Vorfälligkeitsentschädigung: wann sie anfällt und wie hoch sie wird

    Wer sein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung ablöst, zahlt der Bank meist einen Ausgleich. Wie hoch der ausfällt, entscheiden vier Faktoren.

    Darlehensvertrag mit eng bedrucktem Kleingedruckten, daneben Lesebrille und Füllfederhalter
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt an, wenn du dein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung ablöst, ohne dass dir ein Kündigungsrecht zusteht.
    • Bei Immobiliardarlehen gibt es keine prozentuale Obergrenze. Die häufig genannte Deckelung auf 1 Prozent gilt nur für Raten- und Autokredite.
    • Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung kannst du mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne einen Cent Entschädigung.

    Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

    Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich, den eine Bank verlangen darf, wenn du dein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung zurückzahlst. Sie ersetzt der Bank den Zins, den sie bis zum Ende der Zinsbindung eingeplant hatte und jetzt nicht mehr bekommt.

    Rechtlich ist das kein Strafgeld, sondern ein Schadensersatz. Die Bank hat sich das Geld für die vereinbarte Laufzeit beschafft und darf erwarten, dass der Vertrag auch so lange läuft. Wer früher aussteigt, gleicht diesen Nachteil aus.

    Für dich heißt das: Eine vorzeitige Ablösung ist fast immer möglich, sie ist nur nicht immer kostenlos. Ob sich der Schritt lohnt, entscheidet der Vergleich zwischen der Entschädigung und dem Vorteil aus dem neuen Darlehen.

    Wann darf die Bank eine Entschädigung verlangen?

    Entscheidend ist, ob du ein Recht auf Kündigung hast oder ob du den Vertrag vorzeitig auflösen möchtest, ohne dass dir ein solches Recht zusteht.

    Kündigst du auf Grundlage eines gesetzlichen Kündigungsrechts, fällt keine Entschädigung an. Löst du dagegen ab, weil du es willst oder weil die Immobilie verkauft wird, kann die Bank ihren Zinsschaden verlangen.

    Situation Entschädigung fällig?
    Zinsbindung ist regulär abgelaufen Nein. Nach dem Ende der Zinsbindung kannst du frei wechseln.
    Zehn Jahre seit Vollauszahlung vorbei Nein, wenn du mit sechs Monaten Frist kündigst (§ 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB).
    Verkauf der Immobilie vor Ablauf der Zinsbindung Ja. Die Bank muss der Ablösung zustimmen (§ 490 Absatz 2 BGB) und darf dafür eine Entschädigung verlangen.
    Vereinbarte Sondertilgung Nein, im Rahmen des vertraglich Erlaubten. Viele Verträge erlauben 5 Prozent der Darlehenssumme pro Jahr.
    Pflichtangaben im Vertrag sind fehlerhaft Nein. Nach § 502 Absatz 2 BGB entfällt der Anspruch, wenn Angaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnung der Entschädigung fehlen oder falsch sind.

    Das Zehnjahresrecht wird häufig übersehen. Die Frist beginnt nicht mit der Unterschrift, sondern mit der vollständigen Auszahlung des Darlehens. Bei Bauvorhaben kann das ein Jahr oder mehr später sein.

    Wie wird die Entschädigung berechnet?

    Für Immobiliardarlehen gibt es keine prozentuale Obergrenze. Die Deckelung auf 1 Prozent, die oft im Netz steht, gilt nach § 502 Absatz 3 BGB nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, also für Raten- und Autokredite.

    Bei Immobilienfinanzierungen rechnen die Banken den tatsächlichen Zinsschaden aus. In der Praxis hat sich dafür die Aktiv-Passiv-Methode durchgesetzt, die der Bundesgerichtshof anerkannt hat. Der Gedanke dahinter: Die Bank tut so, als würde sie dein zurückgezahltes Geld bis zum Ende der Zinsbindung in sichere Papiere anlegen. Was sie dort weniger verdient als mit deinem Darlehen, ist ihr Schaden.

    1. Restschuld zum Ablösetermin ermitteln.
    2. Zinsen berechnen, die bis zum Ende der Zinsbindung noch angefallen wären.
    3. Erträge gegenrechnen, die eine Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefen bringen würde.
    4. Ersparte Verwaltungskosten und ersparte Risikokosten abziehen.
    5. Vereinbarte Sondertilgungsrechte abziehen, denn die hättest du ohnehin nutzen dürfen.
    6. Ergebnis auf den Ablösetermin abzinsen.

    Die Schritte vier und fünf werden in der Praxis am häufigsten vergessen oder zu niedrig angesetzt. Genau dort lohnt das Nachrechnen.

    Beispielrechnung

    Die folgende Rechnung zeigt die Größenordnung, nicht den Betrag deiner Bank. Der wichtigste Hebel ist die Zinsdifferenz: Je weiter der heutige Wiederanlagezins unter deinem Vertragszins liegt, desto teurer wird die Ablösung.

    Größe Annahme
    Restschuld 200.000 Euro
    Restliche Zinsbindung 5 Jahre
    Vertragszins 3,5 Prozent
    Wiederanlagezins 2,5 Prozent
    Zinsdifferenz pro Jahr 1,0 Prozent, also rund 2.000 Euro
    Roher Zinsschaden über 5 Jahre rund 10.000 Euro
    Nach Abzug ersparter Kosten und Abzinsung grob 8.000 bis 9.000 Euro, also etwa 4 Prozent der Restschuld

    Drei Wege, die Entschädigung zu vermeiden

    Bevor du eine Ablösung durchrechnest, lohnt der Blick auf die Ausstiege, bei denen gar keine Entschädigung anfällt.

    • Das Zehnjahresrecht nutzen. Zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung kannst du mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne einen Cent Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn die Zinsbindung eigentlich noch länger läuft.
    • Sondertilgungen ausschöpfen. Wenn dein Vertrag jährliche Sondertilgungen erlaubt, kannst du die Restschuld schrittweise senken. Das kostet nichts und verkleinert die Bemessungsgrundlage einer späteren Entschädigung.
    • Pflichtangaben prüfen lassen. Sind die Angaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnungsmethode im Vertrag fehlerhaft, entfällt der Anspruch vollständig. Das ist häufiger der Fall, als viele Darlehensnehmer vermuten.

    Wann sich die Ablösung trotz Entschädigung lohnt

    Eine Entschädigung ist kein Ausschlusskriterium, sondern eine Position in der Rechnung. Entscheidend ist, ob der Zinsvorteil des neuen Darlehens über die verbleibende Laufzeit größer ist als die einmaligen Kosten.

    Faustregel aus der Praxis: Je länger die restliche Zinsbindung und je größer der Zinsunterschied, desto eher trägt sich der Wechsel. Bei einer Restbindung unter zwei Jahren lohnt es sich fast nie, weil der Vorteil zu kurz wirkt.

    Neben dem Zins zählen noch drei Nebenkosten: die Löschung oder Abtretung der Grundschuld beim Notar, mögliche Schätzkosten der neuen Bank und die Bereitstellungszinsen, wenn zwischen Zusage und Auszahlung Zeit vergeht.

    Bei einer Umschuldung rechnen wir genau diese Positionen gegeneinander, bevor du dich entscheidest. Läuft deine Zinsbindung ohnehin bald aus, ist die Anschlussfinanzierung der einfachere Weg, weil dort keine Entschädigung anfällt.

    Was du zusammenstellen solltest

    Wenn du wissen willst, was eine Ablösung dich kostet, brauchst du vier Angaben. Mit diesen vier Punkten lässt sich die Größenordnung in wenigen Minuten schätzen.

    1. Den Darlehensvertrag mit Zinssatz, Zinsbindung und Datum der Vollauszahlung.
    2. Die aktuelle Restschuld, meist aus der letzten Jahresmitteilung der Bank.
    3. Die vereinbarten Sondertilgungsrechte und was du davon schon genutzt hast.
    4. Den gewünschten Ablösetermin.

    Die Bank ist verpflichtet, dir die Berechnung nachvollziehbar offenzulegen. Verlange die Aufstellung schriftlich, bevor du zusagst.

    Häufige Fragen

    Nein. Die häufig genannte Deckelung auf 1 Prozent gilt nach § 502 Absatz 3 BGB nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, also Raten- und Autokredite. Bei Immobiliardarlehen berechnet die Bank ihren tatsächlichen Zinsschaden, in der Regel nach der Aktiv-Passiv-Methode.

    Das hängt von Restschuld, restlicher Zinsbindung und der Differenz zwischen deinem Vertragszins und dem aktuellen Wiederanlagezins ab. Bei 200.000 Euro Restschuld, fünf Jahren Restbindung und einem Prozentpunkt Zinsdifferenz liegt die Größenordnung bei etwa 4 Prozent der Restschuld. Liegt der Marktzins über deinem Vertragszins, kann die Entschädigung auch bei null liegen.

    Ja. Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB kannst du zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne Entschädigung. Wichtig ist das Datum der Vollauszahlung, nicht das Datum der Unterschrift.

    Beim Verkauf vor Ablauf der Zinsbindung muss die Bank der vorzeitigen Ablösung zustimmen. Sie darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Eine Alternative ist die Übertragung des Darlehens auf das neue Objekt, wenn die Bank mitgeht.

    Häufig ja. In der Berechnung werden ersparte Verwaltungs- und Risikokosten sowie vereinbarte Sondertilgungsrechte oft zu niedrig angesetzt. Lass dir die Aufstellung schriftlich geben und prüfe diese drei Positionen, bevor du zusagst.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehe bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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