Prüfen Sie in einer Minute, ob sich Ihre Umschuldung darstellen lässt. Ohne Anmeldung, ohne Registrierung.
Die Einschätzung beruht allein auf Ihren Angaben und ersetzt keine Zusage. Über eine Finanzierung entscheidet die Bank nach Prüfung Ihrer Unterlagen. Es werden keine Daten übertragen, die Rechnung läuft in Ihrem Browser.
Der Umschuldungsrechner von FinanzPlusImmo prüft, ob sich Ihre bestehenden Kredite zu einer Rate zusammenfassen lassen. Er rechnet mit denselben beiden Größen, nach denen auch eine Bank entscheidet: dem Leistungsgrad, also dem Anteil Ihrer Einnahmen, der bereits für Raten gebunden ist, und der Haushaltsrechnung, also dem Betrag, der nach allen festen Ausgaben übrig bleibt.
Die Rechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert. Sie brauchen weder eine E-Mail-Adresse noch eine Telefonnummer einzugeben. Erst wenn Sie am Ende selbst einen Termin vereinbaren, werden Ihre Angaben in das Buchungsformular übernommen, damit ich Ihren Fall vorbereiten kann.
Zwei Kennzahlen entscheiden über eine Umschuldung. Der Leistungsgrad setzt alle Ihre monatlichen Raten ins Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen. Die Haushaltsrechnung zieht von Ihrem Einkommen alles ab, was monatlich feststeht: eine Pauschale für die Lebenshaltung je Person im Haushalt, Ihre Wohnkosten und sämtliche Raten. Was übrig bleibt, muss die neue Belastung tragen.
Bei einer Umschuldung zählt dabei ein Punkt besonders: Die Raten der Kredite, die abgelöst werden, fallen weg. Die neue Rate kommt nicht obendrauf, sie ersetzt die alten. Wer das nicht berücksichtigt, rechnet sich schlechter, als er ist. Genau deshalb fragt der Rechner ausdrücklich, welche Rate durch die Umschuldung verschwindet, und zieht sie heraus.
Der Rechner nennt bewusst keine Rate und keinen Zins. Beides hängt an der Bank, an Ihrer Bonität und am Objekt und wird erst im Angebot verbindlich.
Eine Umschuldung ist auf zwei Wegen möglich, und die Entscheidung fällt vor der Bankanfrage. Ohne Eintrag im Grundbuch entfällt der Notartermin, die Auszahlung geht schneller und das Grundbuch bleibt frei für spätere Vorhaben. Dafür ist die Summe begrenzt. Mit Eintrag sind höhere Summen und längere Laufzeiten möglich, dafür fallen Kosten für Beurkundung und Eintragung an.
| Ohne Grundbucheintrag | Mit Grundbucheintrag | |
|---|---|---|
| Notartermin | nicht nötig | nötig |
| Zusätzliche Kosten | keine | Notar und Grundbuchamt |
| Dauer bis zur Auszahlung | kurz | länger |
| Mögliche Summe | begrenzt | höher |
| Grundbuch bleibt frei | ja | nein |
Eine Umschuldung rechnet sich, wenn der Vorteil des neuen Darlehens die Kosten der Ablösung übersteigt. Bei Immobiliendarlehen ist die wichtigste dieser Kosten die Vorfälligkeitsentschädigung. Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung entfällt sie, weil § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB ein Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist einräumt.
Bei Konsumentenkrediten ist die Entschädigung gesetzlich gedeckelt: Nach § 502 Absatz 3 BGB darf sie höchstens 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Summe betragen, bei einer Restlaufzeit unter zwölf Monaten höchstens 0,5 Prozent. Das macht die Ablösung teurer Ratenkredite in vielen Fällen wirtschaftlich, selbst wenn der Vertrag noch läuft.
Wie die Entschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung entsteht, steht im Beitrag zur Vorfälligkeitsentschädigung. Wer nur schneller tilgen will, findet die Wege bei der Sondertilgung. Den Überblick über das Thema gibt die Seite zur Umschuldung.
Der Rechner ist eine erste Einschätzung. Sobald es um Ihren Fall geht, ist ein Gespräch schneller als jedes Formular.
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