der Vergleich mehrerer Institute mit denselben Unterlagen.
| Merkmal | Verkehrswert | Beleihungswert |
|---|---|---|
| MerkmalZeitbezug | VerkehrswertStichtag der Bewertung | BeleihungswertGesamte Darlehenslaufzeit |
| MerkmalGrundlage | VerkehrswertWertermittlung nach ImmoWertV | BeleihungswertBankinterne Richtlinien, bei Pfandbriefbanken die Beleihungswertermittlungsverordnung |
| MerkmalMarktschwankungen | VerkehrswertWerden abgebildet | BeleihungswertWerden herausgerechnet, spekulative Elemente bleiben unberücksichtigt |
| MerkmalWofür genutzt | VerkehrswertKauf, Verkauf, Erbauseinandersetzung, Steuer | BeleihungswertGrundlage für Beleihungsauslauf, Darlehenshöhe und Zinskondition |
Die Bewertung startet erst, wenn die Objektunterlagen vollständig sind. Fehlt ein Dokument, bewertet die Bank nicht vorsichtiger, sie bewertet gar nicht. Das ist der häufigste Grund, warum eine Zusage länger dauert als geplant.
Bei Standardobjekten reicht vielen Banken eine Bewertung nach Aktenlage. Ein Ortstermin oder ein externes Gutachten wird meist erst bei größeren Darlehensbeträgen, Mehrfamilienhäusern oder auffälligen Objekten angesetzt.
Den größten Hebel hat die Lage, denn sie steckt über den Bodenrichtwert und über die Vergleichspreise gleich doppelt in der Rechnung. Alles Weitere wirkt darauf auf und ab. Die folgenden Punkte tauchen in Bewertungen am häufigsten auf.
Liegt der Bankwert unter dem Kaufpreis, finanziert die Bank einen kleineren Anteil als geplant, und die Lücke müssen Sie schließen. Der Kauf platzt deswegen nicht automatisch. Es verschiebt sich die Rechnung, meist um den Betrag der Differenz.
Ein Rechenbeispiel für den Mechanismus, ohne Aussage über konkrete Marktpreise: Zahlen Sie 300.000 Euro und setzt die Bank 280.000 Euro an, bezieht sie ihre 80 Prozent auf 280.000 Euro. Aus 240.000 Euro Darlehen werden 224.000 Euro. Die fehlenden 16.000 Euro kommen aus Ihrem Eigenkapital.
Bevor Sie Eigenkapital nachschießen, lohnt der Blick auf die Bewertung selbst. Häufig fehlt der Bank schlicht eine Information, die den Wert stützt.
Rechnen Sie die Nebenkosten mit. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch bemessen sich am Kaufpreis, nicht am Bankwert, und sie sind in aller Regel aus Eigenkapital zu tragen.
Bei vermieteten Objekten rückt die Miete in den Mittelpunkt der Bewertung, und zwar die nachhaltig erzielbare, nicht die aktuell vereinbarte. Liegt die laufende Miete deutlich über dem ortsüblichen Niveau, kappt die Bank den Ansatz. Liegt sie darunter, etwa bei einem langjährigen Altmietvertrag, rechnet sie in der Regel trotzdem mit der niedrigeren Ist-Miete, weil sie den Bestandsschutz des Mieters berücksichtigen muss.
Zwei Größen bestimmen den Ertragswert zusätzlich. Der Liegenschaftszinssatz stammt vom örtlichen Gutachterausschuss und wirkt wie ein Kapitalisierungsfaktor: Je höher er angesetzt wird, desto niedriger fällt der Ertragswert aus. Die Restnutzungsdauer begrenzt, über wie viele Jahre der Reinertrag überhaupt gerechnet wird. Bei alten, unsanierten Gebäuden ist sie kurz, und das schlägt direkt auf den Wert durch. Für eine Kapitalanlage-Finanzierung ist diese Mechanik oft wichtiger als der Zustand der Küche.
Beim Mehrfamilienhaus kommt die Struktur des Objekts dazu. Die Bank sieht sich Leerstand, Fluktuation, Mieterstruktur und den Anteil gewerblicher Flächen an. Ein hoher Gewerbeanteil führt häufig zu einem separaten Ansatz mit kürzerer Restnutzungsdauer und höherem Risikoabschlag.
Praktisch heißt das: Je größer das Objekt, desto mehr entscheidet die Unterlagenqualität über das Ergebnis. Eine saubere Mieterliste, eine nachvollziehbare Aufstellung der nicht umlagefähigen Kosten und ein aktueller Nachweis zum Instandhaltungsstand ersparen Rückfragen und Abschläge. Wer ein Mehrfamilienhaus finanzieren will, sollte diese Aufstellungen fertig haben, bevor die erste Anfrage rausgeht.
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.
Passend zum Thema
BaufinanzierungDieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
Lassen Sie sich kostenlos beraten und finden Sie heraus, wie wir Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Traumimmobilie begleiten.