Der Verwendungsnachweis beim Modernisierungskredit

    Ein Teil der Banken zahlt einen Modernisierungskredit nur gegen Rechnungen und Baufortschritt aus, ein anderer Teil überweist die Summe ohne Nachweis auf Ihr Konto. Wer vorher weiß, in welcher Welt er sich bewegt, spart sich Wartezeit und Streit über Belege.

    Mehrere Handwerkerrechnungen und Belege liegen auf einem Schreibtisch, darauf ein Taschenrechner, daneben ein Schlüssel
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Am Markt existieren zwei Modelle nebeneinander: Auszahlung gegen Verwendungsnachweis, oft in Tranchen nach Rechnung oder Baufortschritt, und freie Auszahlung in einer Summe ohne Nachweis.
    • Die Nachweispflicht bringt in der Regel bessere Konditionen, kostet aber Zeit und Verwaltungsaufwand und passt schlecht zu Eigenleistung, Materialkauf im Voraus und verschobenen Bauabschnitten.
    • Klären Sie die Frage im ersten Gespräch mit der Bank und nicht erst in der Auszahlungsphase, denn bei Fördermitteln ist ein Nachweis in aller Regel Pflicht.

    Zwei Welten am Markt: mit Nachweispflicht und ohne

    Beim Modernisierungskredit gibt es zwei Modelle nebeneinander. Ein Teil der Banken verlangt einen Verwendungsnachweis und zahlt erst aus, wenn Rechnungen, Angebote oder ein bestimmter Baufortschritt vorliegen. Ein anderer Teil überweist die vereinbarte Summe ohne Nachweis auf Ihr Konto und überlässt Ihnen, wofür Sie das Geld einsetzen.

    Diese Weiche entscheidet mehr über Ihren Alltag während der Sanierung als jede andere Vertragsklausel. Sie bestimmt, wann Geld auf Ihrem Konto liegt, wie viele Unterlagen Sie zusammentragen müssen, ob Sie Material vorziehen können und ob Ihre eigene Arbeitszeit überhaupt in die Finanzierung passt.

    Wer das vorher weiß, spart sich viel Ärger. Die häufigste Enttäuschung entsteht nämlich nicht bei der Zusage, sondern Wochen später, wenn der Handwerker die erste Rechnung stellt und die Bank Unterlagen anfordert, mit denen niemand gerechnet hat. Welche Darlehensarten überhaupt zur Auswahl stehen, ordnet der Beitrag zu den Wegen zum Modernisierungskredit ein, die Einbettung in eine bestehende Baufinanzierung finden Sie auf der Themenseite.

    Der Verwendungsnachweis ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine vertragliche Vereinbarung. Er hängt daran, ob im Darlehensvertrag eine Zweckbindung steht. Ohne Zweckbindung gibt es auch nichts nachzuweisen.

    So läuft die Auszahlung gegen Nachweis in der Praxis

    Bei einem zweckgebundenen Darlehen zahlt die Bank nicht auf einen Schlag, sondern abschnittsweise gegen Unterlagen. Sie rufen einen Teilbetrag ab, reichen die geforderten Belege ein, die Bank prüft und überweist danach, teils direkt an das ausführende Unternehmen.

    Der Ablauf ist in den meisten Häusern ähnlich aufgebaut, auch wenn die geforderten Unterlagen im Detail auseinandergehen.

    • Zeitverzug einplanen. Zwischen Einreichung und Gutschrift vergehen je nach Haus einige Werktage. Handwerkerrechnungen haben oft kürzere Zahlungsziele, deshalb brauchen Sie eine eigene Reserve für die Zwischenzeit.
    • Bereitstellungszinsen im Blick behalten. Für den noch nicht abgerufenen Teil kann die Bank nach einer vertraglich vereinbarten Frist Bereitstellungszinsen berechnen. Verschieben sich Bauabschnitte, verschiebt sich damit auch diese Frist in eine ungünstige Richtung.
    • Formfehler kosten Wochen. Belege ohne Objektbezug, Kassenbons statt Rechnungen oder Abschlagsrechnungen ohne Leistungsnachweis werden regelmäßig zurückgewiesen und müssen neu angefordert werden.
    1. Vor Beginn: Angebote oder Kostenvoranschläge der beauftragten Betriebe, teils mit einer Aufstellung der geplanten Gewerke.
    2. Während der Maßnahme: Rechnungen mit Leistungsbeschreibung, ausgestellt auf Ihren Namen und mit Bezug zur finanzierten Immobilie.
    3. Bei Auszahlung nach Baufortschritt: eine Bestätigung über den erreichten Abschnitt, je nach Haus mit Fotos oder durch eine fachlich geeignete Person.
    4. Nach der Zahlung: Kontoauszug oder Zahlungsbeleg, wenn Sie in Vorleistung gegangen sind und sich den Betrag erstatten lassen.

    Fragen Sie vor Vertragsschluss ausdrücklich nach der Liste der akzeptierten Unterlagen. Sie steht selten von allein im Angebot, entscheidet aber darüber, wie reibungslos die Auszahlung läuft.

    Ohne Nachweis zahlt die Bank frei aus: die Gegenüberstellung

    Ohne Nachweispflicht überweist die Bank den Betrag in einer Summe auf Ihr Konto, die Verwendung bleibt Ihre Sache. Üblich ist das bei Verbraucherdarlehen zur freien Verwendung, also bei Krediten, die nicht an einen bestimmten Zweck gebunden sind.

    Diese Variante finden Sie vor allem dort, wo keine Grundschuld eingetragen wird. Ohne Sicherheit im Grundbuch prüft die Bank Ihre Bonität, nicht Ihr Bauvorhaben, und verzichtet häufig auf die Kontrolle der Mittelverwendung. Was das rechtlich bedeutet und wo die Grenzen bei Summe und Laufzeit liegen, steht im Beitrag zum Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag.

    Der Verzicht auf den Nachweis ist allerdings kein Geschenk. Die Bank kann weder die Mittelverwendung noch eine mögliche Wertsteigerung des Objekts kontrollieren, und dieses Mehr an Unsicherheit spiegelt sich in der Kondition. Zweckgebundene und geförderte Darlehen sind im Gegenzug meist günstiger, weil die Bank genau weiß, was mit dem Geld passiert.

    Keiner der beiden Wege ist grundsätzlich besser. Die Antwort hängt daran, wie Sie sanieren: mit beauftragten Betrieben und festem Zeitplan oder in Abschnitten, mit Eigenleistung und wechselnder Reihenfolge. Die folgende Übersicht stellt beide Modelle Merkmal für Merkmal gegenüber.

    MerkmalAuszahlung Mit VerwendungsnachweisIn Tranchen nach Rechnung oder Baufortschritt, teils direkt an das ausführende Unternehmen. Ohne VerwendungsnachweisIn einer Summe auf Ihr Konto, meist kurz nach Vertragsschluss.
    MerkmalUnterlagen Mit VerwendungsnachweisAngebote, Rechnungen, Zahlungsbelege, je nach Haus zusätzlich Fotos oder eine Bestätigung zum Baufortschritt. Ohne VerwendungsnachweisKeine Belege zur Verwendung, geprüft werden Bonität und Einkommen.
    MerkmalTempo Mit VerwendungsnachweisJeder Abruf braucht eine Prüfzeit von einigen Werktagen. Ohne VerwendungsnachweisDas Geld steht sofort vollständig zur Verfügung.
    MerkmalKondition Mit VerwendungsnachweisIn der Regel günstiger, weil die Bank die Mittelverwendung kennt und der Gegenwert am Objekt entsteht. Ohne VerwendungsnachweisIn der Regel ungünstiger, weil weder Zweck noch Wertzuwachs kontrollierbar sind.
    MerkmalEigenleistung Mit VerwendungsnachweisNur das Material ist belegbar, die eigene Arbeitszeit nicht. Ohne VerwendungsnachweisSpielt für die Auszahlung keine Rolle.
    MerkmalMaterial auf Vorrat Mit VerwendungsnachweisSchwierig, wenn die Bank nur gegen abgeschlossene Bauabschnitte zahlt. Ohne VerwendungsnachweisJederzeit möglich, auch bei Sonderangeboten oder langen Lieferzeiten.
    MerkmalPlanänderung Mit VerwendungsnachweisJede Verschiebung der Gewerke muss mit dem Auszahlungsplan zusammenpassen. Ohne VerwendungsnachweisSie ordnen die Reihenfolge selbst und ohne Rückfrage neu.
    MerkmalFördermittel Mit VerwendungsnachweisRegelmäßig vorgesehen, der Nachweis gehört zum Programm. Ohne VerwendungsnachweisNicht vorgesehen, geförderte Mittel gibt es nicht ohne Zweckbindung.

    Die Zuordnung beschreibt den Marktstandard, keine Aussage über ein bestimmtes Institut. Es gibt Mischformen, etwa eine freie Auszahlung bis zu einer bestimmten Summe und eine Nachweispflicht darüber.

    Eigenleistung ist der Punkt, an dem die Nachweispflicht kippt

    Eigenleistung lässt sich nicht per Rechnung belegen, und genau daran scheitern Nachweispflichten am häufigsten. Wer selbst Hand anlegt, Material im Baumarkt kauft oder Handwerker aus dem Bekanntenkreis bar bezahlt, hat am Ende eine fertige Wohnung, aber keine Unterlagen, mit denen eine Bank arbeiten kann.

    Vier Konstellationen passen schlecht zu einer Auszahlung gegen Rechnung. Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob eine davon auf Ihr Vorhaben zutrifft.

    • Eigene Arbeitszeit. Sie erzeugt keine Rechnung und wird im Verwendungsnachweis nicht als Kostenposition anerkannt. Nachweisbar bleibt allein das Material.
    • Materialkauf im Voraus. Fliesen, Fenster oder eine Heizung werden oft gekauft, lange bevor der Einbau ansteht. Bei einer Auszahlung nach Baufortschritt liegt das Geld dann noch bei der Bank, während die Rechnung schon fällig ist.
    • Anzahlungen. Viele Betriebe arbeiten mit Vorkasse oder Abschlagszahlungen. Ob eine Anzahlungsrechnung als Nachweis reicht, entscheidet jedes Haus für sich.
    • Verschobene Bauabschnitte. Lieferzeiten, Wetter und Handwerkerkalender verschieben Termine. Ein starrer Auszahlungsplan verträgt sich damit schlecht.

    Wenn Sie einen großen Teil selbst erledigen, ist die freie Auszahlung meist der ruhigere Weg. Rechnen Sie den Konditionsvorteil des zweckgebundenen Darlehens gegen den Aufwand und den möglichen Zeitverzug.

    Bei Fördermitteln ist der Nachweis gesetzt

    Bei geförderten Darlehen und Zuschüssen ist ein Verwendungsnachweis in aller Regel Pflicht, und daran führt kein Weg vorbei. Öffentliche Mittel sind an einen festgelegten Zweck und an technische Anforderungen gebunden, deshalb gehört die Kontrolle der Verwendung fest zum Verfahren.

    Üblich sind eine fachliche Begleitung der Maßnahme, Rechnungen der ausführenden Betriebe und eine Bestätigung darüber, dass die geforderte Ausführung tatsächlich erreicht wurde. Fristen und Formvorgaben sind dabei streng, denn wer sie verfehlt, riskiert den geförderten Teil, während das übrige Darlehen bestehen bleibt. Wie Fördermittel in eine Finanzierung eingebunden werden und wer den Antrag stellt, steht im Beitrag zur Förderung über die KfW.

    Daraus folgt eine praktische Konsequenz für die Reihenfolge: Klären Sie den Förderweg, bevor Sie den ersten Auftrag vergeben. Wer Handwerker beauftragt und erst danach an die Förderung denkt, hat die Weiche schon gestellt, ohne es zu merken.

    Die Frage gehört ins erste Gespräch, nicht in die Auszahlungsphase

    Klären Sie den Verwendungsnachweis, solange Sie noch zwischen Häusern wählen können. In der Auszahlungsphase ist der Vertrag unterschrieben und die Bedingungen stehen fest, dann bleibt nur noch die Frage, wie Sie die geforderten Unterlagen beschaffen.

    Fünf Fragen reichen, um ein Angebot vorab richtig einzuordnen. Stellen Sie sie ausdrücklich, denn von allein steht die Antwort selten im Konditionsblatt.

    1. Ist das Darlehen zweckgebunden, und wenn ja: welche Maßnahmen sind erfasst?
    2. Zahlen Sie in einer Summe aus oder in Tranchen nach Baufortschritt?
    3. Welche Unterlagen akzeptieren Sie als Nachweis, und in welcher Form?
    4. Ab wann fallen Bereitstellungszinsen an, wenn sich Bauabschnitte verschieben?
    5. Wie behandeln Sie Eigenleistung und Materialkäufe, die vor dem Einbau anfallen?

    Halten Sie die Antworten schriftlich fest. Eine mündliche Zusage aus dem Beratungsgespräch hilft nicht weiter, wenn später eine andere Abteilung die Auszahlung prüft.

    Im Gespräch klären, welches Haus zu Ihrem Vorhaben passt

    Welche Bank welchen Nachweis verlangt, lässt sich nicht aus einer Tabelle ablesen. Die Vorgaben stehen in internen Richtlinien, sie unterscheiden sich nach Darlehensart, Summe und Besicherung, und sie ändern sich. Genau deshalb klärt sich diese Frage am besten im Gespräch, bevor ein Antrag läuft.

    Sinnvoll ist es, zuerst Ihr Vorhaben zu sortieren: Was vergeben Sie an Betriebe, was machen Sie selbst, welche Summe brauchen Sie wann, und soll Förderung dazukommen? Aus diesen Angaben ergibt sich, ob ein zweckgebundenes Darlehen mit besserer Kondition oder eine freie Auszahlung mit mehr Beweglichkeit der passendere Weg ist. Welche Häuser für Ihren Fall überhaupt infrage kommen, zeigt der Bankenvergleich.

    Bringen Sie zum Gespräch mit, was Sie schon haben: Kostenvoranschläge, eine grobe Aufstellung der Gewerke, den geplanten Zeitraum und die Einschätzung, welchen Anteil Sie in Eigenleistung erbringen. Damit lässt sich in einem Termin klären, was sonst über mehrere Anfragen verteilt offen bleibt.

    Ein Hinweis zur Reihenfolge: Erst die Frage nach dem Nachweis klären, dann Konditionen vergleichen. Ein günstiges Angebot nützt wenig, wenn die Auszahlung nicht zu Ihrem Bauablauf passt.

    Häufige Fragen

    Ein Verwendungsnachweis ist der Beleg dafür, dass Sie das Darlehen tatsächlich für die vereinbarte Maßnahme einsetzen. In der Praxis sind das Handwerkerrechnungen, Kostenvoranschläge, Materialrechnungen, Fotos vom Baufortschritt oder eine Bestätigung des Bauleiters. Die Bank prüft diese Unterlagen und überweist erst danach, häufig direkt an das Handwerksunternehmen oder gegen Vorlage der bezahlten Rechnung. Ein Nachweis wird nur fällig, wenn Ihr Vertrag eine Zweckbindung enthält. Fehlt sie, entfällt auch die Nachweispflicht.

    Ja, die gibt es. Ein Teil der Banken zahlt den vereinbarten Betrag in einer Summe auf Ihr Konto aus und fragt danach nicht mehr nach Belegen, weil das Darlehen rechtlich als Verbraucherdarlehen zur freien Verwendung geführt wird. Üblich ist dieser Weg vor allem bei Krediten ohne Grundschuld und bei überschaubaren Summen. Der Preis dafür ist meist eine ungünstigere Kondition, weil die Bank weder die Mittelverwendung noch eine Wertsteigerung des Objekts kontrollieren kann. Für Eigenleistung und für Käufe, die Sie vorziehen wollen, ist dieser Weg deutlich praktikabler.

    Das legt jedes Haus selbst fest, deshalb lohnt die Frage vor Vertragsschluss. Verbreitet sind Angebote und Kostenvoranschläge vor Beginn, Rechnungen mit Leistungsbeschreibung während der Maßnahme und Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Beleg der Bezahlung. Manche Häuser verlangen zusätzlich Fotos vom Zustand vor und nach der Arbeit. Achten Sie darauf, dass Rechnungen auf Ihren Namen und auf die finanzierte Immobilie lauten, denn Belege ohne diesen Bezug werden regelmäßig zurückgewiesen.

    Bei einer Auszahlung nach Baufortschritt rufen Sie das Darlehen in Teilbeträgen ab, jeweils passend zu einem abgeschlossenen Bauabschnitt. Sie reichen die Unterlagen ein, die Bank prüft und überweist den jeweiligen Teil. Zinsen zahlen Sie in der Regel nur auf den bereits ausgezahlten Betrag, für den noch offenen Teil können nach einer vertraglich vereinbarten Frist Bereitstellungszinsen anfallen. Planen Sie die Prüfzeit ein, denn zwischen Einreichung und Gutschrift vergehen je nach Haus einige Werktage. Wer Handwerker nach Rechnungsstellung schnell bezahlen muss, braucht dafür eine eigene Liquiditätsreserve.

    Ihre eigene Arbeitszeit lässt sich nicht per Rechnung belegen, deshalb erkennt eine Bank sie im Verwendungsnachweis nicht als Kostenposition an. Nachweisbar bleibt nur das Material, und auch dort verlangen viele Häuser eine Rechnung mit Objektbezug statt eines Kassenbons aus dem Baumarkt. Manche Banken rechnen Eigenleistung im Vorfeld als Ersatz für Eigenkapital an und begrenzen sie dabei auf einen Anteil der Gesamtkosten. Das ist aber etwas anderes als der Nachweis in der Auszahlungsphase. Wenn Sie einen großen Teil selbst erledigen, ist ein Darlehen ohne Nachweispflicht meist der ruhigere Weg.

    In aller Regel ja, und daran führt kein Weg vorbei. Fördermittel sind an einen festgelegten Zweck und an technische Anforderungen gebunden, deshalb gehört die Kontrolle der Mittelverwendung zum Programm. Üblich sind eine Bestätigung durch fachlich geeignete Personen, Rechnungen der ausführenden Betriebe und Nachweise über die erreichte Ausführung. Wer die Fristen oder die geforderte Form verfehlt, riskiert den Förderteil, während das übrige Darlehen bestehen bleibt. Klären Sie deshalb vor dem ersten Auftrag, wer welchen Nachweis erstellt und bis wann er vorliegen muss.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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