Eine Sondertilgung geht zu hundert Prozent in die Tilgung und senkt die Restschuld sofort. Wie stark sie wirkt, hängt vom Zeitpunkt, vom Zinssatz und von Ihrer Steuersituation ab.
Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Zahlung neben Ihrer laufenden Rate, die vollständig in die Tilgung fließt. Anders als bei der monatlichen Rate geht kein Cent davon in den Zinsanteil. Der gezahlte Betrag senkt die Restschuld sofort und in voller Höhe.
Daraus ergibt sich die eigentliche Wirkung: Weil die Zinsen immer auf die verbleibende Restschuld berechnet werden, sinkt ab dem Tag der Sondertilgung auch der Zinsanteil aller folgenden Raten. Da die Rate selbst gleich bleibt, wächst im Gegenzug der Tilgungsanteil. Jede Rate danach arbeitet also etwas stärker für Sie als vorher.
Verkürzt wird bei den meisten Verträgen die Laufzeit, nicht die Rate. Wer stattdessen eine niedrigere Monatsrate möchte, muss das gesondert mit der Bank vereinbaren, und nicht jedes Haus bietet das an. Klären Sie diesen Punkt vor der Überweisung, nicht danach.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Früh im Darlehensverlauf ist die Restschuld hoch und der Zinsanteil groß, deshalb wirkt derselbe Betrag dort deutlich länger und stärker als kurz vor Ende der Laufzeit.
Eine Sondertilgung ist keine vorzeitige Ablösung. Solange Sie sich im vertraglich erlaubten Rahmen bewegen, darf die Bank dafür weder eine Gebühr noch eine Entschädigung verlangen.
Am weitesten verbreitet ist ein kostenloses Recht auf 5 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr. Bei 300.000 Euro Darlehen sind das 15.000 Euro jährlich, die Sie zusätzlich zur Rate einzahlen dürfen.
Verbindlich ist aber immer nur der Text in Ihrem Vertrag. Die Klauseln unterscheiden sich in Details, die im Alltag über mehrere tausend Euro entscheiden können. Diese fünf Punkte sollten Sie nachlesen, bevor Sie planen.
| Vertragspunkt | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|
| VertragspunktBezugsgröße | Worauf Sie achten solltenBeziehen sich die 5 Prozent auf die ursprüngliche Darlehenssumme oder auf die aktuelle Restschuld? Der Bezug auf die ursprüngliche Summe ist für Sie günstiger, weil der Spielraum über die Jahre konstant bleibt. |
| VertragspunktTermin und Frist | Worauf Sie achten solltenViele Verträge erlauben die Sondertilgung nur zu bestimmten Terminen, oft zum Ende eines Kalenderjahres oder zum Ratentermin, teilweise mit Ankündigungsfrist. |
| VertragspunktÜbertragbarkeit | Worauf Sie achten solltenNicht genutzte Rechte verfallen in der Regel am Jahresende. Sie lassen sich meist nicht ins Folgejahr mitnehmen. |
| VertragspunktMindest- und Höchstbetrag | Worauf Sie achten solltenManche Banken setzen einen Mindestbetrag je Zahlung oder begrenzen die Anzahl der Sondertilgungen pro Jahr. |
| VertragspunktWirkung auf Rate oder Laufzeit | Worauf Sie achten solltenStandard ist die Verkürzung der Laufzeit bei gleicher Rate. Eine Ratenanpassung ist die Ausnahme und muss beantragt werden. |
Ein Recht bis 5 Prozent pro Jahr ist bei vielen Banken im Zinssatz enthalten und kostet Sie nichts extra. Weitergehende Rechte, etwa 10 Prozent oder eine frei wählbare Tilgung, lassen sich viele Banken dagegen über einen Aufschlag auf den Sollzins bezahlen. Wie hoch dieser Aufschlag ausfällt, sagt Ihnen nur das konkrete Angebot.
Der entscheidende Punkt: Der Aufschlag fällt auf die gesamte Darlehenssumme an, und zwar unabhängig davon, ob Sie das Recht später nutzt. Ein Beispiel mit klar benannten Annahmen: Bei 300.000 Euro Darlehen und einem angenommenen Aufschlag von 0,05 Prozentpunkten zahlen Sie im ersten Jahr rund 150 Euro mehr Zinsen. Diese Mehrkosten laufen jedes Jahr weiter, auch wenn Sie keine einzige Sondertilgung leisten.
Die Rechnung lautet deshalb: erwartete Zinsersparnis aus den geplanten Sondertilgungen gegen die Mehrkosten des erweiterten Rechts. Wer realistisch mit unregelmäßigen Beträgen unterhalb der 5 Prozent rechnet, braucht kein teureres Recht. Wer eine größere Abfindung, eine Erbschaft oder Bonuszahlungen erwartet, kann den Aufschlag schnell wieder einspielen.
Lassen Sie sich beide Varianten des Angebots nebeneinander rechnen, einmal mit und einmal ohne erweitertes Sondertilgungsrecht. Erst der direkte Vergleich zeigt, was die Flexibilität wirklich kostet.
Rechnerisch sind beide Wege gleichwertig, wenn derselbe Betrag zum selben Zeitpunkt fließt. Der Unterschied liegt nicht in der Mathematik, sondern in der Verbindlichkeit.
Das folgende Beispiel arbeitet mit diesen Annahmen: 300.000 Euro Darlehen, 3,5 Prozent Sollzins, jährliche Zahlweise, ein über die gesamte Laufzeit gleichbleibender Zinssatz. Variante A tilgt anfänglich 2 Prozent, das ergibt 16.500 Euro Annuität pro Jahr. Variante B behält diese Annuität und leistet zusätzlich 3.000 Euro Sondertilgung jährlich. Variante C tilgt anfänglich 3 Prozent, zahlt also 19.500 Euro pro Jahr. In beiden Fällen fließen 3.000 Euro mehr.
| Größe | A: 2 % Tilgung | B: 2 % plus Sondertilgung | C: 3 % Tilgung |
|---|---|---|---|
| GrößeZahlung pro Jahr | A: 2 % Tilgung16.500 Euro | B: 2 % plus Sondertilgung19.500 Euro | C: 3 % Tilgung19.500 Euro |
| GrößeRestschuld nach 10 Jahren | A: 2 % Tilgungrund 229.600 Euro | B: 2 % plus Sondertilgungrund 194.400 Euro | C: 3 % Tilgungrund 194.400 Euro |
| GrößeLaufzeit bis zur vollen Rückzahlung | A: 2 % Tilgungrund 29,5 Jahre | B: 2 % plus Sondertilgungrund 22,5 Jahre | C: 3 % Tilgungrund 22,5 Jahre |
| GrößeZinskosten insgesamt | A: 2 % Tilgungrund 185.000 Euro | B: 2 % plus Sondertilgungrund 138.000 Euro | C: 3 % Tilgungrund 138.000 Euro |
| GrößeVerpflichtung | A: 2 % Tilgungniedrigste Rate | B: 2 % plus Sondertilgung3.000 Euro bleiben freiwillig | C: 3 % Tilgung3.000 Euro sind vertraglich fest |
Die Werte sind mit jährlicher Zahlweise und konstantem Zinssatz gerechnet und dienen nur dem Größenvergleich. Nach Ablauf der Zinsbindung ändert sich der Zinssatz, damit verschieben sich Laufzeit und Zinskosten. Der Vergleich zeigt vor allem eines: Bei gleichem Mitteleinsatz ist das Ergebnis identisch, die Flexibilität ist es nicht.
Eine Sondertilgung lohnt sich, wenn Ihr Darlehenszins nach Steuern höher liegt als die Rendite, die Sie nach Steuern und nach Risiko sicher erwarten können. Die ersparten Zinsen sind garantiert, eine Anlagerendite ist es nicht. Dieser Unterschied gehört in jede Abwägung.
Für selbst genutztes Wohneigentum ist die Rechnung überschaubar. Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Bei 3,5 Prozent Sollzins müsste eine Anlage jenseits des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro je Person rund 4,75 Prozent vor Steuern bringen, um gleichzuziehen. Sicher ist eine solche Rendite nicht zu haben.
Die Reihenfolge in der Praxis sieht so aus:
Geld, das in der Tilgung steckt, ist gebunden. Sie bekommen es nur über eine Nachfinanzierung zurück, und die kostet Zeit und Zinsen. Deshalb steht die Reserve vor der Sondertilgung.
Sondertilgungsrechte senken eine spätere Vorfälligkeitsentschädigung gleich doppelt. Das ist besonders dann relevant, wenn ein Verkauf oder ein Wechsel der Bank vor Ablauf der Zinsbindung im Raum steht.
Erstens senkt jede genutzte Sondertilgung die Restschuld. Weil die Entschädigung auf den Zinsschaden aus der verbleibenden Restschuld berechnet wird, schrumpft damit die Bemessungsgrundlage. Zweitens muss die Bank auch die noch nicht genutzten, vertraglich vereinbarten Sondertilgungsrechte in ihrer Berechnung berücksichtigen, denn diese Beträge hätten Sie ohnehin zinsfrei zurückführen dürfen.
Genau diese zweite Position wird in der Praxis häufig zu niedrig angesetzt. Wenn Ihnen eine Bank eine Abrechnung vorlegt, prüfen Sie, ob die Sondertilgungsrechte für die gesamte Restlaufzeit der Zinsbindung eingerechnet wurden. Wie die Berechnung im Einzelnen aufgebaut ist und wo die weiteren Stellschrauben liegen, steht in unserem Beitrag zur Vorfälligkeitsentschädigung. Wer ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, sollte die Entschädigung und den Zinsvorteil aus einer Umschuldung in einer Rechnung gegenüberstellen.
Bei einer vermieteten Immobilie kostet Fremdkapital netto weniger, weil die Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Die Tilgung selbst ist dagegen nicht absetzbar, sie ist reine Vermögensbildung.
Was das bedeutet, zeigt ein Beispiel mit benannten Annahmen: 3,5 Prozent Sollzins und ein persönlicher Grenzsteuersatz von 42 Prozent. Dann tragen Sie wirtschaftlich nur rund 2,0 Prozent Zinsen, den Rest übernimmt die Steuerersparnis. Der Vergleichsmaßstab für eine Anlage sinkt entsprechend: Nach Abgeltungsteuer würden bereits rund 2,8 Prozent Rendite vor Steuern ausreichen, um mit der Sondertilgung gleichzuziehen. Ob Ihr Grenzsteuersatz tatsächlich in dieser Höhe liegt, hängt von Ihrer gesamten Einkommenssituation ab.
Daraus folgt eine praktische Reihenfolge, wenn Sie mehrere Darlehen haben: Tilgen Sie zuerst dort, wo die Zinsen steuerlich nicht wirken, also beim selbst genutzten Eigenheim. Erst danach kommen die Darlehen auf vermietete Objekte an die Reihe. Wie sich Zins, Tilgung und Mietertrag bei einer Kapitalanlagefinanzierung zusammen entwickeln, gehört ohnehin in eine gemeinsame Betrachtung.
Ein weiterer Punkt betrifft die Bank: Eine hohe Restschuld verschlechtert Ihren Beleihungsauslauf und damit den Zinssatz bei der Anschlussfinanzierung. Sondertilgungen können Sie vor Ablauf der Zinsbindung in eine günstigere Zinsklasse bringen. Das ist ein Effekt, der in reinen Steuerrechnungen oft untergeht.
Steuerliche Wirkungen hängen immer vom Einzelfall ab, etwa von Grenzsteuersatz, Abschreibung und weiteren Einkünften. Bitte ziehe für diese Fragen einen Steuerberater hinzu, bevor Sie größere Beträge tilgen.
Eine Sondertilgung wird nicht automatisch verbucht, nur weil Sie Geld überweisen. Ohne klare Zuordnung landet der Betrag im Zweifel auf dem Ratenkonto und wird als Vorauszahlung behandelt. Mit diesen sechs Schritten geht das sauber über die Bühne.
Bewahren Sie die Bestätigung auf. Sie ist Ihr Nachweis für die genutzten Sondertilgungsrechte, falls später eine Entschädigungsberechnung oder ein Bankwechsel ansteht.
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.
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UmschuldungDieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
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