Förderung für Familien mit Kindern

    Kinder öffnen Förderprogramme nicht nur, sie verschieben auch deren Grenzen. Bund und Land rechnen dabei nach verschiedenen Regeln, und schon die Frage, welches Kind zählt, wird unterschiedlich beantwortet.

    Familie steht vor ihrem Rohbau, darunter die Überschrift „Förderung für Familien mit Kindern“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Kinder wirken in familienbezogenen Förderprogrammen an drei Stellen: Sie sind Zugangsvoraussetzung, sie heben die Einkommensgrenze an, und bei einigen Programmen erweitern sie den Förderrahmen.
    • Bund und Land rechnen verschieden: Die KfW zählt Kinder unter 18 im Haushalt und schaut auf das zu versteuernde Einkommen zweier zurückliegender Jahre, die Landesförderung in Rheinland-Pfalz arbeitet mit dem Kindbegriff des Einkommensteuerrechts und einer eigenen Einkommensgrenze.
    • Förderung ersetzt keine Kreditwürdigkeitsprüfung: Die Bank rechnet Ihren Haushalt mit Kindern gesondert durch, und auch ein Förderdarlehen erzeugt eine Rate, die dauerhaft tragbar sein muss.

    Wie rechnen Förderprogramme mit Kindern?

    Kinder wirken in familienbezogenen Förderprogrammen an drei Stellen: Sie öffnen den Zugang, sie heben die Einkommensgrenze an, und bei einigen Programmen erweitern sie den Förderrahmen. Wer nur auf die erste Stelle schaut, also auf die Frage, ob ein Kind im Haushalt lebt, übersieht die beiden anderen, und genau dort entscheidet sich, ob ein Haushalt knapp hineinfällt oder knapp herausfällt.

    Diese Logik ist kein Zufall einzelner Programme, sie steht schon im Gesetz. Nach § 1 WoFG richtet sich die soziale Wohnraumförderung bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums insbesondere an Familien und andere Haushalte mit Kindern. Und § 9 Abs. 2 WoFG baut die Einkommensgrenze so auf, dass sie mit jeder weiteren Person im Haushalt steigt und für jedes Kind zusätzlich noch einmal. Nach Absatz 3 dürfen die Länder davon abweichen, weshalb die Grenze in Rheinland-Pfalz anders aussieht als im Bundesgesetz.

    Die Förderprogramme des Bundes folgen einer ähnlichen Idee, aber mit eigenen Regeln. Die KfW hebt die Einkommensgrenze in ihren Familienprogrammen je weiterem Kind an und staffelt den Förderrahmen nach der Kinderzahl. Die Mechanik ist also verwandt, die Rechenwege sind es nicht. Das ist der Grund, warum eine Familie beim Land knapp scheitern und beim Bund passen kann, oder umgekehrt.

    StellschraubeZugang KfW, Familienprogramme des BundesMindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt ISB, Landesförderung Rheinland-PfalzSelbst genutztes Wohneigentum innerhalb der Einkommensgrenze, Kinder sind keine Pflicht, wirken aber auf Grenze und Rahmen
    StellschraubeEinkommensgrenze KfW, Familienprogramme des BundesZu versteuerndes Haushaltseinkommen, steigt je weiterem Kind ISB, Landesförderung Rheinland-PfalzGrenze nach § 13 LWoFG, jedes Kind zählt als Person und bekommt eine eigene Erhöhung
    StellschraubeFörderrahmen KfW, Familienprogramme des BundesHöchstbetrag des Förderdarlehens gestaffelt nach Kinderzahl ISB, Landesförderung Rheinland-PfalzZusatzdarlehen je Kind und eine höhere Obergrenze ab dem dritten Kind
    StellschraubeWelches Kind zählt KfW, Familienprogramme des BundesUnter 18, am Tag des Antrags im Haushalt gemeldet ISB, Landesförderung Rheinland-PfalzKind im Sinne von § 32 Abs. 1 bis 5 EStG

    Wir nennen in diesem Beitrag bewusst keine Einkommensgrenzen, Förderhöhen oder Zinssätze. Diese Werte werden regelmäßig angepasst, und eine veraltete Zahl richtet mehr Schaden an, als sie nutzt.

    Welche Programme für Familien in Frage kommen

    Für Familien in Rheinland-Pfalz sind drei Programme die erste Adresse: zwei vom Bund, eines vom Land. Welches passt, entscheidet zuerst das Objekt, und erst danach das Einkommen.

    Wer neu baut oder ein neues Haus als Ersterwerber kauft, schaut auf Wohneigentum für Familien der KfW. Das Programm verlangt ein klimafreundliches Gebäude mit hoher Effizienzhausstufe, das nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. Aufbau und Antragsweg beschreibt der Beitrag zu Wohneigentum für Familien im Detail.

    Wer ein bestehendes Haus kauft, landet bei Jung kauft Alt. Hier dreht sich die Logik um: Gefördert wird gerade ein Gebäude mit schlechter Energieeffizienz, also in den Klassen F, G oder H, und die Familie verpflichtet sich, es innerhalb einer festen Frist nach der Zusage energetisch zu sanieren. Das Angebot dafür ist da. Nach dem WohnBarometer von ImmoScout24 vom 01.07.2026 entfällt in nachfragestarken Regionen inzwischen fast jedes dritte angebotene Einfamilienhaus auf die beiden niedrigsten Effizienzklassen, vor zehn Jahren war es jedes vierte.

    Das dritte Programm ist die soziale Wohnraumförderung der ISB für Bau und Erwerb selbst genutzten Wohneigentums. Sie steht nicht nur Familien offen, aber Kinder verschieben dort sowohl die Einkommensgrenze als auch den Darlehensrahmen. Den Antrag reichen Sie bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung ein, die eine Förderbestätigung erteilt und den Antrag an die ISB weiterleitet. Wie die Landesebene insgesamt aufgebaut ist, steht im Beitrag zur Förderung in Rheinland-Pfalz.

    ProgrammWohneigentum für Familien (KfW) ObjektNeubau oder Ersterwerb eines neuen Gebäudes KernbedingungKlimafreundliches Gebäude, kein anderes Wohneigentum, Einkommensgrenze AntragswegÜber ein Finanzierungsinstitut, vor dem Kauf- oder Bauvertrag
    ProgrammJung kauft Alt (KfW) ObjektBestehendes Wohngebäude in Effizienzklasse F, G oder H KernbedingungEnergetische Sanierung innerhalb einer Frist, kein anderes Wohneigentum, Einkommensgrenze AntragswegÜber ein Finanzierungsinstitut, vor dem Kaufvertrag
    ProgrammWohnraumförderung (ISB) ObjektBau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums KernbedingungEinkommen innerhalb der gestaffelten Grenze nach § 13 LWoFG AntragswegÜber Stadt- oder Kreisverwaltung, danach ISB

    Wie das Kind in die Einkommensgrenze eingeht

    Das Kind hebt die Einkommensgrenze an, aber jede Ebene misst das Einkommen anders. Bevor Sie also rechnen, ob ein zweites oder drittes Kind Sie unter die Grenze bringt, müssen Sie wissen, welches Einkommen überhaupt gemeint ist.

    Die KfW schaut auf das zu versteuernde Haushaltseinkommen, und zwar nicht auf das des laufenden Jahres, sondern auf den Durchschnitt aus dem vorletzten und dem vorvorletzten Jahr vor dem Antrag. Das hat zwei Folgen. Erstens liegt das zu versteuernde Einkommen in vielen Familien spürbar unter dem Bruttogehalt, weil Werbungskosten, Sonderausgaben und weitere Abzüge wirken. Zweitens zählt eine Gehaltserhöhung aus dem letzten Jahr noch gar nicht mit, ein Jahr mit Elternzeit zwei Jahre zurück dagegen schon.

    Die Landesförderung in Rheinland-Pfalz arbeitet mit der Grenze nach § 13 des Landeswohnraumförderungsgesetzes. Laut der Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 12.12.2025 setzt sie sich seit dem 1. Januar 2026 aus einem Grundbetrag je Haushaltsgröße, einem Zuschlag für jede weitere Person und einer zusätzlichen Erhöhung für jedes Kind zusammen. Ein Kind zählt also doppelt: als Person und als Kind. Die ISB erlaubt es, diese Grenze in zwei Stufen zu überschreiten, und staffelt den Tilgungszuschuss danach, in welcher Stufe Ihr Haushalt liegt.

    Für die Praxis heißt das: Ein grober Blick auf das Bruttogehalt reicht bei keiner der beiden Ebenen. Legen Sie die Steuerbescheide der maßgeblichen Jahre neben die Programmbedingungen. Wie sich das zu versteuernde Einkommen im Einzelnen zusammensetzt und ob sich daran für die Zukunft etwas gestalten lässt, ist eine Frage für Ihren Steuerberater, nicht für die Bank.

    Bringen Sie zum ersten Gespräch die Steuerbescheide der letzten drei Jahre mit. Daran lässt sich für beide Ebenen ablesen, wo Ihr Haushalt steht.

    Welches Kind zählt und wann

    Bei der KfW zählt ein Kind unter 18 Jahren, das am Tag der Antragstellung im Haushalt gemeldet ist. Maßgeblich ist dieser eine Tag. Ein Kind, das an diesem Tag 18 wird, zählt noch mit. Beim Bestandserwerb schließt die KfW Kinder, die erst nach dem Antrag geboren werden, ausdrücklich aus.

    Die Landesförderung verweist dagegen auf den Kindbegriff aus § 32 Abs. 1 bis 5 EStG. Danach können unter bestimmten Voraussetzungen auch volljährige Kinder als Kind gelten, etwa während einer Berufsausbildung oder eines Studiums. Eine Familie mit einem 19-jährigen Kind in Ausbildung kann also beim Land eine höhere Grenze haben als bei der KfW, wo dieses Kind nicht mehr zählt.

    Aus beidem folgt eine Frage der Reihenfolge. Wer ein Kind erwartet und nur knapp über einer Grenze liegt, sollte vorher klären, ob ein Antrag nach der Geburt günstiger wäre. Wer ein Kind hat, das bald volljährig wird, sollte umgekehrt prüfen, ob der Antrag bei der KfW noch vor dem Geburtstag gestellt werden kann. Beides steht allerdings gegen die Frage, ob das Objekt so lange verfügbar bleibt, und diese Abwägung lässt sich nur im Einzelfall treffen.

    Welche Grenzen die Programme ziehen

    Neben dem Einkommen ziehen die Familienprogramme vier weitere Grenzen: vorhandenes Eigentum, Selbstnutzung, das Gebäude und den Zeitpunkt. An jeder davon scheitern mehr Anträge als an der Einkommensgrenze selbst.

    Die erste betrifft das vorhandene Eigentum. Wer bereits über ein Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung in Deutschland verfügt, ist bei den Familienprogrammen der KfW ausgeschlossen. Beim Neubauprogramm kommt hinzu, dass eine frühere Förderung mit Baukindergeld ebenfalls ausschließt. Umschuldungen und Nachfinanzierungen werden dort nicht gefördert.

    Die zweite ist die Selbstnutzung. Die Familie muss selbst einziehen und mindestens zur Hälfte Eigentümer sein. Beim Bestandserwerb verlangt die KfW außerdem, dass die Immobilie über mehrere Jahre ab Einzug selbst bewohnt wird. Eine spätere Vermietung ist damit nicht der Zweck des Programms.

    Die dritte ist das Gebäude, und hier unterscheiden sich Neubau und Bestand grundlegend. Beim Neubau muss das Haus von Anfang an einen hohen energetischen Standard erfüllen. Beim Bestandserwerb muss es beim Kauf schlecht dastehen und danach saniert werden. Die Sanierungskosten gehören deshalb in die Finanzierung, nicht in die Zeit danach. Wie sich eine Sanierung mitfinanzieren lässt, beschreibt der Beitrag zur mitfinanzierten Modernisierung.

    Die vierte ist der Zeitpunkt. Bei der KfW muss der Antrag vor dem Kauf- oder Bauvertrag stehen, bei der ISB darf vor der Förderzusage nicht gebaut werden, und beim Kauf darf der Vertrag beim Antrag nur kurz zurückliegen. Wer zuerst beurkundet, hat die Förderung in aller Regel verloren.

    GrenzeVorhandenes Eigentum Was sie bedeutetEigene Wohnung oder eigenes Haus in Deutschland schließt die KfW-Familienprogramme aus Was Sie vorher klären solltenOb im Haushalt schon Wohneigentum besteht, auch als Miteigentum
    GrenzeSelbstnutzung Was sie bedeutetEinzug als Eigentümer mit mindestens der Hälfte Anteil Was Sie vorher klären solltenWer ins Grundbuch kommt und wie die Anteile verteilt werden
    GrenzeGebäude Was sie bedeutetNeubau mit hohem Standard, Bestand mit schlechter Klasse und Sanierungspflicht Was Sie vorher klären solltenEnergieausweis des Objekts und Kosten der Sanierung
    GrenzeZeitpunkt Was sie bedeutetAntrag vor Vertrag, Bau erst nach Zusage Was Sie vorher klären solltenWann der Notartermin realistisch ist und was bis dahin vorliegen muss

    Wenn Makler oder Verkäufer zum schnellen Notartermin drängen, ist das der Moment, die Förderfrage sofort zu stellen. Nach der Beurkundung ist sie nicht mehr zu retten.

    Was die Bank mit Kindern rechnet

    Die Bank rechnet Ihren Haushalt unabhängig von der Förderzusage, und Kinder wirken dort in beide Richtungen. Sie erhöhen die Lebenshaltungskosten, die in der Haushaltsrechnung angesetzt werden, und sie verändern das Einkommen, wenn ein Elternteil in Elternzeit ist oder in Teilzeit zurückkehrt.

    Die Regeln dafür stehen in § 505b Abs. 2 BGB und in § 4 ImmoKWPLV. Die Bank muss wahrscheinliche künftige Belastungen ausreichend berücksichtigen. Positive Entwicklungen wie die Rückkehr aus der Elternzeit darf sie einrechnen, aber nur, wenn sie durch aussagekräftige Unterlagen belegt sind. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Rückkehr und den künftigen Stundenumfang ist deshalb oft wichtiger als jede Förderbestätigung.

    Dazu kommt ein Punkt, der bei Familien oft untergeht: Auch ein Förderdarlehen ist ein Darlehen. Es senkt die Belastung gegenüber einem Darlehen am freien Markt, es erzeugt aber eine Rate, die über die gesamte Laufzeit tragbar sein muss. Wie Banken daraus einen Rahmen ableiten, erklärt der Beitrag Wie viel Immobilie kann ich mir leisten.

    Lage der FamilieElternzeit im laufenden Jahr Wie die Förderung schautKfW: zählt erst, wenn das Jahr zwei Jahre zurückliegt Wie die Bank schautAktuell geringeres Einkommen, Rückkehr nur mit Nachweis anrechenbar
    Lage der FamilieWeiteres Kind unterwegs Wie die Förderung schautKfW: zählt erst ab Geburt und Meldung, nicht vorher Wie die Bank schautHöhere Lebenshaltungskosten und möglicher Einkommensausfall werden eingeplant
    Lage der FamilieKind wird bald volljährig Wie die Förderung schautKfW: zählt bis zum Antragstag, Land: kann in Ausbildung weiter zählen Wie die Bank schautWegfall von Kindergeld und Unterhalt zu gegebener Zeit

    Die Reihenfolge, die Förderung rettet

    Förderung für Familien gelingt in einer festen Reihenfolge: erst prüfen, dann Objekt festlegen, dann beantragen, dann beurkunden. Wer diese Reihenfolge umdreht, verliert die Förderung meist an genau der Stelle, an der sie am meisten gebracht hätte.

    1. Steuerbescheide der maßgeblichen Jahre zusammentragen und Einkommen gegen die Grenzen von Bund und Land legen.
    2. Klären, ob im Haushalt bereits Wohneigentum besteht und wer Eigentümer werden soll.
    3. Beim Objekt den Energieausweis anfordern: Neubaustandard für das Neubauprogramm, schlechte Klasse für Jung kauft Alt.
    4. Bei Bestandsobjekten die Sanierungskosten schätzen lassen und in die Gesamtfinanzierung einplanen.
    5. Förderantrag über das Finanzierungsinstitut oder die Kommune stellen, bevor ein Vertrag unterschrieben ist.
    6. Erst mit gestelltem Antrag und abgestimmter Gesamtfinanzierung zum Notar.

    Wenn Sie darüber sprechen möchten

    Ob und welche Förderung für Ihre Familie passt, hängt an Angaben, die kein Rechner kennt: an den Steuerbescheiden zweier zurückliegender Jahre, am Alter der Kinder, am Energieausweis des Objekts und an Ihrem Zeitplan bis zum Notartermin. Deshalb ist ein Gespräch hier meist der schnellere Weg.

    Wir prüfen Bund und Land nebeneinander und rechnen die Gesamtfinanzierung einmal mit und einmal ohne Förderdarlehen durch. Eine konkrete Kondition und die monatliche Rate gibt es dann im Gespräch, nicht auf dieser Seite. Wie wir eine Finanzierung aufbauen, steht auf der Seite zur Baufinanzierung, und welche Fördermittel daneben in Frage kommen, auf der Seite zur Förderberatung.

    Häufige Fragen

    Für Familien kommen vor allem drei Wege in Frage. Der Bund fördert über die KfW den Neubau und den Ersterwerb eines neuen, klimafreundlichen Wohngebäudes unter dem Namen Wohneigentum für Familien. Für den Kauf eines bestehenden Hauses mit schlechter Energieeffizienz gibt es das Programm Jung kauft Alt, das eine energetische Sanierung innerhalb einer festen Frist verlangt. Dazu kommt in Rheinland-Pfalz die soziale Wohnraumförderung der ISB für Bau und Erwerb selbst genutzten Wohneigentums, bei der Kinder die Einkommensgrenze anheben und den Darlehensrahmen erweitern. Welche Programme im Einzelfall passen, hängt am Objekt, am Einkommen und an der Reihenfolge von Antrag und Kaufvertrag.

    Bei den Familienprogrammen der KfW steigt die Grenze für das zu versteuernde Haushaltseinkommen mit jedem weiteren Kind um einen festen Betrag. Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem vorletzten und dem vorvorletzten Jahr vor dem Antrag. In der Landesförderung Rheinland-Pfalz zählt ein Kind doppelt: einmal als weiteres Haushaltsmitglied und zusätzlich über eine eigene Erhöhung je Kind nach § 13 Landeswohnraumförderungsgesetz. Die Beträge ändern sich, deshalb gilt immer der aktuelle Stand beim jeweiligen Fördergeber.

    Bei den Familienprogrammen der KfW nicht. Berücksichtigt wird ein Kind unter 18 Jahren, das am Tag der Antragstellung im Haushalt gemeldet ist, und beim Bestandserwerb schließt die KfW nach dem Antrag geborene Kinder ausdrücklich aus. Wer ein Kind erwartet und nur knapp an einer Grenze liegt, sollte die Reihenfolge von Geburt, Antrag und Kaufvertrag deshalb vorher durchdenken. Ob sich ein späterer Antrag lohnt, hängt allerdings auch davon ab, ob das Objekt so lange verfügbar bleibt.

    Das kommt auf das Programm an. Die KfW berücksichtigt in ihren Familienprogrammen nur Kinder unter 18 Jahren. Die Landesförderung in Rheinland-Pfalz verweist dagegen auf den Kindbegriff aus § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz, und danach können unter bestimmten Voraussetzungen auch volljährige Kinder in Ausbildung als Kind gelten. Ein Kind im Studium kann also bei der Landesförderung zählen und bei der KfW nicht.

    Bei den Familienprogrammen der KfW in aller Regel nicht. Wer bereits über ein Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung in Deutschland verfügt, ist dort ausgeschlossen. Beim Neubauprogramm ist außerdem ausgeschlossen, wer schon Baukindergeld erhalten hat. Die Landesförderung hat eigene Bedingungen, die im Einzelfall anhand der Programmangaben der ISB zu prüfen sind.

    Das handhaben Banken unterschiedlich, und die Förderzusage ändert daran nichts. Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist ein eigener Schritt: Nach § 4 ImmoKWPLV muss die Bank wahrscheinliche künftige Belastungen berücksichtigen, und eine Rückkehr aus der Elternzeit kann sie einrechnen, wenn sie belegt ist. Kinder erhöhen dabei auch die Lebenshaltungskosten, die in der Haushaltsrechnung angesetzt werden. Legen Sie deshalb frühzeitig Nachweise zu Elternzeit und geplanter Rückkehr vor, damit die Rechnung nicht mit dem Übergangseinkommen endet.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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