Bei vermieteten Immobilien hat eine Umschuldung eine steuerliche Seite, die bei selbstgenutzten Objekten keine Rolle spielt. Wer sie übersieht, verliert den Abzug der Schuldzinsen.
Bei vermieteten Immobilien sind Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Voraussetzung ist ein nachweisbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Darlehen und der Einkunftsquelle.
Genau dieser Zusammenhang gerät in Gefahr, wenn bei einer Bündelung ein Objektdarlehen mit einem Autokredit und einem Dispo in ein einziges neues Darlehen fließt. Das Finanzamt kann den Abzug dann ganz oder teilweise versagen, weil sich der abziehbare vom privaten Anteil nicht sauber trennen lässt.
Wir beraten nicht steuerlich. Die Gestaltung gehört mit Ihrem Steuerberater abgestimmt, bevor der Vertrag unterschrieben ist.
Die Lösung ist einfacher, als sie klingt. Der auf die vermietete Immobilie entfallende Teil bleibt ein eigenes Darlehen, der private Teil wird separat aufgenommen.
Beide dürfen durch dieselbe Grundschuld gesichert sein, das ist unproblematisch. Die Sicherheit sagt nichts über die Mittelverwendung. Entscheidend ist die Zuordnung im Vertrag und in der Auszahlung.
Nicht jede Umschuldung berührt das Thema.
Die Grenze verläuft nicht zwischen alt und neu, sondern zwischen objektbezogen und privat.
Zwei Dinge, die den Unterschied zur Selbstnutzung ausmachen. Erstens rechnet sie mit der Ist-Miete, nicht mit der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bei lange laufenden Mietverhältnissen liegt die Ist-Miete oft deutlich darunter, und die Bank folgt Ihnen nicht in die Annahme, dass Sie bald erhöhen.
Zweitens zieht sie einen Bewirtschaftungsabschlag ab, typischerweise zwischen 20 und 25 Prozent, für Instandhaltung, Verwaltung und Mietausfall. Es zählt also nicht die Kaltmiete, sondern rund drei Viertel davon.
Aufsichtsrechtlich gilt eine vermietete Immobilie als Objekt, dessen Rückzahlung wesentlich von den Mieteinnahmen abhängt. Die Bank muss dafür mehr Eigenkapital vorhalten, und das gibt sie über die Kondition weiter.
Es gibt eine Ausnahme für natürliche Personen bei einzelnen Wohneinheiten, solange bei demselben Institut höchstens vier Immobilien als Sicherheit dienen. Die Zählung läuft je Institut, nicht je Person. Ein Mehrfamilienhaus fällt nie unter diese Ausnahme.
Bei einer Umschuldung ist das besonders wichtig, weil dabei manchmal mehrere Objekte bei einem Institut zusammengeführt werden sollen. Was nach Vereinfachung aussieht, kann die Kondition für alle Objekte verschlechtern. Diese Zählung machen wir vor der Anfrage.
Bei Selbstnutzung zählt die Entlastung im Haushalt. Bei Vermietung zählt die Rendite nach Steuern, und da wirkt eine niedrigere Zinsbelastung in zwei Richtungen: Sie verbessert den Überschuss, senkt aber auch die abziehbaren Werbungskosten.
Der Nettoeffekt ist trotzdem meist positiv, nur kleiner als die reine Zinsersparnis vermuten lässt. Wer mit der Bruttoersparnis rechnet, überschätzt den Vorteil. Die genaue steuerliche Rechnung gehört zum Steuerberater, die Finanzierungsseite rechnen wir.
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KapitalanlageDieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
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