KfW 300: Wohneigentum für Familien

    Das Programm 300 der KfW heißt Wohneigentum für Familien und fördert selbstgenutztes Eigentum mit einem zinsverbilligten Darlehen. Entscheidend sind zwei Punkte im Ablauf: Der Antrag läuft über ein Finanzierungsinstitut, und er muss vor Beginn des Vorhabens stehen.

    Eltern mit zwei Kindern stehen vor einem neu gebauten Einfamilienhaus und betrachten gemeinsam die Unterlagen zur Finanzierung ihres selbstgenutzten Wohneigentums
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • KfW 300 heißt Wohneigentum für Familien und richtet sich an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, die selbstgenutztes Wohneigentum kaufen oder bauen.
    • Gefördert wird über ein zinsverbilligtes Darlehen und nicht über einen Zuschuss, und dieses Darlehen beantragen Sie nicht bei der KfW selbst, sondern über ein Finanzierungsinstitut, das den Antrag stellt und die Mittel durchleitet.
    • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein, deshalb gehört die Förderung von Anfang an in die Finanzierungsplanung und nicht als Nachtrag hinter den Kaufvertrag.

    Was das Programm 300 der KfW fördert

    Das Programm 300 der KfW trägt den Namen Wohneigentum für Familien und fördert den Kauf oder den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum durch Haushalte, in denen mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Gefördert wird über ein zinsverbilligtes Darlehen. Sie bekommen also kein Geld geschenkt, sondern nehmen einen Teil Ihrer Finanzierung zu vergünstigten Bedingungen auf.

    Dieser Unterschied ist wichtiger, als er im ersten Moment klingt. Ein Zuschuss würde Ihre Gesamtkosten senken, ohne eine Rate zu erzeugen. Ein zinsverbilligtes Darlehen senkt dagegen die Belastung, es ersetzt sie nicht. Auch der Förderteil taucht in Ihrer monatlichen Rechnung auf, wird getilgt und läuft irgendwann aus. Wer die Förderung als geschenkten Betrag einplant, verrechnet sich beim Haushaltsbudget.

    An die Förderung sind zwei Arten von Bedingungen geknüpft: an das zu versteuernde Haushaltseinkommen und an die energetische Qualität des Gebäudes. Beide Bereiche sind in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst worden. Deshalb nennen wir hier bewusst keine Grenzwerte, sondern verweisen auf den aktuellen Stand bei der KfW. Im Gespräch prüfen wir für Ihre Lage, ob Sie in den jeweils gültigen Rahmen fallen. Die grundsätzliche Systematik der Förderbank beschreibt der Beitrag zur KfW-Förderung.

    Der dritte Punkt wird oft überlesen: Es geht um selbstgenutztes Eigentum. Das Programm zielt auf das Zuhause der Familie und nicht auf eine vermietete Kapitalanlage. Wer eine Wohnung kauft, um sie weiterzuvermieten, ist hier falsch und braucht einen anderen Weg.

    MerkmalProgrammnummer Was dahintersteht300, unter dem Namen Wohneigentum für Familien. Die Nummer ist stabil, die Bedingungen dahinter ändern sich.
    MerkmalArt der Förderung Was dahinterstehtEin zinsverbilligtes Darlehen, kein Zuschuss. Der Betrag wird zurückgezahlt, nur zu günstigeren Bedingungen.
    MerkmalZielgruppe Was dahinterstehtHaushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Wohneigentum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen.
    MerkmalBedingungen Was dahinterstehtGrenzen beim zu versteuernden Haushaltseinkommen und Anforderungen an die energetische Qualität des Gebäudes, jeweils im aktuellen Stand der KfW.
    MerkmalAntragsweg Was dahinterstehtÜber ein Finanzierungsinstitut, das den Antrag stellt und die Mittel durchleitet, nicht direkt bei der KfW.
    MerkmalZeitpunkt Was dahinterstehtVor Beginn des Vorhabens. Nach dem Notartermin ist die Förderung in aller Regel verloren.

    Wir nennen in diesem Beitrag bewusst keine Zinssätze, Förderhöhen oder Einkommensgrenzen. Solche Werte ändern sich laufend, und eine veraltete Zahl auf einer Ratgeberseite richtet mehr Schaden an, als sie nutzt.

    Wer als Familie in Frage kommt

    Der Einstieg in das Programm ist das Kind. Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, das in diesem Haushalt lebt. Alles Weitere baut darauf auf: die Selbstnutzung des Eigentums, die Grenze beim zu versteuernden Haushaltseinkommen und die Anforderungen an das Gebäude.

    Beim Einkommen zählt nicht das, was auf Ihrer Gehaltsabrechnung steht, sondern das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Das ist eine steuerliche Größe, keine Bankgröße, und sie liegt in vielen Familien deutlich unter dem Betrag, den man selbst im Kopf hat. Werbungskosten, Sonderausgaben und weitere Abzüge wirken sich aus. Wer nach einem groben Blick auf das Bruttogehalt entscheidet, das Programm sei nichts für ihn, liegt deshalb häufiger daneben, als man denkt. Die jeweils gültige Grenze richtet sich zudem nach der Zahl der Kinder im Haushalt.

    Die zweite Bedingung betrifft das Gebäude. Gefördert wird nicht jede Immobilie, sondern eine, die bestimmte energetische Anforderungen erfüllt und dies auch nachweist. Dieser Nachweis wird üblicherweise durch eine fachkundige Person erbracht und gehört in die Zeitplanung, weil er nicht in ein paar Tagen erledigt ist. Auch hier gilt der aktuelle Stand bei der KfW, denn die technischen Anforderungen sind der Teil des Programms, der am häufigsten fortgeschrieben wird.

    Für die Praxis heißt das: Prüfen Sie beide Bedingungen, bevor Sie sich in ein Objekt verlieben. Ein Haus, das die energetischen Anforderungen nicht erfüllt, lässt sich mit diesem Programm nicht fördern, so gut es sonst passen mag. Und ein Einkommen über der jeweils gültigen Grenze lässt sich nicht nachträglich korrigieren. Beide Fragen gehören an den Anfang der Suche, nicht an ihr Ende.

    Bringen Sie zum ersten Gespräch Ihre Steuerbescheide mit. An ihnen lässt sich das zu versteuernde Haushaltseinkommen sauber ablesen, alles andere bleibt eine Schätzung.

    Der Antrag läuft über ein Finanzierungsinstitut, nicht über die KfW

    Ein Förderdarlehen der KfW beantragen Sie nicht bei der KfW. Die Förderbank hat kein Filialnetz und arbeitet bei ihren Darlehensprogrammen nach dem Durchleitungsprinzip: Ein Finanzierungsinstitut stellt den Antrag für Sie, schließt den Darlehensvertrag mit Ihnen ab und reicht die Mittel weiter. Ihr Vertragspartner ist also nicht die KfW, sondern das Institut.

    Aus diesem einen Satz folgt fast alles, was beim Programm 300 schiefgehen kann. Die Förderung ist kein Zusatz, den Sie später anhängen, sondern ein Baustein Ihrer Gesamtfinanzierung. Sie muss von der ersten Planung an mitgedacht werden, weil das Institut den übrigen Teil der Finanzierung ohnehin kalkulieren muss und beide Teile aufeinander abgestimmt werden. Wer die Bankfinanzierung zuerst abschließt und danach an die Förderung denkt, hat den Weg dorthin oft schon verbaut.

    Ein zweiter Punkt betrifft die Nachrangigkeit. Das Förderdarlehen wird im Grundbuch üblicherweise hinter dem Bankdarlehen abgesichert. Manche Häuser lassen sich dieses zusätzliche Risiko über einen Aufschlag bezahlen, andere nicht. Sinnvoll ist deshalb der Vergleich der Gesamtkosten aus Bank- und Förderdarlehen, nicht der Blick allein auf die Förderkondition. Wie eine Gesamtfinanzierung aufgebaut wird und welche Unterlagen dazu gehören, steht auf der Seite zur Baufinanzierung.

    Und ein dritter: Das Institut kann ablehnen. Es haftet gegenüber der KfW für die Rückzahlung und prüft Ihre Kreditwürdigkeit deshalb genauso wie bei jedem anderen Darlehen. Dass Ihr Vorhaben zum Programm passt, ist eine Voraussetzung, aber keine Zusage. Beides muss zusammenkommen.

    Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens stehen

    Die wichtigste Frist im Programm 300 ist keine Zahl, sondern eine Reihenfolge: Der Antrag muss gestellt sein, bevor das Vorhaben beginnt. Wer erst kauft und dann nach Förderung fragt, verliert sie. Eine nachträgliche Heilung gibt es in aller Regel nicht, auch nicht mit guter Begründung.

    Beim Kauf einer bestehenden Immobilie ist der Beginn üblicherweise die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags. Beim Bau ist es der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags. Das trifft Familien besonders oft, weil im Kaufprozess Tempo herrscht: Der Notartermin steht schneller, als die Finanzierung durchdacht ist. Genau an dieser Stelle geht die Förderung verloren, obwohl alle inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt wären.

    Praktisch bedeutet das eine andere Reihenfolge, als viele sie gewohnt sind. Zuerst klären Sie den Rahmen Ihrer Finanzierung und die Frage, ob die Förderung passt. Dann suchen Sie das Objekt. Dann wird der Antrag gestellt. Und erst danach wird beurkundet. Diese Reihenfolge kostet am Anfang etwas Geduld und rettet am Ende die Förderung.

    Rechnen Sie außerdem Bearbeitungszeit ein. Zwischen dem ersten Gespräch und einem vollständigen Antrag liegen Unterlagen, ein energetischer Nachweis und die Prüfung durch das Institut. Wie die einzelnen Schritte zeitlich ineinandergreifen und welche Stolpersteine dabei typisch sind, beschreibt der Beitrag zur KfW-Förderung im Detail.

    Wenn Sie ein Objekt gefunden haben und der Makler zum Notartermin drängt, ist das der Moment, in dem die Förderfrage sofort auf den Tisch gehört. Danach ist sie nicht mehr zu retten.

    Die Förderung ersetzt keine Finanzierung, sie ergänzt sie

    Das Programm 300 deckt einen Teil Ihrer Kosten ab, nicht das Ganze. Der übrige Kaufpreis läuft über ein normales Immobiliendarlehen, dazu kommen die Kaufnebenkosten und Ihr Eigenkapital. Die Förderung ist damit ein Baustein in einer Gesamtrechnung, und diese Bausteine müssen zusammenpassen.

    Am wichtigsten ist die Abstimmung bei Zinsbindung und Tilgung. Wenn Förderdarlehen und Bankdarlehen zu unterschiedlichen Zeitpunkten auslaufen, stehen Sie zweimal vor einer Anschlussfinanzierung, jedes Mal zu den dann geltenden Marktbedingungen und jedes Mal mit einer eigenen Restschuld. Das kann sinnvoll sein, wenn es bewusst so geplant ist. Es wird zum Problem, wenn es einfach passiert, weil niemand die beiden Verträge nebeneinandergelegt hat.

    Der zweite Abstimmungspunkt ist die monatliche Rate. Beide Darlehen erzeugen eine Belastung, und beide müssen dauerhaft zu Ihrem Haushalt passen, auch wenn ein Einkommen in der Elternzeit wegfällt oder sich die Kinderbetreuung ändert. Eine vergünstigte Kondition verführt leicht dazu, den Rahmen weiter zu ziehen, als er tragfähig ist. Rechnen Sie deshalb mit der Gesamtrate und nicht mit dem günstigsten Teil.

    Der dritte Punkt betrifft das eigene Geld. Wie viel davon sinnvollerweise in die Finanzierung fließt, ändert sich durch eine Förderung nicht grundsätzlich. Dazu finden Sie mehr im Beitrag zum Eigenkapital. Und die Posten neben dem Kaufpreis, also Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Maklerlohn, werden von Förderprogrammen üblicherweise nicht getragen. Wie hoch sie ausfallen, zeigt der Beitrag zu den Kaufnebenkosten.

    PunktZinsbindung beider Darlehen Warum er zähltZwei Laufzeitenden bedeuten zwei Anschlussfinanzierungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Was Sie klären solltenOb die Bindungen bewusst gleich oder bewusst verschoben laufen sollen.
    PunktTilgung Warum er zähltSie entscheidet, wie hoch die Restschuld am Ende der Bindung ist. Was Sie klären solltenDie Restschuld beider Darlehen zum jeweiligen Ende, nicht nur die Anfangsrate.
    PunktGesamtrate Warum er zähltBeide Teile belasten den Haushalt, auch der geförderte. Was Sie klären solltenOb die Summe auch trägt, wenn ein Einkommen zeitweise wegfällt.
    PunktRang im Grundbuch Warum er zähltDas Förderdarlehen steht meist im Nachrang, was manche Häuser einpreisen. Was Sie klären solltenDie Gesamtkosten aus Bank- und Förderdarlehen im Vergleich zur Finanzierung ohne Förderung.
    PunktKaufnebenkosten Warum er zähltSie werden von Förderprogrammen üblicherweise nicht getragen. Was Sie klären solltenWie viel Eigenkapital nach Abzug dieser Posten noch für den Kaufpreis übrig bleibt.

    Die ehrlichste Prüfung ist ein Vergleich zweier vollständiger Rechnungen: einmal die Gesamtfinanzierung mit Förderdarlehen, einmal ohne. Erst dieser Vergleich zeigt, was das Programm für Sie tatsächlich bringt.

    Wenn Sie darüber sprechen möchten

    Ob das Programm 300 für Ihre Familie passt, hängt an Angaben, die kein Rechner im Internet kennt: an Ihrem zu versteuernden Haushaltseinkommen, an der Zahl der Kinder, an der energetischen Qualität des Objekts und an Ihrem Zeitplan bis zum Notartermin. Deshalb ist ein Gespräch hier meist der schnellere Weg als ein Formular.

    Wenn Sie kaufen oder bauen möchten, sprechen Sie uns gern an. Für ein erstes Gespräch reichen Ihre letzten Steuerbescheide, eine grobe Vorstellung vom Objekt und die Angabe, wie weit Sie zeitlich schon sind. Wir ordnen daran ein, ob die jeweils gültigen Bedingungen zu Ihnen passen, und rechnen die Gesamtfinanzierung einmal mit und einmal ohne Förderdarlehen durch. Welche Fördermittel daneben in Frage kommen und wie sie in die Finanzierung eingebunden werden, finden Sie auf der Seite zur Förderberatung.

    Häufige Fragen

    KfW 300 ist die Programmnummer des Förderprogramms Wohneigentum für Familien. Gefördert wird der Kauf oder der Bau von selbstgenutztem Wohneigentum durch Haushalte, in denen mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Die Förderung erfolgt über ein zinsverbilligtes Darlehen, Sie erhalten also kein Geld geschenkt, sondern nehmen ein Darlehen zu vergünstigten Bedingungen auf. An das zu versteuernde Haushaltseinkommen und an die energetische Qualität des Gebäudes sind Bedingungen geknüpft. Weil sich diese Bedingungen ändern, gilt immer der aktuelle Stand bei der KfW, und im Gespräch prüfen wir ihn für Ihre Lage.

    Angesprochen sind Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind, die Wohneigentum erwerben oder bauen und dieses selbst nutzen. Eine vermietete Kapitalanlage ist damit nicht der Zweck des Programms, es geht ausdrücklich um das Zuhause der Familie. Zusätzlich gibt es eine Grenze beim zu versteuernden Haushaltseinkommen, die sich nach der Zahl der Kinder richtet, und Anforderungen an die energetische Qualität des Gebäudes. Die jeweils gültige Grenze und die konkreten Anforderungen entnehmen Sie dem aktuellen Stand bei der KfW. Ob Ihr Haushalt darunter fällt, lässt sich in einem Gespräch anhand Ihrer Steuerbescheide sauber einordnen.

    Nein. Die KfW ist eine Förderbank ohne Filialnetz und arbeitet bei ihren Darlehensprogrammen nach dem Durchleitungsprinzip. Ein Finanzierungsinstitut stellt den Antrag für Sie, schließt den Darlehensvertrag mit Ihnen und reicht die Mittel weiter. Genau deshalb müssen Sie die Förderung von Anfang an mit Ihrer Gesamtfinanzierung zusammen denken. Wer erst die Bankfinanzierung abschließt und danach an die Förderung denkt, hat den Weg dorthin in vielen Fällen bereits verbaut.

    Vor Beginn des Vorhabens. Beim Kauf einer Immobilie ist der Beginn üblicherweise die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags, beim Bau der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer zuerst unterschreibt und danach nach Förderung fragt, verliert sie in aller Regel, und eine Ausnahme davon gibt es im Nachhinein nicht. Setzen Sie den Antrag deshalb zeitlich vor den Notartermin und nicht dahinter. Wie der Beginn im Einzelfall abgegrenzt wird, steht im jeweils gültigen Merkblatt der KfW.

    Nein, es handelt sich um ein zinsverbilligtes Darlehen. Sie zahlen die Summe also zurück, nur zu günstigeren Bedingungen als am freien Markt. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Zuschussprogrammen, bei denen ein Betrag ausgezahlt und nicht zurückgefordert wird. Für Ihre Haushaltsrechnung bedeutet das: Auch der Förderteil erzeugt eine monatliche Rate, die Sie dauerhaft tragen müssen. Die Vergünstigung senkt die Belastung, sie ersetzt sie nicht.

    In aller Regel nicht. Das Förderdarlehen deckt einen Teil der Kosten ab, der übrige Kaufpreis und die Kaufnebenkosten laufen über ein normales Immobiliendarlehen und über Ihr Eigenkapital. Beide Teile müssen zusammenpassen, insbesondere bei Zinsbindung, Tilgung und dem Zeitpunkt, an dem die Anschlussfinanzierung ansteht. Wird der Förderteil isoliert betrachtet, entstehen leicht zwei Verträge mit unterschiedlichen Laufzeitenden und eine Restschuld, die später schwer zu ordnen ist. Sinnvoll ist deshalb eine Gesamtrechnung über beide Darlehen statt eines Blicks allein auf die Förderkondition.

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    Förderberatung

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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