Modernisierungskredit oder Baufinanzierung aufstocken

    Dieselbe Modernisierung lässt sich über die bestehende Grundschuld oder über einen eigenen Kredit ohne Grundbuch finanzieren. Der Unterschied liegt nicht im Zweck, sondern in der Sicherheit, und daraus folgt alles Weitere.

    Wohnhaus während einer Modernisierung mit neuer Fassadendämmung und Baugerüst, davor liegen ein Bauplan und ein Taschenrechner auf einem Tisch
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Aufstockung der laufenden Baufinanzierung nutzt die bereits eingetragene Grundschuld und ist deshalb im Zins günstiger als ein unbesicherter Kredit.
    • Der eigene Modernisierungskredit kommt ohne Grundbucheintrag aus, ist schneller und im Betrag begrenzt, im Markt üblicherweise bis rund 80.000 Euro.
    • Entscheidend sind fünf Punkte: die Höhe der Summe, der freie Rang im Grundbuch, der Beleihungsauslauf, das Tempo und die Frage, ob die Bank einen Verwendungsnachweis verlangt.

    Wann die Aufstockung passt und wann der eigene Kredit

    Als Faustregel gilt: Größere Summen mit freiem Rang im Grundbuch gehören in die Aufstockung der laufenden Baufinanzierung, kleinere Summen mit zeitlichem Druck in einen eigenen Modernisierungskredit. Beide Wege finanzieren dieselbe Maßnahme. Sie unterscheiden sich allein darin, ob die Bank eine Sicherheit im Grundbuch bekommt.

    Aus diesem einen Unterschied folgt alles Weitere. Wo eine Grundschuld haftet, kann die Bank günstiger kalkulieren, prüft dafür aber Objekt und Beleihung mit. Wo keine Grundschuld haftet, trägt allein Ihr Einkommen das Darlehen, was schneller geht, dafür teurer ist und im Betrag begrenzt bleibt.

    Ein Modernisierungskredit im Vergleich mit der Aufstockung ist deshalb keine reine Zinsfrage. Der Zinsvorteil der Aufstockung kann von Grundbuchkosten und einer schlechteren Zinsstufe wieder aufgezehrt werden. Wie sich beide Wege in den Gesamtablauf einer Baufinanzierung einfügen, zeigt die Themenseite.

    Nicht verwechseln: Nachfinanzierung heißt, dass beim laufenden Kauf oder Bau Geld fehlt. Hier geht es um eine bewusst geplante Maßnahme an einer Immobilie, die Ihnen bereits gehört.

    Die Aufstockung nutzt eine Sicherheit, die schon eingetragen ist

    Bei der Aufstockung erhöhen Sie das bestehende Engagement bei Ihrer Bank, und die Grundschuld dafür liegt in vielen Fällen bereits vor. Häufig reicht eine Erhöhung des bestehenden Darlehens oder ein Nachtrag zum laufenden Vertrag, ohne dass jemand das Grundbuch anfassen muss.

    Der Grund liegt in der Mechanik der Grundschuld nach § 1191 BGB. Sie ist über einen festen Betrag eingetragen und sinkt nicht automatisch mit Ihrer Tilgung. Wer seit Jahren zahlt, hat deshalb meist eine Grundschuld, die höher steht als die Restschuld. Dieser freie Teil steht für die Modernisierung zur Verfügung, ohne neue Eintragung.

    Weil die Bank eine dingliche Sicherheit hat, ist die Aufstockung im Zins günstiger als ein unbesicherter Kredit. Geschenkt bekommen Sie das Geld damit nicht: Die Bank prüft Ihre Kreditwürdigkeit erneut, so wie es § 505a BGB vorschreibt. Einkommen, laufende Verpflichtungen und Auskunftsdaten kommen also erneut auf den Tisch, auch wenn Sie seit Jahren pünktlich zahlen.

    Zwei Punkte werden dabei regelmäßig unterschätzt. Erstens steigt der Beleihungsauslauf, weil die Darlehenssumme wächst, der Beleihungswert aber zunächst derselbe bleibt. Zweitens entsteht ein zweites Darlehen mit eigener Zinsbindung, wenn die Bindung des bestehenden Vertrags noch läuft. Was das für die Laufzeitplanung bedeutet, erklärt der Beitrag zur Zinsbindung.

    Reicht die eingetragene Grundschuld für den neuen Betrag nicht aus, wird sie erhöht oder neu bestellt. Dann fallen zwei Gebühren nach dem GNotKG an, eine für die Beurkundung beim Notar und eine für die Eintragung beim Grundbuchamt. Diese Kosten gehören in den Vergleich, weil sie den Zinsvorteil bei kleinen Summen aufbrauchen können.

    Fragen Sie Ihre Bank nach dem Nominalbetrag der eingetragenen Grundschuld und nach der aktuellen Valuta. Die Differenz sagt Ihnen, wie viel Aufstockung ohne neuen Grundbuchgang möglich ist.

    Der Modernisierungskredit bleibt aus dem Grundbuch heraus

    Der eigene Modernisierungskredit verzichtet auf die Grundschuld. Das macht ihn schnell, spart Notar und Grundbuchamt und lässt Ihr Grundbuch unverändert. Bezahlt wird das mit einem höheren Zins und mit einer Obergrenze beim Betrag, die im Markt typischerweise bei rund 80.000 Euro liegt.

    Rechtlich ist dieser Kredit ein Allgemein-Verbraucherdarlehen, kein Immobiliar-Verbraucherdarlehen, weil die Abgrenzung in § 491 BGB an der Besicherung durch ein Grundpfandrecht hängt und nicht am Verwendungszweck. Diese Einordnung ist kein Formalismus, sondern verschiebt Ihre Rechte während der Laufzeit spürbar.

    Sie dürfen Ihre Verbindlichkeiten nach § 500 Abs. 2 BGB jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank verlangen, sie ist der Höhe nach aber durch § 502 Abs. 3 BGB gedeckelt. Beim grundpfandrechtlich besicherten Darlehen gelten dagegen engere Regeln.

    Für Sie heißt das: Der unbesicherte Kredit ist im Zins teurer, in der Beweglichkeit aber besser. Wer eine Erbschaft, eine Abfindung oder eine Bonuszahlung erwartet und das Darlehen früh ablösen will, sitzt hier nicht fest. Im Immobiliardarlehen läuft derselbe Wunsch über die vereinbarte Sondertilgung, und die ist der Höhe nach begrenzt.

    Ein weiterer praktischer Vorteil ist das freie Grundbuch. Wer absehbar eine zweite Immobilie finanzieren, das Objekt verkaufen oder eine bestehende Finanzierung umschulden will, hält sich mit einem unbesicherten Kredit den Rang offen. Jede zusätzliche Eintragung macht spätere Wechsel aufwendiger.

    Beide Wege im direkten Vergleich

    Die folgende Tabelle stellt die Punkte gegenüber, an denen die Entscheidung in der Praxis hängt. Konkrete Zinssätze nennen wir bewusst nicht, weil sie sich täglich ändern und zwischen den Häusern auseinanderliegen.

    KriteriumSicherheit Aufstockung der BaufinanzierungGrundschuld auf der Immobilie, häufig bereits eingetragen Eigener ModernisierungskreditKeine Grundschuld, es zählt allein die Bonität
    KriteriumZinsniveau Aufstockung der BaufinanzierungGünstiger, weil die Bank eine dingliche Sicherheit hat Eigener ModernisierungskreditTeurer, weil das Risiko nicht durch das Objekt gedeckt ist
    KriteriumMögliche Summe Aufstockung der BaufinanzierungNach oben durch Beleihungswert und Kapitaldienst begrenzt, damit auch für große Maßnahmen geeignet Eigener ModernisierungskreditIm Markt typischerweise bis rund 80.000 Euro
    KriteriumNotar und Grundbuch Aufstockung der BaufinanzierungNur nötig, wenn die eingetragene Grundschuld nicht ausreicht, dann Gebühren nach GNotKG Eigener ModernisierungskreditFallen nicht an, das Grundbuch bleibt unverändert
    KriteriumTempo Aufstockung der BaufinanzierungLänger, weil Objektunterlagen, Bewertung und gegebenenfalls ein Grundbuchgang dazukommen Eigener ModernisierungskreditKurz, weil im Wesentlichen Einkommensunterlagen geprüft werden
    KriteriumWirkung auf den Beleihungsauslauf Aufstockung der BaufinanzierungDer Auslauf steigt und kann in eine schlechtere Zinsstufe rutschen Eigener ModernisierungskreditKeine Wirkung, das Darlehen taucht im Grundbuch nicht auf
    KriteriumZinsbindung Aufstockung der BaufinanzierungLäuft die bestehende Bindung noch, entsteht ein zweites Darlehen mit eigener Bindung Eigener ModernisierungskreditFeste Laufzeit über die gesamte Rückzahlung, meist deutlich kürzer
    KriteriumVorzeitige Rückzahlung Aufstockung der BaufinanzierungWährend der Zinsbindung nur bei berechtigtem Interesse, sonst über die vereinbarte Sondertilgung Eigener ModernisierungskreditJederzeit möglich nach § 500 Abs. 2 BGB, Entschädigung gedeckelt nach § 502 Abs. 3 BGB
    KriteriumVerwendungsnachweis Aufstockung der BaufinanzierungHäufig verlangt, teils mit Auszahlung nach Baufortschritt Eigener ModernisierungskreditJe nach Bank verlangt oder nicht, es gibt Häuser ohne Nachweis

    Die Zeilen beschreiben den Regelfall im Markt, nicht die Richtlinie eines bestimmten Instituts. Zwei Banken können denselben Fall unterschiedlich einordnen.

    Warum der Beleihungsauslauf die Rechnung drehen kann

    Die Aufstockung erhöht die Darlehenssumme, und damit steigt der Beleihungsauslauf. Weil Banken den Auslauf nicht gleitend, sondern in Stufen bepreisen, kann eine an sich kleine Erhöhung den Fall in eine teurere Stufe schieben.

    Wichtig ist die Reichweite dieses Effekts. Der Aufschlag trifft in vielen Konstellationen nicht nur den neuen Teil, sondern die Konditionierung des gesamten Engagements, wenn ohnehin neu verhandelt wird. Wie die Stufen entstehen und wo Banken schneiden, steht im Beitrag zum Beleihungsauslauf.

    Es gibt einen Gegeneffekt, und der wird oft übersehen: Eine werterhöhende Modernisierung kann den Beleihungswert anheben. Eine neue Heizung, gedämmte Fassade, neue Fenster oder ein saniertes Bad fließen in die Bewertung ein, wenn Sie die Maßnahme mit Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Fotos belegen. Dann steigen Zähler und Nenner der Rechnung gemeinsam, und der Auslauf verschlechtert sich weniger stark als befürchtet.

    Reine Instandhaltung wirkt anders. Ein neuer Anstrich, ausgetauschte Bodenbeläge oder eine erneuerte Einbauküche halten den Zustand, schaffen für die Bank aber keinen zusätzlichen beleihbaren Wert. Bei solchen Vorhaben spricht mehr für den unbesicherten Kredit, weil die Immobilie als Sicherheit gar nichts hinzugewinnt.

    Lassen Sie sich vor der Entscheidung sagen, welchen Beleihungswert die Bank heute ansetzt und in welcher Stufe der Fall nach der Aufstockung liegt. Beide Angaben stehen selten von allein im Angebot.

    Fünf Fragen, die die Entscheidung tragen

    Wer diese fünf Punkte vorab klärt, weiß in den meisten Fällen schon, welcher Weg passt. Sie ersetzen keine Angebotsprüfung, sortieren aber die Auswahl der Banken, bei denen eine Anfrage überhaupt sinnvoll ist.

    1. Wie hoch ist die Summe? Unterhalb der marktüblichen Obergrenze von rund 80.000 Euro stehen beide Wege offen. Darüber bleibt praktisch nur die Aufstockung, weil unbesicherte Kredite in dieser Größenordnung kaum vergeben werden.
    2. Wie viel Rang ist im Grundbuch frei? Liegt die eingetragene Grundschuld über der Restschuld, ist die Aufstockung ohne Notar möglich. Reicht sie nicht, rechnen Sie die Kosten für Beurkundung und Eintragung gegen den Zinsvorteil.
    3. Wo steht der Beleihungsauslauf? Nah unter einer Schwelle wirkt jede Erhöhung teuer, weil sie die Stufe kippt. Mit deutlichem Abstand nach unten bleibt die Aufstockung günstig.
    4. Wie schnell muss es gehen? Steht der Handwerkerauftrag oder muss eine defekte Heizung sofort ersetzt werden, spricht das Tempo für den Modernisierungskredit. Eine geplante Sanierung im nächsten Frühjahr verträgt den längeren Weg.
    5. Wird ein Verwendungsnachweis verlangt? Manche Banken wollen Kostenvoranschläge sehen und zahlen nach Baufortschritt aus, teils direkt an die Betriebe. Andere Banken verlangen keinen Verwendungsnachweis und stellen den Betrag frei zur Verfügung. Wenn Sie in Eigenleistung arbeiten, Material selbst einkaufen oder mit kleinen Betrieben ohne aufwendige Angebote zusammenarbeiten, entscheidet dieser Punkt über die Wahl der Bank.

    Sammeln Sie vorab: aktuelle Darlehensstände, den Nominalbetrag der Grundschuld, Kostenvoranschläge oder eine belastbare Schätzung sowie die letzten Einkommensnachweise. Damit ist jede der fünf Fragen in einem Termin beantwortbar.

    Diese Entscheidung lohnt ein Gespräch

    Der Vergleich zwischen Aufstockung und Modernisierungskredit lässt sich nicht am Schreibtisch pauschal entscheiden, weil er an Ihren konkreten Zahlen hängt. Restschuld, Grundschuldbetrag, Beleihungswert, Restlaufzeit der Zinsbindung und der Zeitpunkt der Maßnahme greifen ineinander, und schon eine dieser Größen kann das Ergebnis drehen.

    Genau deshalb ist das ein guter Anlass für ein persönliches Gespräch. In einem Termin klären wir, wie viel freier Rang im Grundbuch tatsächlich vorhanden ist, in welcher Zinsstufe Ihr Fall nach der Erhöhung liegt und ob die Maßnahme werterhöhend wirkt oder reine Instandhaltung ist. Danach lässt sich sagen, welcher Weg über die gesamte Laufzeit günstiger ist, nicht nur beim Zins am Tag der Zusage.

    Bringen Sie zum Termin Ihren Darlehensvertrag, die letzte Zinsbescheinigung und die Kostenschätzung für die Modernisierung mit. Mit diesen drei Unterlagen ist die Frage in der Regel in einem Gespräch entschieden, und Sie sparen sich Anfragen bei Banken, die für Ihren Fall ohnehin nicht in Frage kommen.

    Beide Wege lassen sich auch kombinieren. Wenn der freie Rang für einen Teil der Summe reicht, deckt die Aufstockung den größeren Block und ein kleiner unbesicherter Kredit den Rest, ohne dass ein neuer Grundbuchgang nötig wird.

    Häufige Fragen

    Im Zins ist die Aufstockung in aller Regel günstiger, weil die Bank eine Grundschuld als Sicherheit hat und das Darlehen entsprechend kalkulieren kann. Der unbesicherte Modernisierungskredit ist teurer, weil dahinter nur Ihre Bonität steht. Der Zinsvorteil ist aber nicht die ganze Rechnung: Muss für die Aufstockung eine neue Grundschuld eingetragen werden, kommen Notar- und Grundbuchkosten dazu, und wenn der Beleihungsauslauf über eine Zinsschwelle steigt, verteuert sich unter Umständen auch der bestehende Teil der Finanzierung. Bei kleineren Beträgen und kurzer Laufzeit kann der teurere Kredit deshalb unter dem Strich die günstigere Lösung sein.

    Im Markt liegen die Obergrenzen typischerweise bei rund 80.000 Euro, je nach Bank auch darunter. Die Grenze folgt aus der fehlenden Sicherheit: Ohne Grundpfandrecht trägt allein Ihr Einkommen das Darlehen, und die Bank begrenzt ihr Risiko über den Betrag und über die Laufzeit. Wer eine Kernsanierung, einen Anbau oder einen umfassenden energetischen Umbau plant, kommt mit dieser Größenordnung meist nicht aus und landet automatisch bei der Aufstockung.

    Nein. Es gibt Banken, die keinen Verwendungsnachweis verlangen und das Geld ohne Rechnungen oder Kostenvoranschläge auszahlen. Andere Häuser wollen Angebote vorab sehen und zahlen in Raten nach Baufortschritt aus, teils direkt an die Handwerksbetriebe. Bei einer Aufstockung mit werterhöhender Maßnahme ist der Nachweis häufiger Bestandteil der Zusage, weil die Bank die Wertsteigerung in ihrer Bewertung berücksichtigt. Wenn Sie in Eigenleistung arbeiten oder Material auf Vorrat kaufen, fragen Sie diesen Punkt vor der Antragstellung ab, weil er über die Auswahl der Bank entscheidet.

    Ja, das ist der Normalfall. Der bestehende Vertrag bleibt unverändert, und die zusätzliche Summe kommt als eigenes Darlehen mit eigener Zinsbindung und eigener Rate dazu. Sie haben danach zwei Verträge auf einem Objekt, die zu unterschiedlichen Terminen auslaufen können. Wer das vermeiden will, stimmt die Laufzeit des neuen Teils auf das Ende des bestehenden Vertrags ab, damit später beide Teile gemeinsam prolongiert oder umgeschuldet werden können.

    Nur dann, wenn die eingetragene Grundschuld für den neuen Betrag nicht ausreicht. Häufig ist die Grundschuld höher eingetragen, als das Darlehen noch valutiert, weil bereits getilgt wurde. Dieser freie Teil lässt sich ohne neuen Grundbuchgang für die Aufstockung nutzen. Reicht er nicht, wird die Grundschuld erhöht oder neu bestellt, und dafür fallen eine Gebühr für die Beurkundung beim Notar und eine für die Eintragung beim Grundbuchamt nach dem GNotKG an. Rechnen Sie diese Kosten in den Vergleich mit ein, bevor Sie sich für einen Weg entscheiden.

    Ja. Ein Modernisierungskredit ohne Grundpfandrecht ist rechtlich ein Allgemein-Verbraucherdarlehen, und dort dürfen Sie Ihre Verbindlichkeiten nach § 500 Abs. 2 BGB jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank zwar verlangen, sie ist der Höhe nach aber nach § 502 Abs. 3 BGB gedeckelt. Bei einem grundpfandrechtlich besicherten Immobiliardarlehen ist die vorzeitige Rückzahlung während der Zinsbindung dagegen an ein berechtigtes Interesse geknüpft, und die Entschädigung folgt einer anderen Berechnung. Wer damit rechnet, das Darlehen früh abzulösen, sollte diesen Unterschied in den Vergleich aufnehmen.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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