Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz: welche Posten anfallen und wann Sie sie zahlen

    Zum Kaufpreis kommen in Rheinland-Pfalz ohne Makler rund 6,5 bis 7,0 Prozent an Nebenkosten dazu. Dieses Geld müssen Sie fast immer aus eigener Tasche aufbringen.

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    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 Prozent des Kaufpreises, Notar und Grundbuch kosten zusammen etwa 1,5 bis 2,0 Prozent.
    • Ohne Makler liegen die Kaufnebenkosten damit bei rund 6,5 bis 7,0 Prozent des Kaufpreises, mit Maklercourtage werden daraus je nach Vereinbarung 10 Prozent und mehr.
    • Banken finanzieren diese Beträge nur in Ausnahmefällen mit, weil ihnen keine Sicherheit gegenübersteht: Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapital ein.

    Welche Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz anfallen

    Ohne Makler müssen Sie in Rheinland-Pfalz mit rund 6,5 bis 7,0 Prozent des Kaufpreises an Nebenkosten rechnen. Kommt eine Maklercourtage dazu, sind je nach Vereinbarung 10 Prozent und mehr möglich. Diese Beträge stecken nicht im Kaufpreis, sie kommen obendrauf und werden Ihnen von drei bis vier verschiedenen Stellen in Rechnung gestellt.

    Drei Posten fallen bei jedem Kauf an: die Grunderwerbsteuer, die Notargebühren und die Gebühren des Grundbuchamts. Ohne sie wird kein Eigentum übertragen. Alles Weitere hängt vom Einzelfall ab, vor allem davon, ob ein Makler beteiligt ist und ob Ihre Bank ein eigenes Wertgutachten verlangt.

    Alle Prozentwerte in der folgenden Übersicht beziehen sich auf den beurkundeten Kaufpreis, nicht auf die Darlehenssumme.

    PostenGrunderwerbsteuer Höhe5,0 Prozent des Kaufpreises GrundlageGrunderwerbsteuergesetz mit dem für Rheinland-Pfalz geltenden Landessatz
    PostenNotarkosten Höhegemeinsam mit dem Grundbuchamt etwa 1,5 bis 2,0 Prozent GrundlageGesetzlich festgelegte Gebühren nach dem Geschäftswert, nicht verhandelbar
    PostenGrundbuchamt Höhein derselben Spanne von 1,5 bis 2,0 Prozent enthalten GrundlageEintragung der Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung, Löschung alter Rechte
    PostenGrundschuldbestellung Höhezusätzlicher Notar- und Grundbuchposten GrundlageFällt an, sobald Sie finanzieren. Ob er in der Spanne oben steckt, zeigt der Kostenvoranschlag
    PostenMaklercourtage Höhefrei verhandelbar, aufgerufen werden in der Praxis meist 3 bis 4 Prozent inklusive Umsatzsteuer je Seite GrundlageMaklervertrag, bei Verbraucherkäufen begrenzt durch § 656c BGB
    PostenWertgutachten der Bank Höheje nach Institut null bis mehrere hundert Euro GrundlageManche Banken rechnen die Bewertung ab, andere tragen sie selbst

    Die Spanne von 3 bis 4 Prozent bei der Courtage ist eine Annahme aus üblichen Angeboten, kein gesetzlich festgelegter Satz. Verbindlich ist allein Ihr Maklervertrag.

    Grunderwerbsteuer: 5,0 Prozent in ganz Rheinland-Pfalz

    Der Steuersatz beträgt in Rheinland-Pfalz 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, in der Praxis also der beurkundete Kaufpreis. Das ist der mit Abstand größte Einzelposten und zugleich der, an dem sich am wenigsten drehen lässt.

    Der Satz gilt landesweit gleich. Ob Sie in Koblenz eine Eigentumswohnung kaufen oder in Neuwied ein Reihenhaus, spielt für die Steuer keine Rolle. Anders als bei der Grundsteuer gibt es keinen kommunalen Hebesatz. Der Rahmen kommt aus dem Grunderwerbsteuergesetz, den Prozentsatz bestimmt das Land.

    Der Ablauf ist fest vorgegeben: Der Notar zeigt den Kaufvertrag beim Finanzamt an, das Finanzamt schickt Ihnen den Steuerbescheid, Sie zahlen. Erst danach erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ohne dieses Papier trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.

    Kaufen Sie Grundstück und Haus im Rahmen eines einheitlichen Vertragswerks, kann das Finanzamt auch die Bauleistung in die Bemessungsgrundlage einbeziehen.

    Notar und Grundbuch: zusammen etwa 1,5 bis 2,0 Prozent

    Für Notar und Grundbuchamt zusammen sollten Sie etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises einplanen. Beide Gebühren sind gesetzlich festgelegt und hängen vom Geschäftswert ab. Sie können sie weder verhandeln noch durch die Wahl eines anderen Notars senken, denn jeder Notar rechnet nach derselben Tabelle ab.

    In der Spanne stecken mehrere Leistungen. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und überwacht die Fälligkeit. Das Grundbuchamt trägt die Auflassungsvormerkung ein, die Sie bis zur Kaufpreiszahlung absichert, löscht alte Rechte des Verkäufers und schreibt am Ende das Eigentum um.

    Die Grundschuld für Ihre Bank verursacht zusätzliche Kosten bei Notar und Grundbuchamt. Ob dieser Posten in den 1,5 bis 2,0 Prozent bereits enthalten ist, hängt davon ab, wie Ihr Notar den Kostenvoranschlag aufstellt. Fragen Sie danach ausdrücklich, bevor Sie Ihre Eigenkapitalplanung festzurren.

    Maklercourtage und die geteilte Provision beim Verbraucherkauf

    Kauft ein Verbraucher eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus und verlangt der Makler von Käufer und Verkäufer eine Provision, muss sie für beide Seiten gleich hoch sein. Das regelt § 656c BGB. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam, und zwar auch dann, wenn Sie sie unterschrieben haben.

    Zwei Punkte werden dabei häufig übersehen. Erstens: Hat nur die Verkäuferseite den Maklervertrag geschlossen und wird ein Teil der Provision auf Sie abgewälzt, wird Ihr Anteil nach § 656d BGB erst fällig, wenn die Verkäuferseite gezahlt hat und sie oder der Makler das nachweist. Zweitens wirkt ein Erlass zugunsten der jeweils anderen Seite: Lässt sich der Makler von einer Partei einen Teil der Provision erlassen, sinkt der Anspruch gegen die andere Partei in gleichem Maß. Vereinbart er mit einer Seite Unentgeltlichkeit, entfällt der Anspruch gegen beide vollständig.

    Die Höhe selbst ist frei verhandelbar. In der Praxis werden in der Region meist Sätze zwischen 3 und 4 Prozent inklusive Umsatzsteuer je Seite aufgerufen. Das ist eine Annahme aus üblichen Angeboten und keine gesetzliche Vorgabe. Beim Kauf direkt vom Bauträger oder vom Eigentümer entfällt die Courtage ganz, was die Nebenkosten spürbar drückt.

    Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob überhaupt ein wirksamer Maklervertrag mit Ihnen zustande gekommen ist. Der Vertrag über Wohnungs- und Einfamilienhauskäufe mit Verbrauchern bedarf der Textform, eine mündliche Zusage reicht nicht.

    Beispielrechnung für 300.000 Euro Kaufpreis

    Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro liegen die Kaufnebenkosten ohne Makler zwischen 19.500 und 21.000 Euro. Mit Courtage kommen Sie je nach Satz auf 28.500 bis 33.000 Euro. Die Rechnung zeigt die Größenordnung, die genauen Beträge stehen in Ihrem Notarkostenvoranschlag und im Maklervertrag.

    PostenGrunderwerbsteuer Ansatz5,0 Prozent Betrag15.000 Euro
    PostenNotar und Grundbuch Ansatz1,5 bis 2,0 Prozent Betrag4.500 bis 6.000 Euro
    PostenZwischensumme ohne Makler Ansatz6,5 bis 7,0 Prozent Betrag19.500 bis 21.000 Euro
    PostenMaklercourtage (Annahme 3 bis 4 Prozent) AnsatzKäuferanteil bei geteilter Provision Betrag9.000 bis 12.000 Euro
    PostenGesamtsumme mit Makler Ansatz9,5 bis 11,0 Prozent Betrag28.500 bis 33.000 Euro
    PostenBenötigtes Eigenkapital, wenn nur der Kaufpreis finanziert wird AnsatzNebenkosten vollständig aus eigener Tasche Betrag19.500 bis 33.000 Euro

    Für eine Wohnung in Koblenz zu 300.000 Euro mit Maklerangebot liegen Sie bei rund 30.000 Euro Nebenkosten, für ein vergleichbares Objekt in Neuwied ohne Makler bei rund 20.000 Euro. Der Unterschied entspricht dem, was viele Käufer insgesamt an Eigenkapital mitbringen.

    Wann welcher Betrag fällig wird

    Die Nebenkosten kommen vor dem Kaufpreis und nicht auf einmal. Das ist der Punkt, an dem die Liquiditätsplanung häufig kippt: Der Kaufpreis wird meist erst zwei bis drei Monate nach dem Notartermin gezahlt, die ersten Nebenkostenrechnungen liegen da längst im Briefkasten.

    Diese Reihenfolge ist der Regelfall. Halten Sie das Geld ab dem Beurkundungstermin auf einem frei verfügbaren Konto bereit, nicht in einer Anlage mit Kündigungsfrist.

    1. Beurkundung beim Notar. Ab hier laufen alle weiteren Fristen.
    2. Rechnung des Notars, meist wenige Wochen nach dem Termin und sofort zur Zahlung fällig.
    3. Maklercourtage. Der Anspruch entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag, das Zahlungsziel steht im Maklervertrag.
    4. Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamts. Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig.
    5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach Zahlungseingang. Ohne sie keine Eigentumsumschreibung.
    6. Kaufpreiszahlung, sobald der Notar die Fälligkeit mitteilt. Erst jetzt zahlt Ihre Bank aus.
    7. Rechnung des Grundbuchamts, die oft erst Monate später eintrifft.

    Planen Sie einen Puffer für den letzten Posten ein. Viele Käufer haben ihr Konto längst leergeräumt, wenn die Grundbuchrechnung kommt.

    Warum Banken die Nebenkosten fast nie mitfinanzieren

    Nebenkosten schaffen keinen Gegenwert, den die Bank verwerten kann. Die Grunderwerbsteuer landet beim Land, die Courtage beim Makler, die Gebühren bei Notar und Amt. Im Grundbuch steht am Ende nur die Immobilie. Genau die ist die Sicherheit, an der sich das Darlehen bemisst.

    Rechnerisch schlägt das direkt auf den Beleihungsauslauf durch, also auf das Verhältnis von Darlehen zu Objektwert. Finanzieren Sie 300.000 Euro Kaufpreis plus 20.000 Euro Nebenkosten, stehen 320.000 Euro Darlehen einem Objekt gegenüber, das die Bank mit höchstens 300.000 Euro ansetzt. Der Auslauf liegt über 100 Prozent, und in dieser Zone wird es entweder deutlich teurer oder es gibt eine Absage.

    Ausnahmen sind eng. Manche Institute gehen bei sehr guter Bonität und sicherem Einkommen darüber hinaus, verlangen dafür aber einen Zinsaufschlag. Wie sich das rechnet, gehört in die Planung der Baufinanzierung und nicht in die Woche vor dem Notartermin.

    Bei einer Finanzierung als Kapitalanlage gilt dieselbe Logik, die Bank schaut zusätzlich auf die Mieteinnahmen. Auch dort bleiben die Nebenkosten in aller Regel Ihr Eigenanteil.

    So senken Sie die Kaufnebenkosten

    Der wirksamste Hebel ist der Verzicht auf die Maklercourtage, denn sie ist der einzige große Posten, der verhandelbar ist und ganz entfallen kann. Steuer und Gebühren sind gesetzlich festgelegt, dort gibt es keinen Spielraum. Alles Weitere sind kleinere Stellschrauben, die sich in Summe trotzdem lohnen.

    • Provisionsfreie Angebote prüfen. Beim Kauf direkt vom Eigentümer oder vom Bauträger entfällt die Courtage. Bei 300.000 Euro Kaufpreis sind das nach der Annahme oben 9.000 bis 12.000 Euro weniger.
    • Courtage verhandeln. Die Höhe ist frei vereinbar. Bei einem Verbraucherkauf muss eine Senkung auf beiden Seiten gleich ausfallen, was den Spielraum begrenzt, ihn aber nicht ausschließt.
    • Mitgekauftes Inventar getrennt ausweisen. Einbauküche, Markise oder Sauna sind bewegliche Sachen und gehören nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Der Wert muss im Kaufvertrag einzeln benannt und belegbar sein, sonst streicht das Finanzamt die Position.
    • Kostenvoranschlag anfordern. Lassen Sie sich Kaufvertrag und Grundschuldbestellung vom Notar getrennt ausweisen. Sie sehen dann, welcher Teil der 1,5 bis 2,0 Prozent auf die Finanzierung entfällt.
    • Nebenkosten früh in die Finanzierung einrechnen. Wer die Summe von Anfang an als Eigenkapital ansetzt, verhandelt bei der Bank aus einer besseren Position und bekommt einen niedrigeren Beleihungsauslauf, was den Zinssatz drückt.

    Weil sämtliche Nebenkosten am Kaufpreis hängen, verschiebt der Standort auch den Eigenkapitalbedarf. Zwischen Neuwied und Koblenz macht das bei gleicher Wohnfläche schnell mehrere tausend Euro aus, ohne dass sich an den Prozentsätzen etwas ändert.

    Häufige Fragen

    Der Steuersatz liegt in Rheinland-Pfalz bei 5,0 Prozent der Gegenleistung, also in der Regel des beurkundeten Kaufpreises. Bei 300.000 Euro Kaufpreis sind das 15.000 Euro. Der Satz gilt landesweit, in Koblenz genauso wie in Neuwied oder im Westerwald.

    Zusammen etwa 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert, deshalb können Sie sie nicht verhandeln und auch nicht durch die Wahl eines günstigeren Notars senken. Wie hoch Ihr Anteil genau ausfällt, hängt vom Umfang der Beurkundung ab, etwa davon, ob eine Grundschuld mitbestellt wird.

    Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher nicht. Verlangt der Makler von beiden Seiten eine Provision, muss sie für beide gleich hoch sein, das regelt § 656c BGB. Hat nur die Verkäuferseite den Maklervertrag geschlossen und soll die Provision teilweise auf Sie abgewälzt werden, wird Ihr Anteil nach § 656d Absatz 1 Satz 2 BGB erst fällig, wenn er nachweist, dass die Verkäuferseite ihren Anteil gezahlt hat. Geregelt ist das in § 656c BGB.

    In der Regel nicht. Nebenkosten schaffen keinen Gegenwert, den die Bank als Sicherheit ins Grundbuch nehmen kann. Wer sie mitfinanziert, hebt den Beleihungsauslauf über 100 Prozent, was zu deutlichen Zinsaufschlägen führt oder zur Absage. Einzelne Banken machen bei sehr guter Bonität und hohem, sicherem Einkommen Ausnahmen.

    Der Notar stellt seine Rechnung meist wenige Wochen nach der Beurkundung. Die Grunderwerbsteuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig, den das Finanzamt nach der Anzeige des Notars verschickt. Die Maklercourtage entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag, das Zahlungsziel steht im Maklervertrag. Der Kaufpreis selbst wird zuletzt gezahlt, oft erst zwei bis drei Monate nach dem Notartermin.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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