Leerstand und Mietausfall: wie die Bank damit rechnet

    Die Bank rechnet Mietausfall zweimal ein: pauschal über das Mietausfallwagnis und gesondert, wenn eine Wohnung erkennbar leer steht. Bei dauerhaftem Leerstand fragt sie, ob das Haus seine Miete überhaupt noch trägt.

    Leere Neubauwohnung mit Parkett, bodentiefen Fenstern, Küchenzeile, darunter die Überschrift „Leerstand und Mietausfall“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Bank zieht vom Rohertrag ein Mietausfallwagnis ab, nach Anlage 1 der BelWertV mindestens 2 Prozent bei Wohnungen und 4 Prozent bei Gewerbe.
    • Steht eine Einheit erkennbar leer oder ist ein Mieter im Rückstand, kommt nach § 11 Abs. 2 BelWertV ein gesonderter Abschlag in Höhe des erwarteten Ausfalls dazu.
    • Bei strukturellem oder lang andauerndem Leerstand prüft die Bank nach § 10 Abs. 4 BelWertV, ob das Objekt zu den angesetzten Mieten überhaupt noch ertragsfähig ist.

    Wie rechnet die Bank mit Leerstand und Mietausfall?

    Die Bank rechnet Mietausfall auf zwei Ebenen ein: pauschal über das Mietausfallwagnis in den Bewirtschaftungskosten und gesondert, wenn ein Ausfall erkennbar ist. Steht ein Haus über lange Zeit teilweise leer, kommt eine dritte Frage dazu: ob das Objekt zu den angesetzten Mieten überhaupt noch ertragsfähig ist. Alle drei Schritte regelt die Beleihungswertermittlungsverordnung, an der sich Banken bei vermieteten Häusern orientieren.

    Für Sie als Käufer oder Eigentümer heißt das: Eine leere Wohnung kostet nicht nur die fehlende Miete, sondern verringert den Wert, den die Bank dem ganzen Haus beimisst. Weil der Ertragswert aus dem Reinertrag hochgerechnet wird, wirkt jeder Euro, der dort fehlt, mehrfach auf den Beleihungswert.

    Das Mietausfallwagnis: der pauschale Abzug

    Das Mietausfallwagnis ist ein fester Abzug vom Rohertrag, der auch dann angesetzt wird, wenn alle Wohnungen vermietet sind. Nach § 11 Abs. 5 BelWertV deckt es die Ertragsminderung durch uneinbringliche Mietrückstände und durch das Leerstehen von Räumen, die zur Vermietung bestimmt sind. Es dient außerdem zur Deckung der Kosten, die eine Klage auf Zahlung, die Aufhebung eines Mietverhältnisses oder eine Räumung verursachen.

    Die Mindestsätze stehen in Anlage 1 der BelWertV. Darunter darf eine Bank, die nach dieser Verordnung bewertet, nicht gehen. Höher darf sie ansetzen, wenn Lage oder Mieterstruktur das rechtfertigen.

    NutzungWohnungsbau Mindestsatz Mietausfallwagnis2 Prozent BezugsgrößeJahresrohertrag
    NutzungGewerbliche Objekte Mindestsatz Mietausfallwagnis4 Prozent BezugsgrößeJahresrohertrag

    Quelle: Anlage 1 BelWertV. Bei einem Wohn- und Geschäftshaus werden die Erträge nach § 10 Abs. 1 BelWertV getrennt dargestellt, der Laden bekommt also den höheren Satz.

    Die 15-Prozent-Grenze für alle Bewirtschaftungskosten

    Das Mietausfallwagnis steht nicht allein. Es gehört zusammen mit Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten zu den Bewirtschaftungskosten, die die Bank vom Rohertrag abzieht. Für diese drei Posten zusammen schreibt § 11 Abs. 2 BelWertV einen Mindestabzug von 15 Prozent des Rohertrags vor. Liegen die tatsächlichen Kosten eines Hauses darüber, gelten die tatsächlichen.

    Für die Praxis bedeutet das: Selbst ein voll vermietetes Haus mit zuverlässigen Mietern geht mit höchstens 85 Prozent seiner Kaltmiete in die Bewertung ein. Wer im Exposé mit der vollen Jahresmiete rechnet, überschätzt den Wert, den die Bank ermittelt, schon bevor ein einziger Tag Leerstand eintritt. Wie diese Rechnung im Ganzen aussieht, zeigt der Beitrag wie die Bank ein Mehrfamilienhaus bewertet.

    Erkennbarer Ausfall: der gesonderte Abschlag

    Ist ein Ausfall konkret absehbar und höher als das pauschale Wagnis, zieht die Bank ihn zusätzlich ab. So steht es in § 11 Abs. 2 Satz 2 BelWertV: Ein erkennbares, akutes Mietausfallwagnis, das über dem angesetzten Satz liegt, ist als gesonderter Wertabschlag in Höhe des erwarteten Ausfalls anzusetzen.

    Typische Auslöser sind eine Wohnung, die zum Bewertungsstichtag leer steht, ein Mieter mit mehreren offenen Monatsmieten oder ein laufendes Räumungsverfahren. Der Abschlag richtet sich danach, wie lange die Bank den Ausfall erwartet. Deshalb lohnt es sich, die voraussichtliche Dauer mit Unterlagen zu belegen, statt sie der Schätzung des Gutachters zu überlassen.

    • Leere Wohnung wegen laufender Renovierung: Renovierungsplan und Termin für die Fertigstellung.
    • Leere Wohnung mit neuem Mieter: unterschriebener Mietvertrag mit Mietbeginn.
    • Mietrückstand: Stand der Forderung, Ratenvereinbarung oder Stand des Verfahrens.
    • Kündigung durch den Mieter: Auszugstermin und Vermietungsbemühungen.

    Welche Miete die Bank für eine leere Wohnung ansetzt

    Für den Rohertrag zählt nach § 10 Abs. 1 BelWertV nur der Ertrag, den das Objekt jedem Eigentümer nachhaltig gewähren kann. Liegt die nachhaltige Miete über der vertraglich vereinbarten, gilt im Regelfall die vertragliche. Für eine leere Wohnung gibt es keinen Vertrag, also muss die Bank die nachhaltige Miete selbst einschätzen.

    Wie vorsichtig sie das tut, ist von Bank zu Bank verschieden. Manche setzen die ortsübliche Miete an und ziehen den erwarteten Ausfall gesondert ab, andere bleiben unter dem Marktniveau, bis ein Mietvertrag vorliegt. Für die Kapitaldienstfähigkeit, also die Frage, ob die Mieten die Rate tragen, rechnen viele Banken ohnehin nur mit einem Teil der Miete. Welche Mieten dort wie zählen, erklärt der Beitrag welche Mieteinnahmen die Bank anrechnet.

    Struktureller Leerstand: ist das Haus noch ertragsfähig?

    Steht ein Haus dauerhaft teilweise leer, geht es nicht mehr um einen Abschlag, sondern um die Grundlage der Bewertung. Bei strukturellen oder lang andauernden Leerständen muss die Bank nach § 10 Abs. 4 BelWertV besonders prüfen, ob das Objekt aufgrund der Marktlage und seines Zustands überhaupt ertragsfähig ist oder ob eine Nutzung zu den angesetzten Mieten in absehbarer Zeit noch zu erwarten ist.

    Struktureller Leerstand hat meist eine Ursache, die über die einzelne Wohnung hinausgeht: Grundrisse, die am Markt nicht mehr gefragt sind, ein Zustand, der eine Vermietung nur nach größerer Sanierung zulässt, oder eine Lage, in der die Nachfrage fehlt. Die Bank fragt dann nicht, wann die Wohnung wieder vermietet ist, sondern ob sie es zu dieser Miete überhaupt wird. Fällt die Antwort negativ aus, sinkt der Ertragswert deutlich.

    Wer ein solches Haus kaufen und durch Sanierung wieder voll vermieten will, sollte die Finanzierung über ein Sanierungskonzept anfragen und nicht über den heutigen Mietertrag. Wie das bei bewohnten Häusern läuft, beschreibt der Beitrag zur Sanierung im vermieteten Mehrfamilienhaus.

    Modellrechnung: eine von acht Wohnungen steht leer

    Wie stark eine leere Wohnung auf den Wert wirkt, zeigt eine vereinfachte Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen: ein Haus mit acht gleich großen Wohnungen, 60.000 Euro Jahreskaltmiete bei Vollvermietung, Bewirtschaftungskosten auf dem Mindestsatz von 15 Prozent und ein Vervielfältiger von 15. Bodenwertverzinsung und weitere Abschläge sind weggelassen.

    PostenRohertrag Voll vermietet60.000 Euro Eine Wohnung ohne Ansatz52.500 Euro
    PostenBewirtschaftungskosten, 15 Prozent Voll vermietet9.000 Euro Eine Wohnung ohne Ansatz7.875 Euro
    PostenReinertrag Voll vermietet51.000 Euro Eine Wohnung ohne Ansatz44.625 Euro
    PostenErtragswert bei Vervielfältiger 15 Voll vermietet765.000 Euro Eine Wohnung ohne Ansatz669.375 Euro

    Modellrechnung, keine Bewertung eines bestimmten Hauses und keine Zusage. Der Vervielfältiger ergibt sich nach § 12 Abs. 1 BelWertV aus Kapitalisierungszinssatz und Restnutzungsdauer und ist hier frei angenommen. Setzt die Bank die leere Wohnung mit ihrer Marktmiete an und zieht den erwarteten Ausfall gesondert ab, fällt der Unterschied kleiner aus.

    Was die Rechnung zeigt

    7.500 Euro fehlende Jahresmiete werden im Modell zu rund 95.600 Euro weniger Ertragswert. Das ist die Hebelwirkung der Kapitalisierung: Die Bank rechnet nicht mit einem Jahr Ausfall, sondern mit einem dauerhaft niedrigeren Ertrag, wenn sie die Wohnung gar nicht ansetzt. Deshalb ist die Frage, ob eine leere Wohnung als vorübergehend oder als dauerhaft gilt, für den Beleihungswert so wichtig.

    Ein vorübergehender Leerstand mit belegter Vermietung kostet meist nur einen einmaligen Abschlag in Höhe einiger Monatsmieten. Ein Leerstand, den niemand erklärt, kann dagegen den Wert so drücken, als gäbe es die Wohnung nicht. Wie viel Eigenkapital die Lücke zwischen Kaufpreis und Beleihungswert dann bindet, hängt vom Einzelfall ab; die Rate besprechen wir im Gespräch, weil sie ohne Zinssatz nicht zu rechnen ist.

    So bereiten Sie die Anfrage vor

    Die Bank bewertet Leerstand nach dem, was sie belegt bekommt. Mit diesen Unterlagen nehmen Sie dem Gutachter die Schätzung ab:

    1. Mieterliste mit Wohnfläche, Kaltmiete, Vertragsbeginn und letzter Mieterhöhung je Einheit.
    2. Für jede leere Einheit: seit wann, warum und bis wann voraussichtlich.
    3. Nachweise über Vermietungsbemühungen, etwa Inserate und Besichtigungstermine.
    4. Unterschriebene Mietverträge für Einheiten, die bald bezogen werden.
    5. Offene Mietrückstände mit Betrag und Stand, auch wenn sie unangenehm sind.
    6. Bei Sanierungsbedarf: Kostenschätzung und Zeitplan bis zur Wiedervermietung.

    Fazit: Leerstand erklären, nicht verschweigen

    Leerstand ist bei Mehrfamilienhäusern normal, und die Bank rechnet ihn ohnehin pauschal ein. Teuer wird er erst, wenn er als dauerhaft gilt. Den Unterschied machen Sie mit Unterlagen, nicht mit Argumenten im Gespräch. Wie die Finanzierung eines vermieteten Hauses insgesamt aufgebaut ist, lesen Sie auf der Seite Mehrfamilienhaus finanzieren. Ob ein konkretes Haus mit seinem heutigen Leerstand finanzierbar ist, prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen.

    Häufige Fragen

    Nach Anlage 1 der Beleihungswertermittlungsverordnung mindestens 2 Prozent des Rohertrags bei Wohnungsbau und 4 Prozent bei gewerblichen Objekten. Das Mietausfallwagnis ist Teil der Bewirtschaftungskosten, die zusammen nach § 11 Abs. 2 BelWertV mindestens 15 Prozent des Rohertrags betragen.

    Die Bank prüft, ob die Wohnung nachhaltig vermietbar ist und wie lange der Leerstand voraussichtlich dauert. Ein erkennbarer Ausfall, der über das pauschale Mietausfallwagnis hinausgeht, wird nach § 11 Abs. 2 BelWertV als gesonderter Wertabschlag in Höhe des erwarteten Ausfalls abgezogen. Wie die leere Einheit im Rohertrag angesetzt wird, entscheidet jede Bank im Rahmen von § 10 BelWertV selbst.

    Ja. Das Mietausfallwagnis umfasst nach § 11 Abs. 5 BelWertV uneinbringliche Mietrückstände und Leerstand von Räumen, die zur Vermietung bestimmt sind, außerdem die Kosten für Rechtsverfolgung und Räumung.

    Bei strukturellem oder lang andauerndem Leerstand muss die Bank nach § 10 Abs. 4 BelWertV besonders prüfen, ob das Objekt nach Marktlage und Zustand überhaupt ertragsfähig ist. Fällt diese Prüfung negativ aus, sinkt der Ertragswert deutlich, und mit ihm der Betrag, den die Bank beleihen kann.

    Indem Sie den Leerstand erklären und belegen: Grund, voraussichtliche Dauer, Vermietungsbemühungen, Renovierungsplan oder bereits unterschriebene Mietverträge. Eine vollständige Mieterliste mit Vertragsbeginn und Rückständen gehört in jede Anfrage.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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