Bei einer Umschuldung prüft die Bank nicht nur, ob Sie die neue Rate tragen können. Sie prüft auch, warum die alten Verbindlichkeiten entstanden sind. Das ist ein Unterschied, auf den man vorbereitet sein sollte.
Viele Kunden glauben, die Bank wolle nicht. Tatsächlich darf sie in vielen Fällen nicht. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen schreibt § 505a Absatz 1 BGB vor, dass sie den Vertrag nur abschließen darf, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass die vertragsgemäße Rückzahlung wahrscheinlich ist.
Das ist eine höhere Hürde als beim Konsumkredit, wo es genügt, dass keine erheblichen Zweifel bestehen. Ein Grenzfall ohne tragfähige positive Begründung ist damit keine Verhandlungssache, sondern eine Absage.
Jeder davon kann den Vorgang stoppen, und jeder lässt sich vorbereiten.
| Prüfschritt | Worauf die Bank schaut |
|---|---|
| PrüfschrittKapitaldienstfähigkeit | Worauf die Bank schautBleibt nach der Umschuldung genug übrig, auch unter Stressannahme und über die gesamte Laufzeit? |
| PrüfschrittBeleihungsauslauf | Worauf die Bank schautReicht der Beleihungswert für die neue Gesamtsumme, und in welcher Stufe landet der Fall? |
| PrüfschrittGrundbuch | Worauf die Bank schautWie viel freier Rahmen steht in der Grundschuld, gibt es Rechte Dritter in Abteilung II? |
| PrüfschrittEntstehung der Schulden | Worauf die Bank schautEinmalige Anschaffungen oder eine strukturelle Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben? |
§ 505b Absatz 2 BGB verlangt eine eingehende Prüfung der Faktoren, die dafür relevant sind, ob der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen voraussichtlich nachkommen kann. Das ist keine Momentaufnahme.
Deshalb fragt die Bank nach Renteneintritt, nach dem Ende befristeter Arbeitsverträge und nach Einkommensbestandteilen, die nicht dauerhaft sind: Schicht- und Nachtzuschläge, Überstundenpauschalen, Elterngeld, befristete Zulagen. Wer diese Punkte selbst anspricht und einordnet, nimmt der Marktfolge die Rückfrage ab. Und die Marktfolge sieht Sie nie, sie liest nur die Akte.
§ 505b Absatz 2 Satz 3 BGB sagt, die Kreditwürdigkeitsprüfung dürfe sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Wohnimmobilie den Darlehensbetrag übersteigt.
Das Argument „aber die Immobilie ist doch viel mehr wert" läuft damit ins Leere. Die Sicherheit entscheidet über die Kondition, die Kapitaldienstfähigkeit über das Ob. Zwei getrennte Fragen, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen. Die einzige Ausnahme im Gesetz betrifft Verträge, die dem Bau oder der Renovierung dienen.
Nach unserer Erfahrung selten an der Rate. Die häufigsten Gründe sind andere, und die meisten davon sind vermeidbar.
Der letzte Punkt ist der ärgerlichste. Was Sie uns erzählen, ist nach § 505b Absatz 3 Satz 2 BGB ohnehin Teil der Prüfgrundlage der Bank. Es früh zu nennen kostet nichts, es zu verschweigen kostet den Vorgang.
Je vollständiger das Paket bei der ersten Anfrage ist, desto schneller kommt die Entscheidung.
Die Ablösebestätigungen der bisherigen Kreditgeber dauern erfahrungsgemäß am längsten. Sie gehören deshalb an den Anfang, nicht ans Ende.
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UmschuldungDieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
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