Die Grundschuld beim Bankwechsel: Abtretung oder Neueintragung

    Beim Bankwechsel muss die Grundschuld mitwandern. Dafür gibt es zwei Wege mit deutlich unterschiedlichen Kosten, und die Wahl trifft oft nicht der Kunde, sondern die aufnehmende Bank.

    Stilisiertes Dokument als Kopfmotiv für den Beitrag über die Grundschuld beim Bankwechsel
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 7 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Bei einem Bankwechsel wird die bestehende Grundschuld entweder an die neue Bank abgetreten oder gelöscht und neu eingetragen. Die Abtretung ist in aller Regel deutlich günstiger.
    • Welcher Weg genommen wird, entscheidet meist die aufnehmende Bank, nicht der Kunde. Es lohnt sich, vor dem Abschluss danach zu fragen, weil die Kosten in die Gesamtrechnung gehören.
    • Die Kosten sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Betrag der Grundschuld, nicht nach der Restschuld des Darlehens.

    Warum die Grundschuld bewegt werden muss

    Eine Grundschuld sichert ein bestimmtes Darlehen bei einer bestimmten Bank. Wenn Ihr Darlehen abgelöst und durch eines bei einer anderen Bank ersetzt wird, braucht die neue Bank eine Sicherheit. Die alte gibt ihre frei, sobald ihr Darlehen zurückgezahlt ist.

    Was danach passiert, ist die eigentliche Frage, und sie entscheidet über einen Kostenblock, der die Ersparnis der Umschuldung schmälern kann.

    Zwei Wege mit sehr unterschiedlichen Kosten

    WegAbtretung Was passiertDer Eintrag bleibt, es wechselt nur der Gläubiger KostenAbtretungserklärung und Grundbuchänderung
    WegLöschung und Neueintragung Was passiertAlte Grundschuld raus, neue rein Kostenzusätzlich die notarielle Neubestellung, ein Vielfaches

    Bei der Abtretung entfällt die teuerste Position, die notarielle Bestellung mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung. Deshalb ist sie in aller Regel deutlich günstiger.

    Wann welcher Weg genommen wird

    Die Entscheidung trifft meist die aufnehmende Bank, nicht der Kunde. Neu eingetragen wird, wenn die alte Grundschuld nicht mehr passt:

    • Der eingetragene Betrag ist zu niedrig und muss ohnehin aufgestockt werden.
    • Es handelt sich um eine Briefgrundschuld und der Brief ist nicht auffindbar.
    • Die neue Bank verlangt grundsätzlich eine eigene, formal anders gefasste Grundschuld.

    Der letzte Punkt ist eine Hausentscheidung, kein rechtliches Erfordernis. Fragen Sie vor dem Abschluss danach, nicht danach.

    Gerechnet wird nach dem Grundschuldbetrag, nicht nach Ihrer Restschuld

    Das ist der Punkt, der die meisten überrascht. Die Gebühren für Notar und Grundbuch sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem eingetragenen Betrag der Grundschuld.

    Wenn Ihre Grundschuld über 300.000 Euro lautet und Sie nur noch 80.000 Euro schulden, wird trotzdem nach 300.000 Euro abgerechnet. Bei einer Neubestellung fällt das erheblich ins Gewicht, bei einer Abtretung deutlich weniger.

    Die Briefgrundschuld als Sonderfall

    Bei einer Briefgrundschuld gehört ein Papier zur Übertragung, der Grundschuldbrief. Ist er vorhanden, läuft die Abtretung wie üblich. Ist er verloren, wird ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht nötig, das mehrere Monate dauern kann.

    In diesem Fall ist die Löschung mit Neueintragung oft der schnellere Weg, auch wenn sie teurer ist. Ob Ihre Grundschuld als Brief- oder Buchgrundschuld eingetragen ist, steht im Grundbuchauszug. Prüfen Sie das früh, es entscheidet über den Zeitplan.

    Der günstigste Fall: bei der eigenen Bank bleiben

    Wenn Sie bei derselben Bank umschichten, sichert die bestehende Grundschuld das neue Darlehen desselben Instituts, oft ganz ohne Grundbuchänderung, sofern der eingetragene Betrag reicht.

    Das ist ein Argument, das bei der Bankauswahl mitgerechnet werden sollte. Ein etwas besseres Angebot bei einer anderen Bank kann durch die Wechselkosten aufgezehrt werden. Diese Rechnung stellen wir auf, bevor Sie entscheiden, nicht danach.

    Zum Zeitplan: Der finanzielle Teil geht schnell, die neue Bank zahlt an die alte. Der grundbuchliche Teil braucht Wochen bis Monate. Ihre Finanzierung läuft in dieser Zeit bereits, die Verzögerung betrifft nur die Formalie. Der häufigste Bremsklotz ist die Freigabeerklärung der alten Bank.

    Häufige Fragen

    Weil sie die Sicherheit für ein bestimmtes Darlehen bei einer bestimmten Bank ist. Wenn Ihr Darlehen abgelöst und durch eines bei einer anderen Bank ersetzt wird, braucht die neue Bank eine Sicherheit. Die alte Bank gibt ihre Grundschuld frei, sobald ihr Darlehen zurückgezahlt ist. Was danach passiert, ist die eigentliche Frage: Wandert dieselbe Grundschuld zur neuen Bank, oder wird sie gelöscht und eine neue eingetragen?

    Bei der Abtretung überträgt die alte Bank ihre bestehende Grundschuld an die neue. Der Eintrag im Grundbuch bleibt bestehen, es wechselt nur der Gläubiger. Es entstehen Gebühren für die Abtretungserklärung und die Grundbuchänderung, aber keine Kosten für eine vollständige Neubestellung. Die Ersparnis gegenüber Löschung und Neueintragung ist erheblich, weil die teure Position, die notarielle Bestellung mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung, entfällt.

    Wenn die alte Grundschuld nicht mehr zum neuen Darlehen passt. Das ist der Fall, wenn der eingetragene Betrag zu niedrig ist und ohnehin aufgestockt werden muss, wenn es sich um eine Briefgrundschuld handelt und der Brief nicht auffindbar ist, oder wenn die neue Bank eine eigene, formal anders gefasste Grundschuld verlangt. Manche Institute nehmen grundsätzlich keine abgetretenen Grundschulden. Das ist eine Hausentscheidung, kein rechtliches Erfordernis.

    Die Kosten für Notar und Grundbuch sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Betrag der Grundschuld, nicht nach Ihrer Restschuld. Das ist ein wichtiger Punkt: Wenn Ihre Grundschuld über 300.000 Euro eingetragen ist und Sie nur noch 80.000 Euro schulden, wird trotzdem nach 300.000 Euro gerechnet. Eine Neubestellung kostet dabei ein Vielfaches der Abtretung. Vor dem Abschluss sollte deshalb feststehen, welcher Weg genommen wird, weil die Differenz den Vorteil der Umschuldung schmälern kann.

    Bei der Briefgrundschuld gibt es ein Papier, den Grundschuldbrief, der zur Übertragung gehört. Ist er vorhanden, funktioniert die Abtretung wie üblich. Ist er verloren, wird es aufwendig: Es braucht ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht, das mehrere Monate dauern kann. In diesem Fall ist die Löschung mit Neueintragung oft der schnellere Weg, auch wenn sie teurer ist. Ob Ihre Grundschuld als Brief- oder Buchgrundschuld eingetragen ist, steht im Grundbuchauszug.

    Der finanzielle Teil geht schnell: Die neue Bank zahlt an die alte, das Darlehen ist abgelöst. Der grundbuchliche Teil braucht länger, weil Notar und Grundbuchamt beteiligt sind. Rechnen Sie mit mehreren Wochen bis wenigen Monaten, je nach Auslastung des Grundbuchamts. Wichtig: Ihre neue Finanzierung läuft in dieser Zeit bereits. Die Verzögerung betrifft nur die Formalie, nicht die Auszahlung. Der häufigste Grund für Verzögerungen ist die Freigabeerklärung der alten Bank, die manchmal Wochen auf sich warten lässt.

    Wenn Sie bei derselben Bank bleiben und nur umschichten, ja. Die Grundschuld sichert dann das neue Darlehen desselben Instituts, oft ohne jede Grundbuchänderung, sofern der eingetragene Betrag reicht. Das ist der einfachste und günstigste Fall überhaupt und ein Argument, das bei der Bankauswahl mitgerechnet werden sollte. Ein etwas besseres Angebot bei einer anderen Bank kann durch die Wechselkosten aufgezehrt werden. Diese Rechnung stellen wir auf, bevor Sie entscheiden.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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