Sondertilgung: wie sie wirkt und wann sie sich lohnt

    Eine Sondertilgung geht zu hundert Prozent in die Tilgung und senkt die Restschuld sofort. Wie stark sie wirkt, hängt vom Zeitpunkt, vom Zinssatz und von deiner Steuersituation ab.

    Tilgungsplan eines Immobiliendarlehens auf einem Schreibtisch, daneben ein Taschenrechner und ein Stift
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Zahlung neben der laufenden Rate, die vollständig in die Tilgung fließt und die Restschuld sofort senkt.
    • Verbreitet ist ein kostenloses Recht auf 5 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr; weitergehende Rechte lassen sich viele Banken über einen Zinsaufschlag bezahlen.
    • Ob Sondertilgen oder Anlegen sinnvoller ist, entscheidet der Vergleich zwischen dem Darlehenszins nach Steuern und der Rendite nach Steuern und Risiko.

    Was ist eine Sondertilgung?

    Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Zahlung neben deiner laufenden Rate, die vollständig in die Tilgung fließt. Anders als bei der monatlichen Rate geht kein Cent davon in den Zinsanteil. Der gezahlte Betrag senkt die Restschuld sofort und in voller Höhe.

    Daraus ergibt sich die eigentliche Wirkung: Weil die Zinsen immer auf die verbleibende Restschuld berechnet werden, sinkt ab dem Tag der Sondertilgung auch der Zinsanteil aller folgenden Raten. Da die Rate selbst gleich bleibt, wächst im Gegenzug der Tilgungsanteil. Jede Rate danach arbeitet also etwas stärker für dich als vorher.

    Verkürzt wird bei den meisten Verträgen die Laufzeit, nicht die Rate. Wer stattdessen eine niedrigere Monatsrate möchte, muss das gesondert mit der Bank vereinbaren, und nicht jedes Haus bietet das an. Kläre diesen Punkt vor der Überweisung, nicht danach.

    Wichtig ist der Zeitpunkt. Früh im Darlehensverlauf ist die Restschuld hoch und der Zinsanteil groß, deshalb wirkt derselbe Betrag dort deutlich länger und stärker als kurz vor Ende der Laufzeit.

    Eine Sondertilgung ist keine vorzeitige Ablösung. Solange du dich im vertraglich erlaubten Rahmen bewegst, darf die Bank dafür weder eine Gebühr noch eine Entschädigung verlangen.

    Was Banken üblicherweise vereinbaren

    Am weitesten verbreitet ist ein kostenloses Recht auf 5 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr. Bei 300.000 Euro Darlehen sind das 15.000 Euro jährlich, die du zusätzlich zur Rate einzahlen darfst.

    Verbindlich ist aber immer nur der Text in deinem Vertrag. Die Klauseln unterscheiden sich in Details, die im Alltag über mehrere tausend Euro entscheiden können. Diese fünf Punkte solltest du nachlesen, bevor du planst.

    Vertragspunkt Worauf du achten solltest
    Bezugsgröße Beziehen sich die 5 Prozent auf die ursprüngliche Darlehenssumme oder auf die aktuelle Restschuld? Der Bezug auf die ursprüngliche Summe ist für dich günstiger, weil der Spielraum über die Jahre konstant bleibt.
    Termin und Frist Viele Verträge erlauben die Sondertilgung nur zu bestimmten Terminen, oft zum Ende eines Kalenderjahres oder zum Ratentermin, teilweise mit Ankündigungsfrist.
    Übertragbarkeit Nicht genutzte Rechte verfallen in der Regel am Jahresende. Sie lassen sich meist nicht ins Folgejahr mitnehmen.
    Mindest- und Höchstbetrag Manche Häuser setzen einen Mindestbetrag je Zahlung oder begrenzen die Anzahl der Sondertilgungen pro Jahr.
    Wirkung auf Rate oder Laufzeit Standard ist die Verkürzung der Laufzeit bei gleicher Rate. Eine Ratenanpassung ist die Ausnahme und muss beantragt werden.

    Kostet ein Sondertilgungsrecht Geld?

    Ein Recht bis 5 Prozent pro Jahr ist bei vielen Banken im Zinssatz enthalten und kostet dich nichts extra. Weitergehende Rechte, etwa 10 Prozent oder eine frei wählbare Tilgung, lassen sich viele Häuser dagegen über einen Aufschlag auf den Sollzins bezahlen. Wie hoch dieser Aufschlag ausfällt, sagt dir nur das konkrete Angebot.

    Der entscheidende Punkt: Der Aufschlag fällt auf die gesamte Darlehenssumme an, und zwar unabhängig davon, ob du das Recht später nutzt. Ein Beispiel mit klar benannten Annahmen: Bei 300.000 Euro Darlehen und einem angenommenen Aufschlag von 0,05 Prozentpunkten zahlst du im ersten Jahr rund 150 Euro mehr Zinsen. Diese Mehrkosten laufen jedes Jahr weiter, auch wenn du keine einzige Sondertilgung leistest.

    Die Rechnung lautet deshalb: erwartete Zinsersparnis aus den geplanten Sondertilgungen gegen die Mehrkosten des erweiterten Rechts. Wer realistisch mit unregelmäßigen Beträgen unterhalb der 5 Prozent rechnet, braucht kein teureres Recht. Wer eine größere Abfindung, eine Erbschaft oder Bonuszahlungen erwartet, kann den Aufschlag schnell wieder einspielen.

    Lass dir beide Varianten des Angebots nebeneinander rechnen, einmal mit und einmal ohne erweitertes Sondertilgungsrecht. Erst der direkte Vergleich zeigt, was die Flexibilität wirklich kostet.

    Sondertilgung oder höherer Tilgungssatz?

    Rechnerisch sind beide Wege gleichwertig, wenn derselbe Betrag zum selben Zeitpunkt fließt. Der Unterschied liegt nicht in der Mathematik, sondern in der Verbindlichkeit.

    Das folgende Beispiel arbeitet mit diesen Annahmen: 300.000 Euro Darlehen, 3,5 Prozent Sollzins, jährliche Zahlweise, ein über die gesamte Laufzeit gleichbleibender Zinssatz. Variante A tilgt anfänglich 2 Prozent, das ergibt 16.500 Euro Annuität pro Jahr. Variante B behält diese Annuität und leistet zusätzlich 3.000 Euro Sondertilgung jährlich. Variante C tilgt anfänglich 3 Prozent, zahlt also 19.500 Euro pro Jahr. In beiden Fällen fließen 3.000 Euro mehr.

    Größe A: 2 % Tilgung B: 2 % plus Sondertilgung C: 3 % Tilgung
    Zahlung pro Jahr 16.500 Euro 19.500 Euro 19.500 Euro
    Restschuld nach 10 Jahren rund 229.600 Euro rund 194.400 Euro rund 194.400 Euro
    Laufzeit bis zur vollen Rückzahlung rund 29,5 Jahre rund 22,5 Jahre rund 22,5 Jahre
    Zinskosten insgesamt rund 185.000 Euro rund 138.000 Euro rund 138.000 Euro
    Verpflichtung niedrigste Rate 3.000 Euro bleiben freiwillig 3.000 Euro sind vertraglich fest

    Die Werte sind mit jährlicher Zahlweise und konstantem Zinssatz gerechnet und dienen nur dem Größenvergleich. Nach Ablauf der Zinsbindung ändert sich der Zinssatz, damit verschieben sich Laufzeit und Zinskosten. Der Vergleich zeigt vor allem eines: Bei gleichem Mitteleinsatz ist das Ergebnis identisch, die Flexibilität ist es nicht.

    Wann Sondertilgen sinnvoller ist als Anlegen

    Eine Sondertilgung lohnt sich, wenn dein Darlehenszins nach Steuern höher liegt als die Rendite, die du nach Steuern und nach Risiko sicher erwarten kannst. Die ersparten Zinsen sind garantiert, eine Anlagerendite ist es nicht. Dieser Unterschied gehört in jede Abwägung.

    Für selbst genutztes Wohneigentum ist die Rechnung überschaubar. Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Bei 3,5 Prozent Sollzins müsste eine Anlage jenseits des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro je Person rund 4,75 Prozent vor Steuern bringen, um gleichzuziehen. Sicher ist eine solche Rendite nicht zu haben.

    Die Reihenfolge in der Praxis sieht so aus:

    1. Teure Konsumkredite und Dispositionskredite zuerst zurückführen, deren Zinsen liegen fast immer über dem Immobiliendarlehen.
    2. Eine Liquiditätsreserve für Reparaturen, Einkommensausfall und Nebenkostennachzahlungen zurücklegen, bevor Geld in die Tilgung geht.
    3. Den eigenen Sollzins aus dem Darlehensvertrag heraussuchen, nicht den Effektivzins schätzen.
    4. Bei vermieteten Objekten den Steuervorteil auf die Zinsen abziehen, um die tatsächliche Belastung zu ermitteln.
    5. Die realistische Anlagerendite nach Abgeltungsteuer gegenrechnen und das Risiko der Anlage mitbewerten.
    6. Erst den verbleibenden Betrag sondertilgen und dabei im vertraglich erlaubten Rahmen bleiben.

    Geld, das in der Tilgung steckt, ist gebunden. Du bekommst es nur über eine Nachfinanzierung zurück, und die kostet Zeit und Zinsen. Deshalb steht die Reserve vor der Sondertilgung.

    Sondertilgung und Vorfälligkeitsentschädigung

    Sondertilgungsrechte senken eine spätere Vorfälligkeitsentschädigung gleich doppelt. Das ist besonders dann relevant, wenn ein Verkauf oder ein Wechsel der Bank vor Ablauf der Zinsbindung im Raum steht.

    Erstens senkt jede genutzte Sondertilgung die Restschuld. Weil die Entschädigung auf den Zinsschaden aus der verbleibenden Restschuld berechnet wird, schrumpft damit die Bemessungsgrundlage. Zweitens muss die Bank auch die noch nicht genutzten, vertraglich vereinbarten Sondertilgungsrechte in ihrer Berechnung berücksichtigen, denn diese Beträge hättest du ohnehin zinsfrei zurückführen dürfen.

    Genau diese zweite Position wird in der Praxis häufig zu niedrig angesetzt. Wenn dir eine Bank eine Abrechnung vorlegt, prüfe, ob die Sondertilgungsrechte für die gesamte Restlaufzeit der Zinsbindung eingerechnet wurden. Wie die Berechnung im Einzelnen aufgebaut ist und wo die weiteren Stellschrauben liegen, steht in unserem Beitrag zur Vorfälligkeitsentschädigung. Wer ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, sollte die Entschädigung und den Zinsvorteil aus einer Umschuldung in einer Rechnung gegenüberstellen.

    Besonderheit bei vermieteten Objekten

    Bei einer vermieteten Immobilie kostet Fremdkapital netto weniger, weil die Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Die Tilgung selbst ist dagegen nicht absetzbar, sie ist reine Vermögensbildung.

    Was das bedeutet, zeigt ein Beispiel mit benannten Annahmen: 3,5 Prozent Sollzins und ein persönlicher Grenzsteuersatz von 42 Prozent. Dann trägst du wirtschaftlich nur rund 2,0 Prozent Zinsen, den Rest übernimmt die Steuerersparnis. Der Vergleichsmaßstab für eine Anlage sinkt entsprechend: Nach Abgeltungsteuer würden bereits rund 2,8 Prozent Rendite vor Steuern ausreichen, um mit der Sondertilgung gleichzuziehen. Ob dein Grenzsteuersatz tatsächlich in dieser Höhe liegt, hängt von deiner gesamten Einkommenssituation ab.

    Daraus folgt eine praktische Reihenfolge, wenn du mehrere Darlehen hast: Tilge zuerst dort, wo die Zinsen steuerlich nicht wirken, also beim selbst genutzten Eigenheim. Erst danach kommen die Darlehen auf vermietete Objekte an die Reihe. Wie sich Zins, Tilgung und Mietertrag bei einer Kapitalanlagefinanzierung zusammen entwickeln, gehört ohnehin in eine gemeinsame Betrachtung.

    Ein weiterer Punkt betrifft die Bank: Eine hohe Restschuld verschlechtert deinen Beleihungsauslauf und damit den Zinssatz bei der Anschlussfinanzierung. Sondertilgungen können dich vor Ablauf der Zinsbindung in eine günstigere Zinsklasse bringen. Das ist ein Effekt, der in reinen Steuerrechnungen oft untergeht.

    Steuerliche Wirkungen hängen immer vom Einzelfall ab, etwa von Grenzsteuersatz, Abschreibung und weiteren Einkünften. Bitte ziehe für diese Fragen einen Steuerberater hinzu, bevor du größere Beträge tilgst.

    So löst du eine Sondertilgung aus

    Eine Sondertilgung wird nicht automatisch verbucht, nur weil du Geld überweist. Ohne klare Zuordnung landet der Betrag im Zweifel auf dem Ratenkonto und wird als Vorauszahlung behandelt. Mit diesen sechs Schritten geht das sauber über die Bühne.

    1. Im Darlehensvertrag nachlesen, welcher Höchstbetrag, welcher Termin und welche Ankündigungsfrist gelten.
    2. Bei der Bank die aktuelle Restschuld und den in diesem Jahr bereits genutzten Sondertilgungsbetrag abfragen.
    3. Die Sondertilgung schriftlich oder über das Kundenportal ankündigen, mit Darlehensnummer, Betrag und gewünschtem Termin.
    4. Angeben, ob die Laufzeit verkürzt oder die Rate angepasst werden soll, sofern dein Vertrag beides zulässt.
    5. Den Betrag mit dem Verwendungszweck Sondertilgung und der Darlehensnummer überweisen, getrennt von der laufenden Rate.
    6. Die Buchungsbestätigung und einen aktualisierten Tilgungsplan anfordern und mit dem Vertrag abgleichen.

    Bewahre die Bestätigung auf. Sie ist dein Nachweis für die genutzten Sondertilgungsrechte, falls später eine Entschädigungsberechnung oder ein Bankwechsel ansteht.

    Häufige Fragen

    Das steht ausschließlich in deinem Darlehensvertrag. Verbreitet ist ein Recht auf 5 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr ohne Zinsaufschlag. Manche Banken bieten 10 Prozent oder mehr an, häufig gegen einen Aufschlag auf den Sollzins. Prüfe außerdem, ob sich die Prozentangabe auf die ursprüngliche Darlehenssumme oder auf die aktuelle Restschuld bezieht.

    Ein Recht bis 5 Prozent pro Jahr ist bei vielen Banken im Zins enthalten. Weitergehende Rechte werden oft mit einem Aufschlag auf den Sollzins bepreist. Der Aufschlag fällt auf die gesamte Darlehenssumme an, unabhängig davon, ob du das Recht nutzt. Rechne deshalb die jährlichen Mehrkosten gegen die Zinsersparnis, die du mit den geplanten Sondertilgungen tatsächlich erzielen würdest.

    Rechnerisch ist beides gleichwertig, wenn derselbe Betrag zum selben Zeitpunkt fließt. Der Unterschied liegt in der Verbindlichkeit: Ein höherer Tilgungssatz erhöht die monatliche Rate dauerhaft, eine Sondertilgung bleibt freiwillig. Wer ein schwankendes Einkommen hat, fährt mit der niedrigeren Rate plus Sondertilgung flexibler.

    In der Regel nicht. Bei den meisten Verträgen bleibt die Annuität gleich und die Laufzeit verkürzt sich, weil der Zinsanteil sinkt und der Tilgungsanteil steigt. Einige Banken erlauben auf Antrag stattdessen eine Anpassung der Rate. Frag im Zweifel vor der Zahlung nach, welche Variante dein Vertrag vorsieht.

    Ja, in zwei Richtungen. Genutzte Sondertilgungen senken die Restschuld und damit die Bemessungsgrundlage. Noch nicht genutzte, vertraglich vereinbarte Sondertilgungsrechte muss die Bank in der Schadensberechnung berücksichtigen, weil du sie ohnehin hättest ausüben dürfen. Genau diese Position wird in der Praxis häufig zu niedrig angesetzt.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehe bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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