Welche Mieteinnahmen rechnet die Bank bei Ihrer Finanzierung an?

    Nicht die Miete laut Vertrag entscheidet, sondern was nach Abschlag für Leerstand und Bewirtschaftung übrig bleibt. Genau daran hängt, ob die Bank Ihre Finanzierung für tragfähig hält.

    Mehrfamilienhaus mit Balkonen, Klingelanlage und Fahrrädern, darunter die Überschrift „Welche Miete die Bank Ihnen wirklich anrechnet“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 10 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Bank rechnet nur Mieteinnahmen an, die dem Grunde und der Höhe nach wahrscheinlich und nachhaltig zu erzielen sind. So verlangt es § 4 Abs. 1 Nr. 3 ImmoKWPLV, und mögliche, aber ungewisse Mietsteigerungen bleiben ausdrücklich außen vor.
    • Grundlage ist die Nettokaltmiete ohne Umlagen. Davon zieht die Bank einen Abschlag für Leerstand, Instandhaltung und Verwaltung ab, dessen Höhe jede Bank in ihren eigenen Richtlinien festlegt.
    • Für die Bewertung des Objekts gilt zusätzlich die BelWertV: Liegt die Marktmiete über der vereinbarten Miete, zählt im Regelfall die vereinbarte, und die Bewirtschaftungskosten betragen mindestens 15 Prozent des Rohertrags.

    Welche Mieteinnahmen rechnet die Bank an?

    Die Bank rechnet nur die Nettokaltmiete an, die nachweisbar und dauerhaft fließt, und davon auch nur den Teil, der nach einem Abschlag für Leerstand, Instandhaltung und Verwaltung übrig bleibt. Die Miete laut Vertrag ist also der Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis. Wer in seiner eigenen Rechnung die volle Miete einsetzt, sieht einen Überschuss, den die Bank so nicht sieht.

    Die Grundlage steht in § 4 Abs. 1 Nr. 3 ImmoKWPLV. Danach berücksichtigt der Darlehensgeber künftige Einnahmen aus Vermietung nur, soweit sie dem Grunde und der Höhe nach wahrscheinlich und nachhaltig zu erzielen sind. Mögliche, aber ungewisse Mietsteigerungen bleiben ausdrücklich außen vor. Diese Verordnung konkretisiert die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung aus § 505b BGB und § 18a KWG.

    Daraus folgen drei Fragen, die die Bank bei jeder Miete stellt: Fließt sie wirklich? Ist sie auf Dauer am Markt erzielbar? Und was bleibt nach den Kosten übrig, die beim Vermieter hängen bleiben? Die folgenden Abschnitte gehen diese Fragen der Reihe nach durch.

    Warum zählt die Kaltmiete und nicht die Warmmiete?

    Die Bank rechnet mit der Nettokaltmiete, weil die Vorauszahlungen für Betriebskosten nur durch Ihr Konto laufen. Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Grundsteuer zahlen Sie mit dem Geld des Mieters an Versorger und Gemeinde weiter, als Einkommen bleibt davon nichts.

    Für die Bewertung des Objekts ist das in § 10 Abs. 1 BelWertV ausdrücklich geregelt: Umlagen, die der Mieter zur Deckung von Betriebskosten zahlt, werden beim Rohertrag nicht berücksichtigt. Dieselbe Logik wenden Banken in der Haushaltsrechnung an.

    Reichen Sie Ihre Mietaufstellung deshalb immer als Nettokaltmiete je Einheit ein, getrennt von den Nebenkostenvorauszahlungen. Eine Liste mit Warmmieten führt fast immer zu einer Rückfrage und verzögert die Prüfung.

    Warum setzt die Bank nicht die volle Miete an?

    Weil nicht jeder Euro Miete beim Vermieter bleibt. Wohnungen stehen zwischen zwei Mietverhältnissen leer, Mieter zahlen nicht, das Dach braucht Reparaturen, und die Verwaltung kostet Geld, auch wenn Sie sie selbst erledigen. Diese Risiken und Kosten deckt die Bank über einen pauschalen Abschlag auf die Nettokaltmiete ab.

    Wie hoch der Abschlag ist, legt jede Bank in ihren eigenen Kreditrichtlinien fest. Eine gesetzliche Quote für die Haushaltsrechnung gibt es nicht. In der Praxis wird häufig rund drei Viertel der Nettokaltmiete als Einnahme angesetzt, manche Banken rechnen vorsichtiger, etwa bei älteren Objekten, schwacher Vermietungslage oder wenn die Mieten einen großen Teil Ihres Einkommens ausmachen.

    Wichtig ist, dass die Bank die Miete an zwei Stellen verwendet, und an beiden mit Abschlag. Einmal in der Haushaltsrechnung, in der sie prüft, ob Ihr Einkommen die Raten trägt. Und einmal in der Bewertung des Objekts, die über den Beleihungswert und damit über den Beleihungsauslauf entscheidet.

    RechnungHaushaltsrechnung Wozu sie dientPrüft, ob Ihr monatlicher Überschuss nach allen Ausgaben und Raten positiv bleibt, also Ihre Kapitaldienstfähigkeit Welche Miete angesetzt wirdNachhaltige Nettokaltmiete abzüglich des bankeigenen Abschlags
    RechnungObjektbewertung Wozu sie dientErmittelt den Beleihungswert und damit, wie viel Darlehen das Objekt absichert Welche Miete angesetzt wirdNachhaltig erzielbare Nettokaltmiete, gedeckelt durch die vereinbarte, abzüglich Bewirtschaftungskosten nach BelWertV

    Was die BelWertV bei der Bewertung vorschreibt

    Für den Beleihungswert gelten feste Regeln. Nach § 10 Abs. 1 BelWertV darf nur der Ertrag berücksichtigt werden, den das Objekt bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung jedem Eigentümer nachhaltig gewähren kann. Liegt die nachhaltige Miete über der vertraglich vereinbarten, ist im Regelfall die vereinbarte anzusetzen. Eine niedrige Bestandsmiete zieht den Wert also nach unten, eine Marktmiete, die erst noch durchgesetzt werden müsste, hebt ihn nicht.

    Vom Rohertrag zieht die Bank nach § 11 BelWertV die Bewirtschaftungskosten ab: Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis. Zusammen betragen diese Abzüge mindestens 15 Prozent des Rohertrags, und sie dürfen die tatsächlichen Kosten des Objekts nicht unterschreiten. Ist ein akuter Mietausfall erkennbar, kommt ein gesonderter Abschlag hinzu.

    Stehen Einheiten länger leer, prüft die Bank nach § 10 Abs. 4 BelWertV zusätzlich, ob das Objekt zu den angesetzten Mieten überhaupt wirtschaftlich nutzbar ist. Ausführlich erklärt der Beitrag Wie die Bank ein Mehrfamilienhaus bewertet, wie aus der Miete Schritt für Schritt der Beleihungswert wird.

    Bestehende Vermietung oder geplante Vermietung?

    Eine laufende Vermietung mit Mietvertrag und nachweisbarem Zahlungseingang ist für die Bank am leichtesten anzurechnen. Schwieriger wird es, wenn die Wohnung leer steht, Sie selbst noch darin wohnen oder das Objekt erst gebaut wird. Dann gibt es keine gezahlte Miete, sondern nur eine erwartete.

    Auch die erwartete Miete kann zählen, wenn die Bank sie für wahrscheinlich hält. Sie stützt sich dann auf den Mietspiegel, ein Gutachten oder vergleichbare Objekte in der Lage und setzt eher vorsichtig an. Manche Banken rechnen bis zum Nachweis eines Mietvertrags mit einem stärkeren Abschlag oder machen den Vertrag zur Bedingung für die Auszahlung.

    SituationLaufender Mietvertrag, Miete fließt Wie die Bank in der Regel vorgehtVertragsmiete als Grundlage, Abschlag nach Bankrichtlinie
    SituationMieter gekündigt oder Wohnung leer Wie die Bank in der Regel vorgehtVorsichtig geschätzte Marktmiete, häufig mit zusätzlichem Abschlag
    SituationBisher selbst genutzt, künftig vermietet Wie die Bank in der Regel vorgehtMarktmiete nach Mietspiegel oder Gutachten, oft Mietvertrag vor Auszahlung
    SituationNeubau oder Kauf vom Bauträger Wie die Bank in der Regel vorgehtKalkulierte Marktmiete der Lage, Mietgarantien werden kritisch geprüft
    SituationStaffel- oder Indexmiete Wie die Bank in der Regel vorgehtHeute gezahlte Miete, künftige Stufen meist erst, wenn sie fließen

    Welche Mieten zählen nur eingeschränkt?

    Nicht jede Mieteinnahme ist für die Bank gleich viel wert. Je unsicherer und je schwankender eine Einnahme ist, desto vorsichtiger wird sie angesetzt oder desto eher bleibt sie ganz draußen.

    • Möblierte Vermietung: Der Möblierungszuschlag gilt oft nicht als nachhaltig, angesetzt wird eher die Miete einer vergleichbaren unmöblierten Wohnung.
    • Ferienwohnung und Kurzzeitvermietung: Die Einnahmen schwanken mit der Saison. Banken verlangen hier meist Nachweise über mehrere Jahre und setzen deutlich vorsichtiger an.
    • Vermietung an Angehörige: Die Bank prüft, ob die Miete marktüblich ist und tatsächlich gezahlt wird. Eine Gefälligkeitsmiete zählt nur in ihrer echten Höhe.
    • Gewerbliche Einheiten: Ein Laden oder ein Büro im Haus wird getrennt betrachtet, weil Leerstand dort länger dauern kann. Die BelWertV verlangt, verschiedene Nutzungsarten getrennt darzustellen.
    • Stellplätze und Garagen: Sie zählen, wenn sie separat vermietet und belegt sind, fallen in der Summe aber selten ins Gewicht.

    Modellrechnung: eine kleine Wohnung zur Vermietung

    Die folgende Rechnung ist eine Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen und keine Zusage einer Bank. Sie zeigt nur, wie weit die eigene Rechnung und die Bankrechnung auseinanderliegen können. Angenommen ist eine vermietete Eigentumswohnung mit einer Nettokaltmiete von 600 Euro im Monat, einem Nebenkostenvorschuss von 180 Euro und einem Abschlag der Bank von 25 Prozent.

    GrößeZahlung des Mieters im Monat Eigene Rechnung780 Euro warm Rechnung der Bank780 Euro warm
    GrößeDavon Umlagen Eigene Rechnungwird oft mitgezählt Rechnung der Bank180 Euro, zählt nicht
    GrößeNettokaltmiete Eigene Rechnung600 Euro Rechnung der Bank600 Euro
    GrößeAbschlag für Leerstand, Instandhaltung, Verwaltung Eigene Rechnungkeiner Rechnung der Bank150 Euro
    GrößeAngesetzte Mieteinnahme im Monat Eigene Rechnung600 bis 780 Euro Rechnung der Bank450 Euro
    GrößeAngesetzte Mieteinnahme im Jahr Eigene Rechnung7.200 bis 9.360 Euro Rechnung der Bank5.400 Euro

    Die Werte sind Annahmen und dienen nur dem Größenvergleich. Der tatsächliche Abschlag hängt von der Bank und vom Objekt ab. Eine Monatsrate lässt sich ohne konkreten Zinssatz nicht seriös rechnen, die rechnen wir im Gespräch mit Ihnen für Ihren Fall.

    Was ändert sich gegenüber einer selbst genutzten Wohnung?

    Bei einer vermieteten Wohnung trägt nicht allein Ihr Einkommen die Rate, sondern Ihr Einkommen plus die angerechnete Miete. Dafür zahlen Sie Ihre eigenen Wohnkosten weiter, während bei einer selbst genutzten Immobilie Ihre bisherige Miete wegfällt. Die Bank stellt beides in der Haushaltsrechnung gegenüber.

    Hinzu kommt, dass die Bank das Objekt als Ertragsquelle prüft. Lage, Zustand und Vermietbarkeit bestimmen, wie sicher die Miete ist, und die Miete bestimmt wiederum den Wert. Bei mehreren vermieteten Wohnungen schaut die Bank irgendwann auf den ganzen Bestand, dazu mehr im Beitrag Ab wann bewertet die Bank Ihre Finanzierung wie ein Immobilienportfolio?

    Steuerlich wirken Mieteinnahmen, Schuldzinsen und Abschreibung zusammen, und die Bank sieht das Ergebnis in Ihrem Einkommensteuerbescheid. Wie sich eine vermietete Wohnung in Ihrem Fall steuerlich auswirkt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

    Welche Nachweise die Bank für Mieteinnahmen verlangt

    Die Bank verlangt für jede angerechnete Miete einen Beleg, dass sie vereinbart ist und tatsächlich fließt. Nach § 505b Abs. 3 BGB muss sie Ihre Angaben in angemessener Weise überprüfen, notfalls durch Einsicht in unabhängig nachprüfbare Unterlagen. Übliche Nachweise sind:

    • Mietverträge aller vermieteten Einheiten mit allen Nachträgen
    • Mietaufstellung mit Nettokaltmiete und Nebenkostenvorschuss je Einheit
    • Kontoauszüge, auf denen der Mieteingang zu sehen ist
    • Einkommensteuerbescheide mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, bei Objekten, die Sie schon länger vermieten
    • Bei geplanter Vermietung: Mietspiegel, Mietwertgutachten oder ein bereits unterschriebener Mietvertrag

    Typische Fehler bei der Darstellung von Mieteinnahmen

    Die meisten Rückfragen der Bank entstehen nicht durch zu niedrige Mieten, sondern durch unklare Unterlagen. Diese Punkte sollten Sie vor der Anfrage prüfen.

    • Warmmiete statt Kaltmiete angegeben. Die Bank rechnet dann selbst herunter und fragt nach.
    • Mit der erhofften statt der gezahlten Miete gerechnet. Eine geplante Mieterhöhung zählt erst, wenn sie wirksam ist und gezahlt wird.
    • Mietvertrag und Kontoauszug passen nicht zusammen. Weicht der Zahlungseingang von der Vertragsmiete ab, braucht die Bank eine Erklärung.
    • Leerstand verschwiegen. Er fällt spätestens in der Bewertung auf und kostet dann mehr Vertrauen als eine offene Angabe.

    So gehen Sie Ihre Finanzierung mit Mieteinnahmen an

    Rechnen Sie vor der ersten Anfrage so, wie die Bank rechnet: mit der Nettokaltmiete, mit Abschlag und ohne künftige Erhöhungen. Bleibt Ihr Überschuss auch dann positiv, ist die Anfrage auf einem soliden Fundament. Wird es knapp, lohnt sich der Blick auf Banken, die Mieten weniger stark kürzen oder Ihr Objekt besser einschätzen.

    Im Gespräch gehen wir Ihre Mieten und Unterlagen gemeinsam durch und wählen die Banken aus, deren Richtlinien zu Ihrem Objekt passen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Kapitalanlage finanzieren. Was die Bank neben den Mieten an Ihrer Person prüft, erklärt der Beitrag Was prüfen Banken an meiner Person?

    Häufige Fragen

    Die Bank rechnet die Nettokaltmiete an, die nachweisbar und nachhaltig fließt, und zieht davon einen Abschlag für Leerstand, Instandhaltung und Verwaltung ab. Umlagen für Betriebskosten zählen nicht, weil sie nur durchgereicht werden. Mögliche Mieterhöhungen lässt die Bank nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 ImmoKWPLV außer Betracht, solange sie ungewiss sind.

    Eine gesetzliche Quote gibt es nicht, jede Bank legt den Abschlag in ihren eigenen Richtlinien fest. In der Praxis wird häufig rund drei Viertel der Nettokaltmiete angesetzt, manche Banken rechnen vorsichtiger. Welche Quote für Ihre Anfrage gilt, hängt von der Bank, dem Objekt und dem Anteil der Mieten an Ihrem Gesamteinkommen ab.

    Ja, aber nur, wenn die Bank die Miete für wahrscheinlich und nachhaltig erzielbar hält. Ohne Mietvertrag setzt sie eine vorsichtig geschätzte Marktmiete an, gestützt auf Mietspiegel, Gutachten oder vergleichbare Objekte. Manche Banken rechnen bis zum Nachweis eines Mietvertrags mit einem stärkeren Abschlag oder verlangen den Vertrag vor der Auszahlung.

    Bei einer selbst genutzten Immobilie trägt Ihr Einkommen die gesamte Rate, dafür entfällt Ihre bisherige Miete. Bei einer vermieteten Wohnung zählt die Miete als zusätzliche Einnahme, allerdings nur nach Abschlag, und Sie zahlen Ihre eigene Wohnung weiter. Die Bank prüft außerdem das Objekt als Ertragsquelle: Lage, Vermietbarkeit und die Miete im Verhältnis zum Kaufpreis.

    In der Regel nicht. Angesetzt wird die Miete, die heute gezahlt wird. Künftige Stufen einer Staffelmiete sind zwar vereinbart, die Bank geht aber vorsichtig vor und berücksichtigt sie meist erst, wenn sie tatsächlich fließen. Eine Indexmiete hängt von der Preisentwicklung ab und gilt damit als ungewisse Steigerung im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 3 ImmoKWPLV.

    Die Mietverträge aller Einheiten, eine Mietaufstellung mit Nettokaltmiete je Einheit und Kontoauszüge, auf denen der Mieteingang zu sehen ist. Bei Objekten, die Sie schon länger vermieten, kommen die Einkommensteuerbescheide mit der Anlage V dazu, weil die Bank dort sieht, was steuerlich tatsächlich übrig bleibt. Für steuerliche Fragen zur Anlage V ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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