Pfandfreigabe: Ablauf, Kosten und wer sie erteilt

    Eine Pfandfreigabe erteilt immer die Bank, der die Grundschuld gehört, nie der Notar und nie der Verkäufer. Sie entlässt eine einzelne Wohnung aus einer Grundschuld, die auf mehreren Einheiten liegt, und sie kostet beim Grundbuchamt deutlich weniger als eine volle Löschung.

    Amtliches Dokument mit Stempel, Füller und Brille auf Holztisch im Notarbüro, darunter die Überschrift „Pfandfreigabe: Ablauf und Kosten“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Pfandfreigabe ist die Erklärung der Bank als Grundschuldgläubigerin, eine einzelne Wohnung oder ein Grundstück aus einer Gesamtgrundschuld zu entlassen; nach § 1175 Abs. 1 BGB erlischt das Recht an diesem Grundstück.
    • Das Grundbuchamt trägt die Entlassung aus der Mithaft mit einer 0,3 Gebühr nach Nr. 14142 KV GNotKG ein, Geschäftswert ist nach § 44 GNotKG der Wert der entlassenen Einheit, wenn er unter dem Grundschuldbetrag liegt.
    • Wer kauft, sollte vor der Beurkundung wissen, welchen Betrag die Bank für die Freigabe verlangt und ob in Abteilung III weitere Gläubiger stehen.

    Was ist eine Pfandfreigabe?

    Eine Pfandfreigabe ist die Erklärung einer Bank, ein einzelnes Grundstück oder eine einzelne Wohnung aus einer Grundschuld zu entlassen, die auf mehreren Objekten zugleich liegt. Eine solche Grundschuld heißt Gesamtgrundschuld. An allen übrigen Objekten bleibt sie bestehen, nur an dem freigegebenen erlischt sie.

    Rechtlich ist die Pfandfreigabe ein Verzicht der Bank auf ihr Recht an diesem einen Objekt. Für die Gesamthypothek regelt das § 1175 Abs. 1 BGB: Verzichtet der Gläubiger auf das Recht an einem der Grundstücke, so erlischt es an diesem. Über die Verweisung für Grundschulden gilt das entsprechend. Im Grundbuch heißt der Vorgang „Entlassung aus der Mithaft“.

    Wer erteilt die Pfandfreigabe?

    Die Pfandfreigabe erteilt immer die Bank, für die die Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen ist. Ihr Recht ist betroffen, also muss sie die Eintragung nach § 19 GBO bewilligen. Der Notar fordert die Erklärung an und überwacht, dass sie nur unter den Bedingungen der Bank verwendet wird. Erteilen kann er sie nicht, ebenso wenig der Verkäufer.

    Das Grundbuchamt nimmt die Erklärung nur in einer bestimmten Form an. Nach § 29 GBO muss sie öffentlich beglaubigt sein. Öffentlich-rechtliche Institute wie Sparkassen können stattdessen mit Unterschrift und Siegel erklären. Private Banken lassen die Unterschriften ihrer Bevollmächtigten beglaubigen.

    Stehen in Abteilung III mehrere Grundschulden verschiedener Banken, braucht der Käufer von jeder eine Freigabe. Das ist die häufigste Ursache für Verzögerungen und ein Grund, den Grundbuchauszug vor der Beurkundung genau zu lesen.

    In welchen Fällen eine Pfandfreigabe nötig ist

    Eine Pfandfreigabe ist immer dann nötig, wenn nur ein Teil dessen verkauft wird, was eine Grundschuld absichert. Das kommt in vier typischen Lagen vor:

    LageVerkauf einer Wohnung aus einem aufgeteilten Haus Woher die Gesamtgrundschuld kommtDie Grundschuld auf dem ganzen Haus setzt sich nach der Aufteilung an allen Wohnungsgrundbüchern fort Was freigegeben wirdDie verkaufte Wohnung
    LageKauf vom Bauträger Woher die Gesamtgrundschuld kommtDie Bank des Bauträgers hat das ganze Projekt finanziert Was freigegeben wirdDie Wohnung des Käufers, abgesichert durch die Freistellungserklärung nach § 3 MaBV
    LageVerkauf aus einem Bestand Woher die Gesamtgrundschuld kommtEine Grundschuld sichert mehrere Häuser eines Eigentümers Was freigegeben wirdDas verkaufte Haus
    LageVerkauf einer Teilfläche Woher die Gesamtgrundschuld kommtDie Grundschuld liegt auf dem ganzen Grundstück Was freigegeben wirdDie abgetrennte Fläche

    Beim Bauträgerkauf heißt die Zusage der Bank Freistellungserklärung. Sie wird schon vor der ersten Zahlung des Käufers abgegeben, weil § 3 MaBV die Freistellung des Vertragsobjekts zur Voraussetzung macht, bevor der Bauträger Geld annehmen darf.

    Wie die Pfandfreigabe beim Verkauf abläuft

    Die Pfandfreigabe läuft über den Notar und ist an die Zahlung des Kaufpreises gekoppelt. Die Bank gibt die Erklärung nicht frei heraus, sondern nur gegen Zahlung eines Betrags, den sie selbst festlegt. Für den Käufer sieht der Weg so aus:

    1. Im Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, die Wohnung lastenfrei zu übertragen, und stimmt als Eigentümer allen nötigen Löschungen zu.
    2. Der Notar schickt der Bank des Verkäufers eine Abschrift des Vertrags und bittet um die Freigabeerklärung für die verkaufte Einheit.
    3. Die Bank übersendet die Erklärung mit einer Treuhandauflage: Der Notar darf sie erst verwenden, wenn ein bestimmter Betrag bei ihr eingegangen ist.
    4. Liegen Freigabe und die übrigen Voraussetzungen vor, teilt der Notar dem Käufer die Fälligkeit des Kaufpreises mit und nennt, welcher Teil direkt an die Bank geht.
    5. Der Käufer oder seine Bank zahlt. Die Bank des Verkäufers bestätigt den Eingang.
    6. Der Notar reicht die Freigabe beim Grundbuchamt ein, das die Entlassung aus der Mithaft und später den Eigentumswechsel einträgt.

    Was eine Pfandfreigabe kostet

    Beim Grundbuchamt kostet die Eintragung der Entlassung aus der Mithaft eine 0,3 Gebühr nach Nr. 14142 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG. Eine vollständige Löschung in Abteilung III kostet nach Nr. 14140 eine 0,5 Gebühr. Der Geschäftswert ist nach § 44 GNotKG der Wert der entlassenen Einheit, wenn er geringer ist als der Betrag der Grundschuld. Gerade bei großen Gesamtgrundschulden auf einem ganzen Haus macht das einen deutlichen Unterschied.

    Beim Notar fällt das Einholen der Freigabe in der Regel unter den Vollzug des Kaufvertrags. Erteilt die Bank eine Treuhandauflage, entsteht zusätzlich eine Treuhandgebühr von 0,5 nach Nr. 22201 aus dem Wert des Sicherungsinteresses, also aus dem Betrag, den die Bank sichern will. Muss eine Unterschrift der Bank beglaubigt werden, kostet das nach Nr. 25100 eine 0,2 Gebühr, mindestens 20 und höchstens 70 Euro. Manche Banken verlangen außerdem ein eigenes Entgelt, das sich aus dem Darlehensvertrag oder ihrem Preisverzeichnis ergibt.

    Die Tabelle rechnet die gesetzlichen Gebühren für einen Modellfall nach Tabelle B des GNotKG. Sie ist eine Modellrechnung mit angenommenen Werten und ohne Umsatzsteuer und Auslagen des Notars.

    PostenWert der verkauften Wohnung GrundlageAnnahme Modellwert200.000 Euro
    PostenFreigabebetrag der Bank GrundlageAnnahme Modellwert170.000 Euro
    PostenGrundbuch, Entlassung aus der Mithaft Grundlage0,3 Gebühr aus 200.000 Euro, Nr. 14142 Modellwert130,50 Euro
    PostenNotar, Treuhandgebühr Grundlage0,5 Gebühr aus 170.000 Euro, Nr. 22201 Modellwert190,50 Euro
    PostenNotar, Beglaubigung, falls nötig GrundlageNr. 25100, höchstens Modellwert70,00 Euro

    Grundlage: GNotKG, Anlage 1 Kostenverzeichnis und Anlage 2 Tabelle B. Eine volle Gebühr beträgt nach Tabelle B bei 200.000 Euro 435 Euro und bei 170.000 Euro 381 Euro. Ein Entgelt der Bank ist in der Tabelle nicht enthalten.

    Wer die Kosten trägt

    Die Kosten der Pfandfreigabe trägt in der Regel der Verkäufer. Er schuldet dem Käufer nach § 435 BGB Eigentum frei von Rechten Dritter, und die Lastenfreistellung ist Teil dieser Pflicht. Die Verteilung im Einzelnen regelt der Kaufvertrag. Als Käufer sollten Sie darauf achten, dass dort die Lastenfreistellung ausdrücklich auf Kosten des Verkäufers geht.

    Wie die Bank den Freigabebetrag festlegt

    Den Freigabebetrag bestimmt die Bank, und er liegt meist über dem rechnerischen Anteil der Wohnung am Darlehen. Bei Aufteilern steht er im Freigabeplan des Darlehensvertrags. Warum Banken einen Aufschlag verlangen und wie der Freigabeplan das Projekt steuert, erklärt der Beitrag zu Globaldarlehen und Pfandfreigabe. Dort geht es um die Finanzierung des ganzen Projekts, hier um die einzelne Freigabe.

    Für den Käufer zählt nur eines: Der Kaufpreis muss den Freigabebetrag decken. Liegt die Restschuld des Verkäufers über dem Kaufpreis, gibt die Bank nicht frei, solange die Differenz nicht anders gezahlt ist. Der Notar macht den Kaufpreis deshalb erst fällig, wenn die Freigabe aus dem Kaufpreis bedient werden kann. Ihr Geld ist damit geschützt, aber der Kauf kann sich verzögern.

    Was die Pfandfreigabe für Ihre eigene Finanzierung bedeutet

    Finanzieren Sie den Kauf, braucht Ihre Bank für ihre eigene Grundschuld den ersten Rang. Den bekommt sie erst, wenn die alte Grundschuld an Ihrer Wohnung gelöscht ist. Bis dahin trägt der Verkäufer im Kaufvertrag eine Belastungsvollmacht ein, damit Ihre Grundschuld schon vor dem Eigentumswechsel eingetragen werden kann, und Ihre Bank zahlt den Freigabebetrag direkt an die Bank des Verkäufers.

    Diese Reihenfolge muss bei Ihrer Bank bekannt sein, bevor sie auszahlt. Geben Sie ihr deshalb früh den Grundbuchauszug und die Fälligkeitsmitteilung des Notars mit der Aufteilung des Kaufpreises. Wie eine Grundschuld beim Wechsel der Bank behandelt wird, steht im Beitrag zur Grundschuld beim Bankwechsel.

    Wie es weitergeht

    Wer selbst aufteilt und Wohnungen einzeln verkauft, braucht die Pfandfreigabe nicht einmal, sondern für jede Einheit. Wie die Aufteilung rechtlich vorbereitet wird, zeigen die Beiträge zur Teilungserklärung und zur Aufteilung in Eigentumswohnungen. Den Überblick über die Finanzierung solcher Projekte gibt die Seite zur Aufteiler-Finanzierung. Was ein konkreter Freigabeplan für Ihr Projekt bedeutet, besprechen wir im Gespräch.

    Häufige Fragen

    Die Bank, für die die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. Sie bewilligt die Entlassung der Einheit aus der Mithaft nach § 19 GBO, und zwar in der Form des § 29 GBO, also öffentlich beglaubigt oder, bei öffentlich-rechtlichen Instituten wie Sparkassen, mit Siegel. Der Notar fordert die Erklärung an und überwacht ihre Verwendung, erteilen kann er sie nicht.

    Eine Löschungsbewilligung beseitigt die Grundschuld vollständig. Eine Pfandfreigabe beseitigt sie nur an einer Einheit oder einem Grundstück, an allen anderen bleibt sie bestehen. Deshalb kommt die Pfandfreigabe immer dann vor, wenn eine Grundschuld auf mehreren Wohnungen oder Grundstücken liegt und nur eines davon verkauft wird.

    Das Grundbuchamt berechnet für die Eintragung der Entlassung aus der Mithaft eine 0,3 Gebühr nach Nr. 14142 KV GNotKG aus dem Wert der entlassenen Einheit. Bei einer Wohnung im Wert von 200.000 Euro sind das nach Tabelle B 130,50 Euro. Hinzu kommen beim Notar gegebenenfalls eine Treuhandgebühr und eine Beglaubigung sowie ein Entgelt der Bank, wenn ihr Vertrag oder Preisverzeichnis eines vorsieht.

    In der Regel der Verkäufer, denn er schuldet dem Käufer lastenfreies Eigentum nach § 435 BGB. Die genaue Verteilung steht im Kaufvertrag. Prüfen Sie als Käufer, dass dort die Lastenfreistellung auf Kosten des Verkäufers vereinbart ist.

    Dann gibt die Bank die Einheit nicht frei, solange der Differenzbetrag nicht anderweitig gezahlt ist, und der Kaufvertrag kann nicht vollzogen werden. Der Notar macht den Kaufpreis deshalb erst fällig, wenn die Freigabeerklärung vorliegt und aus dem Kaufpreis bedient werden kann. Klären Sie den Freigabebetrag vor der Beurkundung.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

    Passend zum Thema

    Aufteiler-Finanzierung

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

    Bereit für Ihre stressfreie Finanzierung?

    Lassen Sie sich kostenlos beraten und finden Sie heraus, wie wir Sie Schritt für Schritt zu Ihrer Traumimmobilie begleiten.

    Kostenlose Erstberatung
    Persönlicher Ansprechpartner
    In der Regel Zusage in 5 bis 7 Tagen
    Steuerliche Tipps inklusive
    Begleitung bis zum Notartermin
    ✓ 100% kostenlos · ✓ Keine Verpflichtungen · ✓ Antwort innerhalb von 24h