Mehrfamilienhaus: ab wann gewerblich finanziert wird

    Eine feste Zahl von Wohnungen, ab der eine Bank gewerblich finanziert, gibt es nicht. Es gibt aber einen Mechanismus: Ab einer bankeigenen Schwelle wechseln Abteilung und Maßstab, und manche Banken steigen an dieser Stelle ganz aus.

    Mehrfamilienhaus mit Balkonen, Klingelanlage und Fahrrädern, darunter die Überschrift „Ab wann gewerblich finanziert wird“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Ob ein Mehrfamilienhaus privat oder gewerblich finanziert wird, legt jede Bank in ihren eigenen Kreditrichtlinien fest. Typische Auslöser sind die Zahl der Wohneinheiten im gesamten Bestand, das Kreditvolumen, der Anteil der Mieten am Einkommen, eine Gesellschaft als Käufer und Gewerbeflächen im Haus.
    • Im gewerblichen Bereich zählt vor allem, ob das Objekt seinen Kapitaldienst nach Bewirtschaftung selbst trägt. Ihre persönliche Bonität und Ihre Erfahrung als Vermieter bleiben wichtig, die pauschale Haushaltsrechnung tritt zurück.
    • Nicht jede Bank hat für diesen Schritt eine Abteilung. Wer die passende Bank vor der Anfrage auswählt, vermeidet Absagen, die mit dem Objekt nichts zu tun haben.

    Ab wann wird ein Mehrfamilienhaus gewerblich finanziert?

    Das entscheidet jede Bank selbst, eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Jedes Institut legt in seinen internen Kreditrichtlinien fest, welche Fälle im Privatkundengeschäft bleiben und welche in die gewerbliche Immobilienfinanzierung oder eine Individualbetreuung wechseln. Die Schwelle liegt bei jeder Bank woanders, und sie ist selten nur eine Zahl von Wohnungen.

    Was sich dagegen gut beschreiben lässt, ist der Mechanismus dahinter. Banken trennen ihr Kreditgeschäft nach Risiko und Aufwand. Das Privatkundengeschäft ist auf viele ähnliche Fälle ausgelegt, mit festen Pauschalen, Scoring und standardisierten Unterlagen. Ein Mehrfamilienhaus passt dort hinein, solange es sich wie eine Kapitalanlage neben dem Gehalt verhält. Sobald es sich eher wie ein kleiner Betrieb verhält, gehört es nach Sicht der Bank in andere Hände.

    Für Sie heißt das: Die Frage lautet nicht „wie viele Wohnungen“, sondern „bei welcher Bank fällt mein Fall in welche Abteilung, und hat diese Bank die passende Abteilung überhaupt“.

    Ob die Bank Ihren Bestand insgesamt als Portfolio rechnet, ist eine verwandte, aber eigene Frage. Die aufsichtsrechtliche Zählung dazu erklären wir im Beitrag zur Portfolio-Bewertung.

    Zwei Abteilungen, zwei Maßstäbe

    Der Wechsel in die gewerbliche Finanzierung verändert vor allem den Blickwinkel. Im Privatkundengeschäft fragt die Bank, ob Ihr Haushalt die Rate trägt. Im gewerblichen Bereich fragt sie zuerst, ob das Haus seine Rate selbst trägt, und erst danach, wie stark Sie als Person dahinterstehen.

    Die folgende Übersicht zeigt die typischen Unterschiede. Sie beschreibt die verbreitete Praxis, im Einzelfall regelt jede Bank die Details anders.

    PunktZentrale Frage PrivatkundengeschäftTrägt Ihr Haushalt die Rate? Gewerbliche ImmobilienfinanzierungTrägt das Objekt den Kapitaldienst nach Bewirtschaftung?
    PunktMieten Privatkundengeschäftpauschal gekürzt als Einnahme in der Haushaltsrechnung Gewerbliche Immobilienfinanzierungobjektbezogen aus der Mietliste, abzüglich realistischer Bewirtschaftungskosten
    PunktBewertung Privatkundengeschäftstandardisiert, oft automatisiert unterstützt Gewerbliche ImmobilienfinanzierungErtragswert mit Gutachten oder interner Objektbewertung
    PunktIhre Person PrivatkundengeschäftEinkommen, Ausgaben, Schufa, Scoring Gewerbliche ImmobilienfinanzierungBonität, Vermögen, Erfahrung als Vermieter, gesamter Bestand
    PunktEntscheidung Privatkundengeschäftoft im Rahmen fester Kompetenzen Gewerbliche Immobilienfinanzierunghäufig mit zweitem Votum aus der Marktfolge
    PunktVertrag PrivatkundengeschäftStandardvertrag Gewerbliche Immobilienfinanzierungindividuell verhandelt, mitunter mit laufenden Auflagen

    Fünf Auslöser, an denen Banken den Wechsel festmachen

    In den Kreditrichtlinien tauchen immer wieder dieselben Merkmale auf. Meist reicht eines davon, damit ein Fall die Abteilung wechselt. Welche Schwelle gilt, steht nur in den Unterlagen der jeweiligen Bank.

    1. Wohneinheiten im gesamten Bestand. Viele Banken zählen nicht nur das neue Haus, sondern alle Einheiten, die Sie besitzen. So führt etwa eine bundesweit tätige Direktbank Bestände mit mehr als 5 Wohneinheiten nicht mehr im normalen Privatkundengeschäft, sondern nur noch in einer Individualbetreuung mit eigenem Mindestdarlehen.
    2. Kreditvolumen. Ab einem Kredit von 750.000 Euro muss sich die Bank nach § 18 KWG grundsätzlich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lassen. Viele Banken ziehen ihre organisatorische Grenze in dieser Gegend.
    3. Anteil der Mieten am Einkommen. Übersteigen die Mieteinnahmen Ihr Arbeitseinkommen, sehen manche Banken Sie als Investor und nicht mehr als Privatkunden. Einzelne Institute schließen solche Fälle im Privatkundengeschäft ausdrücklich aus.
    4. Eine Gesellschaft als Käufer. Kauft eine GmbH oder eine vermögensverwaltende Gesellschaft, ist der Kreditnehmer kein Verbraucher mehr. Solche Fälle laufen fast immer über die Firmenkunden- oder Gewerbeabteilung.
    5. Gewerbeflächen im Haus. Ein Laden im Erdgeschoss oder eine Praxis im ersten Stock verändern die Bewertung und das Risiko. Ab einem gewissen Gewerbeanteil behandeln viele Banken das Objekt als Wohn- und Geschäftshaus und damit gewerblich.

    Konkrete Schwellen einzelner Banken veralten schnell, weil die Institute ihre Richtlinien regelmäßig anpassen. Verlassen Sie sich auf keine Faustregel, die Sie im Internet lesen, sondern prüfen Sie den Stand vor jeder Anfrage.

    Was die Bank im gewerblichen Bereich wirklich rechnet

    Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Mieten nach Abzug der Bewirtschaftung den Kapitaldienst decken. Die Bank nimmt dafür die Mietliste, zieht Instandhaltung, Verwaltung, nicht umlegbare Nebenkosten und ein Mietausfallwagnis ab und stellt das Ergebnis der jährlichen Belastung aus Zins und Tilgung gegenüber. Welche Miete sie dabei ansetzt, lesen Sie im Beitrag welche Mieteinnahmen die Bank anrechnet.

    Der Wert des Hauses ergibt sich beim Mehrfamilienhaus aus dem Ertragswertverfahren. Die Bank kapitalisiert also den nachhaltigen Reinertrag und nicht den Kaufpreis. Wie dieser Rechenweg im Einzelnen aussieht, zeigt der Beitrag wie die Bank ein Mehrfamilienhaus bewertet.

    Ihre Person verschwindet dabei nicht. Die Bank schaut auf Ihre Bonität, Ihr Vermögen und darauf, ob Sie schon Erfahrung als Vermieter haben. Wer bereits Wohnungen über Jahre ordentlich vermietet und finanziert hat, bringt einen Nachweis mit, den kein Formular ersetzt. Unter diesen Voraussetzungen ist auch ein Mehrfamilienhaus ohne eigenes Eigenkapital finanzierbar, wenn das Objekt seinen Kapitaldienst nach Bewirtschaftung selbst trägt.

    Gewerblich bearbeitet heißt nicht gewerblich im Recht

    Die interne Einordnung der Bank sagt nichts darüber, ob Sie rechtlich Verbraucher sind. Wer als Privatperson ein Mehrfamilienhaus kauft und vermietet, verwaltet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich eigenes Vermögen und bleibt Verbraucher nach § 13 BGB. Erst wenn die Verwaltung einen planmäßigen Geschäftsbetrieb erfordert, etwa mit eigenem Büro und Personal, kann das anders aussehen.

    Für den Vertrag hat das Folgen. Ein durch Grundschuld gesichertes Darlehen an einen Verbraucher ist nach § 491 Abs. 3 BGB ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen, mit vorvertraglichen Pflichtinformationen, Widerrufsrecht und Kreditwürdigkeitsprüfung nach den Verbraucherregeln. Das gilt auch dann, wenn Ihr Fall bei der Bank in der Gewerbeabteilung liegt.

    Kauft dagegen eine GmbH, ist sie Unternehmer nach § 14 BGB. Die Verbraucherschutzregeln greifen dann nicht, und die Bank prüft zusätzlich die Gesellschaft mit Jahresabschlüssen und Gesellschaftsvertrag. Häufig verlangt sie außerdem eine persönliche Bürgschaft der Gesellschafter.

    Ob ein Kauf über eine Gesellschaft für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer steuerlichen Lage ab. Diese Entscheidung gehört zum Steuerberater, und zwar vor der Finanzierungsanfrage, weil sie bestimmt, wer bei der Bank Kreditnehmer ist.

    Nicht jede Bank geht den Schritt mit

    Hier liegt der häufigste Grund für Absagen, die mit dem Haus nichts zu tun haben. Banken, die ausschließlich standardisiertes Privatkundengeschäft betreiben, haben keine Abteilung für gewerbliche Wohnimmobilien. Fällt ein Fall aus ihrem Raster, endet die Prüfung dort, egal wie gut die Zahlen sind.

    Regionale Institute wie Sparkassen und Volksbanken führen in der Regel beides, das Privatkunden- und das Firmenkundengeschäft. Spezialisierte Immobilienbanken und Pfandbriefbanken setzen dagegen oft erst bei höheren Volumen ein. Dazwischen liegt eine Lücke: Ein Haus mit sechs bis zwölf Wohnungen ist für manche Privatkundenbank zu groß und für manche Spezialbank zu klein.

    Diese Lücke lässt sich schließen, wenn die Anfrage gezielt an Banken geht, die Mehrfamilienhäuser dieser Größe tatsächlich finanzieren. Welche das im Einzelfall sind, hängt von Ihrem Bestand, vom Objekt und von der Region ab. Mehr dazu auf unserer Seite Mehrfamilienhaus finanzieren.

    Was sich am Vertrag ändern kann

    Gewerbliche Finanzierungen werden individueller kalkuliert. Die Bank preist das Risiko des einzelnen Objekts ein, statt eine Standardkondition aus der Preisliste zu nehmen. Wie das im konkreten Fall aussieht, zeigt nur ein Angebot, deshalb nennen wir hier keine Zahlen.

    Häufiger als im Privatkundengeschäft stehen im Vertrag laufende Pflichten. Typisch ist, dass Sie jährlich eine aktuelle Mietliste und Ihre Steuerbescheide einreichen. Manche Banken vereinbaren außerdem eine Mindestdeckung des Kapitaldiensts durch die Mieten. Lesen Sie diese Klauseln vor der Unterschrift genau, weil sie über Jahre gelten.

    Auch die Entscheidung läuft anders. Bei größeren Volumen braucht die Bank nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement ein zweites Votum aus der Marktfolge, also von einer Stelle außerhalb des Vertriebs. Was diese Stelle prüft, steht im Beitrag was die Marktfolge prüft.

    So bereiten Sie die Anfrage vor

    Eine gewerbliche Prüfung geht schneller, wenn die Bank alles auf einmal bekommt. Diese Schritte haben sich bewährt, bevor die erste Anfrage hinausgeht.

    1. Klären, wer kauft: Sie persönlich, mit Partner oder über eine Gesellschaft. Diese Frage vorher mit dem Steuerberater entscheiden.
    2. Eine Mietliste des Kaufobjekts anlegen, mit Wohnung, Fläche, Kaltmiete, Mietbeginn und letzter Mieterhöhung.
    3. Die Bewirtschaftungskosten realistisch aufstellen: Instandhaltung, Verwaltung, nicht umlegbare Nebenkosten, Leerstand.
    4. Eine Übersicht aller bestehenden Objekte mit Restschulden, Raten und Zinsbindungsenden beilegen.
    5. Ihre Erfahrung als Vermieter belegen, zum Beispiel mit den Steuerbescheiden und der Anlage V der letzten Jahre.
    6. Die Bank nach Abteilung auswählen: nur Institute anfragen, die Fälle dieser Größe und Struktur tatsächlich finanzieren.

    Wer mehrere Objekte besitzt, sollte zusätzlich den Beitrag zur Portfolio-Bewertung lesen. Dort steht, wann die Bank Ihren gesamten Bestand in die Rechnung nimmt.

    Fazit: erst die Abteilung, dann die Bank

    Ob Ihr Mehrfamilienhaus privat oder gewerblich finanziert wird, entscheidet nicht eine Zahl, sondern die Richtlinie der jeweiligen Bank. Wichtig ist, diese Zuordnung vor der Anfrage zu kennen. Dann landen die Unterlagen bei einer Stelle, die solche Häuser finanziert, und die Prüfung dreht sich um das Objekt und nicht um die Frage, ob der Fall überhaupt passt.

    Mehr zur Einordnung mehrerer Objekte finden Sie im Beitrag ab wann die Bank Ihre Finanzierung wie ein Immobilienportfolio bewertet. Für eine konkrete Einschätzung Ihres Falls und eine Kondition sprechen Sie mit uns im Gespräch.

    Häufige Fragen

    Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Jede Bank legt in ihren Kreditrichtlinien selbst fest, ab wann ein Fall aus dem Privatkundengeschäft in die gewerbliche Immobilienfinanzierung oder eine Individualbetreuung wechselt. Manche Banken zählen dafür die Wohneinheiten im gesamten Bestand, andere schauen eher auf das Kreditvolumen oder auf den Anteil der Mieten am Einkommen. Dieselbe Anfrage kann deshalb bei zwei Banken in verschiedenen Abteilungen landen.

    In aller Regel nicht. Wer als Privatperson kauft und vermietet, verwaltet nach ständiger Rechtsprechung eigenes Vermögen und bleibt Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Ein grundpfandrechtlich besichertes Darlehen ist dann ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen nach § 491 Abs. 3 BGB, auch wenn die Bank den Fall intern gewerblich bearbeitet. Anders ist es, wenn eine GmbH oder eine andere Gesellschaft kauft.

    Üblich sind eine aktuelle Mietliste mit Flächen, Kaltmieten und Mietbeginn, eine Aufstellung der Bewirtschaftungskosten, eine Liste aller bestehenden Objekte mit Restschulden und Zinsbindungsenden sowie die Einkommensteuerbescheide mit Anlage V. Kauft eine Gesellschaft, kommen Jahresabschlüsse, Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag dazu. Ab einem Kreditvolumen von 750.000 Euro verlangt § 18 KWG grundsätzlich die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

    Unter Voraussetzungen ja. Entscheidend ist, dass das Objekt seinen Kapitaldienst nach Abzug der Bewirtschaftungskosten selbst trägt, dass Ihre persönliche Bonität stimmt und dass Sie Erfahrung als Vermieter nachweisen können. Eine zusätzliche Grundschuld auf einer anderen Immobilie kann ergänzend helfen, ist aber nicht der einzige Weg.

    Häufig passt der Fall nicht in die Abteilung, bei der die Anfrage gelandet ist. Banken, die nur standardisiertes Privatkundengeschäft betreiben, schließen größere Bestände, hohe Mietanteile oder Gesellschaften als Käufer oft grundsätzlich aus. Die Absage sagt dann nichts über die Tragfähigkeit des Objekts. Eine Bank mit gewerblicher Immobilienfinanzierung kann denselben Fall anders beurteilen.

    Meist ja, weil mehr Unterlagen geprüft werden und die Entscheidung bei größeren Volumen ein zweites Votum aus der Marktfolge braucht. Wer Mietliste, Bewirtschaftungsrechnung und Bestandsübersicht von Anfang an vollständig einreicht, verkürzt die Prüfung spürbar. Planen Sie die Finanzierung deshalb vor der Reservierung, nicht erst danach.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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