Wie die Bank eine Eigentumswohnung bewertet

    Die Bank rechnet Ihre Wohnung nach festen Regeln durch, nicht nach Gefühl. Wer den Rechenweg der Beleihungswertermittlungsverordnung kennt, weiß vor der Anfrage, welche Zahl am Ende in der Akte steht.

    Grundriss einer Eigentumswohnung auf einem Schreibtisch, daneben ein Taschenrechner und eine Aufstellung mit Miete, Baujahr und Bodenwert für die Ermittlung des Beleihungswerts
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 10 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Der Beleihungswert ist nach § 3 BelWertV der Wert, der über die gesamte Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielbar ist, ohne konjunkturelle Schwankungen und ohne spekulative Elemente. Deshalb liegt er regelmäßig unter dem Kaufpreis.
    • Bei Eigentumswohnungen darf die Bank sich am Sach- oder Vergleichswert orientieren und den Ertragswert weglassen, wenn das Objekt zweifelsfrei zur Eigennutzung geeignet und dauerhaft nachgefragt ist. Beim Vergleichswert zieht sie mindestens 10 Prozent Sicherheitsabschlag ab.
    • Bestehende Vermietung, Instandhaltungsrückstau und eine ausgelassene Innenbesichtigung führen zu gesonderten Abschlägen, die den Beleihungswert und damit Ihren Beleihungsauslauf zusätzlich drücken.

    Der Beleihungswert ist kein Marktwert

    Die Bank sucht keinen Preis, sondern eine belastbare Untergrenze. Nach § 3 BelWertV ist der Beleihungswert der Wert, der während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann. Konjunkturelle Schwankungen und spekulative Elemente sind dabei ausdrücklich herauszurechnen.

    Daraus folgt fast zwangsläufig ein Abstand zum Kaufpreis. Der Kaufpreis entsteht an einem einzigen Tag zwischen zwei Parteien und enthält genau die Marktstimmung, die die Verordnung ausklammert. Der Beleihungswert soll dagegen auch in zehn oder fünfzehn Jahren noch tragen, wenn die Bank die Wohnung verwerten müsste. Er liegt deshalb regelmäßig unter dem Preis, den Sie zahlen.

    Maßgeblich ist diese Zahl, weil sie der Nenner Ihrer Finanzierung ist. Wie viel Sie leihen, misst die Bank nicht am Kaufpreis, sondern am Beleihungswert. Wie stark das auf die Zinsstufe durchschlägt, steht im Beitrag zum Beleihungsauslauf.

    Die Beleihungswertermittlungsverordnung stammt vom 12. Mai 2006 und wurde zuletzt am 4. Oktober 2022 geändert. Verbindlich ist sie für Institute, die Hypothekenpfandbriefe ausgeben. Viele andere Häuser rechnen über ihre internen Richtlinien nach denselben Grundsätzen, weil sie ihre Kredite an solche Institute weiterreichen oder sich an deren Maßstab orientieren.

    Merksatz für die Praxis: Der Kaufpreis bestimmt, wie viel Geld Sie brauchen. Der Beleihungswert bestimmt, wie viel die Bank davon zu welchen Bedingungen gibt.

    Ertragswert, Sachwert und Vergleichswert: was bei einer Wohnung gerechnet wird

    Grundsätzlich rechnet die Bank zweigleisig. Nach § 4 BelWertV Absatz 1 sind Ertragswert und Sachwert getrennt zu ermitteln. Bei Wohnungs- und Teileigentum darf anstelle des Sachwerts auch der Vergleichswert nach § 19 BelWertV treten.

    Für eine Eigentumswohnung ist der Vergleichswert oft der praktikablere Weg. Eine Wohnung im Geschosswohnungsbau lässt sich schwer über Herstellungskosten abbilden, während Kaufpreise vergleichbarer Einheiten in derselben Lage meist vorliegen. Die Anforderung von mindestens fünf Vergleichsobjekten gilt nach § 19 nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, nicht für Eigentumswohnungen.

    Grundlegend zu den Verfahren und den nötigen Unterlagen finden Sie eine Einordnung im Beitrag zur Immobilienbewertung durch die Bank. Hier geht es um den Rechenweg dahinter.

    VerfahrenErtragswert Was gerechnet wirdJahresnettokaltmiete abzüglich Bewirtschaftungskosten und Bodenwertverzinsung, der Rest wird mit einem Vervielfältiger kapitalisiert. Rolle bei der EigentumswohnungDer Regelfall bei vermieteten Wohnungen. Er misst, was das Objekt dauerhaft erwirtschaftet.
    VerfahrenSachwert Was gerechnet wirdBodenwert zuzüglich Herstellungswert der baulichen Anlagen, gemindert um Alterswertminderung. Rolle bei der EigentumswohnungBei Wohnungen selten aussagekräftig, weil sich Herstellungskosten schlecht auf eine einzelne Einheit herunterbrechen lassen.
    VerfahrenVergleichswert Was gerechnet wirdKaufpreise vergleichbarer Objekte, abzüglich eines Sicherheitsabschlags von mindestens 10 Prozent nach § 19 BelWertV Rolle bei der EigentumswohnungDarf bei Wohnungs- und Teileigentum an die Stelle des Sachwerts treten und ist dort der übliche zweite Wert.

    Der Sicherheitsabschlag von mindestens 10 Prozent beim Vergleichswert ist keine Einzelfallentscheidung der Bank, sondern eine Mindestvorgabe der Verordnung. Er ist der Grund, warum eine Wohnung, die genau zum Marktniveau gekauft wird, im Vergleichswert nicht das volle Preisniveau erreicht.

    Die Ausnahme für Eigentumswohnungen: wann der Ertragswert entfallen darf

    § 4 Absatz 2 BelWertV erlaubt eine Vereinfachung. Der Beleihungswert darf am Sachwert oder am Vergleichswert orientiert werden und die Ertragswertermittlung darf entfallen, wenn das Objekt nach Objekt- und Standortqualität zweifelsfrei zur Eigennutzung geeignet ist und von potenziellen Erwerbern für die eigene Nutzung dauerhaft nachgefragt wird.

    Entscheidend ist dabei das Objekt, nicht Ihre Absicht. Ob Sie selbst einziehen oder vermieten, ändert an der Prüfung nichts. Die Bank fragt, ob ein durchschnittlicher Selbstnutzer diese Wohnung an diesem Standort dauerhaft kaufen würde. Eine gut geschnittene Dreizimmerwohnung in einer nachgefragten Lage erfüllt das in der Regel, ein Mikroapartment oder eine Einheit mit Betreibervertrag eher nicht.

    Diese Weiche erklärt viele Unterschiede zwischen zwei Angeboten zum selben Objekt. Rechnet ein Haus über den Vergleichswert und ein anderes über den Ertragswert, entstehen zwei verschiedene Beleihungswerte, obwohl beide Häuser nach derselben Verordnung arbeiten. Bei knapp kalkulierten Fällen lohnt es sich, vor der Anfrage zu klären, welchen Weg das jeweilige Institut bei dieser Objektart geht.

    Ist die Wohnung im Zeitpunkt des Erwerbs noch vermietet, endet die Vereinfachung nicht beim Vergleichswert. Nach § 4 Absatz 2 Satz 2 ist die mit der Vermietung verbundene Wertminderung gesondert zu ermitteln und vom Beleihungswert abzuziehen. Der Grund ist der kleinere Käuferkreis: Für einen Selbstnutzer ist eine bewohnte Wohnung nur eingeschränkt interessant.

    Praktische Folge: Derselbe Kaufpreis kann bei freier und bei vermieteter Übergabe zu zwei verschiedenen Beleihungswerten führen. Nennen Sie den Mietstatus deshalb schon in der ersten Anfrage.

    So entsteht der Ertragswert Schritt für Schritt

    Der Ertragswert folgt einer festen Kette aus fünf Rechenschritten, und jeder davon ist in der Verordnung mit einer Untergrenze oder einem Korridor versehen. Wer die Kette kennt, kann den Wert der Bank vorab grob nachrechnen.

    1. Rohertrag ansetzen. Das ist die Jahresnettokaltmiete ohne Umlagen. Liegt die nachhaltig erzielbare Miete über der vertraglich vereinbarten, ist nach § 10 BelWertV Absatz 1 Satz 2 im Regelfall die vereinbarte Miete anzusetzen. Ein günstiger Altvertrag wirkt sich damit unmittelbar wertmindernd aus.
    2. Bewirtschaftungskosten abziehen. Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und Betriebskosten, die nicht umlagefähig sind, müssen nach § 11 BelWertV Absatz 2 zusammen mindestens 15 Prozent des Rohertrags betragen. Auch wenn Ihre tatsächlichen Kosten niedriger sind, rechnet die Bank nicht darunter.
    3. Bodenwertverzinsung abziehen. Der auf die Wohnung entfallende Bodenwert wird gesondert behandelt, weil Boden sich nicht abnutzt. Seine Verzinsung wird vom Reinertrag abgezogen, damit nur der Gebäudeanteil kapitalisiert wird.
    4. Vervielfältiger bestimmen. Er errechnet sich nach § 12 BelWertV Absatz 1 aus Restnutzungsdauer und Kapitalisierungszinssatz. Für Wohnhäuser gilt nach Anlage 2 der Verordnung eine maximale Nutzungsdauer von 80 Jahren, die Restnutzungsdauer ergibt sich also aus 80 Jahren abzüglich des Gebäudealters. Der Kapitalisierungszinssatz liegt bei wohnwirtschaftlicher Nutzung nach § 12 Absatz 4 zwischen 3,5 und 5,5 Prozent.
    5. Kapitalisieren und Bodenwert addieren. Der verbliebene Ertrag wird mit dem Vervielfältiger multipliziert, dann kommt der Bodenwert wieder hinzu. Das Ergebnis ist der Ertragswert.

    Der Kapitalisierungszinssatz ist ein Bewertungsparameter der Verordnung und hat nichts mit dem Zins Ihres Darlehens zu tun. Er beschreibt, mit welcher Rendite ein Erwerber den Ertragsstrom bewerten würde.

    Rechenbeispiel: 65 Quadratmeter, Baujahr 1985

    An einem durchgerechneten Fall wird der Abstand zum Kaufpreis am deutlichsten. Angenommen sind eine Wohnung mit 65 Quadratmetern, eine Nettokaltmiete von 8,50 Euro je Quadratmeter, Baujahr 1985, ein anteiliger Bodenwert von 15.000 Euro und ein Kaufpreis von 130.000 Euro.

    Die Restnutzungsdauer beträgt 39 Jahre, gerechnet aus 80 Jahren maximaler Nutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters. Bei einem Kapitalisierungszinssatz von 5,0 Prozent, also innerhalb des Korridors des § 12 Absatz 4, ergibt sich daraus ein Vervielfältiger von 17,02.

    RechenschrittRohertrag Ansatz65 Quadratmeter, 8,50 Euro je Quadratmeter, 12 Monate Betrag6.630 Euro
    RechenschrittBewirtschaftungskosten AnsatzMindestansatz 15 Prozent des Rohertrags nach § 11 Absatz 2 Betrag994 Euro
    RechenschrittReinertrag AnsatzRohertrag abzüglich Bewirtschaftungskosten Betrag5.636 Euro
    RechenschrittBodenwertverzinsung AnsatzVerzinsung des anteiligen Bodenwerts von 15.000 Euro Betrag750 Euro
    RechenschrittZu kapitalisierender Ertrag AnsatzReinertrag abzüglich Bodenwertverzinsung Betrag4.886 Euro
    RechenschrittVervielfältiger AnsatzRestnutzungsdauer 39 Jahre, Kapitalisierungszinssatz 5,0 Prozent Betrag17,02
    RechenschrittKapitalisierter Gebäudeertrag Ansatz4.886 Euro multipliziert mit 17,02 Betragrund 83.100 Euro
    RechenschrittBodenwert Ansatzwird nach der Kapitalisierung wieder hinzugerechnet Betrag15.000 Euro
    RechenschrittBeleihungswert AnsatzSumme aus Gebäudeertrag und Bodenwert Betragrund 98.100 Euro
    RechenschrittVerhältnis zum Kaufpreis Ansatz98.100 Euro von 130.000 Euro Betragrund 75 Prozent

    Modellrechnung mit offengelegten Annahmen, Zwischenwerte sind gerundet. Sie zeigt den Mechanismus, nicht das Ergebnis für ein konkretes Objekt. Bereits ein anderer Kapitalisierungszinssatz innerhalb des zulässigen Korridors verschiebt den Vervielfältiger und damit das Ergebnis spürbar.

    Diese Abschläge gehen zusätzlich vom Wert ab

    Der ermittelte Wert ist selten die letzte Zahl in der Akte. Die Verordnung sieht mehrere gesonderte Abschläge vor, die nach der eigentlichen Wertermittlung greifen und sich addieren können.

    • Sicherheitsabschlag beim Vergleichswert. Mindestens 10 Prozent nach § 19 Absatz 1. Er ist verpflichtend und unabhängig davon, wie gut die Vergleichsdaten sind.
    • Wertminderung aus bestehender Vermietung. Nach § 4 Absatz 2 Satz 2 zu ermitteln und abzuziehen, wenn sich der Beleihungswert am Sach- oder Vergleichswert orientiert.
    • Instandhaltungsrückstau, Baumängel und Bauschäden. Sie werden nach § 4 Absatz 3 als gesonderter Abschlag vom Beleihungswert abgezogen. Eine anstehende Dachsanierung oder eine im Protokoll dokumentierte Sonderumlage landet damit direkt im Wert.
    • Verzicht auf die Innenbesichtigung. Sieht die Bank die Wohnung von innen nicht an, ist bei Objekten, die älter als zehn Jahre sind, nach § 24 BelWertV ein Abschlag von mindestens 10 Prozent vorzunehmen. Bei einer reinen Videobesichtigung beträgt der Abschlag mindestens 5 Prozent.

    Der Besichtigungsabschlag ist der einzige dieser Punkte, den Sie aktiv beeinflussen können. Wer eine Innenbesichtigung ermöglicht und dafür Zugang und Termin organisiert, vermeidet einen Abschlag, der sonst allein aus dem fehlenden Blick in die Wohnung entsteht.

    Wann die Bank ohne Vollgutachten auskommt

    Bei kleineren Beträgen ist ein vollständiges Gutachten nicht zwingend. Nach § 24 BelWertV kann bei wohnwirtschaftlicher Nutzung im Inland auf ein Vollgutachten verzichtet werden, wenn der abzusichernde Betrag einschließlich aller Vorlasten 600.000 Euro nicht übersteigt. Vorlasten zählen mit, bestehende Grundschulden auf demselben Objekt zehren den Spielraum also auf.

    Ein Punkt überrascht viele Käufer: Ein eigenes Gutachten hilft nicht weiter. Nach § 5 BelWertV Absatz 2 dürfen Gutachten, die der Darlehensnehmer vorgelegt oder beauftragt hat, der Wertermittlung nicht zugrunde gelegt werden. Die Bewertung muss aus einer vom Kreditgeschäft unabhängigen Hand kommen.

    Wirksam sind stattdessen prüfbare Unterlagen. Wohnflächenberechnung, Grundriss, Teilungserklärung, aktueller Wirtschaftsplan, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, der Stand der Erhaltungsrücklage sowie Rechnungen über durchgeführte Modernisierungen fließen unmittelbar in die Bewertung ein. Fehlen sie, rechnet die Bank mit vorsichtigen Annahmen, und vorsichtig heißt in der Bewertung immer niedriger.

    Fällt der Beleihungswert am Ende unter Ihre Erwartung, bleiben drei Wege: mehr Eigenkapital einsetzen, eine weitere Sicherheit stellen oder ein Institut wählen, das bei dieser Objektart über ein anderes Verfahren rechnet. Welcher Weg trägt, entscheidet sich am konkreten Fall, nicht an einer Faustformel.

    Fragen Sie im Angebot ausdrücklich nach dem angesetzten Beleihungswert und danach, über welches Verfahren er ermittelt wurde. Beide Angaben stehen selten von allein im Papier, erklären aber die meisten Unterschiede zwischen zwei Angeboten.

    Sprechen wir über Ihre Wohnung

    Wenn Sie ein konkretes Objekt vor sich haben, lässt sich der Rechenweg an Ihren Zahlen durchgehen. Miete, Baujahr, Bodenwertanteil, Mietstatus und Zustand des Gebäudes ergeben zusammen eine Größenordnung, mit der Sie in die Bankanfrage gehen können, statt auf das Ergebnis zu warten.

    Bringen Sie dazu einfach mit, was Sie haben: Exposé, Grundriss, Wohnflächenberechnung, bei vermieteten Objekten den Mietvertrag und, falls schon vorhanden, Teilungserklärung und Wirtschaftsplan. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis für ein erstes Gespräch.

    Am Ende steht eine nüchterne Einordnung, welcher Beleihungswert realistisch ist, welche Abschläge in Ihrem Fall drohen und wie viel Eigenkapital nötig wäre, um bei einer günstigen Auslaufstufe zu landen. Eine Übersicht über den gesamten Ablauf finden Sie auf der Seite zur Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Weil er eine andere Frage beantwortet als der Preis. Nach § 3 BelWertV ist der Beleihungswert der Wert, der während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann. Konjunkturelle Schwankungen und spekulative Elemente sind ausdrücklich herauszurechnen. Der Kaufpreis dagegen ist das Ergebnis einer Verhandlung an einem bestimmten Tag und enthält genau die Marktstimmung, die die Verordnung ausklammert. Aus diesem Unterschied entsteht der Abstand, den viele Käufer erst im Angebot der Bank bemerken.

    Nach § 4 Abs. 1 BelWertV sind Ertragswert und Sachwert grundsätzlich getrennt zu ermitteln, bei Wohnungs- und Teileigentum darf anstelle des Sachwerts auch der Vergleichswert nach § 19 treten. § 4 Abs. 2 lässt eine Vereinfachung zu: Ist die Wohnung nach Objekt- und Standortqualität zweifelsfrei zur Eigennutzung geeignet und wird sie von potenziellen Erwerbern dauerhaft für die eigene Nutzung nachgefragt, darf sich der Beleihungswert am Sach- oder Vergleichswert orientieren und die Ertragswertermittlung entfallen. Entscheidend ist dabei das Objekt, nicht die Person des Käufers.

    Ausgangspunkt ist der Rohertrag, also die Jahresnettokaltmiete ohne Umlagen. Liegt die nachhaltig erzielbare Miete über der vertraglich vereinbarten, ist nach § 10 Abs. 1 Satz 2 BelWertV im Regelfall die vereinbarte Miete anzusetzen. Davon werden Bewirtschaftungskosten abgezogen, die nach § 11 Abs. 2 zusammen mindestens 15 Prozent des Rohertrags betragen. Vom verbleibenden Reinertrag wird die Bodenwertverzinsung abgezogen, der Rest wird mit einem Vervielfältiger kapitalisiert und der Bodenwert wieder hinzugerechnet.

    Der Vervielfältiger übersetzt einen jährlichen Ertrag in einen Kapitalbetrag. Er errechnet sich nach § 12 Abs. 1 BelWertV aus der Restnutzungsdauer des Gebäudes und dem Kapitalisierungszinssatz. Für Wohnhäuser gilt nach Anlage 2 der Verordnung eine maximale Nutzungsdauer von 80 Jahren, die Restnutzungsdauer ergibt sich also aus 80 Jahren abzüglich des Gebäudealters. Der Kapitalisierungszinssatz liegt bei wohnwirtschaftlicher Nutzung nach § 12 Abs. 4 zwischen 3,5 und 5,5 Prozent. Je kürzer die Restnutzungsdauer und je höher der angesetzte Zinssatz, desto kleiner fällt der Vervielfältiger und damit der Ertragswert aus.

    Ja. Orientiert sich die Bank nach § 4 Abs. 2 BelWertV am Sach- oder Vergleichswert, weil die Wohnung zur Eigennutzung geeignet ist, ist die mit einer bestehenden Vermietung verbundene Wertminderung nach Satz 2 gesondert zu ermitteln und vom Beleihungswert abzuziehen. Der Hintergrund ist der kleinere Käuferkreis: Eine vermietete Wohnung kommt für Selbstnutzer nur eingeschränkt in Frage. Für Sie heißt das, dass derselbe Kaufpreis bei vermietetem und bei freiem Erwerb zu unterschiedlichen Beleihungswerten führen kann.

    Vorlegen können Sie es, zugrunde legen darf die Bank es nicht. Nach § 5 Abs. 2 BelWertV dürfen Gutachten, die der Darlehensnehmer vorgelegt oder beauftragt hat, der Wertermittlung nicht zugrunde gelegt werden. Die Bank muss die Bewertung von einer Person durchführen lassen, die vom Kreditgeschäft unabhängig ist. Wirksam sind stattdessen prüfbare Unterlagen: Wohnflächenberechnung, Grundriss, Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan der Gemeinschaft sowie Rechnungen über durchgeführte Modernisierungen. Diese Nachweise fließen in die Bewertung ein und ersparen der Bank vorsichtige Annahmen.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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