Der Dispo ist bequem und deshalb gefährlich. Er hat keine Laufzeit, keine Tilgung und kein Ende. Genau das macht ihn zum teuersten Posten in vielen Haushalten.
Für die Bank ist der Dispositionskredit die riskanteste Kreditform, die sie vergibt. Er ist unbesichert, kann jederzeit in voller Höhe gezogen werden, hat keine feste Laufzeit und keine Tilgungsverpflichtung. Sie weiß weder, wie viel Sie in Anspruch nehmen, noch wann das Geld zurückkommt.
Am anderen Ende der Skala steht das grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen: feste Summe, feste Tilgung, im Grundbuch eingetragene Sicherheit. Zwischen diesen beiden Polen liegt der Unterschied, den eine Umschuldung nutzbar macht.
Drei Formen, die wirtschaftlich ähnlich wirken und juristisch verschieden sind.
| Form | Rechtsgrundlage | Besonderheit |
|---|---|---|
| FormDispositionskredit | Rechtsgrundlage§ 504 BGB | Besonderheitvereinbarte Linie, jederzeit nutzbar, keine Tilgungspflicht |
| FormGeduldete Überziehung | Rechtsgrundlage§ 505 BGB | Besonderheitüber die Linie hinaus, noch teurer, gilt als Warnsignal |
| FormKreditkarte mit Teilzahlung | RechtsgrundlageVertrag | Besonderheitnur Mindestbetrag wird eingezogen, Rest läuft weiter |
Die geduldete Überziehung wird bei einer späteren Kreditprüfung besonders kritisch gesehen, weil sie auf eine dauerhafte Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben hindeutet.
Anders als bei Ratenkrediten muss beim Dispo keine Ablösebestätigung angefordert werden. Der Sollstand wird zum Stichtag einfach ausgeglichen. Das macht ihn zum unkompliziertesten Bestandteil einer Umschuldung.
Wichtig ist nur, dass der Stand zum Auszahlungstag angesetzt wird, nicht der vom Antragstag. Zwischen beiden liegen oft Wochen, in denen sich der Saldo bewegt.
Wenn der Dispo abgelöst ist, die Kreditlinie aber bestehen bleibt, ist die Versuchung groß, sie wieder zu nutzen. Am Ende haben Sie dann beides: das neue Darlehen und einen erneut gezogenen Dispo. Die Gesamtbelastung ist höher als vorher.
Deshalb gehört die Frage nach der Kreditlinie in dasselbe Gespräch wie die Umschuldung, nicht ein Jahr später. Zwei Wege stehen offen:
Bei Kreditkarten mit Teilzahlungsfunktion gilt dasselbe: nach der Ablösung auf vollständigen Einzug umstellen, sonst entsteht das Muster erneut.
Rechnerisch lohnt sich die Ablösung fast immer. Praktisch nicht, wenn der Sollstand niedrig ist und Sie ihn in wenigen Monaten aus dem laufenden Einkommen ausgleichen können. Der Aufwand einer Grundschuldaufstockung mit Notar- und Grundbuchkosten braucht eine Größenordnung, bei der der Unterschied spürbar wird.
Der Fall, für den die Bündelung gemacht ist, sieht anders aus: ein Dispo, der seit Jahren dauerhaft gezogen ist, sich nicht von selbst zurückführt und neben anderen Verbindlichkeiten steht.
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UmschuldungDieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
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