Globaldarlehen und Pfandfreigabe

    Ein Aufteiler kauft ein ganzes Haus und verkauft es in Einheiten wieder. Finanziert wird das über ein Darlehen auf das gesamte Objekt, und jede verkaufte Wohnung wird einzeln aus der Haftung entlassen. Der Preis dafür steht im Freigabeplan.

    Frisch saniertes Mehrfamilienhaus mit Balkonen, frontal von der Straße, darunter die Überschrift „Globaldarlehen und Pfandfreigabe“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 10 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Ein Globaldarlehen finanziert das gesamte Mehrfamilienhaus in einem Vertrag; gesichert wird es über eine Gesamtgrundschuld, die nach der Teilung auf allen Wohnungsgrundbüchern lastet.
    • Beim Verkauf einer einzelnen Wohnung gibt die Bank diese Einheit gegen Zahlung eines vereinbarten Freigabebetrags aus der Mithaftung frei, damit der Käufer lastenfreies Eigentum erhält.
    • Der Freigabebetrag liegt fast immer über dem rechnerischen Darlehensanteil der Wohnung. Das ist kein Aufschlag zulasten des Aufteilers, sondern der Mechanismus, der die Restsicherheit der Bank über den gesamten Abverkauf stabil hält.

    Was ein Globaldarlehen ist

    Ein Globaldarlehen ist ein einzelnes Darlehen auf ein gesamtes Objekt, das später in mehrere Einheiten zerfällt. Der Aufteiler kauft das Mehrfamilienhaus als Ganzes, und zu diesem Zeitpunkt gibt es noch keine Wohnungsgrundbücher, die man einzeln belasten könnte. Also wird das ganze Haus finanziert und das ganze Haus belastet.

    Das ist der strukturelle Unterschied zur Finanzierung einer einzelnen Eigentumswohnung. Dort steht ein Käufer einem Objekt gegenüber, und das Darlehen wird über die Laufzeit getilgt. Beim Aufteiler steht ein Darlehen einem Bestand gegenüber, der nach und nach verschwindet, und getilgt wird nicht über die Zeit, sondern über die Verkäufe.

    Daraus folgt alles Weitere. Die Bank muss zwei Dinge regeln, die es bei einer normalen Finanzierung nicht gibt: wie die einzelne verkaufte Wohnung aus der Haftung kommt, und wie sichergestellt wird, dass die verbleibende Sicherheit dabei nicht schlechter wird.

    Ein Globaldarlehen ist eine gewerbliche Finanzierung, auch wenn am Ende Privatleute die Wohnungen kaufen. Es wird nach anderen Maßstäben geprüft als ein Eigenheimdarlehen, und es wird in aller Regel von anderen Abteilungen derselben Bank entschieden.

    Wie die Sicherheit auf die einzelnen Wohnungen kommt

    Gesichert wird das Globaldarlehen zunächst durch eine Grundschuld auf dem Stammgrundstück. Wird das Haus anschließend nach § 8 WEG in Wohnungseigentum aufgeteilt, legt das Grundbuchamt für jede Einheit ein eigenes Wohnungsgrundbuch an. Die Grundschuld verschwindet dabei nicht, sie setzt sich auf allen neuen Grundbuchblättern fort.

    Das Ergebnis ist eine Gesamtgrundschuld. Nach § 1132 BGB, der über § 1192 BGB auch für die Grundschuld gilt, haftet jedes einzelne Grundstück für die gesamte Forderung. Die Bank kann sich aus jeder Einheit ganz oder teilweise befriedigen. Eine Wohnung trägt also nicht ein Achtel der Schuld, sondern die ganze.

    Für den Käufer einer einzelnen Wohnung ist das untragbar. Er erwirbt Eigentum, das für eine Schuld von Millionenhöhe haftet, mit der er nichts zu tun hat. Genau deshalb gibt es die Pfandfreigabe.

    Die Pfandfreigabe beim Verkauf

    Die Pfandfreigabe ist die Erklärung der Bank, eine bestimmte Einheit aus der Mithaftung zu entlassen. Auf dieser Grundlage wird die Gesamtgrundschuld an diesem einen Wohnungsgrundbuch gelöscht, während sie auf allen übrigen bestehen bleibt. Der Käufer erhält lastenfreies Eigentum, und der Verkäufer erfüllt damit seine Pflicht aus § 435 BGB, die Sache frei von Rechten Dritter zu verschaffen.

    Umsonst gibt die Bank nichts frei. Im Darlehensvertrag steht ein Freigabeplan, der für jede Einheit den Betrag nennt, gegen den sie freigegeben wird. Dieser Freigabebetrag wird aus dem Kaufpreis gezahlt, und zwar bevor der Käufer im Grundbuch steht. Der Ablauf sieht in der Praxis so aus:

    1. Der Kaufvertrag über die einzelne Wohnung wird beurkundet und enthält eine Lastenfreistellungsverpflichtung des Verkäufers.
    2. Der Notar fordert bei der finanzierenden Bank die Freigabeerklärung für diese Einheit an.
    3. Die Bank übersendet die Erklärung unter Treuhandauflage: verwendbar erst nach Eingang des Freigabebetrags.
    4. Der Kaufpreis wird aufgeteilt. Der Freigabebetrag geht direkt auf das Darlehenskonto, der Rest an den Verkäufer.
    5. Nach Eingang darf der Notar die Löschungsunterlagen beim Grundbuchamt einreichen.
    6. Das Grundbuchamt löscht die Gesamtgrundschuld an diesem Wohnungsgrundbuch und trägt den Käufer als Eigentümer ein.

    Die Treuhandauflage ist kein Formalismus. Sie ist der Grund, warum der Kaufpreis bei Aufteilerprojekten fast nie vollständig an den Verkäufer fließt, und sie gehört deshalb in jede Liquiditätsplanung des Projekts.

    Warum der Freigabebetrag über dem rechnerischen Anteil liegt

    Der rechnerische Darlehensanteil einer Wohnung ist schnell bestimmt: Darlehenssumme geteilt nach Miteigentumsanteilen oder nach Fläche. Fast keine Bank gibt gegen genau diesen Betrag frei. Sie verlangt einen Aufschlag, in der Praxis Übererfüllung genannt.

    Der Grund liegt in der Reihenfolge des Abverkaufs. Zuerst verkauft wird, was sich am leichtesten verkauft: die leerstehende Wohnung mit gutem Schnitt, die Einheit mit Balkon, die ohne Sanierungsstau. Zurück bleibt der schwierige Rest. Gäbe die Bank jede Einheit gegen ihren rechnerischen Anteil frei, läge am Ende die volle Restschuld auf dem schwächsten Teil des Bestands, und ihre Sicherheit wäre mit jedem Verkauf schlechter geworden.

    Die folgende Rechnung zeigt den Mechanismus. Sie ist ausdrücklich eine Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen und keine Aussage über ein konkretes Angebot: ein Haus mit acht gleich großen Wohnungen, Kaufpreis 1.200.000 Euro, Kaufnebenkosten rund 7 Prozent, Eigenkapital 384.000 Euro, Globaldarlehen 900.000 Euro. Angenommener Freigabefaktor: 1,2 auf den rechnerischen Anteil. Angenommener Verkaufspreis je Wohnung: 190.000 Euro.

    GrößeGlobaldarlehen Wert im Modell900.000 Euro
    GrößeRechnerischer Anteil je Wohnung (ein Achtel) Wert im Modell112.500 Euro
    GrößeFreigabebetrag je Wohnung bei Faktor 1,2 Wert im Modell135.000 Euro
    GrößeVerbleibt dem Aufteiler je Verkauf vor Kosten Wert im Modell55.000 Euro
    GrößeRestdarlehen nach vier Verkäufen Wert im Modell360.000 Euro
    GrößeRechnerischer Anteil je verbleibender Wohnung Wert im Modell90.000 Euro statt 112.500 Euro

    Die Lücke zwischen 112.500 und 135.000 Euro trägt der Aufteiler bei jedem Verkauf aus dem Projekt. Sie ist kein Verlust, sondern vorgezogene Tilgung. Sie wirkt aber wie ein Liquiditätsabfluss, und genau so muss sie geplant werden.

    Vorverkaufsquote, Eigenkapital und Haltezeit

    Neben dem Freigabeplan stehen drei weitere Bedingungen im Raum, über die jedes Aufteilerprojekt verhandelt wird. Alle drei betreffen dasselbe Risiko: Der Bestand wird möglicherweise langsamer verkauft als geplant.

    Die Vorverkaufsquote verlangt beurkundete Kaufverträge, bevor die Bank auszahlt oder eine weitere Tranche freigibt. Sie ist der Nachweis, dass die kalkulierten Preise am Markt erzielbar sind und nicht nur in der Tabelle stehen. Wie hoch sie angesetzt wird und worauf sie sich bezieht, auf Einheiten, auf Fläche oder auf Verkaufsvolumen, hängt vom Objekt und von der Erfahrung des Aufteilers ab.

    Das Eigenkapital liegt bei gewerblichen Projektfinanzierungen deutlich über dem, was bei einer Eigenheimfinanzierung üblich ist. Wichtiger als die Quote ist aber die zweite Reserve: Liquidität für den laufenden Kapitaldienst während der Haltezeit und für die Übererfüllung bei jedem Verkauf. Während der Haltezeit tragen die Mieteinnahmen den Kapitaldienst, und die Bank rechnet diese Mieten nicht in voller Höhe an. Welche Abschläge sie dabei ansetzt, steht in unserem Beitrag dazu, wie die Bank ein Mehrfamilienhaus bewertet.

    • Je länger die geplante Haltezeit, desto stärker wiegt die Frage, ob die Mieten den Kapitaldienst tragen.
    • Je höher der Leerstand beim Ankauf, desto schwerer wiegt sie, weil Mieteinnahmen fehlen und die Sanierung Geld bindet.
    • Je mehr Einheiten vermietet bleiben, desto stärker greifen die Mieterrechte in den Zeitplan ein.
    • Je enger der Freigabeplan, desto weniger Liquidität bleibt im Projekt, um Verzögerungen abzufedern.

    Was die Bank vor der Zusage sehen will

    Ein Aufteilerprojekt wird nicht nach Haushaltsrechnung geprüft, sondern nach Projektrechnung. Die Bank will nachvollziehen können, ob sich das Vorhaben aus sich selbst heraus trägt, und zwar auch dann, wenn es länger dauert als geplant. Diese Unterlagen gehören deshalb in die Anfrage.

    1. Ankaufskalkulation mit Kaufpreis, Nebenkosten, Sanierungsbudget und Puffer, getrennt ausgewiesen.
    2. Abverkaufsplanung je Einheit mit erwartetem Verkaufspreis und erwartetem Zeitpunkt, hergeleitet aus Vergleichswerten, nicht aus Wunschgrößen.
    3. Aktuelle Mieterliste mit Mietvertragsdaten, Ist-Miete und Angabe, welche Einheiten leerstehen.
    4. Entwurf oder Bestand der Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung.
    5. Liquiditätsplanung über die gesamte Haltezeit, einschließlich der Übererfüllung bei jedem Verkauf.
    6. Nachweise zu bisherigen Projekten, sofern vorhanden. Ein belegter Track Record verschiebt Quoten spürbarer als jede Argumentation.

    Wie die Bank die Sicherheit selbst bewertet, folgt der Beleihungswertermittlungsverordnung. Was daraus für den Beleihungsauslauf folgt, steht in unserem Beitrag zum Beleihungsauslauf.

    Wie es weitergeht

    Der Freigabeplan ist verhandelbar, aber nur vor der Zusage. Danach steht er im Vertrag und bestimmt die Liquidität des Projekts über Jahre. Wer ein Objekt im Blick hat, sollte die Struktur deshalb klären, bevor der Ankauf beurkundet wird, nicht danach. Wie wir das begleiten, steht auf unserer Seite zur Aufteilerfinanzierung. Wird das Haus nicht aufgeteilt, sondern gehalten, lesen Sie weiter unter Mehrfamilienhaus finanzieren.

    Zwei Punkte hängen unmittelbar daran und stehen in eigenen Beiträgen: der Weg von der Teilungserklärung bis zum fertigen Wohnungsgrundbuch und die Rechte der Mieter bei der Umwandlung, die den Zeitplan eines Projekts stärker bestimmen als jede Marktfrage. Wie ein Grundpfandrecht beim Wechsel der Bank behandelt wird, steht im Beitrag zur Grundschuld beim Bankwechsel.

    Häufige Fragen

    Ein Globaldarlehen ist ein einzelnes Darlehen, das ein gesamtes Objekt finanziert, obwohl dieses Objekt später in mehrere Einheiten zerfällt. Der Aufteiler kauft das Mehrfamilienhaus als Ganzes und braucht dafür eine Finanzierung auf das Ganze, weil zum Zeitpunkt des Kaufs noch keine Wohnungsgrundbücher bestehen. Gesichert wird das Darlehen über eine Grundschuld auf dem Stammgrundstück. Nach der Teilung nach § 8 WEG setzt sich diese Grundschuld als Gesamtgrundschuld auf allen entstandenen Wohnungsgrundbüchern fort. Jede Einheit haftet dann für die gesamte Darlehensschuld, nicht nur für ihren rechnerischen Anteil.

    Pfandfreigabe heißt, dass die Bank eine einzelne Wohnung aus der Mithaftung für das Globaldarlehen entlässt. Sie gibt dafür eine Freigabeerklärung ab, mit der die Gesamtgrundschuld an diesem einen Wohnungsgrundbuch gelöscht wird. Notwendig ist das, weil der Käufer einer Eigentumswohnung lastenfreies Eigentum erwerben will und der Verkäufer ihm das nach § 435 BGB auch schuldet. Die Bank gibt die Wohnung nicht umsonst frei, sondern gegen Zahlung eines im Darlehensvertrag festgelegten Freigabebetrags aus dem Kaufpreis.

    Weil sonst die Qualität ihrer Sicherheit während des Abverkaufs sinken würde. Verkauft werden zuerst in aller Regel die attraktiven Einheiten, also die mit guter Lage im Haus, gutem Schnitt und ohne Mieter. Zurück bleiben die schwerer verkäuflichen Wohnungen. Würde die Bank jede Einheit gegen genau ihren rechnerischen Anteil freigeben, stünde am Ende der volle Restbetrag auf dem schwächsten Teil des Bestands. Der Aufschlag auf den rechnerischen Anteil, in der Praxis Übererfüllung genannt, sorgt dafür, dass das Darlehen schneller schrumpft als der Bestand und die Restsicherheit über die gesamte Laufzeit des Projekts eher besser wird.

    Eine Vorverkaufsquote ist der Anteil des Projekts, für den bereits notariell beurkundete Kaufverträge vorliegen müssen, bevor die Bank auszahlt oder eine bestimmte Tranche freigibt. Sie ist ein Absatzrisikopuffer: Die Bank will sehen, dass die kalkulierten Verkaufspreise am Markt tatsächlich erzielbar sind, bevor sie voll ins Risiko geht. Wie hoch die Quote angesetzt wird und ob sie sich auf Einheiten, auf Fläche oder auf Verkaufsvolumen bezieht, ist Verhandlungssache und hängt vom Objekt, von der Lage und von der Erfahrung des Aufteilers ab. Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht.

    Der Kaufvertrag über die einzelne Wohnung enthält eine Lastenfreistellungsverpflichtung des Verkäufers. Die Bank übersendet dem Notar ihre Freigabeerklärung, allerdings unter Treuhandauflagen: Der Notar darf sie erst verwenden, wenn der Freigabebetrag bei der Bank eingegangen ist. Der Kaufpreis wird deshalb aufgeteilt und teilweise oder vollständig direkt auf das Darlehenskonto gezahlt. Erst danach gibt der Notar die Löschungsunterlagen zum Grundbuch und der Käufer wird lastenfrei eingetragen. Dieser Ablauf schützt beide Seiten und ist bei Aufteilerprojekten der Regelfall.

    Deutlich mehr als eine Eigenheimfinanzierung, eine feste Quote gibt es aber nicht. Banken betrachten ein Aufteilerprojekt als gewerbliche Finanzierung mit Absatzrisiko und verlangen einen Eigenkapitalanteil, der sich an Objekt, Standort, Mieterbesatz, Sanierungsbedarf und Erfahrung des Aufteilers ausrichtet. Neben dem Eigenkapital für den Kauf braucht das Projekt eine zweite Reserve: Liquidität für den laufenden Kapitaldienst während der Haltezeit und für die Lücke zwischen rechnerischem Darlehensanteil und Freigabebetrag bei jedem einzelnen Verkauf. Diese zweite Reserve wird in Kalkulationen am häufigsten vergessen.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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