Zinsbindung: 10, 15 oder 20 Jahre richtig wählen

    Zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre: Die Zinsbindung entscheidet, wie viel Restschuld am Ende offen bleibt und wie hart ein Zinsanstieg dich trifft.

    Kalender mit markierten Jahreszahlen neben einem Darlehensvertrag und einem Taschenrechner auf einem Schreibtisch
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Zinsbindung legt nur fest, wie lange dein Sollzins unverändert bleibt, nicht wann das Darlehen abbezahlt ist.
    • Eine längere Bindung kostet meist einen Zinsaufschlag, senkt dafür die Restschuld am Bindungsende und damit dein Risiko bei steigenden Zinsen.
    • Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB kannst du zehn Jahre nach der Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen, deshalb bindet dich auch eine zwanzigjährige Zinsbindung praktisch nur zehn Jahre.

    Was die Zinsbindung festlegt

    Die Zinsbindung legt fest, wie lange dein Sollzinssatz unverändert bleibt. Sie sagt nichts darüber, wann das Darlehen abbezahlt ist. Das sind zwei verschiedene Größen, die im Vertrag oft direkt untereinander stehen.

    Innerhalb der Bindung ändert sich an deiner monatlichen Rate nichts. Was sich ändert, ist ihre Zusammensetzung: Der Zinsanteil sinkt mit jeder Rate, weil die Restschuld kleiner wird, und der Tilgungsanteil wächst im gleichen Maß. Im zehnten Jahr tilgst du deshalb spürbar mehr als im ersten, obwohl du denselben Betrag überweist.

    Die Gesamtlaufzeit ist eine andere Zahl. Ein Annuitätendarlehen ist je nach Zins und Anfangstilgung erst nach rund 25 bis 35 Jahren vollständig zurückgezahlt. Die Zinsbindung endet also fast immer vor dem Darlehen. Genau daraus entsteht die Frage, wie lange du dich festlegen willst.

    Zinsbindung, Sollzinsbindung und Sollzinsfestschreibung meinen dasselbe. Im Vertrag steht der Zeitraum meist als Datum und nicht als Jahreszahl.

    Was am Ende der Zinsbindung passiert

    Am Ende der Zinsbindung bleibt eine Restschuld offen, für die du eine neue Zinsvereinbarung brauchst. Abbezahlt ist das Darlehen zu diesem Zeitpunkt in aller Regel nicht.

    Deine Bank muss dich rechtzeitig informieren. Nach § 493 Absatz 1 BGB teilt sie dir spätestens drei Monate vor Ablauf mit, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Nimmst du ihr Angebot an, heißt das Prolongation: gleiches Objekt, gleiche Grundschuld, neuer Zins.

    Gebunden bist du an dieses Angebot nicht. Nach Ablauf der Bindung kannst du ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einer anderen Bank wechseln. Die Grundschuld wird dann abgetreten, dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Wie dieser Wechsel abläuft, steht bei der Anschlussfinanzierung und bei der Umschuldung.

    1. Rund zwölf Monate vor Ablauf Restschuld und Bindungsende aus dem Vertrag heraussuchen.
    2. Das Angebot der eigenen Bank abwarten oder aktiv anfordern.
    3. Mindestens ein Vergleichsangebot einholen, bevor du unterschreibst.
    4. Prüfen, ob eine höhere Tilgung in die neue Rate passt.

    Kurze oder lange Bindung: die Risiken im Vergleich

    Eine kurze Bindung bringt dir einen niedrigeren Zins und ein offenes Risiko, eine lange Bindung einen höheren Zins und eine feste Kalkulation. Beides ist eine Festlegung auf eine Zinsentwicklung, nur in verschiedene Richtungen.

    Entscheidend ist, welches der beiden Risiken dich härter treffen würde. Nach zehn Jahren steht typischerweise noch der größere Teil der Darlehenssumme offen, auf den ein gestiegener Zins voll durchschlägt. Bei zwanzig Jahren zahlst du dagegen einen Aufschlag, der sich nicht auszahlt, wenn die Zinsen sinken.

    Zinsbindung Vorteil Risiko
    10 Jahre Meist der niedrigste Sollzins der drei Varianten. Danach bist du frei und kannst ohne Entschädigung wechseln. Die Restschuld ist noch hoch. Ein höheres Zinsniveau trifft dann einen großen Betrag.
    15 Jahre Fünf Jahre mehr Planungssicherheit bei moderatem Aufschlag. Ab Jahr zehn kommt das Kündigungsrecht dazu. Sinken die Zinsen früh, zahlst du den Aufschlag, kannst aber erst nach zehn Jahren reagieren.
    20 Jahre Die Rate steht zwei Jahrzehnte fest, die Restschuld am Ende ist deutlich kleiner. Der höchste Aufschlag der drei Varianten, ohne Ausstiegsrecht in den ersten zehn Jahren.

    Keine der drei Laufzeiten ist grundsätzlich richtig. Die eigentliche Frage lautet, welche Ratenerhöhung dein Haushalt im schlechtesten Fall noch tragen könnte.

    Warum die längere Bindung einen Aufschlag kostet

    Mit einer langen Zinsbindung verkauft dir die Bank Planungssicherheit, und die muss sie sich selbst einkaufen. Der Aufschlag ist der Preis für dieses längere Versprechen.

    Dahinter steht die Refinanzierung. Die Bank beschafft sich das Geld für dein Darlehen über Pfandbriefe und Einlagen mit passender Laufzeit. Kapital für zwanzig Jahre ist üblicherweise teurer als Kapital für zehn Jahre, weil der Geldgeber länger auf sein Geld verzichtet und mehr Unsicherheit trägt. Diesen Unterschied gibt die Bank an dich weiter.

    Dazu kommt das gesetzliche Kündigungsrecht. Nach zehn Jahren darfst du aussteigen, die Bank nicht. Bei einer zwanzigjährigen Bindung trägt sie also zehn Jahre lang ein einseitiges Risiko, und auch das wird eingepreist.

    Wie groß der Aufschlag ausfällt, ändert sich laufend mit der Zinsstruktur am Kapitalmarkt. In seltenen Phasen mit inverser Zinsstruktur kann eine längere Bindung sogar günstiger sein als eine kürzere. Lass dir die Varianten deshalb am selben Tag von derselben Bank rechnen, sonst vergleichst du zwei Momentaufnahmen.

    Wie Tilgungssatz und Zinsbindung zusammenwirken

    Der Tilgungssatz entscheidet, wie viel Restschuld am Ende der Bindung übrig bleibt, und damit, wie stark ein Zinsanstieg dich überhaupt treffen kann. Eine höhere Tilgung wirkt deshalb oft direkter als eine längere Bindung.

    Die folgende Rechnung arbeitet mit angenommenen Werten und nicht mit aktuellen Konditionen: 300.000 Euro Darlehen, 3,5 Prozent Sollzins, Annuitätendarlehen ohne Sondertilgung.

    Zinsbindung und Anfangstilgung Restschuld am Ende Anteil der Darlehenssumme
    10 Jahre, 2 Prozent Tilgung rund 230.000 Euro rund 77 Prozent
    10 Jahre, 3 Prozent Tilgung rund 194.000 Euro rund 65 Prozent
    15 Jahre, 2 Prozent Tilgung rund 184.000 Euro rund 61 Prozent
    20 Jahre, 2 Prozent Tilgung rund 130.000 Euro rund 43 Prozent

    Ein Prozentpunkt mehr Tilgung senkt die Restschuld nach zehn Jahren stärker, als fünf Jahre längere Bindung es tun. Die höhere Tilgung kostet dich sofort mehr Rate, dafür schrumpft der Betrag, der später neu verzinst werden muss. Prüfe außerdem, ob dein Vertrag einen kostenlosen Tilgungssatzwechsel erlaubt.

    Das Zehnjahresrecht nach § 489 BGB

    Nach zehn Jahren kannst du jedes Immobiliendarlehen kündigen, unabhängig davon, wie lang die Zinsbindung vereinbart ist. Dieses Recht steht in § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB, es lässt sich vertraglich nicht ausschließen und kostet keine Vorfälligkeitsentschädigung.

    • Die Frist beginnt mit dem vollständigen Empfang des Darlehens, nicht mit der Unterschrift. Bei Bauvorhaben mit Auszahlung in Raten kann das ein Jahr oder länger später sein.
    • Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Ablösen kannst du also frühestens nach zehn Jahren und sechs Monaten.
    • Endet die Zinsbindung vor der vollständigen Rückzahlung, greift zusätzlich § 489 Absatz 1 Nummer 1 BGB: Du kannst zum Ablauf der Bindung mit einem Monat Frist kündigen.
    • Das Recht steht nur dir zu. Die Bank kann sich nicht darauf berufen.

    Praktisch heißt das: Eine Bindung über 15 oder 20 Jahre ist keine Festlegung über die volle Laufzeit. Sie sichert dich verlässlich zehn Jahre ab, danach hast du eine Tür. Mit dem Aufschlag bezahlst du im Kern eine Versicherung gegen steigende Zinsen, während der Vorteil aus fallenden Zinsen dir erhalten bleibt.

    Welche Laufzeit zu welcher Lebenssituation passt

    Die passende Zinsbindung ergibt sich aus deinem Zeithorizont und deiner Belastbarkeit, nicht aus einer Zinsprognose. Wer die Immobilie lange behält und wenig Puffer hat, bindet länger.

    Situation Eher passend Begründung
    Selbst genutzte Wohnung, Budget ohne großen Puffer 15 bis 20 Jahre Die Rate muss auch dann tragbar bleiben, wenn das Zinsniveau in zehn Jahren höher liegt.
    Kapitalanlage mit geplantem Verkauf nach der Spekulationsfrist 10 Jahre Die Bindung passt zum Zeithorizont. Eine längere Festlegung müsstest du sonst mit einer Entschädigung auflösen.
    Hoher Beleihungsauslauf, wenig Eigenkapital 15 bis 20 Jahre Die Restschuld bleibt lange hoch, ein Zinssprung würde besonders stark wirken.
    Größere Sondertilgung oder Erbschaft absehbar 10 Jahre mit Sondertilgungsrecht Du senkst die Restschuld selbst und brauchst die lange Absicherung weniger.
    Kauf mit Blick auf den Ruhestand 20 Jahre Die Rate soll auch nach dem Wechsel vom Gehalt zur Rente noch feststehen.

    Rechne einmal durch, was passiert, wenn dein Anschlusszins zwei Prozentpunkte über dem heutigen liegt. Trägt dein Haushalt diese Rate ohne Not, kannst du kürzer binden. Wird es eng, ist der Aufschlag für die lange Bindung gut angelegt.

    So gehst du bei der Entscheidung vor

    Entscheide in dieser Reihenfolge: erst die tragbare Rate, dann die Tilgung, dann die Bindung. Wer mit der Bindung anfängt, dreht am Ende an der falschen Stellschraube.

    1. Die monatliche Rate festlegen, die dein Haushalt dauerhaft trägt, inklusive Rücklage für Instandhaltung und Nebenkosten.
    2. Die Anfangstilgung so hoch ansetzen, wie diese Rate es zulässt.
    3. Für 10, 15 und 20 Jahre je ein Angebot mit derselben Rate rechnen lassen und die Restschulden vergleichen.
    4. Den Aufschlag der längeren Bindung gegen den Zinsanstieg halten, den du dir im schlechtesten Fall leisten müsstest.
    5. Sondertilgungsrecht und Tilgungssatzwechsel schriftlich vereinbaren.

    Bei FinanzPlusImmo rechnen wir die drei Laufzeiten mit derselben Rate gegeneinander, damit du den Unterschied in Restschuld und Aufschlag siehst, bevor du unterschreibst. Den Rahmen dazu findest du bei der Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Das entscheidet dein Zeithorizont, nicht eine Zinsprognose. Wer die Immobilie lange behält und wenig finanziellen Puffer hat, fährt mit 15 oder 20 Jahren ruhiger. Wer absehbar verkauft oder eine große Sondertilgung erwartet, kommt mit 10 Jahren meist günstiger weg.

    Es bleibt eine Restschuld offen, für die du eine neue Zinsvereinbarung brauchst. Deine Bank muss dir nach § 493 Absatz 1 BGB spätestens drei Monate vor Ablauf mitteilen, ob sie ein neues Angebot macht. Du kannst das Angebot annehmen oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einer anderen Bank wechseln.

    Ja. Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB kannst du zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Entschädigung. Dieses Recht lässt sich vertraglich nicht ausschließen und gilt unabhängig davon, wie lang die Bindung vereinbart wurde.

    Oft ja. Ein Prozentpunkt mehr Anfangstilgung senkt die Restschuld nach zehn Jahren deutlich, während eine längere Bindung nur den Zeitpunkt verschiebt, an dem du neu verhandelst. Beides zusammen ist am wirksamsten, wenn die Rate es hergibt.

    Nur, wenn du eine höhere Anschlussrate auch dann tragen könntest, wenn es anders kommt. Da du nach zehn Jahren ohnehin kündigen darfst, profitierst du von fallenden Zinsen auch mit einer längeren Bindung. Der Aufschlag ist der Preis dafür, im umgekehrten Fall abgesichert zu sein.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehe bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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