Baufinanzierung ohne Eigenkapital

    Ohne Eigenkapital zu finanzieren ist möglich, aber die Bank verlangt dafür an anderer Stelle mehr. Entscheidend ist, ob Sie nur den Kaufpreis oder auch die Nebenkosten aus dem Darlehen zahlen.

    Illustration eines Münzstapels neben einem Hausumriss, sinnbildlich für fehlendes Eigenkapital beim Immobilienkauf
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 10 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist möglich, weil das Gesetz kein Mindesteigenkapital vorschreibt. Die Bank prüft stattdessen Ihr Einkommen strenger.
    • Bei 100 Prozent finanziert die Bank den Kaufpreis, die Kaufnebenkosten zahlen Sie selbst. Bei 110 Prozent kommen auch Steuer, Notar und Grundbuch aus dem Darlehen.
    • Weil die Bank mit ihrem eigenen Beleihungswert rechnet und nicht mit dem Kaufpreis, liegt der Beleihungsauslauf einer Vollfinanzierung rechnerisch deutlich über 100 Prozent.

    Geht eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital?

    Ja, eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist möglich. Ein Mindesteigenkapital schreibt kein Gesetz vor. Ob eine Bank mitgeht, entscheidet sie nach ihren eigenen Richtlinien, und die fallen von Haus zu Haus sehr unterschiedlich aus.

    Der Grund für die Zurückhaltung steht im Gesetz. Nach § 505b Absatz 2 BGB darf eine Bank ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen nur vergeben, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung es wahrscheinlich macht, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen. Dieselbe Vorschrift verbietet ausdrücklich, die Prüfung hauptsächlich darauf zu stützen, dass der Wert der Immobilie den Darlehensbetrag übersteigt. Aufsichtsrechtlich steht derselbe Satz in § 18a Absatz 4 KWG.

    Daraus folgt die einfache Logik jeder Vollfinanzierung: Was beim Eigenkapital fehlt, muss an anderer Stelle vorhanden sein. Die Immobilie allein trägt die Entscheidung nicht, tragen muss sie Ihr Einkommen. Deshalb wird bei einer Anfrage ohne Eigenkapital die Haushaltsrechnung zum eigentlichen Prüfpunkt, nicht das Exposé.

    Wie diese Rechnung aufgebaut ist und welcher Überschuss übrig bleiben muss, steht ausführlich im Beitrag wie viel Immobilie Sie sich leisten können. Dieser Beitrag hier setzt eine Stufe davor an und klärt, was ohne eigenes Geld überhaupt finanzierbar ist.

    Möglich und sinnvoll sind zwei verschiedene Fragen. Eine Zusage ohne Eigenkapital bedeutet nicht, dass die Finanzierung auch über 20 oder 30 Jahre komfortabel bleibt. Beide Fragen gehören getrennt beantwortet.

    100 oder 110 Prozent: der Unterschied sind die Nebenkosten

    Wenn von einer Finanzierung ohne Eigenkapital die Rede ist, sind zwei sehr unterschiedliche Varianten gemeint. Der Unterschied liegt nicht im Kaufpreis, sondern in den Kaufnebenkosten.

    Bei einer 100-Prozent-Finanzierung übernimmt die Bank den Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und eine mögliche Maklercourtage zahlen Sie aus eigenem Geld. Bei einer 110-Prozent-Finanzierung, auch Vollfinanzierung genannt, kommen auch diese Posten aus dem Darlehen.

    Die Zahl 110 ist dabei nur eine Faustformel. Was tatsächlich zusammenkommt, hängt vom Bundesland und davon ab, ob ein Makler beteiligt ist. Für Rheinland-Pfalz sieht die Aufstellung so aus.

    PostenGrunderwerbsteuer Größenordnung in Rheinland-Pfalz5,0 Prozent des Kaufpreises Rechtsgrundlage§ 11 GrEStG, der Satz wird vom Land festgelegt
    PostenNotar und Grundbuchamt Größenordnung in Rheinland-Pfalzzusammen rund 1,5 bis 2,0 Prozent RechtsgrundlageGerichts- und Notarkostengesetz, die Gebühren sind nicht verhandelbar
    PostenMaklercourtage, falls ein Makler beauftragt ist Größenordnung in Rheinland-Pfalzregional verschieden, häufig im Bereich von 3,5 Prozent für die Käuferseite Rechtsgrundlage§ 656c BGB teilt die Courtage beim Kauf durch Verbraucher zwischen den Parteien
    PostenSumme ohne Makler Größenordnung in Rheinland-Pfalzrund 6,5 bis 7,0 Prozent des Kaufpreises RechtsgrundlageDiese Summe entscheidet, ob 100 oder 110 Prozent nötig sind

    Die Kaufnebenkosten stecken nach dem Kauf nicht mehr in der Immobilie. Für die Bank sind sie kein Sicherheitenwert, sondern verlorenes Geld. Genau deshalb behandelt sie eine 110-Prozent-Finanzierung deutlich strenger als eine 100-Prozent-Finanzierung.

    Was die Bank statt Eigenkapital verlangt

    Fehlt das Eigenkapital, rücken sechs andere Punkte in den Vordergrund. Welche Faktoren in die Prüfung einfließen müssen, gibt § 4 ImmoKWPLV vor. Wie streng eine Bank sie auslegt, ist ihre eigene Entscheidung.

    KriteriumHaushaltsüberschuss Worauf die Bank schautNettoeinnahmen abzüglich aller laufenden Ausgaben, abzüglich der Bewirtschaftungskosten der Immobilie. Übrig bleiben muss die Rate und darüber hinaus ein Puffer. Bei einer Vollfinanzierung wird dieser Puffer größer angesetzt als sonst.
    KriteriumSicherheit des Einkommens Worauf die Bank schautUnbefristetes Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit ist der Regelfall. Bei Selbstständigen treten mehrere Jahresabschlüsse an die Stelle der Gehaltsabrechnungen, und die Anforderungen steigen zusätzlich.
    KriteriumKontoführung und Schufa Worauf die Bank schautEin dauerhaft ausgereizter Dispositionskredit wiegt bei einer Vollfinanzierung schwerer als bei einer Finanzierung mit Eigenkapital. Er ist für die Bank das Gegenteil des Nachweises, den sie sucht.
    KriteriumBestehende Verpflichtungen Worauf die Bank schautRatenkredite, Leasing und Unterhaltszahlungen senken den Überschuss unmittelbar. Bei knapper Rechnung ist die Ablösung eines Kredits vor der Anfrage wirksamer als jede Verhandlung über den Zinssatz.
    KriteriumObjektqualität und Lage Worauf die Bank schautDie Immobilie muss gut und schnell verwertbar sein. Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in gefragten Lagen bekommen eher eine Zusage als Sonderobjekte, sanierungsbedürftige Häuser oder Objekte in dünn besiedelten Regionen.
    KriteriumTilgungshöhe Worauf die Bank schautViele Häuser verlangen bei Vollfinanzierungen eine höhere anfängliche Tilgung, damit die Restschuld schneller unter den Objektwert sinkt. Das erhöht die Rate und verschärft die Haushaltsrechnung zusätzlich.

    Kein einzelner Punkt entscheidet allein. Eine Bank gleicht Schwächen aus, wenn der Rest überzeugt. Zwei Schwachstellen gleichzeitig, etwa ein junges Arbeitsverhältnis und ein sanierungsbedürftiges Objekt, führen bei einer Vollfinanzierung dagegen fast immer zur Absage.

    Warum der Beleihungsauslauf über 100 Prozent liegt

    Der wichtigste Punkt bei einer Finanzierung ohne Eigenkapital wird in Gesprächen am häufigsten übersehen: Die Bank rechnet nicht mit dem Kaufpreis, sondern mit ihrem eigenen Beleihungswert. Dieser Wert liegt nach einem Sicherheitsabschlag in aller Regel darunter.

    Der Beleihungswert ist der Wert, der langfristig und unabhängig von der Marktstimmung erzielbar erscheint. Für Pfandbriefbanken regelt das die Beleihungswertermittlungsverordnung, andere Institute halten sich über interne Richtlinien an denselben Grundsatz. Der Abschlag gegenüber dem Kaufpreis liegt in der Praxis häufig zwischen 10 und 20 Prozent.

    Daraus ergibt sich die Rechnung, die eine Vollfinanzierung teuer macht. Ein Darlehen über den vollen Kaufpreis liegt bereits über 100 Prozent des Beleihungswerts. Kommen die Nebenkosten hinzu, wächst der Abstand weiter. Besonders günstig refinanzieren kann eine Bank aber nur den Teil bis 60 Prozent des Beleihungswerts, das ergibt sich aus § 14 PfandBG. Alles darüber kostet sie mehr, und diese Mehrkosten gibt sie über den Zinssatz weiter.

    Wie der Auslauf im Detail berechnet wird und welche Stufen die Banken üblicherweise bilden, steht im Beitrag zum Beleihungsauslauf. Für diesen Beitrag genügt die Richtung: Jeder Euro, den Sie einbringen, senkt den Auslauf und damit den Aufschlag. Der Sprung von einer Stufe in die nächste wirkt dabei stärker als die reine Ersparnis an Zinsen auf den eingesparten Darlehensbetrag.

    Eine Modellrechnung bis zum Darlehensbedarf

    Die folgende Rechnung ist eine offengelegte Modellrechnung mit runden Annahmen und keine Zusage. Angenommen sind ein Kaufpreis von 320.000 Euro in Rheinland-Pfalz, kein Makler, Nebenkosten von 7,0 Prozent und ein Beleihungswert von 90 Prozent des Kaufpreises, also 288.000 Euro. Die Rechnung endet beim Darlehensbedarf und beim Beleihungsauslauf, weil sich eine monatliche Rate ohne konkreten Zinssatz nicht seriös angeben lässt.

    PositionKaufpreis 110 Prozent320.000 Euro 100 Prozent320.000 Euro Mit 20 Prozent Eigenanteil320.000 Euro
    PositionKaufnebenkosten, 7,0 Prozent 110 Prozent22.400 Euro 100 Prozent22.400 Euro Mit 20 Prozent Eigenanteil22.400 Euro
    PositionGesamtkosten 110 Prozent342.400 Euro 100 Prozent342.400 Euro Mit 20 Prozent Eigenanteil342.400 Euro
    PositionEigenes Geld 110 Prozent0 Euro 100 Prozent22.400 Euro Mit 20 Prozent Eigenanteil86.400 Euro
    PositionDarlehensbedarf 110 Prozent342.400 Euro 100 Prozent320.000 Euro Mit 20 Prozent Eigenanteil256.000 Euro
    PositionBeleihungsauslauf auf 288.000 Euro Beleihungswert 110 Prozentrund 118,9 Prozent 100 Prozentrund 111,1 Prozent Mit 20 Prozent Eigenanteilrund 88,9 Prozent

    Der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Spalte beträgt 22.400 Euro Darlehen und rund 8 Prozentpunkte Auslauf. Für diesen Schritt brauchen Sie die Nebenkosten in bar, nicht mehr. Das ist der Grund, warum sich das Ansparen der Nebenkosten stärker auszahlt als jede andere Vorbereitung.

    Eigenkapital, das nicht auf dem Konto liegt

    Bevor Sie eine Vollfinanzierung anfragen, lohnt der Blick auf Mittel, die viele Käufer gar nicht als Eigenkapital wahrnehmen. Jede dieser Positionen verschiebt die Rechnung um genau den Betrag, um den der Darlehensbedarf sinkt.

    • Bausparguthaben und Sparverträge, auch wenn sie noch nicht zuteilungsreif sind. Prüfen Sie vor der Kündigung, was an Prämien oder Zulagen verloren geht.
    • Wertpapierdepots. Bei einem Verkauf fällt Abgeltungsteuer auf die Gewinne an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Rechnen Sie deshalb mit dem Betrag nach Steuern. Für die steuerliche Beurteilung im Einzelfall ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
    • Ein Darlehen aus der Familie. Banken akzeptieren es häufig, wenn es schriftlich vereinbart ist und entweder nachrangig gestellt wird oder die Rückzahlung in die Haushaltsrechnung aufgenommen wird. Ein Geschenk ist es finanzierungstechnisch nur dann, wenn es auch als Schenkung vereinbart ist.
    • Ein Arbeitgeberdarlehen. Es senkt den Darlehensbedarf, bindet Sie aber an den Arbeitgeber. Fällig wird es in vielen Verträgen bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses, und dieser Fall trifft dann mit dem Wegfall des Einkommens zusammen.
    • Ein vorhandenes Grundstück oder eine weitere Immobilie. Sie kann als zusätzliche Sicherheit dienen und den Auslauf auf das Kaufobjekt senken, ohne dass Geld fließt.
    • Eigenleistung, die sogenannte Muskelhypothek. Sie wird vorsichtig angesetzt, meist gedeckelt und nur gegen einen nachvollziehbaren Nachweis der Gewerke anerkannt. Anrechenbar ist die ersparte Arbeitsleistung, nicht das Material.

    Eine Ausnahme gehört ausdrücklich dazu: Die Rücklage für Reparaturen, Nebenkostennachzahlungen und Einkommensausfall bleibt auf dem Konto. Sie ist kein Eigenkapital, sondern die Voraussetzung dafür, dass die Finanzierung auch ein schlechtes Jahr übersteht.

    Welche Risiken Sie mit einkaufen

    Eine Vollfinanzierung ist kein schlechter Weg, aber sie ist ein enger. Drei Risiken sollten Sie vor der Unterschrift kennen, weil sie sich später nicht mehr abstellen lassen.

    Das erste Risiko ist der Verkauf zur Unzeit. In den ersten Jahren tilgen Sie einen kleinen Teil, gleichzeitig sind die Nebenkosten mitfinanziert, die im Objekt keinen Gegenwert haben. Muss die Immobilie wegen Trennung, Jobwechsel oder Krankheit verkauft werden, kann der Erlös unter der Restschuld liegen. Kommt eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzu, bleibt am Ende eine Schuld ohne Immobilie.

    Das zweite Risiko liegt am Ende der Zinsbindung. Weil die Restschuld nach zehn oder fünfzehn Jahren höher ist als bei einer Finanzierung mit Eigenkapital, ist auch der Auslauf bei der Anschlussfinanzierung noch hoch. Der Risikoaufschlag, den Sie am Anfang in Kauf genommen haben, begleitet Sie dann in die zweite Runde.

    Das dritte Risiko ist die fehlende Reserve. Wer sein letztes Geld in die Nebenkosten gesteckt hat, steht bei der ersten größeren Reparatur ohne Puffer da. Die Nachfinanzierung einer Heizung ist deutlich teurer als eine von Anfang an eingeplante Rücklage, und sie braucht Zeit, die man in diesem Moment meist nicht hat.

    Hinzu kommt ein Punkt, der selten zur Sprache kommt. Nach § 490 Absatz 1 BGB kann eine Bank ein Darlehen außerordentlich kündigen, wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse oder die Werthaltigkeit der Sicherheit wesentlich verschlechtern und die Rückzahlung dadurch gefährdet ist. In der Praxis passiert das selten, aber die Wahrscheinlichkeit ist bei einem hohen Auslauf größer als bei einem niedrigen.

    Diese Risiken sprechen nicht gegen eine Vollfinanzierung. Sie sprechen dafür, die Rate so zu wählen, dass sie auch dann trägt, wenn ein Einkommen für einige Monate wegfällt.

    Wann eine Vollfinanzierung die richtige Entscheidung ist

    Eine Finanzierung ohne Eigenkapital ist dann vertretbar, wenn vier Bedingungen zusammen erfüllt sind: ein sicheres und ausreichend hohes Einkommen, eine Immobilie, in der Sie lange bleiben wollen, ein Objekt mit solider Bewertung und eine Rate, die auch bei Einkommensschwankungen trägt.

    Es gibt zwei Fälle, in denen sie sogar die wirtschaftlich bessere Wahl sein kann. Der erste: Sie zahlen bereits eine Miete, die über der künftigen Rate liegt, und Ihr Einkommen reicht, während das Ansparen von Eigenkapital an den Lebenshaltungskosten scheitert. Der zweite: Sie haben Vermögen, das gebunden ist und dessen vorzeitige Auflösung mehr kostet als der Aufschlag auf das Darlehen, etwa eine Anlage mit Kursverlust oder ein Vertrag mit Prämienverlust bei Kündigung.

    Gegen eine Vollfinanzierung spricht es dagegen, wenn sie nur deshalb nötig ist, weil der Kaufpreis zu hoch angesetzt ist. In diesem Fall ist die fehlende Zusage kein Hindernis, sondern eine Antwort. Wie der Weg sauber beginnt, steht im Beitrag Finanzierung klären, bevor Sie besichtigen. Wer stattdessen prüfen möchte, ob nur die Nebenkosten fehlen, findet die Möglichkeiten auf der Seite Kaufnebenkosten mitfinanzieren.

    So bereiten Sie die Anfrage vor

    Eine Anfrage ohne Eigenkapital wird strenger geprüft, deshalb entscheidet die Vorbereitung stärker über das Ergebnis als bei jeder anderen Finanzierung. Diese sieben Schritte haben sich bewährt.

    1. Den Haushaltsüberschuss der letzten drei Monate anhand der Kontoauszüge ermitteln, nicht anhand einer Schätzung.
    2. Laufende Kredite auflisten und prüfen, ob sich einer vor der Anfrage ablösen lässt. Jede abgelöste Rate erhöht den Überschuss unmittelbar.
    3. Die eigene Schufa-Auskunft anfordern und auf veraltete oder falsche Einträge durchsehen, bevor die Bank sie sieht.
    4. Sämtliche Mittel zusammenstellen, die als Eigenkapital gelten können, einschließlich Bausparguthaben, Depot und Familiendarlehen.
    5. Die Rücklage festlegen, die auf dem Konto bleibt, und sie aus der Rechnung herausnehmen.
    6. Die Kaufnebenkosten für das konkrete Bundesland ausrechnen und entscheiden, ob 100 oder 110 Prozent angefragt werden.
    7. Die Unterlagen zum Objekt vollständig beschaffen, denn bei hohem Auslauf prüft die Bank die Immobilie besonders genau.

    Welche Unterlagen im Einzelnen gebraucht werden und in welcher Reihenfolge die Schritte sinnvoll sind, klären wir im Gespräch. Eine konkrete Kondition nennt Ihnen ohnehin erst das Angebot einer Bank, und die hängt bei einer Vollfinanzierung stärker vom Einzelfall ab als sonst.

    Häufige Fragen

    Ja, das ist möglich. Ein Mindesteigenkapital schreibt kein Gesetz vor. Die Bank muss nach § 505b Absatz 2 BGB aber wahrscheinlich machen, dass Sie das Darlehen bedienen können, und sie darf sich dabei nicht hauptsächlich auf den Wert der Immobilie stützen. Was beim Eigenkapital fehlt, muss deshalb an anderer Stelle vorhanden sein: ein sicheres, ausreichend hohes Einkommen, ein sauberer Kontoverlauf, eine saubere Schufa und ein Objekt, das die Bank gut bewerten kann. Nicht jede Bank bietet Vollfinanzierungen an, und wer sie anbietet, stellt in der Regel engere Bedingungen.

    Der Unterschied sind die Kaufnebenkosten. Bei einer 100-Prozent-Finanzierung übernimmt die Bank den Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und eine mögliche Maklercourtage zahlen Sie aus eigenem Geld. Bei einer 110-Prozent-Finanzierung kommen auch diese Posten aus dem Darlehen. Die Zahl 110 ist dabei nur eine Faustformel, die tatsächliche Höhe hängt vom Bundesland und davon ab, ob ein Makler beteiligt ist. In Rheinland-Pfalz liegen die Nebenkosten ohne Makler bei rund 6,5 bis 7,0 Prozent des Kaufpreises, mit Courtage deutlich darüber.

    Eine feste Grenze gibt es nicht, weil es auf den Überschuss ankommt und nicht auf das Bruttogehalt. Die Bank stellt Ihren Nettoeinnahmen die laufenden Ausgaben gegenüber, setzt dabei Pauschalen für Lebenshaltung an und rechnet die Bewirtschaftungskosten der Immobilie hinzu. Übrig bleiben muss die Rate plus ein Puffer. Weil bei einer Vollfinanzierung die Darlehenssumme höher ist und der Risikoaufschlag ebenfalls, fällt die Rate für dasselbe Objekt spürbar höher aus als mit Eigenkapital. Genau daran scheitern die meisten Anfragen.

    Weil ihr Risiko steigt. Die Bank rechnet nicht mit dem Kaufpreis, sondern mit ihrem eigenen Beleihungswert, und der liegt nach einem Sicherheitsabschlag in der Regel darunter. Ein Darlehen über den vollen Kaufpreis liegt deshalb rechnerisch bereits über 100 Prozent des Beleihungswerts. Besonders günstig refinanzieren kann die Bank nur den Teil bis 60 Prozent des Beleihungswerts, das ergibt sich aus § 14 PfandBG. Alles darüber kostet sie mehr, und diese Mehrkosten reicht sie über den Zinssatz weiter.

    Teilweise. Banken erkennen Eigenleistung als sogenannte Muskelhypothek an, setzen sie aber vorsichtig an und verlangen einen nachvollziehbaren Nachweis, welche Gewerke Sie selbst ausführen und was das an Handwerkerkosten spart. Üblich ist außerdem eine Obergrenze. Anrechenbar ist nur die ersparte Arbeitsleistung, das Material müssen Sie ohnehin bezahlen. Wer beruflich nicht aus dem Bau kommt, sollte die eigene Kapazität realistisch einschätzen, denn eine nicht fertiggestellte Immobilie ist für die Bank eine schlechtere Sicherheit als eine bezogene.

    Dann besteht das Risiko, dass der Verkaufserlös die Restschuld nicht deckt. Bei einer Vollfinanzierung tilgen Sie in den ersten Jahren einen kleinen Teil, gleichzeitig sind die Kaufnebenkosten mitfinanziert, die im Objekt keinen Gegenwert haben. Kommt eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzu, bleibt unter Umständen eine Restschuld ohne Immobilie übrig. Aus diesem Grund ist eine Vollfinanzierung vor allem dann vertretbar, wenn Sie lange in der Immobilie bleiben wollen und die Rate auch bei Einkommensschwankungen tragen können.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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