Wer eine Immobilie besitzt und daneben mehrere Ratenkredite bedient, zahlt für dieselbe Schuld zwei sehr verschiedene Preise. Die Bündelung schließt diese Lücke, hat aber eine Kehrseite, über die selten jemand spricht.
Wer eine Immobilie besitzt und daneben Ratenkredite bedient, zahlt für Schulden zwei sehr verschiedene Preise. Das Immobiliendarlehen ist durch eine Grundschuld gesichert, der Ratenkredit nicht. Für die Bank sind das zwei völlig unterschiedliche Risiken, und genau das steht hinter dem Unterschied in der Belastung.
Die Bündelung schließt diese Lücke: Sie holen die unbesicherten Verbindlichkeiten unter das Dach der Grundschuld. Aus mehreren Raten wird eine, und die Gesamtbelastung sinkt.
Typischerweise lassen sich diese Verbindlichkeiten zusammenfassen:
Nicht hinein gehören Verbindlichkeiten, die ohnehin in wenigen Monaten auslaufen. Sie über zwanzig Jahre zu strecken, kostet mehr, als es spart.
Eine Grundschuld ist mit einem festen Betrag im Grundbuch eingetragen. Wenn Sie über die Jahre getilgt haben, liegt Ihre tatsächliche Restschuld unter diesem Betrag. Diese Differenz lässt sich ohne neue Eintragung nutzen.
Reicht sie nicht, wird die Grundschuld erhöht. Das löst Notar- und Grundbuchkosten aus, die in die Rechnung gehören, im Verhältnis zum Effekt aber meist gering ausfallen. Ob in Ihrem Fall eine Aufstockung nötig ist, zeigt der Grundbuchauszug.
Die Rate sinkt aus zwei Gründen: durch die bessere Besicherung und durch die längere Laufzeit. Nur der erste Grund macht die Finanzierung wirklich günstiger. Der zweite verschiebt die Kosten nur nach hinten.
Wer eine Restschuld, die in fünf Jahren getilgt gewesen wäre, auf zwanzig Jahre streckt, zahlt über die Gesamtlaufzeit mehr, selbst bei besserer Kondition. Das ist kein Argument gegen die Bündelung, aber es gehört auf den Tisch. Deshalb zeigen wir immer beide Zahlen: die neue Monatsrate und den Gesamtbetrag über die Laufzeit.
Wer den Vorteil voll mitnehmen will, behält die alte Rate bei und nutzt die Differenz für Sondertilgungen. Dann wirkt die bessere Kondition, ohne dass die Zeit länger wird.
Bei Ratenkrediten ist die Vorfälligkeitsentschädigung gesetzlich gedeckelt. Nach § 502 Absatz 3 BGB darf sie höchstens 1 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags betragen, bei einer Restlaufzeit unter zwölf Monaten höchstens 0,5 Prozent. Bei veränderlichem Zinssatz fällt sie in der Regel gar nicht an.
Beim laufenden Immobiliendarlehen gilt diese Deckelung nicht, dort wird der tatsächliche Zinsschaden berechnet. Wenn Ihr Vertrag allerdings seit mehr als zehn Jahren besteht, können Sie ihn nach § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB mit sechs Monaten Frist kündigen, ohne dass eine Entschädigung anfällt. Dieses Recht kann Ihnen die Bank vertraglich nicht nehmen.
Von der ersten Zahl bis zur Ablösung sind es sechs Schritte.
Schritt 5 wird regelmäßig unterschätzt. Die Ablösebestätigungen sind der häufigste Grund, warum ein sonst fertiger Vorgang liegen bleibt.
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UmschuldungDieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
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