Trägt sich das Mehrfamilienhaus aus den Mieten?

    Ein Mehrfamilienhaus trägt sich, wenn die Mieten nach Abzug aller Kosten Zins und Tilgung mit Puffer decken. Die Bank misst das an einer einzigen Kennzahl, und die können Sie vor jedem Kauf selbst ausrechnen.

    Leeres gepflegtes Treppenhaus mit Steintreppe und Briefkastenanlage, darunter die Überschrift „Trägt das Haus sich aus den Mieten selbst?“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Ein Mehrfamilienhaus trägt sich, wenn der Reinertrag, also die Nettokaltmiete nach Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und nicht umlegbaren Kosten, den jährlichen Kapitaldienst aus Zins und Tilgung deckt.
    • Banken messen das mit der Kapitaldienstdeckung, Reinertrag geteilt durch Kapitaldienst; ein Wert von 1,0 heißt, dass das Haus genau aufgeht, die meisten Banken wollen einen Puffer darüber.
    • Für die Bewertung schreibt § 11 BelWertV mindestens 15 Prozent des Rohertrags als Bewirtschaftungskosten vor; in der Tragfähigkeitsrechnung setzen viele Banken eigene, oft höhere Abschläge an.

    Trägt sich das Mehrfamilienhaus aus den Mieten?

    Ein Mehrfamilienhaus trägt sich, wenn der Reinertrag aus den Mieten den jährlichen Kapitaldienst aus Zins und Tilgung deckt, und zwar mit Puffer. Reinertrag ist die Nettokaltmiete aller Einheiten nach Abzug der Kosten, die der Eigentümer selbst trägt. Liegt er über dem Kapitaldienst, bezahlen die Mieter Ihr Darlehen. Liegt er darunter, zahlen Sie jeden Monat aus Ihrem Einkommen zu.

    Banken messen das mit einer einzigen Kennzahl, der Kapitaldienstdeckung, im Englischen Debt Service Coverage Ratio. Bei einem Mehrfamilienhaus ist sie die wichtigste Zahl der ganzen Prüfung, weil das Haus und nicht Ihr Gehalt die Rate bedienen soll. Welche Mieten in diese Rechnung überhaupt eingehen, erklärt der Beitrag welche Mieteinnahmen die Bank anrechnet. Hier geht es um den nächsten Schritt: ob diese Mieten reichen.

    Die Rechnung in drei Schritten

    Die Kapitaldienstdeckung ist Reinertrag geteilt durch Kapitaldienst. Ein Wert von 1,0 heißt, dass das Haus genau aufgeht. Ein Wert von 1,2 heißt, dass nach Zins und Tilgung noch 20 Prozent Reserve bleiben. Die Rechnung lässt sich mit der Mieterliste und dem Darlehensangebot in wenigen Minuten nachvollziehen:

    1. Rohertrag bestimmen: die Nettokaltmieten aller Einheiten laut Mietvertrag, auf das Jahr gerechnet, ohne Nebenkostenvorauszahlungen.
    2. Bewirtschaftung abziehen: Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und Betriebskosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Das Ergebnis ist der Reinertrag.
    3. Reinertrag durch den jährlichen Kapitaldienst teilen, also die Summe aus Zins und Tilgung laut Darlehensangebot.

    Welche Kosten die Bank von der Miete abzieht

    Die Bank zieht von der Nettokaltmiete alle Kosten ab, die beim Eigentümer hängenbleiben. Für die Bewertung des Hauses schreibt § 11 BelWertV vor, dass die Bewirtschaftungskosten mindestens 15 Prozent des Rohertrags betragen. Das ist eine Untergrenze für die Bewertung, keine Obergrenze für die Tragfähigkeitsrechnung.

    In der Tragfähigkeitsrechnung setzen viele Banken eigene Abschläge an, und die liegen bei älteren Häusern mit Sanierungsbedarf oft deutlich höher. Wer selbst rechnet, sollte deshalb nicht mit dem Mindestwert planen, sondern mit den tatsächlichen Kosten der letzten Jahre: Hausverwaltung, Reparaturen, Leerstand und die Positionen der Betriebskostenabrechnung, die beim Eigentümer verbleiben.

    Eine Modellrechnung für acht Wohnungen

    Die Tabelle rechnet ein Haus mit acht Wohnungen in zwei Varianten: einmal mit dem Mindestabschlag der Verordnung, einmal mit einem vorsichtigeren Abschlag. Sie zeigt nicht, ob ein Angebot gut ist, sondern wie viel Kapitaldienst das Haus höchstens tragen kann. Das ist eine Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen und keine Zusage.

    PostenNettokaltmiete, 8 Wohnungen, im Monat Abschlag 15 Prozent4.800 Euro Abschlag 25 Prozent4.800 Euro
    PostenRohertrag im Jahr Abschlag 15 Prozent57.600 Euro Abschlag 25 Prozent57.600 Euro
    PostenBewirtschaftung Abschlag 15 Prozent8.640 Euro Abschlag 25 Prozent14.400 Euro
    PostenReinertrag im Jahr Abschlag 15 Prozent48.960 Euro Abschlag 25 Prozent43.200 Euro
    PostenHöchster Kapitaldienst bei Deckung 1,0 Abschlag 15 Prozent48.960 Euro Abschlag 25 Prozent43.200 Euro
    PostenHöchster Kapitaldienst bei Deckung 1,2 Abschlag 15 Prozent40.800 Euro Abschlag 25 Prozent36.000 Euro

    Der Abschlag von 15 Prozent entspricht der Untergrenze aus § 11 BelWertV, der von 25 Prozent ist eine Annahme für ein älteres Haus. Die Deckung von 1,2 ist ein Beispielwert, die tatsächliche Mindestdeckung legt jede Bank selbst fest. Legen Sie den jährlichen Kapitaldienst aus Ihrem Darlehensangebot daneben: Liegt er unter dem Wert der passenden Zeile, trägt sich das Haus.

    Warum die Tilgung mitzählt

    Die Bank rechnet mit dem vollen Kapitaldienst, also mit Zins und Tilgung, obwohl die Tilgung Ihr eigenes Vermögen aufbaut. Aus Sicht der Bank ist das folgerichtig: Die Tilgung muss jeden Monat bezahlt werden, und wenn die Mieten dafür nicht reichen, fehlt das Geld auf dem Konto.

    Steuerlich ist es umgekehrt. Die Tilgung mindert Ihre Einkünfte aus Vermietung nicht, die Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG dagegen schon. Ein Haus kann deshalb steuerlich einen Verlust ausweisen und trotzdem auf dem Konto Geld kosten, oder umgekehrt. Wie das für Sie ausfällt, besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater. Für die Bank zählt allein der Zahlungsfluss.

    Die Rechnung nach der Zinsbindung

    Ein Haus, das sich heute trägt, muss sich auch nach der Zinsbindung tragen. Viele Banken rechnen deshalb zusätzlich mit einem Stresszins, den sie selbst festlegen und der über dem heutigen Niveau liegt. Hält die Kapitaldienstdeckung auch in diesem Fall, ist das Haus robust.

    Zwei Dinge helfen dabei: eine Restschuld, die bis zum Ende der Bindung spürbar sinkt, und Mieten, die bis dahin mitwachsen. Wie Sie Zinsbindung und Tilgung beim Mehrfamilienhaus aufeinander abstimmen, erklärt der Beitrag zu Zinsbindung und Tilgung beim Mehrfamilienhaus.

    Was die Bank neben der Zahl ansieht

    Eine gute Kapitaldienstdeckung allein reicht nicht, die Bank fragt auch, wie sicher die Mieten sind. Diese Punkte schaut sie sich neben der Zahl an:

    1. Leerstand heute und in den letzten Jahren.
    2. Mietrückstände und wie lange sie schon bestehen.
    3. Die Mieterstruktur: viele kleine Mietverträge sind sicherer als ein großer.
    4. Gewerbeeinheiten, deren Miete einen großen Teil des Rohertrags ausmacht.
    5. Mieten deutlich über dem örtlichen Niveau, die bei einem Mieterwechsel nicht zu halten wären.
    6. Den Zustand des Hauses, denn ein Sanierungsstau wird früher oder später aus dem Reinertrag bezahlt.

    Wenn sich das Haus nicht trägt

    Trägt sich das Haus nicht, gibt es vier Stellschrauben: den Kaufpreis, das Eigenkapital, die Tilgung und Ihr Einkommen. Ein niedrigerer Kaufpreis oder mehr Eigenkapital senken das Darlehen und damit den Kapitaldienst. Eine niedrigere Anfangstilgung senkt ihn ebenfalls, verlängert aber die Laufzeit, und die Bank will das Darlehen innerhalb der Restnutzungsdauer des Gebäudes zurückhaben.

    Bleibt eine Lücke, prüft die Bank, ob Ihr Einkommen sie dauerhaft schließt. Dann rechnet sie Ihre persönliche Kapitaldienstfähigkeit mit, so wie es § 18a KWG für Verbraucherdarlehen ohnehin verlangt. Mögliche Mieterhöhungen helfen dabei erst, wenn sie vereinbart sind. Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB braucht die Zustimmung des Mieters und ist durch die Kappungsgrenze gedeckelt.

    So gehen Sie vor

    Rechnen Sie die Kapitaldienstdeckung, bevor Sie ein Angebot abgeben. Sie brauchen dafür nur die Mieterliste, die letzte Betriebskostenabrechnung und eine realistische Annahme für Instandhaltung und Verwaltung. Das Ergebnis sagt Ihnen, welcher Kapitaldienst und damit welche Darlehenshöhe zum Haus passt.

    Wie die Bank aus denselben Mieten den Wert des Hauses ableitet, steht im Beitrag wie die Bank ein Mehrfamilienhaus bewertet. Ob eine Finanzierung auch ohne eigenes Geld geht, zeigt der Beitrag zum Mehrfamilienhaus ohne Eigenkapital. Den Gesamtablauf finden Sie auf der Seite Mehrfamilienhaus finanzieren. Den Kapitaldienst mit einem konkreten Angebot rechnen wir gern im Gespräch.

    Häufige Fragen

    Wenn der Reinertrag aus den Mieten den Kapitaldienst deckt. Reinertrag ist die Nettokaltmiete aller Einheiten nach Abzug von Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und nicht umlegbaren Betriebskosten. Kapitaldienst ist die Summe aus Zins und Tilgung im Jahr. Liegt der Reinertrag darüber, trägt sich das Haus; liegt er darunter, zahlen Sie aus Ihrem Einkommen zu.

    Die Kapitaldienstdeckung ist das Verhältnis von Reinertrag zu Kapitaldienst. Ein Wert von 1,0 bedeutet, dass die Mieten nach Kosten genau Zins und Tilgung bezahlen. Ein Wert von 1,2 bedeutet einen Puffer von 20 Prozent. Welchen Mindestwert eine Bank verlangt, steht in ihrer Kreditrichtlinie und unterscheidet sich von Bank zu Bank.

    Verwaltung, Instandhaltung, das Mietausfallwagnis und Betriebskosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können. In der Bewertung schreibt § 11 BelWertV dafür mindestens 15 Prozent des Rohertrags vor. In der Tragfähigkeitsrechnung setzen viele Banken eigene Abschläge an, die je nach Alter und Zustand des Hauses höher liegen.

    In der Regel nicht. Die Bank rechnet mit der Miete, die heute im Vertrag steht. Eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist ein Spielraum für später, aber sie unterliegt der Kappungsgrenze und der Zustimmung des Mieters. Erst wenn sie vereinbart ist, zählt sie.

    Sie haben vier Stellschrauben: einen niedrigeren Kaufpreis, mehr Eigenkapital, eine andere Tilgungsgestaltung oder die Bereitschaft, aus dem eigenen Einkommen zuzuzahlen. Die Bank prüft dann Ihre persönliche Kapitaldienstfähigkeit mit. Welche Variante passt, hängt von Ihrem übrigen Bestand und Ihrem Einkommen ab.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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