Vom ersten zum dritten Mehrfamilienhaus: wie ein Bestand wächst

    Das zweite Haus finanziert sich selten aus dem Gehalt, sondern aus dem ersten: aus Tilgung, Wertzuwachs und freier Grundschuld. Ab dem dritten Haus schaut die Bank nicht mehr auf das einzelne Objekt, sondern auf den ganzen Bestand.

    Zwei kleine vermietete Mehrfamilienhäuser nebeneinander, darunter die Überschrift „Vom ersten zum dritten Haus“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Eigenkapital für das zweite Haus entsteht meist im ersten: durch Tilgung, durch Wertsteigerung nach einer Sanierung und durch Grundschulden, die höher eingetragen sind als die Restschuld.
    • Die Bank prüft beim zweiten und dritten Haus die Kapitaldienstfähigkeit über alle Objekte, also ob die Mieten des gesamten Bestands alle Raten tragen.
    • Ab einer gewissen Größe bewertet die Bank Ihre Finanzierung wie ein Portfolio; dann zählen Gesamtverschuldung, Mietanteil am Einkommen und die Verteilung auf Banken.

    Wie wächst ein Bestand vom ersten zum dritten Mehrfamilienhaus?

    Ein Bestand wächst, indem das erste Haus das zweite mitfinanziert. Das Eigenkapital für den nächsten Kauf kommt selten aus dem Gehalt, sondern aus drei Quellen im vorhandenen Haus: aus der Tilgung, aus einem höheren Wert nach Sanierung oder Mietanpassung und aus Grundschulden, die höher eingetragen sind als die Restschuld. Die Bank prüft dabei mit jedem Haus stärker, ob der Bestand als Ganzes trägt.

    Der Weg ist planbar, aber er verlangt Ordnung. Wer beim zweiten Kauf nicht weiß, wie hoch die Grundschulden auf dem ersten Haus sind, welche Zweckerklärung er unterschrieben hat und wie viel Miete nach allen Raten übrig bleibt, verschenkt Spielraum, den er längst aufgebaut hat.

    Quelle eins: die Tilgung im ersten Haus

    Jeder getilgte Euro im ersten Haus vergrößert den Abstand zwischen Restschuld und Beleihungswert. Dieser Abstand ist Sicherheit, die die Bank für ein weiteres Darlehen nutzen kann. Bei einem Haus, das seit einigen Jahren planmäßig getilgt wird, ist daraus oft ein Betrag geworden, der beim zweiten Kauf einen Teil des Eigenkapitals ersetzt.

    Wichtig ist der Unterschied zwischen Tilgung und Liquidität. Die Tilgung macht die Sicherheit frei, aber nicht das Geld. Sie können sie für ein neues Darlehen als Zusatzsicherheit einsetzen, nicht aber als Bargeld aus dem Haus nehmen, ohne ein Darlehen aufzustocken. Welche der beiden Wege günstiger ist, hängt davon ab, wie lange die Zinsbindung im ersten Haus noch läuft. Den Zusammenhang beschreibt der Beitrag zu Zinsbindung und Tilgung beim Mehrfamilienhaus.

    Quelle zwei: ein höherer Wert durch höheren Ertrag

    Der Beleihungswert eines Mehrfamilienhauses steigt vor allem dann, wenn sein nachhaltiger Ertrag steigt. Die Bank kapitalisiert den Reinertrag nach § 12 BelWertV mit einem Vervielfältiger, also wirkt jeder zusätzliche Euro Jahresmiete mehrfach auf den Wert. Mieterhöhungen im gesetzlichen Rahmen, eine Sanierung mit Neuvermietung oder ein ausgebautes Dachgeschoss verändern deshalb den Spielraum stärker als ein allgemeiner Anstieg der Kaufpreise.

    Ein steigender Markt allein reicht dagegen selten. Der Beleihungswert ist ein vorsichtiger, auf Dauer angelegter Wert und folgt Kaufpreisen nur mit Abstand. Wie eine Sanierung den Wert und die mögliche Darlehenshöhe verändert, erklärt der Beitrag nach der Sanierung mehr Wert.

    Quelle drei: die freie Grundschuld

    Die Grundschuld ist von der Darlehensforderung unabhängig. Nach § 1191 BGB sichert sie eine Geldsumme aus dem Grundstück, ohne an ein bestimmtes Darlehen gebunden zu sein. Wer beim ersten Kauf eine Grundschuld in Höhe des Kaufpreises oder darüber hat eintragen lassen, hat nach einigen Jahren Tilgung eine Sicherheit, die größer ist als die Restschuld.

    Ob die Bank diese freie Grundschuld für das zweite Haus nutzen darf, steht in der Sicherungszweckerklärung. Ist sie weit gefasst, sichert die Grundschuld alle Forderungen der Bank, und die Bank kann sie ohne neue Eintragung für ein weiteres Darlehen heranziehen. Ist sie eng auf das erste Darlehen beschränkt, braucht es eine neue Zweckerklärung. Bei einer anderen Bank muss die Grundschuld abgetreten oder eine neue eingetragen werden. Die Regeln dazu stehen in § 1192 BGB.

    Modellrechnung: was das erste Haus für das zweite leisten kann

    Die folgende Tabelle ist eine vereinfachte Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen. Sie zeigt nur den Mechanismus und endet beim Darlehensbedarf. Die monatliche Rate ist ohne Zinssatz nicht zu rechnen; sie gehört ins Gespräch.

    PostenEingetragene Grundschuld Haus 1, heute700.000 Euro Haus 2, Kaufneu einzutragen
    PostenRestschuld Haus 1, heute560.000 Euro Haus 2, Kaufnoch keine
    PostenFreie Grundschuld Haus 1, heute140.000 Euro Haus 2, KaufEinsatz als Zusatzsicherheit
    PostenKaufpreis Haus 2 mit Nebenkosten Haus 1, heute Haus 2, Kauf900.000 Euro
    PostenEigene Mittel Haus 1, heute Haus 2, Kauf60.000 Euro
    PostenDarlehensbedarf Haus 2 Haus 1, heute Haus 2, Kauf840.000 Euro

    Modellrechnung, keine Zusage. Wie viel der freien Grundschuld die Bank anrechnet, hängt vom aktuellen Beleihungswert des ersten Hauses und von ihrer Beleihungsgrenze ab. Pfandbriefbanken dürfen Darlehen nur bis 60 Prozent des Beleihungswerts in die Deckung nehmen (§ 14 Pfandbriefgesetz); was darüber liegt, finanzieren sie anders und prüfen strenger.

    Der Kapitaldienst über alle Objekte

    Ab dem zweiten Haus rechnet die Bank nicht mehr Objekt für Objekt, sondern über den gesamten Bestand. Sie stellt alle Mieten, die sie anerkennt, allen Raten, Bewirtschaftungskosten und Ihrem Lebensunterhalt gegenüber. Ein Haus mit Überschuss kann dabei ein schwächeres mittragen, aber nur so weit, wie die Bank die Mieten als nachhaltig ansieht.

    Genau hier scheitern Wachstumspläne am häufigsten. Ein neues Haus mit hohem Kaufpreisfaktor drückt den Überschuss des ganzen Bestands, auch wenn die beiden älteren Häuser gut laufen. Ob ein Haus sich aus den Mieten trägt, rechnen Sie am besten vor der Anfrage durch, wie im Beitrag Trägt sich das Mehrfamilienhaus selbst? beschrieben.

    Ab dem dritten Haus: Ihr Bestand wird zum Portfolio

    Mit dem dritten Haus wechseln viele Banken die Perspektive. Sie fragen nicht mehr, ob ein Privatkunde sich ein weiteres Haus leisten kann, sondern ob ein Bestand als Unternehmen funktioniert. Auslöser sind meist die Zahl der Einheiten, die Gesamtverschuldung und der Anteil der Mieten am Einkommen. Wo genau diese Grenzen liegen, legt jede Bank selbst fest.

    Was sich dann ändert und wie Sie sich darauf vorbereiten, steht im Beitrag wann die Bank Ihre Immobilien als Portfolio bewertet. Ob die Finanzierung dann in die gewerbliche Abteilung wandert, erklärt der Beitrag ab wann ein Mehrfamilienhaus gewerblich finanziert wird.

    Eine Bank oder mehrere?

    Beides funktioniert, aber jede Variante hat ihren Preis. Eine Bank für den ganzen Bestand kann Sicherheiten über alle Häuser verteilen und kennt Ihre Zahlen. Dafür hängt jede neue Finanzierung an ihrer Bereitschaft, und eine Grundschuld mit weiter Zweckerklärung bindet auch Häuser, die Sie eigentlich unabhängig halten wollten.

    Mehrere Banken verteilen das Risiko und erhalten Ihnen die Wahl beim nächsten Kauf. Dafür sieht jede nur einen Ausschnitt und rechnet vorsichtiger. Unabhängig von der Wahl gilt: Führen Sie selbst eine Übersicht über alle Objekte, damit jede Bank in wenigen Minuten sieht, was sie wissen muss.

    Die Bestandsübersicht, die jede Bank sehen will

    Diese Angaben gehören je Objekt in eine Tabelle, die Sie bei jeder Anfrage aktualisieren:

    1. Adresse, Baujahr, Zahl der Einheiten und Wohnfläche.
    2. Aktuelle Jahreskaltmiete aus den Verträgen und Leerstand.
    3. Darlehen mit Bank, Restschuld, Rate und Ende der Zinsbindung.
    4. Eingetragene Grundschulden mit Rang und Gläubiger.
    5. Geplante Maßnahmen und deren Kosten.
    6. Die letzten Einkommensteuerbescheide mit Anlage V, weil die Bank die Vermietung dort nachliest.

    Fazit: Wachstum beginnt beim ersten Haus

    Das dritte Haus entscheidet sich beim ersten. Wer dort eine ausreichende Grundschuld eintragen lässt, planmäßig tilgt und den Ertrag pflegt, baut den Spielraum auf, den die Bank später sehen will. Steuerliche Fragen, etwa zur Haltedauer oder zu einer Gesellschaft, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater; die Finanzierungsseite beschreibt der Beitrag Mehrfamilienhaus über eine GmbH finanzieren. Den Weg zur Finanzierung des nächsten Hauses finden Sie auf der Seite Mehrfamilienhaus finanzieren.

    Häufige Fragen

    Ja, wenn auf dem ersten Haus eine Grundschuld eingetragen ist, die höher ist als die Restschuld, oder wenn eine zusätzliche Grundschuld eingetragen werden kann. Die Bank rechnet diese Sicherheit aber nur bis zu ihrer eigenen Beleihungsgrenze an, die sich am Beleihungswert des ersten Hauses orientiert, nicht am Kaufpreis von damals.

    Schon beim zweiten Haus rechnet die Bank die Kapitaldienstfähigkeit über alle Objekte und Darlehen. Ab einer gewissen Zahl von Einheiten oder einer bestimmten Gesamtverschuldung bewerten viele Banken die Finanzierung als Portfolio und wechseln in eine gewerbliche Betrachtung. Wo diese Grenze liegt, legt jede Bank selbst fest.

    Das hat Vor- und Nachteile. Eine Bank für alles kennt den ganzen Bestand und kann Sicherheiten übergreifend nutzen, bindet Sie aber stärker. Mehrere Banken verteilen das Risiko, sehen aber jeweils nur einen Ausschnitt. Entscheidend ist, dass Sie selbst eine vollständige Übersicht führen und jeder Bank zeigen können.

    Für die Bank nur bedingt. Der Beleihungswert ist ein vorsichtiger, auf Dauer angelegter Wert und folgt dem Markt nicht eins zu eins. Spürbar steigt er vor allem, wenn sich der nachhaltige Ertrag erhöht, etwa durch eine Sanierung mit höherer Miete oder durch Mietanpassungen, die die Bank als nachhaltig anerkennt.

    Das ist eine steuerliche und rechtliche Frage, die Sie mit Ihrem Steuerberater klären sollten. Für die Finanzierung bedeutet eine GmbH einen anderen Kreditnehmer, andere Unterlagen und oft eine persönliche Bürgschaft. Ein Wechsel lohnt sich nur, wenn er vor dem Kauf geplant wird.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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