Ein Teil der Banken zahlt einen Modernisierungskredit nur gegen Rechnungen und Baufortschritt aus, ein anderer Teil überweist die Summe ohne Nachweis auf Ihr Konto. Wer vorher weiß, in welcher Welt er sich bewegt, spart sich Wartezeit und Streit über Belege.
Beim Modernisierungskredit gibt es zwei Modelle nebeneinander. Ein Teil der Banken verlangt einen Verwendungsnachweis und zahlt erst aus, wenn Rechnungen, Angebote oder ein bestimmter Baufortschritt vorliegen. Ein anderer Teil überweist die vereinbarte Summe ohne Nachweis auf Ihr Konto und überlässt Ihnen, wofür Sie das Geld einsetzen.
Diese Weiche entscheidet mehr über Ihren Alltag während der Sanierung als jede andere Vertragsklausel. Sie bestimmt, wann Geld auf Ihrem Konto liegt, wie viele Unterlagen Sie zusammentragen müssen, ob Sie Material vorziehen können und ob Ihre eigene Arbeitszeit überhaupt in die Finanzierung passt.
Wer das vorher weiß, spart sich viel Ärger. Die häufigste Enttäuschung entsteht nämlich nicht bei der Zusage, sondern Wochen später, wenn der Handwerker die erste Rechnung stellt und die Bank Unterlagen anfordert, mit denen niemand gerechnet hat. Welche Darlehensarten überhaupt zur Auswahl stehen, ordnet der Beitrag zu den Wegen zum Modernisierungskredit ein, die Einbettung in eine bestehende Baufinanzierung finden Sie auf der Themenseite.
Der Verwendungsnachweis ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine vertragliche Vereinbarung. Er hängt daran, ob im Darlehensvertrag eine Zweckbindung steht. Ohne Zweckbindung gibt es auch nichts nachzuweisen.
Bei einem zweckgebundenen Darlehen zahlt die Bank nicht auf einen Schlag, sondern abschnittsweise gegen Unterlagen. Sie rufen einen Teilbetrag ab, reichen die geforderten Belege ein, die Bank prüft und überweist danach, teils direkt an das ausführende Unternehmen.
Der Ablauf ist in den meisten Häusern ähnlich aufgebaut, auch wenn die geforderten Unterlagen im Detail auseinandergehen.
Fragen Sie vor Vertragsschluss ausdrücklich nach der Liste der akzeptierten Unterlagen. Sie steht selten von allein im Angebot, entscheidet aber darüber, wie reibungslos die Auszahlung läuft.
Ohne Nachweispflicht überweist die Bank den Betrag in einer Summe auf Ihr Konto, die Verwendung bleibt Ihre Sache. Üblich ist das bei Verbraucherdarlehen zur freien Verwendung, also bei Krediten, die nicht an einen bestimmten Zweck gebunden sind.
Diese Variante finden Sie vor allem dort, wo keine Grundschuld eingetragen wird. Ohne Sicherheit im Grundbuch prüft die Bank Ihre Bonität, nicht Ihr Bauvorhaben, und verzichtet häufig auf die Kontrolle der Mittelverwendung. Was das rechtlich bedeutet und wo die Grenzen bei Summe und Laufzeit liegen, steht im Beitrag zum Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag.
Der Verzicht auf den Nachweis ist allerdings kein Geschenk. Die Bank kann weder die Mittelverwendung noch eine mögliche Wertsteigerung des Objekts kontrollieren, und dieses Mehr an Unsicherheit spiegelt sich in der Kondition. Zweckgebundene und geförderte Darlehen sind im Gegenzug meist günstiger, weil die Bank genau weiß, was mit dem Geld passiert.
Keiner der beiden Wege ist grundsätzlich besser. Die Antwort hängt daran, wie Sie sanieren: mit beauftragten Betrieben und festem Zeitplan oder in Abschnitten, mit Eigenleistung und wechselnder Reihenfolge. Die folgende Übersicht stellt beide Modelle Merkmal für Merkmal gegenüber.
| Merkmal | Mit Verwendungsnachweis | Ohne Verwendungsnachweis |
|---|---|---|
| MerkmalAuszahlung | Mit VerwendungsnachweisIn Tranchen nach Rechnung oder Baufortschritt, teils direkt an das ausführende Unternehmen. | Ohne VerwendungsnachweisIn einer Summe auf Ihr Konto, meist kurz nach Vertragsschluss. |
| MerkmalUnterlagen | Mit VerwendungsnachweisAngebote, Rechnungen, Zahlungsbelege, je nach Haus zusätzlich Fotos oder eine Bestätigung zum Baufortschritt. | Ohne VerwendungsnachweisKeine Belege zur Verwendung, geprüft werden Bonität und Einkommen. |
| MerkmalTempo | Mit VerwendungsnachweisJeder Abruf braucht eine Prüfzeit von einigen Werktagen. | Ohne VerwendungsnachweisDas Geld steht sofort vollständig zur Verfügung. |
| MerkmalKondition | Mit VerwendungsnachweisIn der Regel günstiger, weil die Bank die Mittelverwendung kennt und der Gegenwert am Objekt entsteht. | Ohne VerwendungsnachweisIn der Regel ungünstiger, weil weder Zweck noch Wertzuwachs kontrollierbar sind. |
| MerkmalEigenleistung | Mit VerwendungsnachweisNur das Material ist belegbar, die eigene Arbeitszeit nicht. | Ohne VerwendungsnachweisSpielt für die Auszahlung keine Rolle. |
| MerkmalMaterial auf Vorrat | Mit VerwendungsnachweisSchwierig, wenn die Bank nur gegen abgeschlossene Bauabschnitte zahlt. | Ohne VerwendungsnachweisJederzeit möglich, auch bei Sonderangeboten oder langen Lieferzeiten. |
| MerkmalPlanänderung | Mit VerwendungsnachweisJede Verschiebung der Gewerke muss mit dem Auszahlungsplan zusammenpassen. | Ohne VerwendungsnachweisSie ordnen die Reihenfolge selbst und ohne Rückfrage neu. |
| MerkmalFördermittel | Mit VerwendungsnachweisRegelmäßig vorgesehen, der Nachweis gehört zum Programm. | Ohne VerwendungsnachweisNicht vorgesehen, geförderte Mittel gibt es nicht ohne Zweckbindung. |
Die Zuordnung beschreibt den Marktstandard, keine Aussage über ein bestimmtes Institut. Es gibt Mischformen, etwa eine freie Auszahlung bis zu einer bestimmten Summe und eine Nachweispflicht darüber.
Eigenleistung lässt sich nicht per Rechnung belegen, und genau daran scheitern Nachweispflichten am häufigsten. Wer selbst Hand anlegt, Material im Baumarkt kauft oder Handwerker aus dem Bekanntenkreis bar bezahlt, hat am Ende eine fertige Wohnung, aber keine Unterlagen, mit denen eine Bank arbeiten kann.
Vier Konstellationen passen schlecht zu einer Auszahlung gegen Rechnung. Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob eine davon auf Ihr Vorhaben zutrifft.
Wenn Sie einen großen Teil selbst erledigen, ist die freie Auszahlung meist der ruhigere Weg. Rechnen Sie den Konditionsvorteil des zweckgebundenen Darlehens gegen den Aufwand und den möglichen Zeitverzug.
Bei geförderten Darlehen und Zuschüssen ist ein Verwendungsnachweis in aller Regel Pflicht, und daran führt kein Weg vorbei. Öffentliche Mittel sind an einen festgelegten Zweck und an technische Anforderungen gebunden, deshalb gehört die Kontrolle der Verwendung fest zum Verfahren.
Üblich sind eine fachliche Begleitung der Maßnahme, Rechnungen der ausführenden Betriebe und eine Bestätigung darüber, dass die geforderte Ausführung tatsächlich erreicht wurde. Fristen und Formvorgaben sind dabei streng, denn wer sie verfehlt, riskiert den geförderten Teil, während das übrige Darlehen bestehen bleibt. Wie Fördermittel in eine Finanzierung eingebunden werden und wer den Antrag stellt, steht im Beitrag zur Förderung über die KfW.
Daraus folgt eine praktische Konsequenz für die Reihenfolge: Klären Sie den Förderweg, bevor Sie den ersten Auftrag vergeben. Wer Handwerker beauftragt und erst danach an die Förderung denkt, hat die Weiche schon gestellt, ohne es zu merken.
Klären Sie den Verwendungsnachweis, solange Sie noch zwischen Häusern wählen können. In der Auszahlungsphase ist der Vertrag unterschrieben und die Bedingungen stehen fest, dann bleibt nur noch die Frage, wie Sie die geforderten Unterlagen beschaffen.
Fünf Fragen reichen, um ein Angebot vorab richtig einzuordnen. Stellen Sie sie ausdrücklich, denn von allein steht die Antwort selten im Konditionsblatt.
Halten Sie die Antworten schriftlich fest. Eine mündliche Zusage aus dem Beratungsgespräch hilft nicht weiter, wenn später eine andere Abteilung die Auszahlung prüft.
Welche Bank welchen Nachweis verlangt, lässt sich nicht aus einer Tabelle ablesen. Die Vorgaben stehen in internen Richtlinien, sie unterscheiden sich nach Darlehensart, Summe und Besicherung, und sie ändern sich. Genau deshalb klärt sich diese Frage am besten im Gespräch, bevor ein Antrag läuft.
Sinnvoll ist es, zuerst Ihr Vorhaben zu sortieren: Was vergeben Sie an Betriebe, was machen Sie selbst, welche Summe brauchen Sie wann, und soll Förderung dazukommen? Aus diesen Angaben ergibt sich, ob ein zweckgebundenes Darlehen mit besserer Kondition oder eine freie Auszahlung mit mehr Beweglichkeit der passendere Weg ist. Welche Häuser für Ihren Fall überhaupt infrage kommen, zeigt der Bankenvergleich.
Bringen Sie zum Gespräch mit, was Sie schon haben: Kostenvoranschläge, eine grobe Aufstellung der Gewerke, den geplanten Zeitraum und die Einschätzung, welchen Anteil Sie in Eigenleistung erbringen. Damit lässt sich in einem Termin klären, was sonst über mehrere Anfragen verteilt offen bleibt.
Ein Hinweis zur Reihenfolge: Erst die Frage nach dem Nachweis klären, dann Konditionen vergleichen. Ein günstiges Angebot nützt wenig, wenn die Auszahlung nicht zu Ihrem Bauablauf passt.
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ModernisierungskreditDieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
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