Modernisieren und sanieren

    Modernisierungskredit: den Umbau richtig finanzieren

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    • Auch ohne Eintrag ins Grundbuch möglich
    • Banken mit und ohne Verwendungsnachweis im Vergleich
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    Enis Recica, Immobiliar-Darlehensvermittler aus Neuwied

    Enis Recica

    Seit 2016 in der Finanzbranche, über 1.000 begleitete Finanzierungen. Eingetragener Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Registernummer D-IR9N-6D2DR-51, Aufsicht IHK Koblenz.

    Was ist ein Modernisierungskredit?

    Ein Modernisierungskredit ist ein Darlehen für bauliche Maßnahmen an einer bestehenden Immobilie. Anders als bei der Baufinanzierung geht es nicht um den Erwerb, sondern um das, was danach kommt: erhalten, verbessern, energetisch ertüchtigen.

    Für die Finanzierung ist entscheidend, wie die Maßnahme eingeordnet wird. Eine Instandhaltung erhält den Zustand, eine Modernisierung hebt den Standard, eine Sanierung behebt einen Schaden. Diese Unterscheidung wirkt auf die Förderfähigkeit, auf die Bewertung durch die Bank und auf die steuerliche Behandlung. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Sanierungskredit: was er finanziert und was nicht.

    Wer ohnehin kauft und weiß, dass renoviert werden muss, sollte beides zusammen betrachten. Eine Modernisierung, die erst nach der Auszahlung geplant wird, endet in einer Nachfinanzierung, und die ist langsamer und teurer als der erste Anlauf.

    Wichtig ist die Reihenfolge: Erst steht fest, was gemacht werden soll, dann wird finanziert. Eine Kostenaufstellung oder Angebote sind die Grundlage jedes Gesprächs mit der Bank.

    Modernisierung, Sanierung oder Renovierung: Was ist der Unterschied?

    Eine Modernisierung verbessert den Standard einer Immobilie, eine Sanierung behebt Schäden oder Mängel, eine Renovierung frischt die Oberflächen auf. Banken verwenden die Begriffe Modernisierungskredit, Sanierungskredit und Renovierungskredit oft für dasselbe Produkt. Für die Finanzierung zählt weniger der Name als die Frage, ob die Maßnahme den Wert des Objekts hebt oder nur erhält.

    Begriff Was gemeint ist Typische Beispiele Folge für die Finanzierung
    Modernisierung Hebt den Standard oder spart dauerhaft Energie Neue Heizung, Dämmung, neue Fenster, barrierearmer Umbau Kann den Beleihungswert stützen, oft förderfähig
    Sanierung Behebt Schäden und Mängel Feuchte Wände, marodes Dach, veraltete Leitungen Die Bank zieht den Rückstau vorher vom Wert ab
    Renovierung Frischt Oberflächen auf, ohne den Standard zu ändern Streichen, neue Bodenbeläge, Tapeten Meist kleine Summen, selten ein Fall für eine Grundschuld

    Mehr zum Sanierungskredit und zu umfangreichen Vorhaben lesen Sie auf der Seite Sanierungskredit.

    Wofür können Sie einen Modernisierungskredit verwenden?

    Ein Modernisierungskredit finanziert fest mit dem Gebäude verbundene Maßnahmen, vom Heizungstausch bis zum neuen Bad. Was genau dazugehört, legt bei einem zweckgebundenen Darlehen die jeweilige Bank fest. Bewegliche Einrichtung wie Möbel zählt in der Regel nicht dazu.

    • Energetische Maßnahmen: Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, neue Fenster und Türen, Heizungstausch, Photovoltaik
    • Bad, Küche und Innenausbau, etwa neue Leitungen, Elektrik oder ein ausgebautes Dachgeschoss
    • Barrierearmer Umbau: bodengleiche Dusche, breitere Türen, Treppenlift
    • Einbruchschutz: sichere Fenster und Türen, Alarmanlage
    • Arbeiten am Grundstück, etwa Carport, Terrasse oder Zufahrt

    Vier Wege, denselben Umbau zu finanzieren

    Es gibt nicht das eine Produkt, sondern vier Wege. Welcher passt, hängt an der Summe, an Ihrem Grundbuch, am Tempo und daran, ob Sie Belege einreichen möchten.

    Bestehende Finanzierung aufstocken

    Die Grundschuld liegt vor, die Summe ist größer

    Der günstigste Weg, weil die Sicherheit schon eingetragen ist. Die Bank prüft allerdings neu, und der Beleihungsauslauf steigt. Reicht die eingetragene Grundschuld nicht aus, kommen Notar und Grundbuch dazu.

    Eigenes Darlehen mit Grundschuld

    Größere Summen, eigene Zinsbindung gewünscht

    Eigene Laufzeit und eigene Konditionen, unabhängig vom bestehenden Vertrag. Dafür fallen Kosten für Beurkundung und Eintragung an, und es dauert länger.

    Darlehen ohne Grundbucheintrag

    Mittlere Summen, es soll schnell gehen

    Kein Notartermin, das Grundbuch bleibt frei für spätere Vorhaben. Dafür teurer als mit Sicherheit und in der Höhe begrenzt. Häufig der Weg, wenn Eigenleistung im Spiel ist.

    Förderkredit

    Energetische Maßnahmen nach technischen Vorgaben

    Läuft in der Regel über die Hausbank und ist an Anforderungen gebunden. Nachweise sind hier Pflicht, dafür sind die Konditionen günstiger als am freien Markt.

    Wie hoch kann ein Modernisierungskredit sein?

    Ohne Eintrag ins Grundbuch finanzieren Banken eine Modernisierung im Markt meist bis rund 80.000 Euro, je nach Haus auch darunter. Darüber braucht es in aller Regel eine Grundschuld, und dann setzen der Beleihungswert Ihrer Immobilie und Ihr Haushalt die Grenze, nicht ein fester Betrag.

    Die Grenze von rund 80.000 Euro ist eine Orientierung aus dem Markt, keine gesetzliche Vorgabe. Jede Bank legt ihre eigene Obergrenze fest, und Ihre Bonität verschiebt sie in beide Richtungen. Wo die beiden Wege sich überschneiden, zeigt der Beitrag Modernisierungskredit oder Baufinanzierung aufstocken.

    Weg Übliche Höhe Was die Grenze setzt
    Ohne Grundbucheintrag Im Markt meist bis rund 80.000 Euro Einkommen, Bonität und die Obergrenze der Bank
    Aufstockung So weit der freie Beleihungsraum reicht Eingetragene Grundschuld und Beleihungswert
    Eigenes Darlehen mit Grundschuld Höher, soweit Beleihungswert und Haushalt es tragen Beleihungswert und Haushaltsrechnung
    Förderkredit Nach den Bedingungen des Programms Förderfähige Kosten und technische Vorgaben

    Mit oder ohne Grundbucheintrag

    Der größte Unterschied liegt in der Sicherheit. Mit Grundschuld bekommt die Bank ein Recht am Objekt und rechnet entsprechend günstiger. Ohne Grundschuld finanziert sie gegen Ihre Bonität, das ist schneller und schlanker, dafür in Höhe und Laufzeit begrenzt.

    Ein Punkt wird dabei oft übersehen: Ein Darlehen ohne Grundschuld ist rechtlich ein Allgemein-Verbraucherdarlehen. Sie dürfen es jederzeit vorzeitig zurückzahlen, und die Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich gedeckelt. Bei Immobiliardarlehen gilt diese Deckelung ausdrücklich nicht. Mehr dazu im Beitrag Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag und auf der Seite Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag prüfen.

    Wenn Sie unsicher sind, ob eine Aufstockung oder ein eigenes Darlehen besser passt, hilft die Gegenüberstellung in Modernisierungskredit oder Baufinanzierung aufstocken.

    Verwendungsnachweis: der Punkt, an dem viele hängen bleiben

    Es gibt zwei Welten am Markt. Ein Teil der Banken zahlt gegen Vorlage von Rechnungen aus, oft in Tranchen nach Baufortschritt. Ein anderer Teil zahlt die Summe frei auf Ihr Konto und verlangt keinen Nachweis.

    Für Sie ist das keine Formalie. Wer selbst Hand anlegt, Material im Baumarkt kauft oder Handwerker aus dem Umfeld beauftragt, kann Eigenleistung nicht per Rechnung belegen. Wer Bauabschnitte verschiebt, kommt mit einer Auszahlung nach Fortschritt in Schwierigkeiten.

    Diese Frage gehört deshalb in das erste Gespräch, nicht in die Auszahlungsphase. Bei Fördermitteln führt allerdings kein Weg an einem Nachweis vorbei. Welche Belege verlangt werden und worauf Sie achten sollten, steht im Beitrag zum Modernisierungskredit ohne Verwendungsnachweis.

    Ich weiß, welche Banken einen Verwendungsnachweis verlangen und welche frei auszahlen. Das spart Ihnen den Umweg über eine Bank, die nicht zu Ihrem Vorhaben passt.

    Was die Bank prüft

    Geprüft werden drei Dinge: Ihre Bonität, das Objekt und die Maßnahme selbst. Bei der Bonität zählen Einkommen, bestehende Verpflichtungen und die SCHUFA. Beim Objekt geht es um den Beleihungswert, also den Wert, den die Bank dauerhaft als Sicherheit ansetzt.

    Wichtig für Modernisierungen: Ein erkennbarer Instandhaltungsrückstau sowie Baumängel und Bauschäden werden vom Beleihungswert abgezogen. Ein sanierungsbedürftiges Objekt startet also mit einem niedrigeren Wert, und genau deshalb lohnt es sich, die geplanten Maßnahmen von Anfang an mit einzureichen. Wie die Bewertung im Einzelnen funktioniert, steht in Beleihungsauslauf und in den Beiträgen zur Bewertung einer Eigentumswohnung.

    Bei vermieteten Objekten kommt die steuerliche Seite hinzu. Ob Aufwendungen sofort abziehbar sind oder über Jahrzehnte abgeschrieben werden müssen, entscheidet sich an einer Grenze, die viele erst hinterher kennen. Der Beitrag Modernisierung steuerlich erklärt sie. Die Einordnung im Einzelfall nimmt Ihr Steuerberater vor.

    Voraussetzung Was die Bank sehen will
    Eigentum Sie sind Eigentümer der Immobilie, belegt etwa über den Grundbuchauszug
    Einkommen Regelmäßige Einkünfte, aus denen die neue Rate neben allen bestehenden getragen wird
    Bonität Keine negativen Einträge in der SCHUFA, geordnete Kontoführung
    Vorhaben Eine nachvollziehbare Kostenaufstellung oder Angebote
    Objekt Bei einer Grundschuld ein Beleihungswert, der das Darlehen trägt

    Welche Unterlagen brauchen Sie für einen Modernisierungskredit?

    Für einen Modernisierungskredit brauchen Sie Nachweise zu Ihrer Person, zum Eigentum und zum Vorhaben. Mit Grundschuld kommen die Objektunterlagen dazu, die eine Bank auch beim Kauf verlangt. Welche Unterlagen im Einzelfall zusätzlich angefordert werden, hängt von der Bank ab.

    Bereich Unterlagen
    Person Ausweis, die letzten Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge des Gehaltskontos, bei Selbstständigen Steuerbescheide und Bilanzen
    Eigentum Aktueller Grundbuchauszug oder ein anderer Nachweis des Eigentums
    Vorhaben Kostenaufstellung, Angebote von Handwerkern, bei Förderung die Bestätigung zum Antrag
    Objekt, nur mit Grundschuld Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Fotos, Angaben zu Baujahr und bisherigen Modernisierungen

    Wie schnell wird ein Modernisierungskredit ausgezahlt?

    Ohne Grundbucheintrag geht die Auszahlung am schnellsten, weil weder Notartermin noch Eintragung abgewartet werden müssen. Mit Grundschuld zahlt die Bank erst aus, wenn die Eintragung gesichert ist, und bei einem Verwendungsnachweis fließt das Geld oft in Teilbeträgen nach Baufortschritt.

    Die Laufzeit folgt der Sicherheit. Darlehen ohne Grundschuld laufen kürzer, mit Grundschuld sind lange Laufzeiten und eine eigene Zinsbindung möglich. Eine kürzere Laufzeit bedeutet eine höhere monatliche Rate, eine längere bindet Ihr Budget länger. Welche Rate Ihr Haushalt trägt, zeigt die Einschätzung oben auf dieser Seite.

    Lässt sich ein Modernisierungskredit mit Förderung kombinieren?

    Ja. Für energetische Maßnahmen gibt es Förderkredite und Zuschüsse des Bundes, und ein freier Modernisierungskredit kann den Teil finanzieren, den die Förderung nicht abdeckt. Wichtig ist die Reihenfolge: Förderung setzt in aller Regel voraus, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt ist, meist also vor der Auftragsvergabe.

    Förderkredite werden nicht direkt bei der Förderbank beantragt, sondern über ein Finanzierungsinstitut, und nicht jede Bank leitet jedes Programm durch. Welche Programme aktuell offen sind und wie sie mit Ihrer Finanzierung zusammenpassen, klärt die Förderberatung.

    Können Sie Modernisierungskosten von der Steuer absetzen?

    Bei selbst genutzten Immobilien ermäßigt sich die Einkommensteuer für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG um insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre und höchstens 40.000 Euro je Objekt. Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein.

    Die Steuerermäßigung entfällt nach § 35c Abs. 3 EStG, wenn Sie für dieselbe Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch nehmen. Förderung und Steuer schließen sich also aus, und die Entscheidung gehört vor den ersten Antrag.

    Bei vermieteten Immobilien gelten andere Regeln: Erhaltungsaufwand ist als Werbungskosten abziehbar, Herstellungskosten nur über die Abschreibung. Wie die Grenze verläuft, erklärt der Beitrag Modernisierung steuerlich. Die Einordnung im Einzelfall nimmt Ihr Steuerberater vor.

    So gehen wir vor

    Am Anfang steht kein Formular, sondern ein Gespräch. Wir klären, was gemacht werden soll, welche Summe realistisch ist und welcher der vier Wege zu Ihrer Lage passt.

    1. Wir sprechen über Ihr Vorhaben, die geplanten Maßnahmen und Ihre Vorstellung von Rate und Laufzeit.
    2. Sie stellen zusammen, was da ist: Kostenaufstellung oder Angebote, Angaben zum Objekt, Einkommensnachweise.
    3. Ich prüfe, welche Banken für Ihr Vorhaben in Frage kommen, auch mit Blick auf den Verwendungsnachweis.
    4. Sie bekommen die Wege gegenübergestellt, mit den Unterschieden bei Höhe, Laufzeit und Aufwand.
    5. Nach Ihrer Entscheidung begleite ich die Anfrage bis zur Zusage und zur Auszahlung.

    Alle Erläuterungen zur Rechnung selbst, zu Leistungsgrad und Haushaltsrechnung, finden Sie auf der Seite zum Modernisierungskredit-Rechner.

    Häufige Fragen

    Ein Modernisierungskredit ist ein Darlehen für bauliche Maßnahmen an einer Immobilie, die Sie bereits besitzen oder gerade erwerben. Dazu zählen Dach, Fenster, Heizung, Bad, Elektrik und energetische Maßnahmen. Er unterscheidet sich von der Baufinanzierung dadurch, dass nicht der Erwerb finanziert wird, sondern der Zustand danach.

    Ohne Eintrag ins Grundbuch finanzieren Banken eine Modernisierung im Markt meist bis rund 80.000 Euro, je nach Bank auch darunter. Das ist eine Orientierung, keine gesetzliche Grenze. Darüber braucht es in aller Regel eine Grundschuld, und dann setzen der Beleihungswert Ihrer Immobilie und Ihr Haushalt die Grenze.

    Ja. Wird keine Grundschuld eingetragen, finanziert die Bank gegen Ihre Bonität. Das spart den Notartermin und die Eintragungskosten, geht schneller und hält das Grundbuch frei für spätere Vorhaben. Dafür ist der Zins höher und die Summe begrenzt. Ab welcher Höhe sich der Grundbucheintrag lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

    Das hängt von der Bank ab. Ein Teil der Banken verlangt einen Verwendungsnachweis und zahlt gegen Belege oder nach Baufortschritt aus. Ein anderer Teil zahlt die Summe frei auf Ihr Konto, ohne Nachweis. Gerade bei Eigenleistung ist das der entscheidende Unterschied, weil sich eigene Arbeitszeit nicht per Rechnung belegen lässt. Bei Fördermitteln ist ein Nachweis in aller Regel Pflicht.

    Nicht zwingend. Anders als beim Kauf fallen ohne Grundbucheintrag keine Nebenkosten für Grunderwerbsteuer und Notar an. Entscheidend ist, ob die zusätzliche Rate neben allen bestehenden Verpflichtungen in Ihre Haushaltsrechnung passt. Eigene Mittel senken die Summe und damit die Rate.

    Ohne Grundbucheintrag am schnellsten, weil weder Notartermin noch Eintragung abgewartet werden müssen. Mit Grundschuld zahlt die Bank erst aus, wenn die Eintragung gesichert ist. Verlangt die Bank einen Verwendungsnachweis, fließt das Geld oft in Teilbeträgen nach Baufortschritt.

    Ja, und das ist meist der günstigste Weg. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen vor der Zusage feststehen, belegt durch eine Kostenaufstellung oder Angebote. Werterhöhende Maßnahmen können den Beleihungswert stützen. Wer erst nach der Auszahlung plant, braucht eine Nachfinanzierung, und die ist teurer und langsamer.

    Ja. Für energetische Maßnahmen gibt es Förderkredite und Zuschüsse des Bundes, und ein freier Modernisierungskredit kann den Rest finanzieren. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Förderantrag muss in aller Regel vor Beginn des Vorhabens gestellt sein, meist also vor der Auftragsvergabe. Förderkredite laufen über ein Finanzierungsinstitut, nicht jede Bank leitet jedes Programm durch.

    Ein erkennbarer Instandhaltungsrückstau sowie Baumängel und Bauschäden werden bei der Ermittlung des Beleihungswerts als gesonderter Abschlag abgezogen. Ein sanierungsbedürftiges Objekt bekommt also zunächst einen niedrigeren Wert, was den Beleihungsauslauf erhöht. Deshalb gehören geplante Maßnahmen von Anfang an in die Unterlagen.

    Bei selbst genutzten Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind, ermäßigt sich die Einkommensteuer für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG um 20 Prozent der Aufwendungen, verteilt auf drei Jahre und höchstens 40.000 Euro je Objekt. Das gilt nicht, wenn Sie für dieselbe Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse nutzen. Bei vermieteten Immobilien ist Erhaltungsaufwand als Werbungskosten abziehbar, Herstellungskosten nur über die Abschreibung. Die Einordnung im Einzelfall nimmt Ihr Steuerberater vor.

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