Finanzierung klären, bevor Sie besichtigen

    Wer erst nach der Besichtigung zur Bank geht, verhandelt aus der schwächeren Position. Eine geprüfte Machbarkeit vorab kostet Sie nichts und entscheidet häufig darüber, wer den Zuschlag bekommt.

    Illustration einer geöffneten Haustür neben einem Haus mit Schlüssel, Sinnbild für den Kauf nach geklärter Finanzierung
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 10 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Eine Machbarkeitsprüfung vor der Besichtigung zeigt Ihnen den realistischen Rahmen und gibt Makler und Verkäufer die Sicherheit, dass Ihr Gebot trägt.
    • Der Rahmen ergibt sich nicht aus dem Kaufpreis allein, sondern aus Kaufpreis plus Kaufnebenkosten minus Eigenkapital, und daraus folgt der Beleihungsauslauf.
    • Eine schriftliche Finanzierungsbestätigung ist kein Darlehensvertrag, sondern eine Einschätzung auf Basis Ihrer Angaben; verbindlich wird die Bank erst nach der Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB.

    Warum die Finanzierung vor die erste Besichtigung gehört

    Weil die Reihenfolge darüber entscheidet, ob Sie ein Objekt beurteilen oder ihm hinterherlaufen. Wer den Rahmen seiner Finanzierung kennt, bevor er die erste Wohnung betritt, sucht innerhalb dieses Rahmens. Wer ihn nicht kennt, verliebt sich in ein Objekt und versucht anschließend, die Zahlen passend zu machen.

    Der praktische Unterschied zeigt sich im Gespräch mit dem Verkäufer. Ein Gebot ist für die Gegenseite immer zwei Dinge zugleich: eine Zahl und eine Wahrscheinlichkeit. Die Zahl steht im Raum, die Wahrscheinlichkeit muss der Verkäufer schätzen. Genau diese Schätzung nehmen Sie ihm ab, wenn Sie eine schriftliche Einschätzung Ihrer Bank oder Ihres Vermittlers vorlegen können.

    Dazu kommt der Faktor Zeit. Ein Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf nach § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung. Bevor beurkundet wird, soll Ihnen der Notar den Entwurf nach § 17 Abs. 2a BeurkG im Regelfall 2 Wochen vorher zur Verfügung stellen. Sobald ein Verkäufer sich für Sie entschieden hat, läuft also eine überschaubare Uhr, und in dieser Zeit muss die Bank die Unterlagen prüfen, das Objekt bewerten und zusagen.

    Die Vorarbeit an Ihrer Person lässt sich vollständig vorziehen. Was sich nicht vorziehen lässt, ist die Prüfung des Objekts, denn das kennt vorher niemand. Wer beides erst nach der Besichtigung beginnt, addiert zwei Wartezeiten, die sich problemlos hätten überlappen können.

    Die Finanzierung vorab zu klären heißt nicht, ein Darlehen abzuschließen. Es heißt, den Rahmen zu kennen und die persönlichen Unterlagen geprüft in der Schublade zu haben.

    Was eine Machbarkeitsprüfung leistet und was nicht

    Eine Machbarkeitsprüfung beantwortet die Frage, in welcher Größenordnung ein Kauf für Sie darstellbar ist, und sie tut das ohne konkretes Objekt. Grundlage sind Ihr Einkommen, Ihre laufenden Verpflichtungen und Ihr Eigenkapital. Das Ergebnis ist ein Rahmen, keine Zusage.

    Verbindlich wird eine Bank erst später. Sie ist nach § 505a BGB verpflichtet, vor dem Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen, und sie darf den Vertrag nur schließen, wenn eine vertragsgemäße Rückzahlung wahrscheinlich ist. Wie diese Prüfung ablaufen soll, konkretisiert die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung. Eine Bestätigung vor dem Objekt ersetzt diese Prüfung nicht, sie bereitet sie vor.

    Der Unterschied zwischen beiden Dokumenten wird in der Praxis oft verwischt, deshalb hier nebeneinander:

    Zeitpunkt Finanzierungsbestätigung vorabvor der Besichtigung, ohne Objekt Darlehenszusage der Banknach Prüfung von Person und Objekt
    Grundlage Finanzierungsbestätigung vorabIhre Angaben zu Einkommen, Krediten und Eigenkapital Darlehenszusage der Bankgeprüfte Unterlagen, Objektbewertung, Kreditwürdigkeitsprüfung
    Rechtliche Wirkung Finanzierungsbestätigung vorabkeine, es ist eine Einschätzung Darlehenszusage der Bankverbindliches Vertragsangebot der Bank
    Wozu sie dient Finanzierungsbestätigung vorabRahmen festlegen, Verhandlungsposition sichern Darlehenszusage der BankKaufvertrag beurkunden und Kaufpreis zahlen
    Aufwand für Sie Finanzierungsbestätigung vorabein Gespräch und wenige Unterlagen Darlehenszusage der Bankvollständige Akte

    Wer Ihnen vor der Objektprüfung eine verbindliche Zusage in Aussicht stellt, verspricht etwas, das keine Bank halten kann. Seriös ist die Einschätzung mit klarer Ansage, was noch fehlt.

    Wie Makler und Verkäufer Interessenten sortieren

    Nach der Wahrscheinlichkeit des Abschlusses, nicht allein nach dem Gebot. Ein Makler, der zehn Interessenten auf einer Liste hat, muss dem Eigentümer eine Empfehlung geben, und ein geplatzter Kauf kostet beide Seiten Wochen.

    Deshalb wird gefragt, ob die Finanzierung steht. Die Frage ist keine Formalie und keine Neugier, sie ist das einzige Auswahlkriterium neben dem Preis, das der Makler überhaupt prüfen kann. Wer darauf mit einem Dokument antwortet, steht anders da als jemand, der eine Absicht schildert.

    Ein Nebeneffekt betrifft die Provision. Bei einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus, die ein Verbraucher kauft, darf sich der Makler nach § 656c BGB von beiden Seiten nur in gleicher Höhe bezahlen lassen. Der Verkäufer trägt also mindestens die Hälfte und hat schon deshalb ein Interesse daran, dass der Kauf beim ersten Anlauf zustande kommt.

    Was Sie mit einer geprüften Machbarkeit konkret gewinnen:

    • Sie werden früher zu Besichtigungen eingeladen, weil Sie als belastbarer Interessent gelten.
    • Sie können ein Gebot ohne Finanzierungsvorbehalt formulieren und müssen keine Bedingung anhängen.
    • Sie halten den Zeitplan bis zur Beurkundung, weil nur noch die Objektunterlagen fehlen.
    • Sie vermeiden es, aus Zeitdruck ein schlechteres Angebot zu nehmen, nur weil es schneller vorliegt.
    • Sie wissen vor der Besichtigung, ob ein Objekt überhaupt in Ihren Rahmen passt.

    Welche Unterlagen Sie vorher zusammenstellen

    Für die erste Einschätzung reichen wenige Unterlagen zu Ihrer Person. Alles, was das Objekt betrifft, kommt später dazu, und genau das ist der Punkt: Der persönliche Teil lässt sich vollständig vorziehen.

    1. Die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen stattdessen die beiden letzten Jahresabschlüsse oder Einkommensteuerbescheide.
    2. Eine Aufstellung aller laufenden Kredite, Leasing- und Ratenverträge mit Restschuld und monatlicher Rate.
    3. Den Nachweis über das verfügbare Eigenkapital, also Kontostände, Bausparguthaben, Depotauszüge oder eine Zusage über eine Schenkung.
    4. Angaben zur Haushaltssituation: Zahl der Personen, Unterhaltsverpflichtungen, bestehende Mietbelastung.
    5. Bei bestehendem Immobilienbesitz die aktuelle Darlehensübersicht und den Grundbuchauszug.
    6. Die Ausweisdokumente aller Personen, die später im Darlehensvertrag stehen sollen.

    Kontoauszüge werden nur vom Konto benötigt, auf das das Gehalt eingeht, nicht von allen Konten. Objektunterlagen wie Exposé, Grundriss, Wohnflächenberechnung und Energieausweis kommen erst, wenn ein konkretes Objekt gefunden ist.

    Die Rechnung, die vor der Besichtigung steht

    Der Rahmen ergibt sich nicht aus dem Kaufpreis, sondern aus Kaufpreis plus Kaufnebenkosten minus Eigenkapital. Was übrig bleibt, ist der Darlehensbedarf, und aus dem Verhältnis dieses Betrags zum Objektwert folgt der Beleihungsauslauf. Genau diese Größe entscheidet später darüber, wie eine Bank Ihr Vorhaben einordnet.

    Die folgende Modellrechnung arbeitet mit klar benannten Annahmen und ist keine Zusage: angenommener Kaufpreis 320.000 Euro, Grunderwerbsteuer 5,0 Prozent nach dem in Rheinland-Pfalz geltenden Satz auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes, Notar und Grundbuch angenommene 1,75 Prozent, Maklercourtage angenommene 3,57 Prozent für den Käuferanteil. Welche Posten tatsächlich anfallen und in welcher Höhe, steht im Beitrag zu den Kaufnebenkosten.

    PositionKaufpreis AnnahmeModellannahme Betrag320.000 Euro
    PositionGrunderwerbsteuer Annahme5,0 Prozent Betrag16.000 Euro
    PositionNotar und Grundbuch Annahme1,75 Prozent Betrag5.600 Euro
    PositionMaklercourtage Käuferanteil Annahme3,57 Prozent Betrag11.424 Euro
    PositionGesamtaufwand AnnahmeKaufpreis plus Nebenkosten Betrag353.024 Euro

    Alle Werte sind gerundet und dienen dem Größenvergleich. Die Nebenkosten machen in diesem Modell rund 33.000 Euro aus, und dieser Betrag lässt sich in aller Regel nicht mitfinanzieren.

    Was das Eigenkapital am Beleihungsauslauf verschiebt

    Jeder Euro Eigenkapital senkt den Darlehensbedarf um denselben Euro und damit den Beleihungsauslauf. Weil die Banken ihre Konditionsstufen an dieser Größe festmachen, wirkt Eigenkapital zweifach: Es verkleinert die Schuld und verbessert die Einstufung.

    Die drei Varianten unten setzen auf derselben Modellrechnung auf und unterscheiden sich nur im eingesetzten Eigenkapital. Der ausgewiesene Auslauf bezieht sich vereinfachend auf den Kaufpreis. Die Bank rechnet stattdessen mit ihrem eigenen Beleihungswert, der regelmäßig unter dem Kaufpreis liegt, sodass der tatsächliche Auslauf höher ausfällt als hier dargestellt.

    Eigenkapital40.000 Euro Darlehensbedarf313.024 Euro Auslauf bezogen auf den Kaufpreisrund 98 Prozent
    Eigenkapital60.000 Euro Darlehensbedarf293.024 Euro Auslauf bezogen auf den Kaufpreisrund 92 Prozent
    Eigenkapital90.000 Euro Darlehensbedarf263.024 Euro Auslauf bezogen auf den Kaufpreisrund 82 Prozent
    Eigenkapital113.024 Euro Darlehensbedarf240.000 Euro Auslauf bezogen auf den Kaufpreisrund 75 Prozent

    Die Rechnung endet hier bewusst beim Darlehensbedarf und beim Auslauf. Eine monatliche Rate lässt sich seriös erst nennen, wenn ein konkretes Angebot vorliegt, und das gehört ins Gespräch, nicht in einen Ratgebertext.

    Woran Banken den Rahmen sonst noch festmachen

    An der Tragfähigkeit der monatlichen Belastung, nicht nur am Auslauf. Die Bank stellt Ihren Einnahmen die Ausgaben gegenüber, setzt für die Lebenshaltung eine Pauschale je Person an und prüft, ob danach noch ein Überschuss bleibt. Bestehende Raten aus Konsumkrediten mindern diesen Überschuss unmittelbar.

    Deshalb lohnt sich die Bestandsaufnahme vor der Besichtigung doppelt. Wer sieht, dass eine alte Ratenzahlung den Rahmen spürbar drückt, kann sie ablösen oder in die Finanzierung einbinden, bevor ein Objekt im Raum steht. Danach ist dafür keine Zeit mehr.

    Wie die Häuser derzeit im Einzelnen prüfen, welche Nachweise verlangt werden und woran Anträge in der Praxis scheitern, steht im Beitrag dazu, wie Banken derzeit auf Finanzierungen schauen. Welche Rolle die Höhe des Eigenkapitals dabei spielt und welche Mittel überhaupt als Eigenkapital zählen, ist im Beitrag zum Eigenkapital beschrieben, die Systematik der Konditionsstufen im Beitrag zum Beleihungsauslauf.

    Der Zeitplan vom Exposé bis zum Notartermin

    Zwischen der Zusage des Verkäufers und der Beurkundung liegen in der Praxis mehrere Wochen, und der größte Teil davon ist Wartezeit auf Unterlagen. Der Ablauf sieht in geordneter Reihenfolge so aus:

    1. Vor der Suche: Machbarkeit prüfen lassen, persönliche Unterlagen zusammenstellen, Rahmen und Eigenkapital festlegen.
    2. Besichtigung: Objekt beurteilen und beim Makler die Objektunterlagen anfordern, insbesondere Grundriss, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung.
    3. Gebot abgeben, gestützt auf die vorliegende Finanzierungsbestätigung.
    4. Nach der Zusage des Verkäufers: Objektunterlagen an die Bank, Bewertung und abschließende Kreditwürdigkeitsprüfung.
    5. Darlehensangebot prüfen und annehmen, Grundschuldbestellung vorbereiten.
    6. Vertragsentwurf des Notars entgegennehmen und die Frist von 2 Wochen nach § 17 Abs. 2a BeurkG nutzen, um den Entwurf in Ruhe zu lesen.
    7. Beurkundung, danach Kaufpreisfälligkeit und Auszahlung nach den Vorgaben des Kaufvertrags.

    Verkürzen lässt sich vor allem der vierte Schritt, und zwar nur dann, wenn die persönlichen Unterlagen längst geprüft vorliegen. Wer sie erst nach der Besichtigung sammelt, verliert die Tage, die im Zeitplan am knappsten sind.

    Was schiefgeht, wenn Sie die Reihenfolge umdrehen

    Im schlechtesten Fall zahlen Sie für einen Kauf, der nicht zustande kommt. Wer eine Reservierungsgebühr leistet oder einen Notartermin ansetzen lässt, bevor die Finanzierung belastbar ist, geht ein Risiko ein, das sich vorher vollständig hätte vermeiden lassen.

    Häufiger und weniger dramatisch ist der zweite Fall: Sie verlieren das Objekt an einen Interessenten, der vorbereitet war. Das passiert leise, Sie erfahren nur, dass sich der Eigentümer anders entschieden hat. Der dritte Fall betrifft den Preis. Wer unter Zeitdruck das erstbeste Angebot nimmt, weil der Notartermin steht, vergleicht nicht mehr.

    Eine Reservierungsvereinbarung schafft dabei weniger Sicherheit, als ihr Name nahelegt. Der Kaufvertrag selbst bedarf nach § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung. Eine formlose Abrede über eine Reservierung erfüllt diese Form nicht und verschafft Ihnen keinen Anspruch auf das Objekt.

    Der Aufwand auf der anderen Seite ist überschaubar: ein Gespräch, wenige Unterlagen, eine schriftliche Einschätzung. Wie eine Baufinanzierung danach im Einzelnen abläuft und welche Nachweise die Banken der Reihe nach verlangen, ist dort beschrieben.

    Steuerliche Fragen rund um den Kauf, etwa zur Abschreibung bei vermieteten Objekten oder zur Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Gebäude, gehören zu Ihrem Steuerberater. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

    Häufige Fragen

    Eine Finanzierungsbestätigung ist eine schriftliche Einschätzung, dass ein Vorhaben in der genannten Größenordnung nach Ihren Angaben finanzierbar erscheint. Sie ist kein Darlehensvertrag und kein Anspruch auf Auszahlung. Verbindlich wird eine Bank erst, wenn sie Ihre Unterlagen und das Objekt geprüft und die Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB abgeschlossen hat. Für Makler und Verkäufer ist die Bestätigung trotzdem das entscheidende Signal, weil sie zeigt, dass jemand die Zahlen bereits gerechnet hat.

    Nein. Die Machbarkeitsprüfung, das Gespräch und die Einschätzung des Rahmens sind für Sie kostenfrei. Vergütet werde ich von der Bank, bei der die Finanzierung später abgeschlossen wird. Es entsteht Ihnen daraus keine Verpflichtung, ein Angebot anzunehmen.

    Für die erste Einschätzung genügen die letzten 3 Gehaltsabrechnungen, ein Überblick über laufende Kredite und Leasingverträge sowie eine Angabe zum verfügbaren Eigenkapital. Bei Selbstständigen treten die letzten beiden Jahresabschlüsse oder Einkommensteuerbescheide an diese Stelle. Objektunterlagen wie Exposé, Grundriss und Wohnflächenberechnung kommen erst dazu, wenn ein konkretes Objekt gefunden ist.

    Rechnen Sie mit mehreren Tagen für die Bankprüfung, sobald die vollständigen Objekt- und Einkommensunterlagen vorliegen. Dazu kommt die Zweiwochenfrist aus § 17 Abs. 2a BeurkG: Der Notar soll Ihnen den Entwurf des Kaufvertrags im Regelfall 2 Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stellen. Wer die persönlichen Unterlagen erst nach der Besichtigung zusammensucht, verliert genau diese Zeit.

    Eine Reservierungsgebühr sichert Ihnen keine Finanzierung und in der Regel auch keinen Anspruch auf das Objekt. Der Kaufvertrag selbst bedarf nach § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung, eine formlose Reservierungsabrede tut das nicht. Solange Ihre Machbarkeit nicht geprüft ist, zahlen Sie damit für eine Position, die Sie sich mit einer Finanzierungsbestätigung meist ohnehin verschafft hätten.

    Sie ändert vor allem die Reihenfolge, in der Sie behandelt werden. Verkäufer und Makler bewerten neben dem Gebot immer auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Kauf zustande kommt. Wer eine Bestätigung vorlegen kann, ist damit gegenüber einem gleich hohen Gebot ohne Nachweis im Vorteil. Auf den Preis wirkt das indirekt, weil Sie sachlich verhandeln können, statt einen Vorbehalt anmelden zu müssen.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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