Zweite Immobilienfinanzierung: Wie prüft die Bank den zweiten Kredit?

    Ein laufender Immobilienkredit schließt einen zweiten nicht aus. Die Bank rechnet aber beide Raten gegen Ihr Einkommen und schaut genau hin, wann die erste Zinsbindung endet und welche Grundschuld wo eingetragen ist.

    Leere Neubauwohnung mit Parkett, bodentiefen Fenstern und Küchenzeile, darunter die Überschrift „Zweite Immobilie finanzieren“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Eine zweite Immobilienfinanzierung ist möglich, auch wenn der erste Kredit noch läuft. Die Bank muss nach § 505b Abs. 2 BGB und § 4 Abs. 1 Nr. 2 ImmoKWPLV alle bestehenden Schulden berücksichtigen und prüft deshalb, ob Ihr Einkommen beide Raten gemeinsam trägt.
    • Endet die Zinsbindung des ersten Darlehens während der neuen Finanzierung, rechnet die Bank das Risiko einer höheren Anschlussrate mit ein, denn § 4 Abs. 3 ImmoKWPLV verlangt, einen wahrscheinlichen Zinsanstieg ausreichend zu berücksichtigen.
    • Ist die erste Immobilie schon weit getilgt, kann sie als zusätzliche Sicherheit dienen und einen Teil des Eigenkapitals ersetzen. Das bindet beide Objekte aber oft an dieselbe Bank und macht einen späteren Verkauf oder Bankwechsel aufwendiger.

    Bekommen Sie eine zweite Immobilienfinanzierung, wenn der erste Kredit noch läuft?

    Ja, eine zweite Immobilienfinanzierung ist auch dann möglich, wenn Ihr erstes Darlehen noch lange läuft. Kein Gesetz und keine Bankregel verbietet zwei Immobilienkredite gleichzeitig. Entscheidend ist allein, ob Ihr Einkommen beide Raten gemeinsam trägt und ob die Sicherheiten zur neuen Darlehenssumme passen.

    Die Bank muss Ihre Kreditwürdigkeit nach § 505b Abs. 2 BGB und § 18a KWG eingehend prüfen. Welche Faktoren dabei zählen, regelt § 4 Abs. 1 ImmoKWPLV: Neben Einkommen und Vermögen gehören ausdrücklich die sonstigen regelmäßigen Ausgaben, Schulden und finanziellen Verbindlichkeiten dazu. Ihr laufender Immobilienkredit ist genau so eine Verbindlichkeit und steht deshalb vollständig in der neuen Rechnung.

    Der zweite Kredit wird also nicht schwerer, weil er der zweite ist. Er wird schwerer, weil ein Teil Ihres Einkommens schon verplant ist. Wie groß dieser Teil ist und wie sicher er über die Jahre bleibt, prüft die Bank Schritt für Schritt.

    Wie rechnet die Bank die Rate des ersten Kredits ein?

    Die Bank setzt die volle monatliche Rate Ihres bestehenden Darlehens als Ausgabe an, also Zins und Tilgung zusammen. Sie nimmt dafür die Rate aus dem Darlehensvertrag oder dem aktuellen Kontoauszug, nicht eine geschätzte. Danach kommt die neue Rate dazu, und erst wenn nach beiden Raten, Ihren Lebenshaltungskosten und allen weiteren Verpflichtungen ein Überschuss bleibt, gilt die Finanzierung als tragfähig.

    Ein zweiter Punkt ist das Ende der Zinsbindung des ersten Darlehens. Endet sie, während die neue Finanzierung läuft, ist die heutige Rate nur für einen Teil der Laufzeit gesichert. § 4 Abs. 3 ImmoKWPLV verlangt, einen wahrscheinlichen Anstieg des Sollzinssatzes ausreichend zu berücksichtigen. Viele Banken rechnen deshalb die Restschuld zum Ende der Zinsbindung mit einem Sicherheitsaufschlag neu, dessen Höhe sie in ihren eigenen Richtlinien festlegen.

    Wer seine Anschlussfinanzierung schon gesichert hat, nimmt der Bank diese Unsicherheit. Wie das geht und worauf es dabei ankommt, erklärt der Beitrag Forward-Darlehen. Wie lange Sie sich bei der neuen Finanzierung festlegen sollten, lesen Sie im Beitrag Zinsbindung.

    Legen Sie den Jahreskontoauszug Ihres ersten Darlehens gleich zur Anfrage. Er zeigt Rate, Restschuld und Zinsbindungsende auf einen Blick und erspart die erste Rückfrage der Bank.

    Selbst genutzt oder vermietet: Was ändert sich an der Prüfung?

    Wie die Bank rechnet, hängt vor allem davon ab, wer in den beiden Immobilien wohnt. Bei einer vermieteten zweiten Wohnung trägt die Miete einen Teil der neuen Rate. Bei einer selbst genutzten Zweitimmobilie trägt Ihr Einkommen beide Raten allein, und bei einem Umzug ändert sich die Rolle der ersten Immobilie.

    Mieten zählen nur, soweit sie nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 ImmoKWPLV dem Grunde und der Höhe nach wahrscheinlich und nachhaltig zu erzielen sind. Die Bank nimmt dafür die Nettokaltmiete und zieht einen Abschlag für Leerstand, Instandhaltung und Verwaltung ab. Wie das im Einzelnen aussieht, steht im Beitrag Welche Mieteinnahmen rechnet die Bank bei Ihrer Finanzierung an?

    Ihre SituationSie wohnen im ersten Objekt und kaufen eine Wohnung zur Vermietung Worauf die Bank besonders achtetBeide Raten gegen Einkommen plus angesetzte Miete, die eigene Wohnung bleibt als Ausgabe
    Ihre SituationSie kaufen eine zweite Immobilie zur eigenen Nutzung, etwa eine Ferien- oder Zweitwohnung Worauf die Bank besonders achtetKeine Miete als Ausgleich, Ihr Einkommen trägt beide Raten und beide Objekte allein
    Ihre SituationSie ziehen ins neue Objekt und vermieten das erste Worauf die Bank besonders achtetDie künftige Miete des ersten Objekts, oft erst mit Mietvertrag voll angesetzt
    Ihre SituationSie ziehen ins neue Objekt und verkaufen das erste Worauf die Bank besonders achtetBis zum Verkauf laufen beide Raten, häufig ist eine Zwischenfinanzierung nötig
    Ihre SituationDas erste Objekt ist bereits vermietet Worauf die Bank besonders achtetMietverträge, Mieteingang und Steuerbescheide, bei mehreren Einheiten der ganze Bestand

    Kann die erste Immobilie als Sicherheit für die zweite dienen?

    Ja, eine schon weit getilgte erste Immobilie kann als zusätzliche Sicherheit dienen und damit einen Teil des Eigenkapitals ersetzen. Die Bank lässt dafür eine Grundschuld auf beiden Objekten eintragen oder nutzt eine bestehende Grundschuld am ersten Objekt mit. Den Beleihungsauslauf rechnet sie dann nicht für die neue Immobilie allein, sondern über beide zusammen.

    Steht eine Grundschuld auf beiden Grundstücken, spricht man von einer Gesamtgrundschuld. Nach § 1132 BGB, der über § 1192 Abs. 1 BGB auch für die Grundschuld gilt, haftet dann jedes der Grundstücke für den ganzen Betrag. Für die Bank ist das eine starke Sicherheit, für Sie bedeutet es eine enge Bindung: Solange die Gesamtgrundschuld besteht, können Sie ein Objekt nur verkaufen oder zu einer anderen Bank umschulden, wenn die Bank es freigibt.

    Ein zweiter Weg ist die bestehende Grundschuld am ersten Objekt. Grundschulden werden beim Tilgen nicht kleiner, sie bleiben in voller Höhe im Grundbuch stehen. Der Teil über der heutigen Restschuld ist wirtschaftlich frei und kann für ein weiteres Darlehen bei derselben Bank genutzt werden, wenn die Zweckerklärung das zulässt. Wie sich der Beleihungsauslauf berechnet, erklärt der Beitrag Beleihungsauslauf.

    Bei derselben Bank oder bei einer anderen?

    Beides kann richtig sein, und die Antwort hängt davon ab, was Sie mit den beiden Immobilien in den nächsten Jahren vorhaben. Die Bank Ihres ersten Darlehens kennt Sie und kann eine vorhandene Grundschuld leichter mitnutzen. Eine andere Bank prüft Sie unabhängig und hält die beiden Objekte sauber getrennt.

    Bei vermieteten Wohnungen kommt eine aufsichtsrechtliche Zählung hinzu. Nach Art. 124 Abs. 2 CRR behandelt eine Bank vermietete Wohneinheiten einer Privatperson nur dann wie einen gewöhnlichen Wohnimmobilienkredit, wenn bei ihr nicht mehr als 4 Einheiten als Sicherheit dienen. Diese Zählung läuft je Bank. Was ab dieser Grenze anders wird, lesen Sie im Beitrag Ab wann bewertet die Bank Ihre Finanzierung wie ein Immobilienportfolio?

    Sicherheiten Dieselbe BankVorhandene Grundschuld am ersten Objekt oft mitnutzbar Eine andere BankEigene Grundschuld am neuen Objekt, das erste bleibt unberührt
    Prüfung Dieselbe BankKontoverlauf und Zahlungsverhalten sind bekannt Eine andere BankVollständige Prüfung ohne Vorgeschichte bei diesem Institut
    Späterer Verkauf oder Umschuldung Dieselbe BankBei Gesamtgrundschuld nur mit Freigabe der Bank Eine andere BankJedes Objekt lässt sich für sich verkaufen oder umschulden
    Vermietete Einheiten nach Art. 124 CRR Dieselbe BankAlle Einheiten zählen bei einer Bank zusammen Eine andere BankDie Zählung beginnt bei der neuen Bank von vorn

    Modellrechnung: zweite Wohnung mit und ohne erste Immobilie als Sicherheit

    Die folgende Rechnung ist eine Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen und keine Zusage einer Bank. Angenommen ist eine Eigentumswohnung zur Vermietung mit einem Kaufpreis von 250.000 Euro, Kaufnebenkosten von 25.000 Euro und 30.000 Euro Eigenkapital. Die Bank setzt als Beleihungswert der Wohnung 225.000 Euro an. Das erste Objekt, ein selbst genutztes Haus, hat einen angenommenen Beleihungswert von 400.000 Euro und eine Restschuld von 180.000 Euro.

    GrößeKaufpreis plus Nebenkosten Nur die neue Wohnung als Sicherheit275.000 Euro Beide Immobilien als Sicherheit275.000 Euro
    GrößeEigenkapital Nur die neue Wohnung als Sicherheit30.000 Euro Beide Immobilien als Sicherheit30.000 Euro
    GrößeNeues Darlehen Nur die neue Wohnung als Sicherheit245.000 Euro Beide Immobilien als Sicherheit245.000 Euro
    GrößeDarlehen, die auf den Sicherheiten lasten Nur die neue Wohnung als Sicherheit245.000 Euro Beide Immobilien als Sicherheit180.000 plus 245.000 = 425.000 Euro
    GrößeBeleihungswert der Sicherheiten Nur die neue Wohnung als Sicherheit225.000 Euro Beide Immobilien als Sicherheit400.000 plus 225.000 = 625.000 Euro
    GrößeBeleihungsauslauf Nur die neue Wohnung als Sicherheitrund 109 Prozent Beide Immobilien als Sicherheitrund 68 Prozent

    Die Werte sind Annahmen und dienen nur dem Vergleich der beiden Wege. Welcher Beleihungswert angesetzt wird, legt die Bank fest. Eine Monatsrate lässt sich ohne konkreten Zinssatz nicht seriös rechnen, die rechnen wir im Gespräch mit Ihnen für Ihren Fall.

    Wie viel Eigenkapital brauchen Sie beim zweiten Kauf?

    Die meisten Banken erwarten auch beim zweiten Kauf, dass Sie mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln zahlen. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch werfen keinen Wert ab, den die Bank beleihen könnte. Was in diese Nebenkosten hineingehört, steht im Beitrag Kaufnebenkosten.

    Die Modellrechnung zeigt, warum die erste Immobilie hier so viel ausmacht. Ohne sie liegt der Beleihungsauslauf deutlich über dem Wert der neuen Wohnung, mit ihr sinkt er weit darunter. Ob sich dieser Weg lohnt, ist aber keine reine Rechenfrage. Er bindet beide Objekte an eine Bank, und die Rücklage, die Sie im Konto behalten, ist bei zwei Immobilien wichtiger als bei einer.

    Welche Unterlagen die Bank zusätzlich verlangt

    Für die zweite Finanzierung braucht die Bank alles, was sie auch beim ersten Kauf verlangt hat, und dazu die Unterlagen zum laufenden Darlehen und zum ersten Objekt. Nach § 505b Abs. 3 BGB muss sie Ihre Angaben in angemessener Weise überprüfen, notfalls durch Einsicht in unabhängig nachprüfbare Unterlagen.

    • Darlehensvertrag des ersten Kredits mit allen Nachträgen
    • Aktueller Kontoauszug oder Jahreskontoauszug des Darlehens mit Rate, Restschuld und Zinsbindungsende
    • Aktueller Grundbuchauszug der ersten Immobilie, vor allem wenn sie als Sicherheit dienen soll
    • Bei einem vermieteten ersten Objekt: Mietverträge, Mietaufstellung und Einkommensteuerbescheide mit der Anlage V
    • Für das neue Objekt: Exposé, Teilungserklärung bei Wohnungen, Grundriss, Wohnflächenberechnung und bei Vermietung der Mietvertrag oder eine Mietschätzung

    Typische Fehler bei der zweiten Finanzierung

    Die meisten Probleme bei einer zweiten Finanzierung entstehen nicht durch zu wenig Einkommen, sondern durch eine Rechnung, die das erste Darlehen zu freundlich darstellt. Diese Punkte sollten Sie vor der Anfrage prüfen.

    • Das Zinsbindungsende übersehen. Läuft die erste Zinsbindung in zwei oder drei Jahren aus, rechnet die Bank damit, auch wenn Sie selbst nur mit der heutigen Rate planen.
    • Mit der vollen Miete gerechnet. Die Bank setzt die Nettokaltmiete nach Abschlag an, nicht die Warmmiete und nicht die geplante Erhöhung.
    • Die Grundschuld nicht geklärt. Soll das erste Objekt als Sicherheit dienen, muss vorher feststehen, welche Grundschuld dort in welcher Höhe eingetragen ist und wem sie zusteht.
    • Keine Rücklage eingeplant. Bei zwei Immobilien fallen Reparaturen und Leerstand doppelt an. Wer sein ganzes Geld in den zweiten Kauf steckt, steht bei der ersten Überraschung ohne Puffer da.

    So gehen Sie Ihre zweite Immobilienfinanzierung an

    Rechnen Sie vor der ersten Anfrage so, wie die Bank rechnet: beide Raten in voller Höhe, Mieten nur nach Abschlag und das Zinsbindungsende des ersten Darlehens im Blick. Klären Sie außerdem, ob die erste Immobilie als Sicherheit dienen soll und ob Sie die damit verbundene Bindung an eine Bank in Kauf nehmen wollen.

    Wie sich Zinsen einer vermieteten Immobilie steuerlich auswirken und ob der zweite Kauf für Sie steuerlich sinnvoll ist, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

    Im Gespräch gehen wir Ihr laufendes Darlehen, Ihre Sicherheiten und Ihre Unterlagen gemeinsam durch und fragen bei den Banken an, deren Richtlinien zu Ihrem Fall passen. Mehr dazu finden Sie auf der Seite Kapitalanlage finanzieren.

    Häufige Fragen

    Ja. Es gibt keine Regel, die einen zweiten Immobilienkredit neben einem laufenden verbietet. Die Bank prüft nach § 505b Abs. 2 BGB, ob Sie beide Verpflichtungen voraussichtlich erfüllen können. Dafür setzt sie die Rate des ersten Darlehens vollständig als Ausgabe an und rechnet die neue Rate dazu. Bleibt danach ein ausreichender monatlicher Überschuss, steht der zweiten Finanzierung von dieser Seite nichts im Weg.

    In der Regel erwartet die Bank, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln kommen. Ist Ihre erste Immobilie aber schon weit getilgt, kann ihr Wert als zusätzliche Sicherheit dienen. Die Bank lässt dann eine Grundschuld auf beiden Objekten eintragen oder nutzt eine bestehende, und der Beleihungsauslauf wird über beide Immobilien gerechnet. So kann ein Teil des Eigenkapitals ersetzt werden.

    Das hängt vom Fall ab. Die Hausbank kennt Ihr Konto und Ihr erstes Darlehen und kann eine vorhandene Grundschuld leichter mitnutzen. Eine andere Bank bewertet Sie dagegen unabhängig und hält beide Objekte getrennt, was einen späteren Verkauf oder eine Umschuldung erleichtert. Bei vermieteten Wohnungen kommt hinzu, dass die Vier-Einheiten-Zählung nach Art. 124 Abs. 2 CRR je Bank läuft.

    Dann rechnet die Bank damit, dass die Rate für den Restbetrag nach Ablauf der Zinsbindung höher ausfallen kann. § 4 Abs. 3 ImmoKWPLV verlangt, einen wahrscheinlichen Anstieg des Sollzinssatzes ausreichend zu berücksichtigen. Mit welchem Aufschlag die Bank rechnet, legt sie in ihren eigenen Richtlinien fest. Eine bereits gesicherte Anschlussfinanzierung, etwa über ein Forward-Darlehen, nimmt der Bank diese Unsicherheit.

    Zusätzlich zu den üblichen Einkommens- und Objektunterlagen verlangt die Bank den Darlehensvertrag des ersten Kredits, einen aktuellen Kontoauszug oder Jahreskontoauszug mit Restschuld und Zinsbindungsende sowie einen aktuellen Grundbuchauszug der ersten Immobilie. Ist die erste Immobilie vermietet, kommen Mietverträge und die Einkommensteuerbescheide mit der Anlage V dazu.

    Ja, wenn die Bank sie für wahrscheinlich und nachhaltig erzielbar hält. So verlangt es § 4 Abs. 1 Nr. 3 ImmoKWPLV. Angesetzt wird die Nettokaltmiete nach einem Abschlag für Leerstand, Instandhaltung und Verwaltung, dessen Höhe jede Bank selbst festlegt. Mögliche, aber ungewisse Mietsteigerungen bleiben außen vor.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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