Was die Bank bei einer Umschuldung prüft

    Bei einer Umschuldung prüft die Bank nicht nur, ob Sie die neue Rate tragen können. Sie prüft auch, warum die alten Verbindlichkeiten entstanden sind. Das ist ein Unterschied, auf den man vorbereitet sein sollte.

    Stilisierte Lupe als Kopfmotiv für den Beitrag darüber, was die Bank bei einer Umschuldung prüft
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 8 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Bank prüft vier Dinge: die Kapitaldienstfähigkeit nach der Umschuldung, den Beleihungsauslauf der Immobilie, das Grundbuch und die Entstehung der abzulösenden Verbindlichkeiten.
    • Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen gesetzlich vorgeschrieben. Die Bank darf nur abschließen, wenn die vertragsgemäße Rückzahlung wahrscheinlich ist, nicht schon dann, wenn sie möglich erscheint.
    • Am häufigsten scheitern Anträge nicht an der Rate, sondern an fehlendem Beleihungsspielraum oder an Auffälligkeiten auf den Kontoauszügen.

    Die Bank hat kein Ermessen

    Viele Kunden glauben, die Bank wolle nicht. Tatsächlich darf sie in vielen Fällen nicht. Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen schreibt § 505a Absatz 1 BGB vor, dass sie den Vertrag nur abschließen darf, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass die vertragsgemäße Rückzahlung wahrscheinlich ist.

    Das ist eine höhere Hürde als beim Konsumkredit, wo es genügt, dass keine erheblichen Zweifel bestehen. Ein Grenzfall ohne tragfähige positive Begründung ist damit keine Verhandlungssache, sondern eine Absage.

    Vier Prüfschritte

    Jeder davon kann den Vorgang stoppen, und jeder lässt sich vorbereiten.

    PrüfschrittKapitaldienstfähigkeit Worauf die Bank schautBleibt nach der Umschuldung genug übrig, auch unter Stressannahme und über die gesamte Laufzeit?
    PrüfschrittBeleihungsauslauf Worauf die Bank schautReicht der Beleihungswert für die neue Gesamtsumme, und in welcher Stufe landet der Fall?
    PrüfschrittGrundbuch Worauf die Bank schautWie viel freier Rahmen steht in der Grundschuld, gibt es Rechte Dritter in Abteilung II?
    PrüfschrittEntstehung der Schulden Worauf die Bank schautEinmalige Anschaffungen oder eine strukturelle Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben?

    Warum die Prognose über die gesamte Laufzeit geht

    § 505b Absatz 2 BGB verlangt eine eingehende Prüfung der Faktoren, die dafür relevant sind, ob der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen voraussichtlich nachkommen kann. Das ist keine Momentaufnahme.

    Deshalb fragt die Bank nach Renteneintritt, nach dem Ende befristeter Arbeitsverträge und nach Einkommensbestandteilen, die nicht dauerhaft sind: Schicht- und Nachtzuschläge, Überstundenpauschalen, Elterngeld, befristete Zulagen. Wer diese Punkte selbst anspricht und einordnet, nimmt der Marktfolge die Rückfrage ab. Und die Marktfolge sieht Sie nie, sie liest nur die Akte.

    Der Satz, der jede Diskussion beendet

    § 505b Absatz 2 Satz 3 BGB sagt, die Kreditwürdigkeitsprüfung dürfe sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Wohnimmobilie den Darlehensbetrag übersteigt.

    Das Argument „aber die Immobilie ist doch viel mehr wert" läuft damit ins Leere. Die Sicherheit entscheidet über die Kondition, die Kapitaldienstfähigkeit über das Ob. Zwei getrennte Fragen, die nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfen. Die einzige Ausnahme im Gesetz betrifft Verträge, die dem Bau oder der Renovierung dienen.

    Woran Anträge tatsächlich scheitern

    Nach unserer Erfahrung selten an der Rate. Die häufigsten Gründe sind andere, und die meisten davon sind vermeidbar.

    • Fehlender Beleihungsspielraum, weil mit dem Marktwert statt mit dem Beleihungswert gerechnet wurde.
    • Negative Schufa-Merkmale, die vorab nicht angesprochen wurden.
    • Eine Pfändung auf der Gehaltsabrechnung. Das ist in aller Regel ein Ausschlusskriterium und sollte vor der ersten Anfrage auf dem Tisch liegen.
    • Kontoauszüge, die laufende Verpflichtungen zeigen, die in der Selbstauskunft fehlten.

    Der letzte Punkt ist der ärgerlichste. Was Sie uns erzählen, ist nach § 505b Absatz 3 Satz 2 BGB ohnehin Teil der Prüfgrundlage der Bank. Es früh zu nennen kostet nichts, es zu verschweigen kostet den Vorgang.

    Unterlagen, die den Vorgang schnell machen

    Je vollständiger das Paket bei der ersten Anfrage ist, desto schneller kommt die Entscheidung.

    1. Die letzten drei Gehaltsabrechnungen plus die Dezemberabrechnung.
    2. Kontoauszüge des Kontos, auf das das Gehalt eingeht.
    3. Für jeden abzulösenden Kredit den Vertrag und eine aktuelle Ablösebestätigung mit Restschuld zum Stichtag.
    4. Aktueller Grundbuchauszug der Immobilie.
    5. Grundriss, Wohnflächenberechnung und Energieausweis, bei vermieteten Objekten zusätzlich den Mietvertrag.

    Die Ablösebestätigungen der bisherigen Kreditgeber dauern erfahrungsgemäß am längsten. Sie gehören deshalb an den Anfang, nicht ans Ende.

    Häufige Fragen

    Von der Person: die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die Dezemberabrechnung, Kontoauszüge des Gehaltskontos, Ausweis und eine Selbstauskunft. Für jeden abzulösenden Kredit den Vertrag und eine aktuelle Ablösebestätigung mit Restschuld zum Stichtag. Von der Immobilie: einen aktuellen Grundbuchauszug, Grundriss und Wohnflächenberechnung, den Energieausweis und bei vermieteten Objekten den Mietvertrag. Je vollständiger dieses Paket bei der ersten Anfrage ist, desto schneller kommt die Entscheidung.

    Aus zwei Gründen. Erstens verlangt § 505b Absatz 3 BGB ausdrücklich, dass die Bank die Angaben überprüft, soweit erforderlich auch durch Einsichtnahme in unabhängig nachprüfbare Unterlagen. Die Selbstauskunft allein genügt also nicht. Zweitens will sie sehen, ob neben den angegebenen Krediten weitere laufende Belastungen bestehen, etwa Ratenzahlungen, Unterhalt oder ein dauerhaft überzogenes Konto. Gefragt ist dabei das Konto, auf das das Gehalt eingeht, nicht sämtliche Konten.

    Sie beschreibt, ob nach Abzug aller Belastungen und einer pauschalen Lebenshaltung genug übrig bleibt. Die Bank rechnet dabei nicht mit Ihrer tatsächlichen Rate, sondern mit einem Stressansatz, der einen späteren Anschlusszins abdeckt. Zusätzlich prüft sie den Verlauf über die gesamte Laufzeit, weil § 505b Absatz 2 BGB eine eingehende Prognose verlangt. Dazu gehören Renteneintritt, das Ende befristeter Arbeitsverträge und der Wegfall von Zulagen oder Zuschlägen. Wer diese Punkte selbst anspricht, nimmt der Bank die Rückfrage ab.

    Weil die Entstehung etwas über das künftige Verhalten aussagt. Ein Autokredit und eine Küchenfinanzierung sind einmalige Anschaffungen. Mehrere kleine Kredite, die über Jahre hinzugekommen sind, deuten dagegen auf eine strukturelle Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben hin. Im zweiten Fall fürchtet die Bank, dass nach der Umschuldung neue Verbindlichkeiten entstehen und die Belastung insgesamt steigt. Eine plausible, ehrliche Erklärung im Antrag ist an dieser Stelle wertvoller als jede Beschönigung.

    Dann ist die Bündelung in dieser Form nicht darstellbar. Die Bank finanziert gegen den Beleihungswert, der nach der Beleihungswertermittlungsverordnung ermittelt wird und regelmäßig unter dem Marktwert liegt. Reicht der freie Rahmen nicht für alle Verbindlichkeiten, gibt es zwei Wege: Sie lösen nur einen Teil der Kredite ab, typischerweise die mit der höchsten Belastung, oder Sie bringen zusätzliches Eigenkapital ein. Welcher Weg trägt, zeigt die Rechnung vor der Anfrage.

    Nach unserer Erfahrung selten an der Rate. Häufiger an fehlendem Beleihungsspielraum, an negativen Schufa-Merkmalen, an einer Pfändung auf der Gehaltsabrechnung oder an Kontoauszügen, die weitere Verpflichtungen zeigen, die in der Selbstauskunft fehlten. Der letzte Punkt ist der ärgerlichste, weil er vermeidbar ist. Was uns der Kunde erzählt, ist nach § 505b Absatz 3 BGB ohnehin Teil der Prüfgrundlage der Bank. Es früh zu nennen kostet nichts, es zu verschweigen kostet den Vorgang.

    Von der vollständigen Unterlage bis zur Zusage sind wenige Tage realistisch, wenn der Fall sauber aufbereitet ist und in die Standardstrecke der Bank fällt. Danach kommen Vertragsunterzeichnung, gegebenenfalls die Grundschuldbestellung beim Notar und die Ablösung der Altverträge dazu. Rechnen Sie insgesamt mit einigen Wochen. Der größte Zeitfresser sind nicht die Banken, sondern fehlende Ablösebestätigungen der bisherigen Kreditgeber. Die fordern wir deshalb gleich zu Beginn an.

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    Umschuldung

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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