Modernisieren und sanieren

    Modernisierungskredit: den Umbau richtig finanzieren

    Wir vergleichen für Sie die Banken, die Modernisierungen finanzieren, auch die ohne Verwendungsnachweis.

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    Wege im Vergleich
    24h
    Start
    ohne
    Nachweis möglich
    Kostenlose Erstberatung Auch ohne Verwendungsnachweis Persönlicher Ansprechpartner
    Gezeichnetes Motiv: ein neues Fenster wird in eine Altbauwand eingesetzt

    Was ein Modernisierungskredit ist

    Ein Modernisierungskredit ist ein Darlehen für bauliche Maßnahmen an einer bestehenden Immobilie. Anders als bei der Baufinanzierung geht es nicht um den Erwerb, sondern um das, was danach kommt: erhalten, verbessern, energetisch ertüchtigen.

    Für die Finanzierung ist entscheidend, wie die Maßnahme eingeordnet wird. Eine Instandhaltung erhält den Zustand, eine Modernisierung hebt den Standard, eine Sanierung behebt einen Schaden. Diese Unterscheidung wirkt auf die Förderfähigkeit, auf die Bewertung durch die Bank und auf die steuerliche Behandlung. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Sanierungskredit: was er finanziert und was nicht.

    Wer ohnehin kauft und weiß, dass renoviert werden muss, sollte beides zusammen betrachten. Eine Modernisierung, die erst nach der Auszahlung geplant wird, endet in einer Nachfinanzierung, und die ist langsamer und teurer als der erste Anlauf.

    Wichtig ist die Reihenfolge: Erst steht fest, was gemacht werden soll, dann wird finanziert. Eine Kostenaufstellung oder Angebote sind die Grundlage jedes Gesprächs mit der Bank.

    Vier Wege, denselben Umbau zu finanzieren

    Es gibt nicht das eine Produkt, sondern vier Wege. Welcher passt, hängt an der Summe, an Ihrem Grundbuch, am Tempo und daran, ob Sie Belege einreichen möchten.

    Bestehende Finanzierung aufstocken

    Die Grundschuld liegt vor, die Summe ist größer

    Der günstigste Weg, weil die Sicherheit schon eingetragen ist. Die Bank prüft allerdings neu, und der Beleihungsauslauf steigt. Reicht die eingetragene Grundschuld nicht aus, kommen Notar und Grundbuch dazu.

    Eigenes Darlehen mit Grundschuld

    Größere Summen, eigene Zinsbindung gewünscht

    Eigene Laufzeit und eigene Konditionen, unabhängig vom bestehenden Vertrag. Dafür fallen Kosten für Beurkundung und Eintragung an, und es dauert länger.

    Darlehen ohne Grundbucheintrag

    Mittlere Summen, es soll schnell gehen

    Kein Notartermin, das Grundbuch bleibt frei für spätere Vorhaben. Dafür teurer als mit Sicherheit und in der Höhe begrenzt. Häufig der Weg, wenn Eigenleistung im Spiel ist.

    Förderkredit

    Energetische Maßnahmen nach technischen Vorgaben

    Läuft in der Regel über die Hausbank und ist an Anforderungen gebunden. Nachweise sind hier Pflicht, dafür sind die Konditionen günstiger als am freien Markt.

    Mit oder ohne Grundbucheintrag

    Der größte Unterschied liegt in der Sicherheit. Mit Grundschuld bekommt die Bank ein Recht am Objekt und rechnet entsprechend günstiger. Ohne Grundschuld finanziert sie gegen Ihre Bonität, das ist schneller und schlanker, dafür in Höhe und Laufzeit begrenzt.

    Ein Punkt wird dabei oft übersehen: Ein Darlehen ohne Grundschuld ist rechtlich ein Allgemein-Verbraucherdarlehen. Sie dürfen es jederzeit vorzeitig zurückzahlen, und die Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich gedeckelt. Bei Immobiliardarlehen gilt diese Deckelung ausdrücklich nicht. Mehr dazu im Beitrag Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag.

    Wenn Sie unsicher sind, ob eine Aufstockung oder ein eigenes Darlehen besser passt, hilft die Gegenüberstellung in Modernisierungskredit oder Baufinanzierung aufstocken.

    Verwendungsnachweis: der Punkt, an dem viele hängen bleiben

    Es gibt zwei Welten am Markt. Ein Teil der Banken zahlt gegen Vorlage von Rechnungen aus, oft in Tranchen nach Baufortschritt. Ein anderer Teil zahlt die Summe frei auf Ihr Konto und verlangt keinen Nachweis.

    Für Sie ist das keine Formalie. Wer selbst Hand anlegt, Material im Baumarkt kauft oder Handwerker aus dem Umfeld beauftragt, kann Eigenleistung nicht per Rechnung belegen. Wer Bauabschnitte verschiebt, kommt mit einer Auszahlung nach Fortschritt in Schwierigkeiten.

    Diese Frage gehört deshalb in das erste Gespräch, nicht in die Auszahlungsphase. Bei Fördermitteln führt allerdings kein Weg an einem Nachweis vorbei. Welche Belege verlangt werden und worauf Sie achten sollten, steht in Der Verwendungsnachweis beim Modernisierungskredit.

    Ich weiß, welche Häuser einen Verwendungsnachweis verlangen und welche frei auszahlen. Das spart Ihnen den Umweg über eine Bank, die nicht zu Ihrem Vorhaben passt.

    Was die Bank prüft

    Geprüft werden drei Dinge: Ihre Bonität, das Objekt und die Maßnahme selbst. Bei der Bonität zählen Einkommen, bestehende Verpflichtungen und die SCHUFA. Beim Objekt geht es um den Beleihungswert, also den Wert, den die Bank dauerhaft als Sicherheit ansetzt.

    Wichtig für Modernisierungen: Ein erkennbarer Instandhaltungsrückstau sowie Baumängel und Bauschäden werden vom Beleihungswert abgezogen. Ein sanierungsbedürftiges Objekt startet also mit einem niedrigeren Wert, und genau deshalb lohnt es sich, die geplanten Maßnahmen von Anfang an mit einzureichen. Wie die Bewertung im Einzelnen funktioniert, steht in Beleihungsauslauf und in den Beiträgen zur Bewertung einer Eigentumswohnung.

    Bei vermieteten Objekten kommt die steuerliche Seite hinzu. Ob Aufwendungen sofort abziehbar sind oder über Jahrzehnte abgeschrieben werden müssen, entscheidet sich an einer Grenze, die viele erst hinterher kennen. Der Beitrag Modernisierung steuerlich erklärt sie. Die Einordnung im Einzelfall nimmt Ihr Steuerberater vor.

    So gehen wir vor

    Am Anfang steht kein Formular, sondern ein Gespräch. Wir klären, was gemacht werden soll, welche Summe realistisch ist und welcher der vier Wege zu Ihrer Lage passt.

    1. Wir sprechen über Ihr Vorhaben, die geplanten Maßnahmen und Ihre Vorstellung von Rate und Laufzeit.
    2. Sie stellen zusammen, was da ist: Kostenaufstellung oder Angebote, Angaben zum Objekt, Einkommensnachweise.
    3. Ich prüfe, welche Häuser für Ihr Vorhaben in Frage kommen, auch mit Blick auf den Verwendungsnachweis.
    4. Sie bekommen die Wege gegenübergestellt, mit den Unterschieden bei Höhe, Laufzeit und Aufwand.
    5. Nach Ihrer Entscheidung begleite ich die Anfrage bis zur Zusage und zur Auszahlung.
    Enissabit Recica, Immobiliar-Darlehensvermittler nach Paragraf 34i GewO

    Sprechen Sie mit mir darüber

    Die meisten Fragen zu einer Modernisierung sind in zwanzig Minuten geklärt. Ob eine Aufstockung günstiger ist als ein eigenes Darlehen, ob Ihr Vorhaben ohne Grundbucheintrag darstellbar ist, ob Sie Rechnungen einreichen müssen. Dafür brauchen Sie keinen Rechner, sondern jemanden, der die Häuser kennt.

    Gespräch vereinbaren

    Häufige Fragen

    Ein Modernisierungskredit ist ein Darlehen für bauliche Maßnahmen an einer Immobilie, die Sie bereits besitzen oder gerade erwerben. Dazu zählen Dach, Fenster, Heizung, Bad, Elektrik und energetische Maßnahmen. Er unterscheidet sich von der Baufinanzierung dadurch, dass nicht der Erwerb finanziert wird, sondern der Zustand danach.

    Ja. Wird keine Grundschuld eingetragen, finanziert die Bank gegen Ihre Bonität. Das spart den Notartermin und die Eintragungskosten, geht schneller und hält das Grundbuch frei für spätere Vorhaben. Dafür ist der Zins höher und die Summe begrenzt. Ab welcher Höhe sich der Grundbucheintrag lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

    Das hängt vom Haus ab. Ein Teil der Banken verlangt einen Verwendungsnachweis und zahlt gegen Belege oder nach Baufortschritt aus. Ein anderer Teil zahlt die Summe frei auf Ihr Konto, ohne Nachweis. Gerade bei Eigenleistung ist das der entscheidende Unterschied, weil sich eigene Arbeitszeit nicht per Rechnung belegen lässt. Bei Fördermitteln ist ein Nachweis in aller Regel Pflicht.

    Ja, und das ist meist der günstigste Weg. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen vor der Zusage feststehen, belegt durch eine Kostenaufstellung oder Angebote. Werterhöhende Maßnahmen können den Beleihungswert stützen. Wer erst nach der Auszahlung plant, braucht eine Nachfinanzierung, und die ist teurer und langsamer.

    Ein erkennbarer Instandhaltungsrückstau sowie Baumängel und Bauschäden werden bei der Ermittlung des Beleihungswerts als gesonderter Abschlag abgezogen. Ein sanierungsbedürftiges Objekt bekommt also zunächst einen niedrigeren Wert, was den Beleihungsauslauf erhöht. Deshalb gehören geplante Maßnahmen von Anfang an in die Unterlagen.

    Bei vermieteten Immobilien sind Erhaltungsaufwendungen im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abziehbar, Herstellungskosten dagegen nur über die Abschreibung. Entscheidend ist eine Grenze innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb. Bei selbstgenutzten Immobilien kommen andere Regeln in Betracht. Die Einordnung im Einzelfall nimmt Ihr Steuerberater vor.

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