Beleihungswert berechnen: so rechnet die Bank

    Die Bank berechnet den Beleihungswert nach einer Verordnung mit festen Mindestabschlägen. Wer den Rechenweg kennt, weiß vor der Anfrage, wie viel Eigenkapital der Fall braucht.

    Taschenrechner auf Plan mit Schlüssel, darunter die Überschrift „So berechnet die Bank den Beleihungswert“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 10 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Den Beleihungswert berechnet die Bank nach der Beleihungswertermittlungsverordnung: Sie ermittelt einen Ertragswert und einen Sachwert, bei selbst genutzten Häusern und Wohnungen oft einen Vergleichswert, und zieht feste Mindestabschläge ab.
    • Beim Ertragswert zählen die vereinbarte Nettokaltmiete, mindestens 15 Prozent Bewirtschaftungskosten, ein gesetzlicher Kapitalisierungszinssatz und die Restnutzungsdauer von höchstens 80 Jahren bei Wohnhäusern.
    • Der Beleihungswert liegt deshalb regelmäßig unter dem Kaufpreis, und die Lücke bestimmt, wie viel Eigenkapital Ihre Finanzierung braucht.

    Wie berechnet die Bank den Beleihungswert?

    Die Bank berechnet den Beleihungswert nach der Beleihungswertermittlungsverordnung, kurz BelWertV. Sie ermittelt einen Ertragswert und einen Sachwert, bei selbst genutzten Häusern und Wohnungen oft zusätzlich einen Vergleichswert, und zieht davon feste Mindestabschläge ab. Das Ergebnis ist der Wert, gegen den die Bank Ihr Darlehen stellt.

    Der Maßstab steht in § 3 BelWertV: Der Beleihungswert ist der Wert, der sich während der gesamten Laufzeit des Darlehens voraussichtlich bei einem Verkauf erzielen lässt. Kurzfristige Preisausschläge und spekulative Anteile werden ausdrücklich herausgerechnet. Deshalb ist der Beleihungswert kein Marktwert, sondern ein bewusst vorsichtiger Wert, und er liegt fast immer unter dem Kaufpreis.

    Die Verordnung gilt unmittelbar für Pfandbriefbanken. Sparkassen, Volksbanken und Versicherer orientieren sich in der Praxis an denselben Schritten, auch wenn einzelne Banken intern eigene Abschläge ergänzen. Wer den Rechenweg kennt, kann den Wert deshalb vor der Anfrage recht gut einschätzen.

    Kaufpreis, Verkehrswert und Beleihungswert sind drei verschiedene Zahlen. Wie sie zusammenhängen, steht im Beitrag Immobilienbewertung durch die Bank.

    Welches Verfahren für welches Objekt gilt

    Welches Verfahren den Ausschlag gibt, hängt davon ab, wie das Objekt genutzt wird. Nach § 4 BelWertV ist der Ertragswert immer zu ermitteln und darf nicht überschritten werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungen, die sich zweifelsfrei zur Eigennutzung eignen, darf sich die Bank stattdessen am Sachwert oder am Vergleichswert orientieren.

    ObjektVermietete Eigentumswohnung Maßgebliches VerfahrenErtragswert Worauf es ankommtVereinbarte Miete, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer
    ObjektSelbst genutztes Einfamilienhaus Maßgebliches VerfahrenVergleichswert oder Sachwert Worauf es ankommtVergleichspreise ähnlicher Häuser, Zustand, Sicherheitsabschlag
    ObjektSelbst genutzte Eigentumswohnung Maßgebliches VerfahrenVergleichswert oder Sachwert Worauf es ankommtLage, Größe, Baujahr, Zustand der Gemeinschaft
    ObjektMehrfamilienhaus Maßgebliches VerfahrenErtragswert, Sachwert nur zur Kontrolle Worauf es ankommtMieten aller Einheiten, Kosten, Restnutzungsdauer

    Beim Vergleichswert eines Ein- oder Zweifamilienhauses verlangt die Verordnung mindestens fünf hinreichend vergleichbare Objekte. Fehlen sie, rechnet die Bank über den Sachwert.

    Der Ertragswert in fünf Schritten

    Der Ertragswert rechnet die dauerhafte Miete in einen Wert um. Die Bank geht dabei immer in derselben Reihenfolge vor, und jeder Schritt hat eine Untergrenze, die sie nicht unterschreiten darf.

    1. Rohertrag: die Jahresnettokaltmiete ohne Umlagen. Liegt die marktübliche Miete über der vertraglich vereinbarten, gilt im Regelfall die vereinbarte.
    2. Bewirtschaftungskosten abziehen: Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis, nach § 11 BelWertV zusammen mindestens 15 Prozent des Rohertrags. Was übrig bleibt, ist der Reinertrag.
    3. Bodenwertverzinsung abziehen: Der Boden nutzt sich nicht ab, deshalb wird sein Anteil am Ertrag vorab herausgerechnet, als Bodenwert mal Kapitalisierungszinssatz.
    4. Mit dem Vervielfältiger multiplizieren: Er ergibt sich nach § 12 BelWertV aus dem Kapitalisierungszinssatz und der Restnutzungsdauer des Gebäudes.
    5. Bodenwert addieren: Gebäudeanteil plus Bodenwert ergibt den Ertragswert.

    Die Restnutzungsdauer ist bei Wohnhäusern auf höchstens 80 Jahre begrenzt. Maßgeblich ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer, nicht die Frage, wie lange das Gebäude technisch steht.

    Der Kapitalisierungszinssatz ist kein Darlehenszins

    Der Kapitalisierungszinssatz ist eine reine Rechengröße der Bewertung und hat mit dem Zins Ihres Darlehens nichts zu tun. Er drückt aus, welche Verzinsung ein Käufer von dem Objekt dauerhaft erwarten würde. Je höher er ist, desto kleiner wird der Vervielfältiger und damit der Wert.

    § 12 Abs. 4 BelWertV koppelt die Untergrenze an die Rendite 30-jähriger Bundesanleihen: Für Wohnen muss der Satz mindestens 3 Prozentpunkte darüber liegen, innerhalb eines Korridors von 3,5 bis 5,5 Prozent. Für Gewerbe gilt ein um einen Prozentpunkt höherer Korridor. Angepasst wird zum Jahreswechsel, wenn die Rendite am Stichtag 30. November um mindestens einen halben Prozentpunkt vom bisherigen Stand abweicht.

    Das macht den Beleihungswert mittelbar vom Kapitalmarkt abhängig. Die Renditen langer Bundeswertpapiere sind nach den Tageswerten der Deutschen Bundesbank in den vergangenen vier Wochen spürbar gestiegen. Ob das für eine Anpassung der Mindestsätze reicht, entscheidet sich erst am Stichtag, eine Vorhersage wäre unseriös.

    Konkrete Darlehenszinsen nennen wir bewusst nicht. Sie ändern sich laufend und liegen zwischen den Banken auseinander. Ihre Kondition erfahren Sie im Gespräch.

    Modellrechnung: vermietete Eigentumswohnung

    An einem Beispiel wird der Rechenweg greifbar. Es handelt sich um eine Modellrechnung mit angenommenen Werten, nicht um eine Bewertung und keine Zusage einer Bank. Angenommen sind eine vermietete Wohnung mit 65 Quadratmetern, eine vereinbarte Nettokaltmiete von 8,50 Euro je Quadratmeter, Baujahr 1985, ein Bodenwertanteil von 15.000 Euro und ein Kaufpreis von 130.000 Euro. Als Kapitalisierungszinssatz sind 5 Prozent aus der Mitte des Korridors angesetzt. Die Restnutzungsdauer beträgt 80 minus 41 Jahre, also 39 Jahre.

    SchrittRohertrag (65 m² × 8,50 € × 12) Betrag6.630 €
    Schrittabzüglich Bewirtschaftungskosten 15 % Betrag994,50 €
    SchrittReinertrag Betrag5.635,50 €
    Schrittabzüglich Bodenwertverzinsung (15.000 € × 5 %) Betrag750 €
    SchrittReinertrag des Gebäudes Betrag4.885,50 €
    Schrittmal Vervielfältiger bei 39 Jahren und 5 %: 17,02 Betrag83.137 €
    Schrittzuzüglich Bodenwert Betrag15.000 €
    SchrittErtragswert Betrag98.137 €

    Der Ertragswert liegt in diesem Modell bei rund 75 Prozent des Kaufpreises. Rund 32.000 Euro Kaufpreis sind durch den Wert nicht gedeckt, dazu kommen die Kaufnebenkosten.

    Die drei größten Hebel im Rechenweg

    Drei Größen bewegen den Beleihungswert stärker als alles andere: das Baujahr, die vereinbarte Miete und die Abschläge für Zustand und Besichtigung. Die folgenden Werte beziehen sich auf dieselbe Modellwohnung, jeweils mit nur einer geänderten Annahme.

    • Das Baujahr wirkt am stärksten. Bei identischer Miete kostet der Unterschied zwischen 1985 und 1960 im Modell rund 35.000 Euro. Liegt die Restnutzungsdauer unter 30 Jahren, rechnet die Bank zusätzlich beim Bodenwert vorsichtiger.
    • Alte Mietverträge kosten Wert. Wer eine Wohnung mit niedriger Bestandsmiete kauft, bekommt den niedrigeren Wert, auch wenn eine Mieterhöhung später möglich ist.
    • Der Zustand zählt doppelt. Ein Rückstau senkt nicht nur den Wert, er ist auch eine Ausgabe, die Sie nach dem Kauf zusätzlich tragen.
    ÄnderungBaujahr 1960 statt 1985 Ertragswert im Modellrund 63.000 € WarumDie Restnutzungsdauer fällt auf 14 Jahre, der Vervielfältiger auf rund 9,9.
    ÄnderungVereinbarte Miete 6,50 € statt 8,50 € Ertragswert im Modellrund 75.600 € WarumEs zählt der laufende Mietvertrag, nicht die mögliche Marktmiete.
    ÄnderungInstandhaltungsrückstau von 25.000 € Ertragswert im Modellrund 73.100 € WarumBaumängel und Rückstau zieht die Bank nach § 4 Abs. 3 gesondert ab.

    Selbst genutzte Häuser: Vergleichswert mit Sicherheitsabschlag

    Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern rechnet die Bank meist über den Vergleichswert. Nach § 19 BelWertV zieht sie von den Vergleichspreisen einen Sicherheitsabschlag von mindestens 10 Prozent ab. Derselbe Mindestabschlag gilt beim Sachwert auf den Herstellungswert des Gebäudes.

    In einer weiteren Modellrechnung ergeben Vergleichspreise einen Wert von 300.000 Euro. Nach dem Sicherheitsabschlag bleiben 270.000 Euro. Verzichtet die Bank auf eine Innenbesichtigung und ist das Haus älter als zehn Jahre, kommen nach § 24 BelWertV mindestens 10 Prozent hinzu, und der Wert sinkt auf 243.000 Euro. Bei einem Darlehen von 250.000 Euro steigt der Beleihungsauslauf damit von rund 93 auf rund 103 Prozent, und aus einem gut darstellbaren Fall wird ein schwieriger.

    Bei einer reinen Videobesichtigung beträgt der Mindestabschlag 5 Prozent. Eine echte Besichtigung lohnt sich deshalb fast immer. Wie Banken Häuser im Einzelnen einschätzen, steht im Beitrag Wie die Bank ein Einfamilienhaus bewertet.

    Bis zu einem Darlehen von 600.000 Euro einschließlich aller Vorlasten genügt bei Wohnobjekten eine vereinfachte Wertermittlung statt eines Vollgutachtens. Das beschleunigt die Zusage, ändert aber nichts an den Mindestabschlägen.

    Was ein eigenes Gutachten bewirkt

    Ein selbst beauftragtes Gutachten erhöht den Beleihungswert nicht. Nach § 5 Abs. 2 BelWertV darf die Bank Gutachten, die der Darlehensnehmer vorgelegt oder beauftragt hat, nicht zugrunde legen. Das gilt ebenso für ein Wertgutachten, das der Verkäufer mitliefert.

    Was Sie beeinflussen können, sind die Unterlagen, auf die sich die Bewertung stützt. Vollständige Mietverträge, Nachweise über Modernisierungen mit Jahreszahl, ein aktueller Energieausweis und bei Wohnungen die Teilungserklärung helfen dem Gutachter, die Restnutzungsdauer und den Zustand richtig einzuordnen. Eine nachgewiesene Kernsanierung kann die Restnutzungsdauer verlängern und damit den Vervielfältiger spürbar anheben.

    So schätzen Sie den Beleihungswert vor der Anfrage

    Eine eigene Schätzung gelingt mit vier Angaben. Sie ersetzt keine Bewertung der Bank, zeigt aber früh, ob der Fall mit dem geplanten Eigenkapital trägt.

    1. Legen Sie fest, ob das Objekt vermietet oder selbst genutzt wird. Davon hängt ab, ob der Ertragswert oder der Vergleichswert führt.
    2. Nehmen Sie bei Vermietung die vereinbarte Jahresnettokaltmiete und ziehen Sie mindestens 15 Prozent ab. Bei älteren Häusern sind 20 Prozent und mehr realistischer.
    3. Rechnen Sie die Restnutzungsdauer: 80 Jahre minus Alter des Gebäudes, verlängert nur durch nachgewiesene umfassende Modernisierungen.
    4. Stellen Sie das Ergebnis neben Ihren Darlehensbedarf. Der Abstand zeigt, wie viel Eigenkapital über die Kaufnebenkosten hinaus nötig ist.

    Bei selbst genutzten Bestandswohnungen liegt der Beleihungswert in der Praxis häufig bei 70 bis 80 Prozent des Kaufpreises. Das ist eine Faustregel für die erste Einschätzung, keine Zusage.

    Lassen Sie den Wert vor der Anfrage einordnen

    Wer den Beleihungswert vor der Bankanfrage kennt, verhandelt anders und plant das Eigenkapital richtig. Eine Überraschung im Gutachten der Bank lässt sich nach der Anfrage nur noch mit mehr Eigenkapital oder einer anderen Bank auffangen.

    Wenn Sie mögen, rechnen wir Ihr Objekt gemeinsam nach dem Weg der Verordnung durch und sagen Ihnen, welche Banken zu dem Ergebnis passen. Den Unterschied zwischen den Bewertungsverfahren erklärt der Beitrag Immobilienbewertung durch die Bank, einen Überblick über unsere Begleitung finden Sie auf der Seite Baufinanzierung. Für vermietete Objekte gelten die Seiten Mehrfamilienhaus finanzieren und Kapitalanlage finanzieren.

    Häufige Fragen

    Nach der Beleihungswertermittlungsverordnung ermittelt die Bank einen Ertragswert und einen Sachwert. Beim Ertragswert zieht sie von der Jahresnettokaltmiete mindestens 15 Prozent Bewirtschaftungskosten und die Verzinsung des Bodenwerts ab und multipliziert den Rest mit einem Vervielfältiger aus Kapitalisierungszinssatz und Restnutzungsdauer. Dazu kommt der Bodenwert. Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungen darf sie sich stattdessen am Vergleichswert oder Sachwert orientieren, jeweils mit mindestens 10 Prozent Sicherheitsabschlag.

    Eine feste Quote gibt es nicht, weil die Bank den Wert selbst herleitet und den Kaufpreis nicht übernimmt. Bei Bestandswohnungen liegt der Beleihungswert in der Praxis häufig bei 70 bis 80 Prozent des Kaufpreises. Bei älteren Gebäuden mit kurzer Restnutzungsdauer oder Mieten unter Marktniveau kann er deutlich darunter liegen, bei Neubauten in guter Lage näher am Kaufpreis.

    Nein. Nach § 5 Abs. 2 BelWertV darf die Bank Gutachten, die Sie als Darlehensnehmer beauftragt oder vorgelegt haben, nicht zugrunde legen. Auch ein Wertgutachten des Verkäufers ersetzt die Bewertung der Bank nicht. Sie können aber Unterlagen liefern, die den Wert belegen, etwa Mietverträge, Modernisierungsnachweise und Energieausweis.

    Der Kapitalisierungszinssatz ist eine Rechengröße der Bewertung. Er rechnet einen dauerhaften Mietertrag in einen Wert um und ist in § 12 BelWertV an die Rendite 30-jähriger Bundesanleihen gekoppelt. Mit dem Zins Ihres Darlehens hat er nichts zu tun. Welche Kondition Sie bekommen, hängt unter anderem vom Beleihungsauslauf ab, also vom Verhältnis Ihres Darlehens zum Beleihungswert.

    Nein. Bei wohnwirtschaftlich genutzten Objekten im Inland genügt nach § 24 BelWertV eine vereinfachte Wertermittlung, wenn das abzusichernde Darlehen einschließlich aller Vorlasten 600.000 Euro nicht übersteigt. Verzichtet die Bank dabei auf die Innenbesichtigung, zieht sie bei Objekten, die älter als zehn Jahre sind, mindestens 10 Prozent zusätzlich ab, bei einer reinen Videobesichtigung mindestens 5 Prozent.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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