Bausparvertrag als Eigenkapital: was die Bank anrechnet

    Das angesparte Guthaben eines Bausparvertrags zählt als Eigenkapital, die Bausparsumme und das Bauspardarlehen nicht. Entscheidend ist, ob das Geld zum Kaufpreis wirklich verfügbar ist.

    Sparschwein, Schlüssel und Unterlagen auf einem Holztisch, darunter die Überschrift „Bausparvertrag als Eigenkapital“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Ein Bausparvertrag zählt als Eigenkapital, soweit Guthaben angespart ist und zum Kaufpreis ausgezahlt werden kann. Die Bausparsumme und das spätere Bauspardarlehen sind kein Eigenkapital.
    • Ist der Vertrag noch nicht zuteilungsreif, kommt das Guthaben nur über eine Kündigung mit Frist oder über eine Zwischenlösung an, und das muss vor dem Kaufpreistermin geklärt sein.
    • Ein Bauspardarlehen im zweiten Rang senkt den Anteil, den die finanzierende Bank im ersten Rang tragen muss, bleibt aber ein Kredit mit eigener Rate in Ihrer Haushaltsrechnung.

    Zählt ein Bausparvertrag als Eigenkapital?

    Ja, ein Bausparvertrag zählt als Eigenkapital, aber nur mit dem angesparten Guthaben, und nur wenn dieses Guthaben bis zur Fälligkeit des Kaufpreises ausgezahlt werden kann. Die Bausparsumme, die im Vertrag steht, ist kein Eigenkapital. Das spätere Bauspardarlehen auch nicht, es ist ein Kredit.

    Die Bank fragt beim Eigenkapital nicht, wo das Geld liegt, sondern ob es zum Stichtag verfügbar ist. Ein Tagesgeldkonto ist das sofort. Ein Bausparguthaben ist es erst, wenn der Vertrag zugeteilt oder gekündigt ist und die Bausparkasse auszahlt. Deshalb reicht der Satz „wir haben einen Bausparvertrag über 50.000 Euro“ der Bank nicht. Sie will den Kontostand und den Weg sehen, auf dem das Geld zum Notartermin fließt.

    Grundsätzlich gilt das, was im Beitrag Eigenkapital für die Baufinanzierung steht: Eigenkapital deckt zuerst die Kaufnebenkosten und dann einen Teil des Kaufpreises. Das Bausparguthaben ist dafür so gut wie Geld auf dem Konto, sobald es verfügbar ist.

    Guthaben, Bausparsumme und Bauspardarlehen

    Ein Bausparvertrag hat drei Beträge, und nur einer davon ist Eigenkapital. Nach § 1 BauSparkG leisten Bausparer Einlagen und erwerben damit einen Anspruch auf ein Darlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen. Die Bausparsumme ist die Summe aus beidem.

    BetragBausparguthaben Was er istIhre Einzahlungen samt Zinsen und Prämien Zählt als Eigenkapital?Ja, sobald es ausgezahlt werden kann
    BetragBausparsumme Was er istZielgröße des Vertrags aus Guthaben und Darlehen Zählt als Eigenkapital?Nein, nur eine Vertragsgröße
    BetragBauspardarlehen Was er istDifferenz zwischen Bausparsumme und Guthaben Zählt als Eigenkapital?Nein, Fremdkapital mit eigener Rate

    Maßgeblich ist das Guthaben zum Zeitpunkt der Auszahlung, nicht der Stand aus der letzten Jahresmitteilung. Bis zum Kauf laufende Sparraten erhöhen es noch.

    Zuteilungsreif oder nicht: der entscheidende Unterschied

    Ist der Vertrag zuteilungsreif, steht Ihnen das Guthaben zur Verfügung, und Sie können zusätzlich das Bauspardarlehen abrufen. Das ist der einfache Fall. Die Bank rechnet das Guthaben voll als Eigenkapital an und behandelt das Bauspardarlehen als zweiten Kredit neben ihrem eigenen.

    Ist der Vertrag noch nicht zuteilungsreif, gibt es drei Wege, und jeder hat einen Haken.

    1. Kündigen: Sie bekommen das Guthaben ausgezahlt, verzichten aber auf das Bauspardarlehen. Die Auszahlung kommt erst nach Ablauf der Kündigungsfrist aus den Bedingungen Ihres Vertrags. Diese Frist muss vor dem Kaufpreistermin enden.
    2. Zwischenfinanzieren: Ein Zwischenkredit überbrückt die Zeit bis zur Zuteilung, meist bei der Bausparkasse selbst. Das Guthaben bleibt dann im Vertrag und löst den Zwischenkredit später gemeinsam mit dem Bauspardarlehen ab. Als Eigenkapital für den Kauf steht es in diesem Modell nicht zur Verfügung.
    3. Weitersparen: Sie lassen den Vertrag laufen und bringen das Eigenkapital aus anderen Mitteln auf. Der Vertrag dient dann später etwa der Anschlussfinanzierung oder einer Modernisierung.

    Ob und wann ein Vertrag zuteilungsreif wird, hängt von Mindestsparguthaben, Mindestlaufzeit und Bewertungszahl aus Ihren Bedingungen ab. Die Bausparkasse nennt Ihnen den voraussichtlichen Termin.

    Wie die Bank das Guthaben prüft

    Die Bank prüft das Bausparguthaben wie jedes andere Eigenkapital: über einen aktuellen Nachweis und über den Zeitpunkt, zu dem das Geld fließt. Sie ist nach § 505a BGB verpflichtet, die Kreditwürdigkeit vor dem Vertrag zu prüfen, und dazu gehört, dass die Eigenmittel belegt sind.

    1. Kontoauszug der Bausparkasse: der aktuelle Stand oder die letzte Jahresmitteilung, ergänzt um die Sparraten seitdem.
    2. Zuteilungsmitteilung oder Kündigungsbestätigung: Sie zeigt, ab wann das Guthaben ausgezahlt werden kann.
    3. Freiheit von Rechten Dritter: Ist der Vertrag bereits an eine andere Bank abgetreten, etwa als Sicherheit für ein altes Darlehen, zählt er nicht als freies Eigenkapital.

    Viele Banken zahlen das Darlehen erst aus, wenn das Eigenkapital in den Kauf geflossen ist. Planen Sie die Auszahlung aus dem Bausparvertrag deshalb vor den ersten Abruf des Bankdarlehens.

    Das Bauspardarlehen im zweiten Rang

    Ein Bauspardarlehen ist kein Eigenkapital, kann aber den Anteil verkleinern, den die finanzierende Bank im ersten Rang trägt. Das hat mit der Sicherung zu tun. Nach § 7 BauSparkG sichert die Bausparkasse ihr Darlehen grundsätzlich über eine Grundschuld, und ohne zusätzliche Sicherheiten darf die Beleihung die ersten vier Fünftel des Beleihungswerts nicht übersteigen. Bei selbst genutztem Wohneigentum darf die Bausparkasse bis zum vollen Beleihungswert gehen.

    In der Praxis steht die Bank deshalb häufig mit ihrer Grundschuld im ersten Rang und die Bausparkasse dahinter. Für die Bank sinkt damit der Beleihungsauslauf ihres eigenen Darlehens. Für Ihre Haushaltsrechnung ändert sich dagegen nichts zum Guten: Beide Darlehen haben eine Rate, und beide zählen.

    Ob die finanzierende Bank ein Bauspardarlehen im Rang hinter sich akzeptiert und wie sie es bewertet, ist von Bank zu Bank verschieden. Das gehört vor der Anfrage geklärt.

    Modellrechnung: selbst genutzte Wohnung mit Bausparguthaben

    Die folgende Rechnung ist eine Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen und keine Zusage. Sie zeigt, wie Guthaben und Bauspardarlehen auf den Darlehensbedarf und den Beleihungsauslauf wirken. Angenommen sind eine selbst genutzte Wohnung zum Kaufpreis von 350.000 Euro, Kaufnebenkosten von 7 Prozent, ein Bausparguthaben von 40.000 Euro, weitere Ersparnisse von 20.000 Euro und ein Beleihungswert der Bank von 90 Prozent des Kaufpreises.

    PositionKaufpreis und Nebenkosten Ohne Bauspardarlehen374.500 € Mit 50.000 € Bauspardarlehen374.500 €
    PositionEigenkapital (Guthaben und Ersparnisse) Ohne Bauspardarlehen60.000 € Mit 50.000 € Bauspardarlehen60.000 €
    PositionDarlehensbedarf gesamt Ohne Bauspardarlehen314.500 € Mit 50.000 € Bauspardarlehen314.500 €
    Positiondavon Bankdarlehen im ersten Rang Ohne Bauspardarlehen314.500 € Mit 50.000 € Bauspardarlehen264.500 €
    PositionBeleihungswert (Modellannahme) Ohne Bauspardarlehen315.000 € Mit 50.000 € Bauspardarlehen315.000 €
    PositionBeleihungsauslauf des Bankdarlehens Ohne Bauspardarlehenrund 100 % Mit 50.000 € Bauspardarlehenrund 84 %

    Der gesamte Darlehensbedarf bleibt in beiden Spalten gleich. Das Bauspardarlehen verschiebt nur, wer welchen Teil trägt. Die monatliche Belastung hängt von den Konditionen beider Darlehen ab und lässt sich nur im Gespräch seriös rechnen.

    Wohnungsbauprämie und Zweckbindung

    Wer das Guthaben für einen Immobilienkauf nutzt, verwendet es in aller Regel genau so, wie das Gesetz es vorsieht. Das Wohnungsbau-Prämiengesetz knüpft die Prämie nach § 2 WoPG an die Verwendung für den Wohnungsbau, und der Kauf einer Wohnimmobilie gehört dazu.

    Bei älteren Verträgen gelten teils eigene Sperrfristen und Ausnahmen. Welche Regeln für Ihren Vertrag gelten und ob eine Arbeitnehmersparzulage daran hängt, bestätigt Ihnen die Bausparkasse. Bei steuerlichen Fragen ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater hinzu.

    Bausparvertrag als Tilgungsersatz: kein Eigenkapital

    Wird ein Bausparvertrag als Tilgungsersatz eingesetzt, zählt er nicht als Eigenkapital. In diesem Modell nehmen Sie ein tilgungsfreies Bankdarlehen auf, sparen parallel in den Bausparvertrag und lösen das Bankdarlehen später mit Guthaben und Bauspardarlehen ab. Der Vertrag wird dafür an die Bank abgetreten.

    Das Guthaben ist dann für die spätere Ablösung gebunden. Ein Euro kann nicht zugleich den Kaufpreis bezahlen und in zehn Jahren das Darlehen tilgen. Wer beide Rollen in der Planung doppelt ansetzt, rechnet sich eine Eigenkapitalquote schön, die die Bank nicht übernimmt.

    So bereiten Sie den Bausparvertrag für die Anfrage vor

    Mit vier Schritten steht das Bausparguthaben so im Antrag, wie die Bank es nachrechnet.

    1. Stand erfragen: aktuelles Guthaben, Bausparsumme und voraussichtlichen Zuteilungstermin bei der Bausparkasse anfordern.
    2. Weg festlegen: Zuteilung, Kündigung oder Weitersparen, abgestimmt auf den voraussichtlichen Notartermin und die Kaufpreisfälligkeit.
    3. Nur das Guthaben ansetzen: In der Eigenkapitalaufstellung steht das Guthaben, nie die Bausparsumme.
    4. Rolle des Darlehens klären: Soll ein Bauspardarlehen mitlaufen, gehört es als eigener Kredit in die Haushaltsrechnung und die Rangfolge der Grundschulden in die Anfrage.

    Wie hoch der Darlehensbedarf ohne großes Eigenkapital werden darf, zeigt der Beitrag Kredit ohne Eigenkapital: welche Summe trägt.

    Lassen Sie den Vertrag vor dem Kauf einordnen

    Ein Bausparvertrag ist gutes Eigenkapital, wenn der Zeitpunkt stimmt. Die meisten Probleme entstehen nicht bei der Höhe, sondern bei Fristen und bei der doppelten Anrechnung.

    Wenn Sie mögen, sehen wir uns Ihren Vertrag gemeinsam an und stellen Guthaben, Kaufnebenkosten und Darlehen so zusammen, wie die Bank es prüft. Was neben dem Kaufpreis anfällt, zeigt der Beitrag Kaufnebenkosten, wie viel Darlehen ohne großes Eigenkapital trägt, der Beitrag Kredit ohne Eigenkapital, und einen Überblick über unsere Begleitung finden Sie auf der Seite Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Ja, aber nur das angesparte Guthaben. Die Bank rechnet es als Eigenkapital an, wenn es bis zur Fälligkeit des Kaufpreises ausgezahlt werden kann. Die Bausparsumme ist dagegen nur die Zielgröße des Vertrags, und das Bauspardarlehen ist ein Kredit, also Fremdkapital.

    Dann bekommen Sie das Guthaben nur über eine Kündigung des Vertrags, und die Bausparkasse zahlt es erst nach Ablauf der Kündigungsfrist aus ihren Bedingungen aus. Alternativ gibt es Zwischen- oder Vorausdarlehen. Welcher Weg passt, muss vor dem Notartermin feststehen, weil die Bank das Eigenkapital zur Kaufpreisfälligkeit sehen will.

    Nein. Ein Bauspardarlehen ist ein Kredit mit eigener Rate. Es steht bei einer Kombination mit einem Bankdarlehen häufig im zweiten Rang hinter der Bank und senkt damit den Beleihungsauslauf des Bankdarlehens. Die Bank rechnet seine Rate aber in der Haushaltsrechnung voll mit.

    Mit dem aktuellen Kontoauszug oder der Jahresmitteilung der Bausparkasse. Ist der Vertrag zuteilungsreif, hilft zusätzlich die Zuteilungsmitteilung. Bei einer Kündigung zeigt die Kündigungsbestätigung, wann das Guthaben ausgezahlt wird.

    In der Regel nicht, denn der Kauf einer Wohnimmobilie ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung. Das Wohnungsbau-Prämiengesetz knüpft die Prämie bei neueren Verträgen gerade an diese Verwendung. Die Bausparkasse bestätigt die Einzelheiten zu Ihrem Vertrag, bei steuerlichen Fragen hilft Ihr Steuerberater.

    Nein. Wird der Vertrag an die Bank abgetreten und soll später ein tilgungsfreies Darlehen ablösen, ist das Guthaben für diese Ablösung gebunden. Als Eigenkapital zum Kauf steht es dann nicht zur Verfügung. Ein Euro wird nur einmal angerechnet.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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