Wie viel Immobilie kann ich mir leisten

    Nicht der Kaufpreis ist die Grenze, sondern die Rate, die Ihr Haushalt dauerhaft trägt. Diese Rechnung läuft rückwärts, und sie beginnt bei Ihrem Kontoauszug.

    Illustration einer Kostenaufstellung mit einzelnen Posten und Beträgen neben einem Haussymbol und einem Schlüssel
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Grenze ist die monatliche Rate, die Ihr Haushalt dauerhaft trägt, nicht der Kaufpreis, den ein Anbieter aufruft.
    • Rechnen Sie rückwärts: erst der Überschuss aus Einnahmen und Ausgaben, dann die tragbare Rate, dann der Darlehensbedarf, zuletzt der Kaufpreis.
    • Weil die Kaufnebenkosten mit dem Kaufpreis mitwachsen, kostet ein um 30.000 Euro höherer Kaufpreis im Modell dieses Beitrags rund 33.000 Euro mehr Darlehen.

    Wie viel Immobilie können Sie sich leisten?

    So viel, wie die monatliche Rate hergibt, die Ihr Haushalt dauerhaft trägt. Der Kaufpreis ist in dieser Rechnung nicht der Ausgangspunkt, sondern das Ergebnis. Wer mit einem Preisschild aus dem Exposé beginnt, rechnet auf eine Zahl hin, die jemand anderes gesetzt hat.

    Der Grund liegt in der Zeit. Ein Kaufpreis wird einmal gezahlt, die Rate begleitet Sie über Jahrzehnte. Was Sie tragen können, entscheidet sich deshalb nicht am Tag der Beurkundung, sondern in jedem Monat danach, auch in denen mit Autoreparatur, Nebenkostennachzahlung und kaputter Waschmaschine.

    Die Rechnung läuft in vier Schritten rückwärts. Aus Einnahmen und Ausgaben ergibt sich der Überschuss. Aus dem Überschuss abzüglich eines Puffers ergibt sich die tragbare Rate. Aus der Rate ergibt sich zusammen mit Tilgung und Zinsbindung der Darlehensbetrag. Und erst aus Darlehen, Eigenkapital und Kaufnebenkosten ergibt sich der Kaufpreis, den Sie ansteuern können.

    Diese Reihenfolge ist keine Vorsicht, sie ist der Weg, den auch die Bank geht. Bevor Sie das erste Objekt besichtigen, sollte die Zahl stehen. Warum das so früh gehört, steht in unserem Beitrag dazu, die Finanzierung vor der Besichtigung zu klären.

    Eine Bank sagt Ihnen am Ende eine Darlehenssumme zu, keinen Kaufpreis. Alles, was zwischen Darlehen und Kaufpreis liegt, müssen Sie selbst aufbringen. Genau dort entstehen die Lücken, die erst beim Notartermin auffallen.

    Der Haushaltsüberschuss ist der Ausgangspunkt

    Der Überschuss ist das, was nach allen laufenden Ausgaben übrig bleibt, und zwar ohne die bisherige Kaltmiete. Die fällt mit dem Einzug weg und steht deshalb für die Rate zur Verfügung. Alles andere bleibt.

    Nehmen Sie dafür nicht Ihr Gefühl, sondern die letzten 3 Kontoauszüge und die letzten 12 Monate Ihres Girokontos. Jahreszahlungen wie Kfz-Versicherung, Grundsteuer oder Handwerkerrechnungen tauchen sonst nicht auf, kosten aber trotzdem Geld. Diese Positionen gehören in die Aufstellung.

    PositionNettoeinkommen aller Antragsteller Gehört auf welche SeiteEinnahmen. Variable Bestandteile wie Boni oder Überstunden werden von Banken oft nur teilweise oder gar nicht angesetzt.
    PositionKindergeld Gehört auf welche SeiteEinnahmen, aber meist gegengerechnet mit einer Pauschale für das Kind. Unter dem Strich verbessert es den Überschuss selten.
    PositionMieteinnahmen Gehört auf welche SeiteEinnahmen mit Abschlag. Angesetzt wird nur, was nachhaltig erzielbar ist, ungewisse Steigerungen bleiben außen vor.
    PositionBisherige Kaltmiete Gehört auf welche SeiteFällt weg, sobald Sie einziehen. Bei einer Kapitalanlage bleibt sie dagegen vollständig bestehen.
    PositionWohnnebenkosten, Hausgeld, Rücklage Gehört auf welche SeiteAusgaben. Sie laufen nach dem Kauf weiter und werden häufig unterschätzt.
    PositionLaufende Kredite, Leasing, eingeräumte Rahmen Gehört auf welche SeiteAusgaben. Auch ein nicht genutzter Dispositionsrahmen wird von vielen Banken mit einem Betrag angesetzt.
    PositionLebenshaltung, Mobilität, Versicherungen, Vorsorge Gehört auf welche SeiteAusgaben. Banken rechnen hier mit eigenen Pauschalen je Haushaltsgröße, nicht mit Ihren tatsächlichen Beträgen.

    Rechnen Sie mit den echten Zahlen, auch wenn das Ergebnis kleiner ausfällt als gehofft. Eine geschönte Haushaltsrechnung fällt spätestens bei der Prüfung der Kontoauszüge auf und kostet Sie Zeit und Glaubwürdigkeit.

    Was nach dem Einzug an die Stelle der Miete tritt

    Die Rate ersetzt die Miete nicht eins zu eins, denn als Eigentümer tragen Sie Kosten, die vorher der Vermieter getragen hat. Wer die Rate mit der bisherigen Warmmiete vergleicht, rechnet sich systematisch zu viel Spielraum aus.

    Bei einer Eigentumswohnung ist der größte dieser Posten das Hausgeld. Darin steckt neben den Betriebskosten auch die Erhaltungsrücklage, deren Ansammlung § 19 Absatz 2 Nummer 4 WEG ausdrücklich zur ordnungsmäßigen Verwaltung zählt. Ein Teil des Hausgelds ist damit kein verlorener Aufwand, sondern Vorsorge für das Dach in 15 Jahren. Zahlen müssen Sie ihn trotzdem jeden Monat.

    Beim Einfamilienhaus gibt es keine Gemeinschaft, die für Sie zurücklegt. Die Rücklage müssen Sie selbst bilden, sonst wird aus jeder größeren Reparatur eine Nachfinanzierung. Diese Positionen gehören in jede ehrliche Rechnung:

    1. Grundsteuer, seit der Reform jährlich vom Finanzamt festgesetzt und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
    2. Wohngebäudeversicherung, bei Wohnungen im Hausgeld enthalten, beim Haus als eigener Vertrag.
    3. Heizung, Strom, Wasser und Abwasser, also die Betriebskosten, die Sie schon als Mieter kannten.
    4. Instandhaltungsrücklage, bei Wohnungen über das Hausgeld, beim Haus als eigener Dauerauftrag.
    5. Schornsteinfeger, Wartung der Heizung und wiederkehrende Prüfungen.
    6. Beim Haus zusätzlich Straßenreinigung, Müll und gegebenenfalls Beiträge für Erschließung.

    Prüfen Sie bei einer Eigentumswohnung vor dem Kauf den Wirtschaftsplan und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung. Ein zu geringer Rücklagenbestand bei anstehender Sanierung verschiebt Kosten in Ihre ersten Eigentümerjahre.

    Vom Kaufpreis zum Darlehensbedarf: eine Modellrechnung

    Der Darlehensbedarf wächst schneller als der Kaufpreis, weil die Kaufnebenkosten prozentual mitlaufen. Das folgende Beispiel arbeitet mit klar benannten Annahmen und ist eine Modellrechnung, keine Zusage.

    Angenommen werden: eine Eigentumswohnung in Rheinland-Pfalz, 5,0 Prozent Grunderwerbsteuer nach § 11 GrEStG in Verbindung mit dem Landessatz, 2,0 Prozent für Notar und Grundbuch, ein Käuferanteil an der Maklercourtage von 3,57 Prozent inklusive Umsatzsteuer nach § 656c BGB, sowie ein Eigenkapital von 60.000 Euro. Die Nebenkosten werden zuerst aus dem Eigenkapital bezahlt, der Rest fließt in den Kaufpreis.

    GrößeGrunderwerbsteuer, 5,0 Prozent 260.000 Euro13.000 Euro 290.000 Euro14.500 Euro 320.000 Euro16.000 Euro
    GrößeNotar und Grundbuch, 2,0 Prozent 260.000 Euro5.200 Euro 290.000 Euro5.800 Euro 320.000 Euro6.400 Euro
    GrößeMaklercourtage, 3,57 Prozent 260.000 Euro9.282 Euro 290.000 Euro10.353 Euro 320.000 Euro11.424 Euro
    GrößeKaufnebenkosten zusammen 260.000 Euro27.482 Euro 290.000 Euro30.653 Euro 320.000 Euro33.824 Euro
    GrößeEigenkapital, das in den Kaufpreis geht 260.000 Euro32.518 Euro 290.000 Euro29.347 Euro 320.000 Euro26.176 Euro
    GrößeDarlehensbedarf 260.000 Euro227.482 Euro 290.000 Euro260.653 Euro 320.000 Euro293.824 Euro
    GrößeBeleihungsauslauf, gemessen am Kaufpreis 260.000 Eurorund 87,5 Prozent 290.000 Eurorund 89,9 Prozent 320.000 Eurorund 91,8 Prozent

    Lesen Sie die letzte Zeile von rechts nach links: 60.000 Euro mehr Kaufpreis erhöhen den Darlehensbedarf um rund 66.000 Euro. Jeder Euro Kaufpreis kostet Sie also rund 1,11 Euro Darlehen, weil Steuer, Notar und Courtage mitwachsen. Deshalb wirkt ein Preisnachlass im Verkaufsgespräch stärker, als er auf dem Papier aussieht.

    Drei Kennzahlen, an denen Banken Ihre Grenze messen

    Banken übersetzen die Frage nach der Leistbarkeit in drei Verhältniszahlen, und alle drei müssen zugleich passen. Eine gute Zahl gleicht eine schlechte nicht aus, sie ersetzt die andere Prüfung nicht.

    Die folgenden Richtwerte sind keine gesetzlichen Grenzen, sondern die Orientierung, die uns in der Zusammenarbeit mit Banken regelmäßig begegnet. Jedes Haus setzt eigene Schwellen und wiegt sie unterschiedlich.

    KennzahlBeleihungsauslauf (LTV) Was sie misstDarlehen im Verhältnis zum Wert der Immobilie. Bestimmt den Risikoaufschlag der Bank. Gängige Orientierungbis rund 90 Prozent
    KennzahlKapitaldienstquote (DSTI) Was sie misstAlle Kreditraten zusammen im Verhältnis zum monatlichen Nettoeinkommen. Gängige Orientierungbis rund 50 Prozent
    KennzahlVerschuldungsgrad (DTI) Was sie misstGesamte Verschuldung im Verhältnis zum jährlichen Nettoeinkommen. Gängige Orientierungbis rund das Achtfache

    Angewandt auf die mittlere Spalte der Modellrechnung: 260.653 Euro Darlehen bei 290.000 Euro Kaufpreis ergeben rund 89,9 Prozent Beleihungsauslauf. Bei einem angenommenen Haushaltsnetto von 4.200 Euro im Monat entspricht das Darlehen rund dem 5,2-Fachen des Jahresnettos. Beide Werte liegen im Rahmen. Ob auch die Rate passt, hängt von Tilgung und Zinsbindung ab und gehört ins Gespräch.

    Was das Gesetz der Bank vorschreibt

    Die Bank darf Ihnen ein Darlehen nicht schon deshalb geben, weil die Immobilie genug wert ist. § 505b Absatz 2 BGB verpflichtet sie, Ihre Kreditwürdigkeit anhand von Einkommen, Ausgaben und weiteren wirtschaftlichen Umständen eingehend zu prüfen. Ausdrücklich untersagt ist es, die Prüfung hauptsächlich darauf zu stützen, dass der Wert der Wohnimmobilie den Darlehensbetrag übersteigt.

    Diese Vorschrift ist der eigentliche Grund für die These dieses Beitrags. Nicht der Kaufpreis entscheidet, sondern Ihre Zahlungsfähigkeit. Die Pflicht zur Prüfung selbst steht in § 505a BGB, die Einzelheiten regelt die Immobiliar-Kreditwürdigkeitsprüfungsleitlinien-Verordnung.

    § 4 ImmoKWPLV zählt auf, was dabei zu berücksichtigen ist: sonstige regelmäßige Ausgaben und Verbindlichkeiten, künftige Mieteinnahmen nur soweit sie wahrscheinlich und nachhaltig sind, und nach Absatz 3 auch absehbare negative Entwicklungen. Genannt werden dort ein sinkendes Einkommen, wenn die Laufzeit in den Ruhestand hineinreicht, und ein Anstieg des Sollzinssatzes. Deshalb prüfen Banken die Belastung zusätzlich unter der Annahme eines höheren Zinsniveaus nach Ablauf der Zinsbindung.

    Für Sie folgt daraus zweierlei. Erstens ist eine Ablehnung selten Willkür, sondern meistens das Ergebnis einer Vorschrift. Zweitens lohnt es sich, die eigene Rechnung gleich so aufzustellen, wie die Bank sie prüft. Welche Punkte derzeit besonders im Fokus stehen, haben wir im Beitrag dazu zusammengetragen, wie Banken auf Finanzierungen schauen.

    Wo Ihre Rechnung und die der Bank auseinandergehen

    Die häufigste Abweichung entsteht nicht bei den Einnahmen, sondern bei den Ausgaben. Sie rechnen mit Ihren tatsächlichen Kosten, die Bank rechnet mit Pauschalen je Haushaltsgröße. Liegt Ihre Pauschale über Ihren echten Ausgaben, schrumpft der anerkannte Überschuss, ohne dass sich an Ihrem Leben etwas ändert.

    Vier weitere Stellen führen regelmäßig zu Differenzen. Bei variablen Einkommensbestandteilen wie Boni, Zulagen oder Überstunden setzen viele Häuser nur einen Teil oder gar nichts an. Bei befristeten Verträgen und in der Probezeit fehlt die Prognosesicherheit. Bei Selbstständigen zählt nicht der Umsatz, sondern der steuerliche Gewinn über mehrere Jahre, was der Beitrag zur Finanzierung für Selbstständige im Einzelnen zeigt. Und eingeräumte, aber nicht genutzte Kreditrahmen werden von vielen Banken trotzdem mit einem Betrag belastet.

    Der letzte Punkt ist der, den Sie am schnellsten selbst beheben. Ein nicht mehr benötigter Dispositionsrahmen und eine ungenutzte Kreditkartenlinie kosten Sie nichts, drücken aber Ihre anerkannte Kapazität. Beides lässt sich vor der Anfrage kündigen. Wie stark sich der verbleibende Beleihungsauslauf auf Ihre Konditionen auswirkt, steht im Beitrag zum Beleihungsauslauf.

    Steuerliche Fragen, etwa zur Abschreibung bei einer vermieteten Wohnung oder zur Behandlung von Erhaltungsaufwand, gehören zu Ihrem Steuerberater. Sie verändern den Überschuss und damit die Rechnung, aber sie sind nicht Teil der Finanzierungsberatung.

    In dieser Reihenfolge gehen Sie vor

    Sieben Schritte führen von Ihrem Kontoauszug zu einer belastbaren Zahl. Sie brauchen dafür weder eine Anfrage bei einer Bank noch einen Eintrag bei der SCHUFA.

    1. Die letzten 12 Monate Ihres Girokontos durchgehen und alle wiederkehrenden Ausgaben notieren, auch die jährlichen.
    2. Die bisherige Kaltmiete herausrechnen, sofern Sie selbst einziehen, und die künftigen Wohnnebenkosten und die Rücklage dafür einsetzen.
    3. Vom verbleibenden Überschuss einen Puffer abziehen, damit unvorhergesehene Ausgaben nicht sofort die Rate gefährden.
    4. Alle laufenden Kredite auflisten, nicht benötigte Rahmen kündigen und teure Konsumkredite auf Ablösung prüfen.
    5. Das verfügbare Eigenkapital zusammenstellen, einschließlich Bausparguthaben, Depots und zugesagter Schenkungen.
    6. Die Kaufnebenkosten für den angestrebten Kaufpreis berechnen und vom Eigenkapital abziehen, bevor Sie den Rest dem Kaufpreis zurechnen.
    7. Rate, Darlehensbedarf und Beleihungsauslauf gemeinsam durchrechnen lassen, bevor Sie ein Objekt besichtigen.

    Wie viel Eigenkapital sinnvoll ist und welche Mittel überhaupt dazuzählen, steht ausführlich im Beitrag zum Eigenkapital. Welche Posten neben dem Kaufpreis anfallen, zeigt der Beitrag zu den Kaufnebenkosten.

    Weiterlesen

    Drei Beiträge vertiefen die Punkte, die in dieser Rechnung nur angerissen sind: der Beitrag zum Eigenkapital, der Beitrag zu den Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz und die Übersicht dazu, was der Immobilienkauf außer dem Kaufpreis kostet.

    Eine konkrete Zahl für Ihren Haushalt ergibt sich erst, wenn Rate, Tilgung und Zinsbindung zusammenkommen. Diese Angaben gehören ins persönliche Gespräch und nicht in einen Ratgebertext, weil sie sich von Fall zu Fall und von Woche zu Woche unterscheiden. Den Rahmen dafür setzt die Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    So viel, wie die monatliche Rate hergibt, die Ihr Haushalt dauerhaft trägt. Der Rechenweg läuft in vier Schritten rückwärts: Zuerst ermitteln Sie den Überschuss aus Nettoeinnahmen und laufenden Ausgaben. Davon behalten Sie einen Puffer und erhalten die tragbare Rate. Aus Rate, Tilgung und Zinsbindung ergibt sich der Darlehensbetrag. Erst zusammen mit Ihrem Eigenkapital und den Kaufnebenkosten steht am Ende der Kaufpreis, den Sie ansteuern können. Wer umgekehrt beim Kaufpreis beginnt, rechnet auf ein Ergebnis hin statt auf eine Grenze.

    Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. In der Praxis ist eine gängige Orientierung, dass der gesamte Kapitaldienst, also alle Kreditraten zusammen, höchstens rund die Hälfte des monatlichen Nettoeinkommens beansprucht. Diese Kennzahl heißt Debt Service to Income, kurz DSTI. Entscheidend bleibt aber die konkrete Haushaltsrechnung: Ein Haushalt mit zwei Kindern und zwei Fahrzeugen erreicht seine Grenze deutlich früher als ein Zweipersonenhaushalt mit denselben Einnahmen.

    Als Richtschnur sollten die Kaufnebenkosten vollständig aus eigenem Geld kommen, dazu ein Anteil am Kaufpreis. In Rheinland-Pfalz liegen die Nebenkosten ohne Makler bei rund 6,5 bis 7,0 Prozent des Kaufpreises, mit Maklercourtage deutlich darüber. Der Grund für die Trennung: Die Nebenkosten stecken nach dem Kauf nicht mehr in der Immobilie, sie sind für die Bank kein Sicherheitenwert. Nur der Kaufpreisanteil senkt den Beleihungsauslauf und damit den Risikoaufschlag.

    Teilweise und mit Abschlägen. Für Mieteinnahmen gibt § 4 Absatz 1 Nummer 3 ImmoKWPLV die Richtung vor: Berücksichtigt werden dürfen künftige Mieten nur, soweit sie dem Grunde und der Höhe nach wahrscheinlich und nachhaltig zu erzielen sind, mögliche, aber ungewisse Mietsteigerungen bleiben außen vor. In der Praxis setzen Banken deshalb einen Sicherheitsabschlag an. Kindergeld erkennen viele Häuser an, stellen dem aber eine Pauschale für das Kind gegenüber, sodass sich der Überschuss unter dem Strich kaum verbessert.

    Weil sie es muss. § 505b Absatz 2 BGB verpflichtet den Darlehensgeber, die Kreditwürdigkeit anhand von Einkommen, Ausgaben und weiteren wirtschaftlichen Umständen eingehend zu prüfen, und untersagt es ausdrücklich, die Prüfung hauptsächlich auf den Wert der Immobilie zu stützen. § 4 Absatz 3 ImmoKWPLV verlangt zusätzlich, absehbare negative Entwicklungen einzubeziehen, etwa ein sinkendes Einkommen, wenn die Laufzeit in den Ruhestand hineinreicht, oder einen Anstieg des Sollzinssatzes nach Ablauf der Zinsbindung. Ihre eigene Rechnung bildet den heutigen Stand ab, die Bank rechnet einen belastbaren Fall.

    Sie haben vier Stellschrauben, und drei davon wirken sofort. Erstens teure Konsumkredite und Rahmen ablösen oder kündigen, denn sie belasten die Haushaltsrechnung doppelt. Zweitens den Kaufpreis absenken, was wegen der mitlaufenden Nebenkosten überproportional wirkt. Drittens mehr Eigenkapital einbringen, auch aus Bausparguthaben oder einer Schenkung. Viertens die Tilgung anpassen, was die Rate senkt, aber die Laufzeit verlängert. Was davon in Ihrem Fall trägt, zeigt eine gemeinsame Durchrechnung.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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