Zinsbindung: 10, 15 oder 20 Jahre richtig wählen

    Zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre: Die Zinsbindung entscheidet, wie viel Restschuld am Ende offen bleibt und wie hart ein Zinsanstieg Sie trifft.

    Leerer Wandkalender und Uhr, darunter die Überschrift „10, 15 oder 20 Jahre richtig wählen“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Zinsbindung legt nur fest, wie lange Ihr Sollzins unverändert bleibt, nicht wann das Darlehen abbezahlt ist.
    • Eine längere Bindung kostet meist einen Zinsaufschlag, senkt dafür die Restschuld am Bindungsende und damit Ihr Risiko bei steigenden Zinsen.
    • Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB können Sie zehn Jahre nach der Vollauszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen, deshalb bindet Sie auch eine zwanzigjährige Zinsbindung praktisch nur zehn Jahre.

    Was die Zinsbindung festlegt

    Die Zinsbindung legt fest, wie lange Ihr Sollzinssatz unverändert bleibt. Sie sagt nichts darüber, wann das Darlehen abbezahlt ist. Das sind zwei verschiedene Größen, die im Vertrag oft direkt untereinander stehen.

    Innerhalb der Bindung ändert sich an Ihrer monatlichen Rate nichts. Was sich ändert, ist ihre Zusammensetzung: Der Zinsanteil sinkt mit jeder Rate, weil die Restschuld kleiner wird, und der Tilgungsanteil wächst im gleichen Maß. Im zehnten Jahr tilgen Sie deshalb spürbar mehr als im ersten, obwohl Sie denselben Betrag überweisen.

    Die Gesamtlaufzeit ist eine andere Zahl. Ein Annuitätendarlehen ist je nach Zins und Anfangstilgung erst nach rund 25 bis 35 Jahren vollständig zurückgezahlt. Die Zinsbindung endet also fast immer vor dem Darlehen. Genau daraus entsteht die Frage, wie lange Sie sich festlegen wollen.

    Zinsbindung, Sollzinsbindung und Sollzinsfestschreibung meinen dasselbe. Im Vertrag steht der Zeitraum meist als Datum und nicht als Jahreszahl.

    Was am Ende der Zinsbindung passiert

    Am Ende der Zinsbindung bleibt eine Restschuld offen, für die Sie eine neue Zinsvereinbarung brauchen. Abbezahlt ist das Darlehen zu diesem Zeitpunkt in aller Regel nicht.

    Ihre Bank muss Sie rechtzeitig informieren. Nach § 493 Absatz 1 BGB teilt sie Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf mit, ob sie zu einer neuen Zinsvereinbarung bereit ist. Nehmen Sie ihr Angebot an, heißt das Prolongation: gleiches Objekt, gleiche Grundschuld, neuer Zins.

    Gebunden sind Sie an dieses Angebot nicht. Nach Ablauf der Bindung können Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einer anderen Bank wechseln. Die Grundschuld wird dann abgetreten, dafür fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Wie dieser Wechsel abläuft, steht bei der Anschlussfinanzierung und bei der Umschuldung. Mit welchem Wert die Bank in der Region rechnet, zeigen die Seiten zur Anschlussfinanzierung in Koblenz, Neuwied und Andernach.

    1. Rund zwölf Monate vor Ablauf Restschuld und Bindungsende aus dem Vertrag heraussuchen.
    2. Das Angebot der eigenen Bank abwarten oder aktiv anfordern.
    3. Mindestens ein Vergleichsangebot einholen, bevor Sie unterschreiben.
    4. Prüfen, ob eine höhere Tilgung in die neue Rate passt.

    Kurze oder lange Bindung: die Risiken im Vergleich

    Eine kurze Bindung bringt Ihnen einen niedrigeren Zins und ein offenes Risiko, eine lange Bindung einen höheren Zins und eine feste Kalkulation. Beides ist eine Festlegung auf eine Zinsentwicklung, nur in verschiedene Richtungen.

    Entscheidend ist, welches der beiden Risiken Sie härter treffen würde. Nach zehn Jahren steht typischerweise noch der größere Teil der Darlehenssumme offen, auf den ein gestiegener Zins voll durchschlägt. Bei zwanzig Jahren zahlen Sie dagegen einen Aufschlag, der sich nicht auszahlt, wenn die Zinsen sinken.

    Zinsbindung10 Jahre VorteilMeist der niedrigste Sollzins der drei Varianten. Danach sind Sie frei und können ohne Entschädigung wechseln. RisikoDie Restschuld ist noch hoch. Ein höheres Zinsniveau trifft dann einen großen Betrag.
    Zinsbindung15 Jahre VorteilFünf Jahre mehr Planungssicherheit bei moderatem Aufschlag. Ab Jahr zehn kommt das Kündigungsrecht dazu. RisikoSinken die Zinsen früh, zahlen Sie den Aufschlag, können aber erst nach zehn Jahren reagieren.
    Zinsbindung20 Jahre VorteilDie Rate steht zwei Jahrzehnte fest, die Restschuld am Ende ist deutlich kleiner. RisikoDer höchste Aufschlag der drei Varianten, ohne Ausstiegsrecht in den ersten zehn Jahren.

    Keine der drei Laufzeiten ist grundsätzlich richtig. Die eigentliche Frage lautet, welche Ratenerhöhung Ihr Haushalt im schlechtesten Fall noch tragen könnte.

    Warum die längere Bindung einen Aufschlag kostet

    Mit einer langen Zinsbindung verkauft Ihnen die Bank Planungssicherheit, und die muss sie sich selbst einkaufen. Der Aufschlag ist der Preis für dieses längere Versprechen.

    Dahinter steht die Refinanzierung. Die Bank beschafft sich das Geld für Ihr Darlehen über Pfandbriefe und Einlagen mit passender Laufzeit. Kapital für zwanzig Jahre ist üblicherweise teurer als Kapital für zehn Jahre, weil der Geldgeber länger auf sein Geld verzichtet und mehr Unsicherheit trägt. Diesen Unterschied gibt die Bank an Sie weiter.

    Dazu kommt das gesetzliche Kündigungsrecht. Nach zehn Jahren dürfen Sie aussteigen, die Bank nicht. Bei einer zwanzigjährigen Bindung trägt sie also zehn Jahre lang ein einseitiges Risiko, und auch das wird eingepreist.

    Wie groß der Aufschlag ausfällt, ändert sich laufend mit der Zinsstruktur am Kapitalmarkt. In seltenen Phasen mit inverser Zinsstruktur kann eine längere Bindung sogar günstiger sein als eine kürzere. Lassen Sie sich die Varianten deshalb am selben Tag von derselben Bank rechnen, sonst vergleichen Sie zwei Momentaufnahmen.

    Wie Tilgungssatz und Zinsbindung zusammenwirken

    Der Tilgungssatz entscheidet, wie viel Restschuld am Ende der Bindung übrig bleibt, und damit, wie stark ein Zinsanstieg Sie überhaupt treffen kann. Eine höhere Tilgung wirkt deshalb oft direkter als eine längere Bindung.

    Die folgende Rechnung arbeitet mit angenommenen Werten und nicht mit aktuellen Konditionen: 300.000 Euro Darlehen, 3,5 Prozent Sollzins, Annuitätendarlehen ohne Sondertilgung.

    Zinsbindung und Anfangstilgung10 Jahre, 2 Prozent Tilgung Restschuld am Enderund 230.000 Euro Anteil der Darlehenssummerund 77 Prozent
    Zinsbindung und Anfangstilgung10 Jahre, 3 Prozent Tilgung Restschuld am Enderund 194.000 Euro Anteil der Darlehenssummerund 65 Prozent
    Zinsbindung und Anfangstilgung15 Jahre, 2 Prozent Tilgung Restschuld am Enderund 184.000 Euro Anteil der Darlehenssummerund 61 Prozent
    Zinsbindung und Anfangstilgung20 Jahre, 2 Prozent Tilgung Restschuld am Enderund 130.000 Euro Anteil der Darlehenssummerund 43 Prozent

    Ein Prozentpunkt mehr Tilgung senkt die Restschuld nach zehn Jahren stärker, als fünf Jahre längere Bindung es tun. Die höhere Tilgung kostet Sie sofort mehr Rate, dafür schrumpft der Betrag, der später neu verzinst werden muss. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Vertrag einen kostenlosen Tilgungssatzwechsel erlaubt.

    Das Zehnjahresrecht nach § 489 BGB

    Nach zehn Jahren können Sie jedes Immobiliendarlehen kündigen, unabhängig davon, wie lang die Zinsbindung vereinbart ist. Dieses Recht steht in § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB, es lässt sich vertraglich nicht ausschließen und kostet keine Vorfälligkeitsentschädigung.

    • Die Frist beginnt mit dem vollständigen Empfang des Darlehens, nicht mit der Unterschrift. Bei Bauvorhaben mit Auszahlung in Raten kann das ein Jahr oder länger später sein.
    • Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Ablösen können Sie also frühestens nach zehn Jahren und sechs Monaten.
    • Endet die Zinsbindung vor der vollständigen Rückzahlung, greift zusätzlich § 489 Absatz 1 Nummer 1 BGB: Sie können zum Ablauf der Bindung mit einem Monat Frist kündigen.
    • Das Recht steht nur Ihnen zu. Die Bank kann sich nicht darauf berufen.

    Praktisch heißt das: Eine Bindung über 15 oder 20 Jahre ist keine Festlegung über die volle Laufzeit. Abgesichert sind Sie damit verlässlich zehn Jahre, danach haben Sie eine Tür. Mit dem Aufschlag bezahlen Sie im Kern eine Versicherung gegen steigende Zinsen, während der Vorteil aus fallenden Zinsen Ihnen erhalten bleibt.

    Welche Laufzeit zu welcher Lebenssituation passt

    Die passende Zinsbindung ergibt sich aus Ihrem Zeithorizont und Ihrer Belastbarkeit, nicht aus einer Zinsprognose. Wer die Immobilie lange behält und wenig Puffer hat, bindet länger.

    SituationSelbst genutzte Wohnung, Budget ohne großen Puffer Eher passend15 bis 20 Jahre BegründungDie Rate muss auch dann tragbar bleiben, wenn das Zinsniveau in zehn Jahren höher liegt.
    SituationKapitalanlage mit geplantem Verkauf nach der Spekulationsfrist Eher passend10 Jahre BegründungDie Bindung passt zum Zeithorizont. Eine längere Festlegung müssten Sie sonst mit einer Entschädigung auflösen.
    SituationHoher Beleihungsauslauf, wenig Eigenkapital Eher passend15 bis 20 Jahre BegründungDie Restschuld bleibt lange hoch, ein Zinssprung würde besonders stark wirken.
    SituationGrößere Sondertilgung oder Erbschaft absehbar Eher passend10 Jahre mit Sondertilgungsrecht BegründungSie senken die Restschuld selbst und brauchen die lange Absicherung weniger.
    SituationKauf mit Blick auf den Ruhestand Eher passend20 Jahre BegründungDie Rate soll auch nach dem Wechsel vom Gehalt zur Rente noch feststehen.

    Rechnen Sie einmal durch, was passiert, wenn Ihr Anschlusszins zwei Prozentpunkte über dem heutigen liegt. Trägt Ihr Haushalt diese Rate ohne Not, können Sie kürzer binden. Wird es eng, ist der Aufschlag für die lange Bindung gut angelegt.

    So gehen Sie bei der Entscheidung vor

    Entscheiden Sie in dieser Reihenfolge: erst die tragbare Rate, dann die Tilgung, dann die Bindung. Wer mit der Bindung anfängt, dreht am Ende an der falschen Stellschraube.

    1. Die monatliche Rate festlegen, die Ihr Haushalt dauerhaft trägt, inklusive Rücklage für Instandhaltung und Nebenkosten.
    2. Die Anfangstilgung so hoch ansetzen, wie diese Rate es zulässt.
    3. Für 10, 15 und 20 Jahre je ein Angebot mit derselben Rate rechnen lassen und die Restschulden vergleichen.
    4. Den Aufschlag der längeren Bindung gegen den Zinsanstieg halten, den Sie sich im schlechtesten Fall leisten müssten.
    5. Sondertilgungsrecht und Tilgungssatzwechsel schriftlich vereinbaren.

    Bei FinanzPlusImmo rechnen wir die drei Laufzeiten mit derselben Rate gegeneinander, damit Sie den Unterschied in Restschuld und Aufschlag sehen, bevor Sie unterschreiben. Den Rahmen dazu finden Sie bei der Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Das entscheidet Ihr Zeithorizont, nicht eine Zinsprognose. Wer die Immobilie lange behält und wenig finanziellen Puffer hat, fährt mit 15 oder 20 Jahren ruhiger. Wer absehbar verkauft oder eine große Sondertilgung erwartet, kommt mit 10 Jahren meist günstiger weg.

    Es bleibt eine Restschuld offen, für die Sie eine neue Zinsvereinbarung brauchen. Ihre Bank muss Ihnen nach § 493 Absatz 1 BGB spätestens drei Monate vor Ablauf mitteilen, ob sie ein neues Angebot macht. Sie können das Angebot annehmen oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu einer anderen Bank wechseln.

    Ja. Nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB können Sie zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne Entschädigung. Dieses Recht lässt sich vertraglich nicht ausschließen und gilt unabhängig davon, wie lang die Bindung vereinbart wurde.

    Oft ja. Ein Prozentpunkt mehr Anfangstilgung senkt die Restschuld nach zehn Jahren deutlich, während eine längere Bindung nur den Zeitpunkt verschiebt, an dem Sie neu verhandeln. Beides zusammen ist am wirksamsten, wenn die Rate es hergibt.

    Nur, wenn Sie eine höhere Anschlussrate auch dann tragen könnten, wenn es anders kommt. Da Sie nach zehn Jahren ohnehin kündigen dürfen, profitieren Sie von fallenden Zinsen auch mit einer längeren Bindung. Der Aufschlag ist der Preis dafür, im umgekehrten Fall abgesichert zu sein.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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