Zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre: Die Zinsbindung entscheidet, wie viel Restschuld am Ende offen bleibt und wie hart ein Zinsanstieg Sie trifft.
Die Zinsbindung legt fest, wie lange Ihr Sollzinssatz unverändert bleibt. Sie sagt nichts darüber, wann das Darlehen abbezahlt ist. Das sind zwei verschiedene Größen, die im Vertrag oft direkt untereinander stehen.
Innerhalb der Bindung ändert sich an Ihrer monatlichen Rate nichts. Was sich ändert, ist ihre Zusammensetzung: Der Zinsanteil sinkt mit jeder Rate, weil die Restschuld kleiner wird, und der Tilgungsanteil wächst im gleichen Maß. Im zehnten Jahr tilgen Sie deshalb spürbar mehr als im ersten, obwohl Sie denselben Betrag überweisen.
Die Gesamtlaufzeit ist eine andere Zahl. Ein Annuitätendarlehen ist je nach Zins und Anfangstilgung erst nach rund 25 bis 35 Jahren vollständig zurückgezahlt. Die Zinsbindung endet also fast immer vor dem Darlehen. Genau daraus entsteht die Frage, wie lange Sie sich festlegen wollen.
Zinsbindung, Sollzinsbindung und Sollzinsfestschreibung meinen dasselbe. Im Vertrag steht der Zeitraum meist als Datum und nicht als Jahreszahl.
Am Ende der Zinsbindung bleibt eine Restschuld offen, für die Sie eine neue Zinsvereinbarung brauchen. Abbezahlt ist das Darlehen zu diesem Zeitpunkt in aller Regel nicht.
Ihre Bank muss Sie rechtzeitig informieren. Nach § 493 Absatz 1 BGB teilt sie Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf mit, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Nehmen Sie ihr Angebot an, heißt das Prolongation: gleiches Objekt, gleiche Grundschuld, neuer Zins.
Gebunden sind Sie an dieses Angebot nicht. Nach Ablauf der Bindung können Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einer anderen Bank wechseln. Die Grundschuld wird dann abgetreten, dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Wie dieser Wechsel abläuft, steht bei der Anschlussfinanzierung und bei der Umschuldung. Mit welchem Wert die Bank in der Region rechnet, zeigen die Seiten zur Anschlussfinanzierung in Koblenz, Neuwied und Andernach.
Eine kurze Bindung bringt Ihnen einen niedrigeren Zins und ein offenes Risiko, eine lange Bindung einen höheren Zins und eine feste Kalkulation. Beides ist eine Festlegung auf eine Zinsentwicklung, nur in verschiedene Richtungen.
Entscheidend ist, welches der beiden Risiken Sie härter treffen würde. Nach zehn Jahren steht typischerweise noch der größere Teil der Darlehenssumme offen, auf den ein gestiegener Zins voll durchschlägt. Bei zwanzig Jahren zahlen Sie dagegen einen Aufschlag, der sich nicht auszahlt, wenn die Zinsen sinken.
| Zinsbindung | Vorteil | Risiko |
|---|---|---|
| Zinsbindung10 Jahre | VorteilMeist der niedrigste Sollzins der drei Varianten. Danach sind Sie frei und können ohne Entschädigung wechseln. | RisikoDie Restschuld ist noch hoch. Ein höheres Zinsniveau trifft dann einen großen Betrag. |
| Zinsbindung15 Jahre | VorteilFünf Jahre mehr Planungssicherheit bei moderatem Aufschlag. Ab Jahr zehn kommt das Kündigungsrecht dazu. | RisikoSinken die Zinsen früh, zahlen Sie den Aufschlag, können aber erst nach zehn Jahren reagieren. |
| Zinsbindung20 Jahre | VorteilDie Rate steht zwei Jahrzehnte fest, die Restschuld am Ende ist deutlich kleiner. | RisikoDer höchste Aufschlag der drei Varianten, ohne Ausstiegsrecht in den ersten zehn Jahren. |
Keine der drei Laufzeiten ist grundsätzlich richtig. Die eigentliche Frage lautet, welche Ratenerhöhung Ihr Haushalt im schlechtesten Fall noch tragen könnte.
Mit einer langen Zinsbindung verkauft Ihnen die Bank Planungssicherheit, und die muss sie sich selbst einkaufen. Der Aufschlag ist der Preis für dieses längere Versprechen.
Dahinter steht die Refinanzierung. Die Bank beschafft sich das Geld für Ihr Darlehen über Pfandbriefe und Einlagen mit passender Laufzeit. Kapital für zwanzig Jahre ist üblicherweise teurer als Kapital für zehn Jahre, weil der Geldgeber länger auf sein Geld verzichtet und mehr Unsicherheit trägt. Diesen Unterschied gibt die Bank an Sie weiter.
Dazu kommt das gesetzliche Kündigungsrecht. Nach zehn Jahren dürfen Sie aussteigen, die Bank nicht. Bei einer zwanzigjährigen Bindung trägt sie also zehn Jahre lang ein einseitiges Risiko, und auch das wird eingepreist.
Wie groß der Aufschlag ausfällt, ändert sich laufend mit der Zinsstruktur am Kapitalmarkt. In seltenen Phasen mit inverser Zinsstruktur kann eine längere Bindung sogar günstiger sein als eine kürzere. Lassen Sie sich die Varianten deshalb am selben Tag von derselben Bank rechnen, sonst vergleichen Sie zwei Momentaufnahmen.
Der Tilgungssatz entscheidet, wie viel Restschuld am Ende der Bindung übrig bleibt, und damit, wie stark ein Zinsanstieg Sie überhaupt treffen kann. Eine höhere Tilgung wirkt deshalb oft direkter als eine längere Bindung.
Die folgende Rechnung arbeitet mit angenommenen Werten und nicht mit aktuellen Konditionen: 300.000 Euro Darlehen, 3,5 Prozent Sollzins, Annuitätendarlehen ohne Sondertilgung.
| Zinsbindung und Anfangstilgung | Restschuld am Ende | Anteil der Darlehenssumme |
|---|---|---|
| Zinsbindung und Anfangstilgung10 Jahre, 2 Prozent Tilgung | Restschuld am Enderund 230.000 Euro | Anteil der Darlehenssummerund 77 Prozent |
| Zinsbindung und Anfangstilgung10 Jahre, 3 Prozent Tilgung | Restschuld am Enderund 194.000 Euro | Anteil der Darlehenssummerund 65 Prozent |
| Zinsbindung und Anfangstilgung15 Jahre, 2 Prozent Tilgung | Restschuld am Enderund 184.000 Euro | Anteil der Darlehenssummerund 61 Prozent |
| Zinsbindung und Anfangstilgung20 Jahre, 2 Prozent Tilgung | Restschuld am Enderund 130.000 Euro | Anteil der Darlehenssummerund 43 Prozent |
Ein Prozentpunkt mehr Tilgung senkt die Restschuld nach zehn Jahren stärker, als fünf Jahre längere Bindung es tun. Die höhere Tilgung kostet Sie sofort mehr Rate, dafür schrumpft der Betrag, der später neu verzinst werden muss. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Vertrag einen kostenlosen Tilgungssatzwechsel erlaubt.
Nach zehn Jahren können Sie jedes Immobiliendarlehen kündigen, unabhängig davon, wie lang die Zinsbindung vereinbart ist. Dieses Recht steht in § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB, es lässt sich vertraglich nicht ausschließen und kostet keine Vorfälligkeitsentschädigung.
Praktisch heißt das: Eine Bindung über 15 oder 20 Jahre ist keine Festlegung über die volle Laufzeit. Abgesichert sind Sie damit verlässlich zehn Jahre, danach haben Sie eine Tür. Mit dem Aufschlag bezahlen Sie im Kern eine Versicherung gegen steigende Zinsen, während der Vorteil aus fallenden Zinsen Ihnen erhalten bleibt.
Die passende Zinsbindung ergibt sich aus Ihrem Zeithorizont und Ihrer Belastbarkeit, nicht aus einer Zinsprognose. Wer die Immobilie lange behält und wenig Puffer hat, bindet länger.
| Situation | Eher passend | Begründung |
|---|---|---|
| SituationSelbst genutzte Wohnung, Budget ohne großen Puffer | Eher passend15 bis 20 Jahre | BegründungDie Rate muss auch dann tragbar bleiben, wenn das Zinsniveau in zehn Jahren höher liegt. |
| SituationKapitalanlage mit geplantem Verkauf nach der Spekulationsfrist | Eher passend10 Jahre | BegründungDie Bindung passt zum Zeithorizont. Eine längere Festlegung müssten Sie sonst mit einer Entschädigung auflösen. |
| SituationHoher Beleihungsauslauf, wenig Eigenkapital | Eher passend15 bis 20 Jahre | BegründungDie Restschuld bleibt lange hoch, ein Zinssprung würde besonders stark wirken. |
| SituationGrößere Sondertilgung oder Erbschaft absehbar | Eher passend10 Jahre mit Sondertilgungsrecht | BegründungSie senken die Restschuld selbst und brauchen die lange Absicherung weniger. |
| SituationKauf mit Blick auf den Ruhestand | Eher passend20 Jahre | BegründungDie Rate soll auch nach dem Wechsel vom Gehalt zur Rente noch feststehen. |
Rechnen Sie einmal durch, was passiert, wenn Ihr Anschlusszins zwei Prozentpunkte über dem heutigen liegt. Trägt Ihr Haushalt diese Rate ohne Not, können Sie kürzer binden. Wird es eng, ist der Aufschlag für die lange Bindung gut angelegt.
Entscheiden Sie in dieser Reihenfolge: erst die tragbare Rate, dann die Tilgung, dann die Bindung. Wer mit der Bindung anfängt, dreht am Ende an der falschen Stellschraube.
Bei FinanzPlusImmo rechnen wir die drei Laufzeiten mit derselben Rate gegeneinander, damit Sie den Unterschied in Restschuld und Aufschlag sehen, bevor Sie unterschreiben. Den Rahmen dazu finden Sie bei der Baufinanzierung.
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.
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AnschlussfinanzierungDieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
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