Einrichtung mitfinanzieren: was bei Küche und Möbeln geht

    Möbel und lose Einrichtung finanziert die Bank in aller Regel nicht über das Darlehen mit Grundschuld. Was fest zum Gebäude gehört, ist etwas anderes, und für alles Weitere gibt es saubere Wege, wenn die Bank davon weiß.

    Wohnzimmer mit Heizkörper, Terrassentür, Blick auf Nachbarhäuser, darunter die Überschrift „Einrichtung mitfinanzieren“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Möbel, Lampen und Elektrogeräte finanziert die Bank in aller Regel nicht über das Baudarlehen, weil sie keine dauerhafte Sicherheit im Grundbuch bilden.
    • Eine mitgekaufte Einbauküche gehört getrennt in den Kaufvertrag: Sie senkt die Grunderwerbsteuer, muss aber meist aus Eigenkapital bezahlt werden.
    • Für die übrige Ausstattung bleiben Reserve, Ratenkredit oder Modernisierungskredit, und jede dieser Lösungen gehört von Anfang an in die Haushaltsrechnung der Bank.

    Kann man die Einrichtung in der Baufinanzierung mitfinanzieren?

    Möbel, Lampen und Elektrogeräte finanziert die Bank in aller Regel nicht über das Baudarlehen. Das Darlehen mit Grundschuld deckt die Immobilie, und die Bank gibt es in der Höhe, in der sie die Immobilie im Grundbuch absichern kann. Ein Sofa oder eine Waschmaschine erhöht diese Sicherheit nicht.

    Anders sieht es bei allem aus, was fest mit dem Gebäude verbunden ist. Ein neues Bad, neue Fenster oder eine neue Heizung verändern den Wert des Hauses dauerhaft. Solche Maßnahmen können als Modernisierung in die Finanzierung einfließen, wenn sie im Gutachten der Bank als Wertsteigerung ankommen. Wie das funktioniert, zeigt der Beitrag Modernisierung mitfinanzieren.

    Für die übrige Einrichtung gilt: Sie wird nicht verboten, sie wird nur anders bezahlt. Aus Eigenkapital, aus einer Reserve oder über eine eigene Finanzierung, die neben dem Baudarlehen läuft. Entscheidend ist, dass die Bank des Baudarlehens davon weiß, bevor sie entscheidet.

    Faustregel: Was Sie beim nächsten Umzug mitnehmen könnten, steckt nicht im Baudarlehen. Was im Haus bleibt, weil es zum Gebäude gehört, kann Teil der Finanzierung sein.

    Warum die Bank Möbel nicht beleiht

    Die Bank beleiht keine Möbel, weil sie mit ihnen im Ernstfall nichts anfangen kann. Ein Baudarlehen ist ein langfristiger Kredit, dessen Sicherheit über Jahrzehnte tragen muss. Maßstab ist deshalb nicht der Kaufpreis, sondern der Beleihungswert, also der Wert, den die Immobilie nach vorsichtiger Schätzung dauerhaft behält.

    Einrichtung verliert dagegen schnell an Wert. Eine neue Küche ist nach wenigen Jahren gebraucht, Möbel und Geräte noch früher. Selbst wenn die Grundschuld rechtlich auch Zubehör des Grundstücks erfasst, wie es § 1120 BGB für die Hypothek regelt und was über die Grundschuld entsprechend gilt, rechnet keine Bank mit diesem Zubehör als tragendem Teil ihrer Sicherheit.

    Dazu kommt der Beleihungsauslauf. Er setzt Darlehen und Beleihungswert ins Verhältnis. Jeder Euro, der für Einrichtung ins Baudarlehen flösse, würde den Auslauf erhöhen, ohne dass der Wert der Sicherheit mitwächst. Mehr dazu im Beitrag zum Beleihungsauslauf.

    Bestandteil, Zubehör oder bewegliche Sache

    Ob etwas zur Immobilie gehört, entscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch und nicht der Möbelkatalog. Nach § 94 BGB gehören die zur Herstellung eines Gebäudes eingefügten Sachen zu seinen wesentlichen Bestandteilen. § 97 BGB beschreibt Zubehör: bewegliche Sachen, die dem Zweck der Hauptsache dienen, ohne Bestandteil zu sein.

    Für die Finanzierung ergibt sich daraus eine grobe Einteilung. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall, zeigt aber, wo die Grenze für die Bank verläuft.

    PostenBad, Heizung, Fenster, Böden Rechtliche EinordnungIn der Regel wesentlicher Bestandteil des Gebäudes Rolle in der FinanzierungTeil des Objektwerts; als Modernisierung finanzierbar, wenn sie den Wert erhöht
    PostenEinbauküche Rechtliche EinordnungJe nach Einzelfall Bestandteil oder Zubehör; Gerichte urteilen hier nicht einheitlich Rolle in der FinanzierungIm Gutachten meist mit geringem oder ohne eigenen Wert; Kaufpreisanteil oft aus Eigenkapital
    PostenMarkise, Sauna, Einbauschränke Rechtliche EinordnungAbhängig von Einbau und Verbindung mit dem Gebäude Rolle in der FinanzierungSelten wertrelevant für die Bank
    PostenMöbel, Lampen, Elektrogeräte Rechtliche EinordnungBewegliche Sachen Rolle in der FinanzierungKeine Sicherheit; Finanzierung außerhalb des Baudarlehens

    Bei der Einbauküche lohnt ein Blick in den Kaufvertrag: Steht dort ausdrücklich, ob sie mitverkauft wird und zu welchem Preis, gibt es später weder mit dem Verkäufer noch mit dem Finanzamt Streit.

    Die mitgekaufte Einbauküche im Kaufvertrag

    Eine mitgekaufte Küche gehört mit eigenem Betrag in den Kaufvertrag. Der Grund ist die Grunderwerbsteuer: Sie bemisst sich nach der Gegenleistung für das Grundstück, geregelt in § 9 GrEStG. Bewegliches Inventar ist kein Grundstück im Sinne des Gesetzes, der Betrag dafür gehört deshalb nicht in die Bemessungsgrundlage.

    In Rheinland-Pfalz beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 Prozent. Die folgende Modellrechnung zeigt die Größenordnung. Sie arbeitet mit Annahmen und ist keine Zusage: Kaufpreis insgesamt 300.000 Euro, davon 7.000 Euro für eine mitverkaufte Einbauküche.

    GrößeBemessungsgrundlage Grunderwerbsteuer Küche nicht ausgewiesen300.000 Euro Küche getrennt ausgewiesen293.000 Euro
    GrößeGrunderwerbsteuer bei 5,0 Prozent Küche nicht ausgewiesen15.000 Euro Küche getrennt ausgewiesen14.650 Euro
    GrößePreis der Immobilie für die Bank Küche nicht ausgewiesenunklar, Küche steckt im Preis Küche getrennt ausgewiesen293.000 Euro
    GrößeBetrag aus Eigenkapital für die Küche Küche nicht ausgewiesenunklar Küche getrennt ausgewiesen7.000 Euro

    Die Ersparnis ist überschaubar, die Klarheit ist der eigentliche Gewinn. Viele Banken legen für den Beleihungsauslauf den Preis ohne Inventar zugrunde. Rechnen Sie also damit, dass der Küchenbetrag wie die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital kommt.

    Warum ein überhöhter Küchenpreis nach hinten losgeht

    Ein überhöhter Betrag für das Inventar spart nur auf dem Papier. Das Finanzamt kann den Wert prüfen und beanstanden, wenn er nicht zu Alter und Ausstattung passt. Belege wie die ursprüngliche Rechnung helfen, den Ansatz zu begründen.

    Gleichzeitig verschiebt sich das Bild für die Bank. Je höher der Inventaranteil, desto niedriger der Preis der Immobilie selbst, und desto mehr müssen Sie aus eigenen Mitteln aufbringen. Wer knapp kalkuliert, verschlechtert sich mit einem künstlich hohen Küchenpreis also doppelt. Wie sich die Nebenkosten insgesamt zusammensetzen, steht im Beitrag Was kostet der Immobilienkauf außer dem Kaufpreis.

    Welche Wege für Küche und Möbel bleiben

    Für die Einrichtung stehen vier Wege offen, und welcher passt, hängt von Betrag, Zeitpunkt und Ihrer Haushaltsrechnung ab. Keiner davon ist für sich falsch. Falsch wird es erst, wenn die Bank des Baudarlehens nichts davon weiß.

    WegReserve aus Eigenkapital Wann er passtWenn nach Kaufpreisanteil und Nebenkosten noch Mittel übrig sind Worauf Sie achten solltenEine Liquiditätsreserve für Unvorhergesehenes sollte trotzdem bleiben
    WegEigener Ratenkredit Wann er passtFür überschaubare Beträge, die in einigen Jahren zurückgezahlt sind Worauf Sie achten solltenDie Rate zählt in der Haushaltsrechnung voll mit und gehört in die Selbstauskunft
    WegFinanzierung über den Händler Wann er passtBei Küche oder Möbeln direkt beim Kauf Worauf Sie achten solltenIst rechtlich ebenfalls ein Kredit und gehört genauso in die Selbstauskunft
    WegModernisierungskredit Wann er passtWenn neben der Einrichtung auch feste Einbauten erneuert werden Worauf Sie achten solltenFinanziert in erster Linie Maßnahmen am Gebäude, nicht lose Möbel

    Wer neben dem Kauf ohnehin modernisiert, findet im Beitrag Modernisierungskredit ohne Grundbucheintrag die Abgrenzung zum Baudarlehen.

    Warum die Bank den zweiten Kredit kennen muss

    Die Bank muss jeden weiteren Kredit kennen, weil sie Ihre Rate auf Grundlage der gesamten Belastung genehmigt. Vor jedem Verbraucherdarlehen ist sie zur Kreditwürdigkeitsprüfung verpflichtet, geregelt in § 505a BGB. Dafür nimmt sie Ihre Einnahmen, setzt Pauschalen für die Lebenshaltung an und zieht alle laufenden Raten ab. Was übrig bleibt, muss für das Baudarlehen reichen.

    Ein Ratenkredit für Möbel, der in dieser Rechnung fehlt, verändert das Ergebnis. Wird er zwischen Zusage und Auszahlung aufgenommen, erscheint er in der Auskunftei, und die Bank sieht eine Belastung, die sie nicht geprüft hat. Viele Darlehensverträge verpflichten Sie, solche Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen. Im ungünstigen Fall prüft die Bank neu, bevor sie auszahlt.

    Der sichere Weg ist einfach: Geplante Anschaffungen und ihre Finanzierung gehören von Anfang an in die Unterlagen. Dann rechnet die Bank die Rate mit ein, und die Zusage steht auf einem vollständigen Bild. Was Banken an Ihrer Person sonst noch prüfen, steht im Beitrag Was prüfen Banken an meiner Person.

    Eine Rate für Möbel kann den Darlehensbetrag verringern, den die Bank Ihnen zutraut. Deshalb lohnt sich die Frage, ob die Einrichtung aus der Reserve nicht günstiger für die Gesamtfinanzierung ist.

    Vermietete Wohnung: Küche und Steuer

    Bei einer vermieteten Wohnung bleibt die Finanzierungslogik gleich: Die Bank beleiht die Immobilie, nicht die Küche. Steuerlich kann eine mitvermietete Einbauküche dagegen eine eigene Rolle spielen, etwa bei der Abschreibung und bei der Frage, wie der Kaufpreis aufgeteilt wird.

    Diese Fragen hängen vom Einzelfall ab. Bitte ziehen Sie dafür Ihren Steuerberater hinzu, bevor Sie die Aufteilung im Kaufvertrag festlegen. Für die Finanzierung selbst zählt, dass der Inventaranteil klar benannt ist und Ihr Eigenkapital ihn trägt.

    So planen Sie die Einrichtung richtig ein

    Am besten klären Sie die Einrichtung, bevor Sie den Finanzierungsantrag stellen. Diese Schritte helfen, damit am Ende weder Geld noch Zusage fehlen.

    1. Auflisten, was nach dem Einzug angeschafft werden soll, mit realistischen Beträgen.
    2. Prüfen, ob eine Einbauküche oder anderes Inventar mitgekauft wird, und den Wert belegbar ansetzen.
    3. Den Inventaranteil im Kaufvertrag getrennt ausweisen lassen.
    4. Festlegen, was aus Eigenkapital kommt und welche Reserve danach bleibt.
    5. Eine eigene Finanzierung für die Einrichtung vor dem Antrag klären und in der Selbstauskunft angeben.
    6. Zwischen Zusage und Auszahlung keine neuen Kredite ohne Rücksprache mit der Bank aufnehmen.

    Wie viel Immobilie Ihr Haushalt insgesamt trägt, zeigt der Beitrag Wie viel Immobilie kann ich mir leisten. Eine konkrete Rechnung mit Ihren Zahlen bekommen Sie im Gespräch.

    Häufige Fragen

    Möbel, Lampen und Elektrogeräte in aller Regel nicht. Die Bank finanziert über das Baudarlehen, was sie im Grundbuch absichern und im Ernstfall verwerten kann, und das ist die Immobilie. Was fest mit dem Gebäude verbunden ist, etwa ein neues Bad oder eine neue Heizung, kann Teil einer Modernisierung sein, die mitfinanziert wird. Lose Einrichtung planen Sie aus Eigenkapital oder über eine eigene Finanzierung ein.

    Meist nicht. Viele Banken legen für den Beleihungsauslauf den Preis der Immobilie ohne Inventar zugrunde, der Betrag für die Küche wird dann aus Eigenkapital bezahlt. Getrennt im Kaufvertrag ausweisen sollten Sie die Küche trotzdem, weil bewegliches Inventar nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer gehört.

    Nur mit offenen Karten. Die Bank hat ihre Zusage auf Grundlage Ihrer Selbstauskunft und Haushaltsrechnung gegeben. Ein neuer Kredit verändert diese Rechnung, und viele Darlehensverträge verpflichten Sie, wesentliche Veränderungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen. Planen Sie die Rate deshalb vor dem Antrag ein, dann ist sie Teil der Prüfung und kein Risiko für die Auszahlung.

    Nein. Der Wert muss realistisch und belegbar sein, etwa über Rechnung oder Alter und Ausstattung. Ein überhöhter Betrag spart nur scheinbar Grunderwerbsteuer: Das Finanzamt kann ihn beanstanden, und die Bank sieht einen niedrigeren Preis für die Immobilie selbst, was den Eigenkapitalbedarf eher erhöht.

    Bei der Finanzierung nicht, die Bank beleiht auch hier nur die Immobilie. Steuerlich kann eine mitvermietete Einbauküche dagegen eine eigene Rolle spielen, etwa bei der Abschreibung. Wie das in Ihrem Fall aussieht, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie Kaufvertrag und Aufteilung festlegen.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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