Nicht jeder Schufa-Eintrag ist ein Ausschlusskriterium. Entscheidend ist die Art des Eintrags, nicht der Score allein. Manche Fälle sind aber tatsächlich aussichtslos, und das sollte man vorher wissen.
Banken prüfen zuerst, ob ein negatives Merkmal eingetragen ist, und erst danach den Score. Ein Score, der durch viele Anfragen, häufige Kontowechsel oder eine kurze Kredithistorie gedrückt wurde, ist etwas anderes als einer, der auf einer Zahlungsstörung beruht.
Bei einer Umschuldung kommt ein Punkt hinzu, der oft übersehen wird: Die Ablösung mehrerer Kredite senkt die Zahl der laufenden Verpflichtungen. Das wirkt sich mittelfristig eher positiv aus.
| Eintrag | Aussicht |
|---|---|
| EintragEidesstattliche Versicherung | Aussichtpraktisch aussichtslos |
| EintragHaftbefehl zur Vermögensauskunft | Aussichtpraktisch aussichtslos |
| EintragLaufendes Insolvenzverfahren | Aussichtpraktisch aussichtslos |
| EintragOffene Forderung | Aussichtje nach Höhe und Alter, meist Ablehnung |
| EintragErledigte Forderung | AussichtVerhandlungssache, institutsabhängig |
| EintragNiedriger Score ohne Merkmal | Aussichtregelmäßig machbar |
Der Grund für die harten Fälle ist nicht Unwille der Bank. § 505a Absatz 1 BGB verlangt bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine positive Prognose, und die lässt sich mit einem solchen Eintrag nicht begründen.
Das ist der wichtigste praktische Unterschied. Eine Konditionsanfrage wird bei der Schufa gespeichert, fließt aber nicht in den Score ein und ist für andere Banken nicht sichtbar. Eine Kreditanfrage wird als solche vermerkt, ist für andere Banken sichtbar und wirkt auf den Score.
Wer bei fünf Banken eine Kreditanfrage stellt, sieht bei der sechsten schon anders aus. Deshalb stellen wir grundsätzlich Konditionsanfragen, solange nichts entschieden ist.
Sie haben nach Artikel 15 DSGVO Anspruch auf eine kostenlose Datenkopie. Zwei Gründe sprechen dafür, sie vor der Anfrage einzuholen.
Eine laufende Lohnpfändung auf der Gehaltsabrechnung. Sie zeigt der Bank, dass ein Gläubiger bereits vollstreckt. Sie sehen es auf Ihrer Abrechnung, und die Bank sieht es dort ebenfalls, weil sie die Abrechnungen ohnehin anfordert.
In dieser Lage kostet eine Anfrage nur Zeit und hinterlässt einen Eintrag im Vorgang. Sinnvoller ist, zuerst die Pfändung zu klären. Sagen Sie es im ersten Gespräch, dann sparen wir Ihnen den Umweg.
Und ein Wort zu Angeboten mit schufafreier Vermittlung: Jede Bank in Deutschland ist nach § 505a BGB und § 18a KWG zur Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet. Wer eine Finanzierung ohne Bonitätsprüfung verspricht, verkauft Ihnen etwas anderes als eine Finanzierung.
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UmschuldungDieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
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