Modernisierung beim Kauf mitfinanzieren

    Eine Finanzierung, eine Zinsbindung, eine Rate: Wer den Renovierungsbedarf gleich mit einplant, muss ihn später nicht teuer nachfinanzieren. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen vor der Zusage feststehen.

    Schreibtisch mit einem Grundriss, einer Zustandsliste, einem Maßband und einer Lupe, wie sie bei der Aufnahme des Modernisierungsbedarfs verwendet werden
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Renovierungsbedarf gehört in die Kauffinanzierung und nicht in einen separaten Ratenkredit: eine Finanzierung, eine Zinsbindung, eine Rate.
    • Ein erkennbarer Instandhaltungsrückstau sowie Baumängel und Bauschäden werden als gesonderter Abschlag vom Beleihungswert abgezogen, werterhöhende Maßnahmen können diesen Abschlag wieder auffangen, weil das Gutachten den Zustand nach Fertigstellung berücksichtigen kann.
    • Die Maßnahmen müssen vor der Zusage feststehen, mit Kostenaufstellung oder Angeboten. Wer erst nach der Auszahlung plant, braucht eine Nachfinanzierung, und die ist teurer und langsamer.

    Renovierungsbedarf gehört in die Kauffinanzierung

    Wenn Sie eine Bestandsimmobilie kaufen und ohnehin renovieren müssen, nehmen Sie das Budget gleich in die Kauffinanzierung auf. Sie haben dann eine Finanzierung, eine Zinsbindung und eine Rate, abgesichert über dieselbe Grundschuld, statt eines zweiten Vertrags mit eigener Laufzeit und eigener Fälligkeit.

    Der Ratenkredit wirkt im ersten Moment einfacher, weil er schnell zugesagt ist. Er ist aber ein eigenständiger Vertrag ohne Bezug zur Immobilie und ohne Sicherheit im Grundbuch. In der Haushaltsrechnung stehen danach zwei Raten nebeneinander, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten enden, und bei einer späteren Anschlussfinanzierung sieht jede Bank den zweiten Kredit als zusätzliche Belastung.

    Der zweite Vorteil wiegt schwerer und wird häufig übersehen: Werterhöhende Maßnahmen können den Beleihungswert stützen, weil die Bank im Gutachten den Zustand nach Fertigstellung berücksichtigen kann. Damit verbessert sich der Beleihungsauslauf, also das Verhältnis von Darlehen zu Sicherheit, obwohl Sie mehr Geld aufnehmen. Wo eine Modernisierung in den Gesamtablauf einer Baufinanzierung passt, klärt sich am besten vor dem Notartermin.

    Damit das funktioniert, muss eine Bedingung erfüllt sein: Die Maßnahmen müssen vor der Zusage feststehen, mit Kostenaufstellung oder Angeboten. Diese Bedingung zieht sich durch den ganzen Beitrag, weil an ihr die meisten Fälle scheitern.

    Ein Modernisierungsbudget in der Kauffinanzierung ist kein Sonderfall, sondern bei sanierungsbedürftigem Bestand der Normalfall. Die Frage ist nicht ob, sondern mit welchen Unterlagen und bei welchem Institut.

    Warum eine sanierungsbedürftige Immobilie zuerst weniger wert ist

    Ein erkennbarer Instandhaltungsrückstau sowie Baumängel und Bauschäden werden bei der Wertermittlung als gesonderter Abschlag vom Beleihungswert abgezogen. Wer eine sanierungsbedürftige Immobilie kauft, bekommt also zunächst einen niedrigeren Beleihungswert, und zwar unabhängig davon, wie günstig der Kaufpreis war.

    Diese Systematik steckt in den Bewertungsregeln der Banken. Für Pfandbriefbanken ist sie in der Beleihungswertermittlungsverordnung geregelt, andere Institute arbeiten über interne Richtlinien nach demselben Grundsatz. Der Gedanke dahinter ist nüchtern: Was heute an der Immobilie fehlt, müsste ein Käufer im Verwertungsfall nachholen, und diesen Betrag zieht die Bank vorweg ab.

    Genau hier hilft die Mitfinanzierung. Wenn die Maßnahmen belegt sind, kann die Bewertung den Zustand nach Fertigstellung zugrunde legen. Der Abschlag für den Rückstau fällt dann ganz oder teilweise weg, und der Nenner Ihrer Auslaufrechnung steigt. Die folgende Modellrechnung zeigt den Mechanismus mit runden Annahmen. Sie ist keine Aussage über ein konkretes Institut und enthält bewusst keine Konditionen.

    PositionKaufpreis Annahme250.000 Euro WirkungSteht so im Kaufvertrag
    PositionModernisierungsbudget Annahme50.000 Euro laut Kostenaufstellung WirkungFinanzierungsbedarf zusammen 300.000 Euro
    PositionKaufnebenkosten AnnahmeAus Eigenkapital getragen WirkungErhöhen den Darlehensbetrag nicht, binden aber Geld, das sonst in den Kaufpreis fließen könnte
    PositionEigenkapital in die Finanzierung Annahme40.000 Euro WirkungDarlehensbetrag 260.000 Euro
    PositionBeleihungswert im Zustand bei Übergabe Annahme230.000 Euro nach Abschlag für den Rückstau Wirkung260.000 von 230.000 Euro, rechnerisch über 100 Prozent Auslauf
    PositionBeleihungswert nach Fertigstellung Annahme285.000 Euro Wirkung260.000 von 285.000 Euro, rund 91 Prozent Auslauf
    PositionUnterschied AnnahmeDerselbe Kauf, zwei Bewertungszeitpunkte WirkungOb die Bank den Zustand nach Fertigstellung ansetzen kann, hängt an den belegten Maßnahmen

    Alle Beträge sind Modellannahmen. Beachten Sie besonders die letzte Stufe: 50.000 Euro Kosten erhöhen den Wert nicht automatisch um 50.000 Euro. Ein neues Bad, eine erneuerte Elektrik und gedämmte Fenster schlagen unterschiedlich stark durch, kosmetische Arbeiten oft gar nicht.

    Was die Bank mitfinanziert und was nicht

    Die Bank finanziert im Regelfall den Kaufpreis, nicht die Kaufnebenkosten. Eine Modernisierung kommt dazu, wenn sie werterhöhend ist und belegt werden kann. Küche und Möbel gehören nicht dazu.

    Die Trennlinie verläuft entlang der Sicherheit: Alles, was fest mit der Immobilie verbunden ist und ihren Zustand dauerhaft verbessert, verbessert auch die Position der Bank im Grundbuch. Alles, was Sie beim Auszug mitnehmen könnten, zählt für die Bewertung nicht. Wie viel Eigenkapital dadurch neben dem Kaufpreis gebunden ist, zeigt die Übersicht zu den Kaufnebenkosten.

    PositionKaufpreis MitfinanzierungJa Begründung der BankDer Gegenwert steht als Sicherheit im Grundbuch.
    PositionWerterhöhende Modernisierung, etwa Bad, Elektrik, Heizung, Fenster, Dämmung, Grundrissänderung MitfinanzierungJa, mit Kostenaufstellung oder Angeboten Begründung der BankSie verbessert den Zustand des beliehenen Objekts und damit den Beleihungswert.
    PositionBeseitigung von Baumängeln und Instandhaltungsrückstau MitfinanzierungJa, wenn Umfang und Kosten belegt sind Begründung der BankSie holt den Abschlag zurück, den die Bank zuvor angesetzt hat.
    PositionKüche, Möbel, Einrichtung MitfinanzierungNein Begründung der BankBewegliche Ausstattung, kein dauerhafter Bestandteil der Sicherheit.
    PositionKaufnebenkosten, also Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Courtage MitfinanzierungIm Regelfall nein Begründung der BankSie schaffen keinen Gegenwert, den die Bank beleihen kann.
    PositionEigenleistung MitfinanzierungTeilweise, meist das Material Begründung der BankDie eigene Arbeitszeit erkennt jede Bank nach eigenen Regeln und nur bis zu einer Obergrenze an.

    Wo genau die Grenze liegt, entscheidet jedes Institut selbst. Zwei Banken können denselben Posten unterschiedlich einordnen, deshalb lohnt sich die Frage nach der Behandlung strittiger Positionen vor der Anfrage.

    Was vor der Zusage feststehen muss

    Vor der Zusage brauchen Sie eine belastbare Kostenaufstellung, für die großen Gewerke möglichst mit Angeboten. Die Bank trifft ihre Entscheidung einmal, auf Basis der Zahlen, die zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Was danach kommt, ist eine neue Prüfung.

    Wer erst nach der Auszahlung anfängt zu planen, muss nachfinanzieren, und eine Nachfinanzierung ist teurer und langsamer als die Erstfinanzierung. Bonität und Objektwert werden erneut geprüft, die Grundschuld muss angepasst oder erweitert werden, und ein zweites Institut steigt wegen der Rangfolge im Grundbuch nur zu deutlich schlechteren Bedingungen ein. Auf der Baustelle fehlt genau diese Zeit.

    Sechs Schritte reichen, um das Budget bankfähig aufzubereiten:

    1. Maßnahmen auflisten, Raum für Raum oder Gewerk für Gewerk, mit einem Satz zum heutigen Zustand.
    2. Kosten je Position ansetzen, für Heizung, Elektrik, Fenster und Bad möglichst mit Handwerkerangebot, für kleinere Posten mit nachvollziehbarer Schätzung.
    3. Einen Puffer einplanen, weil sich im Bestand erst nach dem Öffnen von Wand oder Estrich zeigt, was wirklich dahintersteckt.
    4. Zeitplan grob festlegen, weil das Budget häufig nach Baufortschritt in Tranchen ausgezahlt wird.
    5. Werterhöhende Maßnahmen und reine Ausstattung wie Küche und Möbel getrennt ausweisen, damit die Bank nicht die ganze Liste infrage stellt.
    6. Liquiditätsreserve außen vor lassen und nicht in die Anzahlung stecken, siehe dazu die Übersicht zum Eigenkapital.

    Wie viel Eigenkapital Sie sinnvollerweise einsetzen und wie viel liquide bleiben sollte, steht im Beitrag zum Eigenkapital. Als Faustregel gilt: Der Sprung in eine bessere Auslaufstufe lohnt sich nicht, wenn danach kein Geld mehr für die erste unvorhergesehene Rechnung übrig ist.

    Verwendungsnachweis: nicht jede Bank verlangt Belege

    Viele Banken zahlen das Modernisierungsbudget gegen Rechnungen aus, es gibt aber Institute, die auf einen Verwendungsnachweis verzichten und den Betrag ohne Belegprüfung zur Verfügung stellen. Dieser Unterschied entscheidet über Ihren Alltag auf der Baustelle und gehört deshalb in die Auswahl der Bank.

    Mit Verwendungsnachweis läuft die Auszahlung nach Baufortschritt: Sie beauftragen, bezahlen oder legen aus, reichen Rechnungen und teilweise Fotos ein, und die Bank zahlt die Tranche frei. Das ist sauber dokumentiert, verlangt aber Vorfinanzierung und Geduld. Ohne Verwendungsnachweis steht der Betrag frei zur Verfügung. Das hilft vor allem bei viel Eigenleistung, bei Materialeinkauf auf eigene Rechnung und bei Betrieben, deren Abrechnung nicht zum Tranchenschema passt.

    Welche Bank welchen Weg geht, ist eine Frage der Auswahl und nicht der Nachverhandlung. Welche Nachweise üblich sind, welche Fristen dabei gelten und worauf Sie im Darlehensvertrag achten sollten, steht ausführlich im Beitrag zum Verwendungsnachweis beim Modernisierungskredit.

    Ein Punkt bleibt in beiden Varianten gleich: Die Kalkulation, die Sie eingereicht haben, liegt der Zusage zugrunde. Ohne Belegpflicht wird die Planung nicht beliebig, sondern nur unbürokratischer.

    Vermietete Objekte: die 15-Prozent-Grenze im Blick behalten

    Bei vermieteten Objekten kommt zur Finanzierung eine steuerliche Frage dazu, und die entscheidet über die Wirkung Ihres Budgets. Stichwort ist der anschaffungsnahe Herstellungsaufwand nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.

    Die Regel in einem Satz: Übersteigen die Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, gehören sie zu den Herstellungskosten. Sie wirken sich dann nicht mehr sofort als Werbungskosten aus, sondern verteilt über die Abschreibung.

    Für die Planung heißt das: Ein Budget, das die Finanzierung sinnvoll macht, kann steuerlich anders ankommen als gedacht. Reihenfolge und Zeitpunkt der Maßnahmen sind deshalb keine reine Baustellenfrage. Welche Arbeiten als Erhaltungsaufwand gelten und welche als Herstellungsaufwand, ordnet der Beitrag Modernisierung steuerlich: Erhaltung oder Herstellung ein.

    Diese Einordnung im Einzelfall gehört zu Ihrem Steuerberater. Wir rechnen die Finanzierung und stimmen sie mit dem ab, was steuerlich sinnvoll ist, ersetzen die steuerliche Beratung aber nicht.

    Sprechen Sie den Punkt an, bevor der erste Auftrag rausgeht. Nach Rechnungsstellung lässt sich an der Verteilung der Kosten über die Jahre kaum noch etwas ändern.

    Reden wir darüber, bevor der Kaufvertrag steht

    Der beste Zeitpunkt für dieses Gespräch liegt vor dem Notartermin, solange Kaufpreis und Modernisierungsbudget noch gemeinsam kalkuliert werden können. Danach ist der Kaufpreis fixiert, und jede Nachbesserung wird zur Nachfinanzierung.

    Für ein erstes Gespräch reicht wenig: das Exposé, eine grobe Liste der geplanten Maßnahmen mit Ihrer Kostenschätzung und die Angabe, ob Sie selbst einziehen oder vermieten. Daraus lässt sich abschätzen, welcher Teil des Budgets mitfinanzierbar ist, welcher Auslauf entsteht und welche Häuser für Ihren Fall überhaupt infrage kommen.

    Wenn Sie gerade eine Bestandsimmobilie mit Renovierungsbedarf prüfen, bringen Sie diese Unterlagen einfach mit. Wir gehen sie gemeinsam durch, rechnen die Varianten nebeneinander und Sie entscheiden anschließend in Ruhe. Einen Überblick über den gesamten Ablauf finden Sie auf der Themenseite zur Baufinanzierung.

    Auch ein noch unfertiger Kostenplan ist ein guter Startpunkt. Es ist deutlich einfacher, eine Schätzung gemeinsam zu schärfen, als sie nach der Zusage nachzureichen.

    Häufige Fragen

    Ja, das ist der Regelfall bei Bestandsimmobilien mit Renovierungsbedarf. Das Modernisierungsbudget wird zum Kaufpreis addiert und ergibt zusammen den Finanzierungsbedarf, abgesichert über dieselbe Grundschuld. Sie haben dann eine Finanzierung, eine Zinsbindung und eine Rate statt eines zweiten Vertrags mit eigener Laufzeit. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen werterhöhend sind und mit einer Kostenaufstellung oder mit Angeboten belegt werden können.

    Im Kern eine nachvollziehbare Kostenaufstellung: welche Maßnahme, welches Gewerk, welcher Betrag. Für größere Positionen wie Heizung, Fenster, Elektrik oder Bad erwarten die meisten Häuser Handwerkerangebote, für kleinere Posten reicht häufig eine plausible Schätzung. Dazu kommen die üblichen Objektunterlagen, weil die Bank den Zustand vor und nach der Maßnahme bewerten muss. Wichtig ist der Zeitpunkt: Diese Unterlagen gehören in die Anfrage und nicht in eine Nachreichung nach der Zusage.

    In aller Regel nicht. Die Bank finanziert, was den Wert der Immobilie dauerhaft erhöht und damit ihre Sicherheit im Grundbuch verbessert. Eine Einbauküche, Möbel und sonstige Einrichtung sind bewegliche Ausstattung und zählen für die Bewertung nicht mit. Planen Sie diese Posten deshalb aus Eigenkapital ein, so wie die Kaufnebenkosten, die die Bank im Regelfall ebenfalls nicht finanziert.

    Das hängt vom Institut ab. Viele Banken zahlen das Modernisierungsbudget nach Baufortschritt gegen Rechnungen und teilweise gegen Fotos aus, Sie treten also zunächst in Vorleistung. Es gibt aber Häuser, die auf einen Verwendungsnachweis verzichten und den Betrag ohne Belegprüfung zur Verfügung stellen. Das ist vor allem dann interessant, wenn Sie viel in Eigenleistung machen oder mit Betrieben arbeiten, deren Abrechnung nicht zum Tranchenschema der Bank passt. Welche Variante möglich ist, entscheidet sich bei der Auswahl der Bank und nicht im Nachhinein.

    Dann bleibt nur eine Nachfinanzierung, und die ist der unangenehmere Weg. Die Bank prüft Ihre Bonität und den Objektwert erneut, die Grundschuld muss gegebenenfalls erhöht werden, und je nach Rangfolge im Grundbuch wird ein zweites Institut nur zu deutlich schlechteren Bedingungen einsteigen. Dazu kommt Zeit, die Sie auf der Baustelle meist nicht haben. Deshalb gehört auch der Posten, bei dem Sie sich noch nicht sicher sind, mit einem Schätzwert in die erste Kalkulation.

    Auf den anschaffungsnahen Herstellungsaufwand nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Übersteigen Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, gehören sie zu den Herstellungskosten und wirken sich nur noch über die Abschreibung aus statt sofort als Werbungskosten. Ein Budget, das die Finanzierung sinnvoll macht, kann steuerlich also anders wirken als erwartet. Die Einordnung im Einzelfall gehört zu Ihrem Steuerberater, die Finanzierung planen wir parallel dazu.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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