Ab wann bewertet die Bank Ihre Finanzierung wie ein Immobilienportfolio?

    Eine gesetzliche Grenze, ab der Sie als Portfolio-Investor gelten, gibt es nicht. Es gibt aber eine aufsichtsrechtliche Zählung je Bank und drei Auslöser, an denen sich die Prüfung spürbar verändert.

    Leeres gepflegtes Treppenhaus mit Steintreppe und Briefkastenanlage, darunter die Überschrift „Ab wann die Bank Ihre Wohnungen als Portfolio sieht“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 10 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Eine feste Grenze, ab der eine Bank Ihre Finanzierung als Portfolio betrachtet, gibt es nicht. Die Betrachtung ändert sich, wenn mehrere vermietete Einheiten, eine spürbare Gesamtverschuldung und ein hoher Anteil von Mieten am Einkommen zusammenkommen.
    • Aufsichtsrechtlich gibt es seit dem 1. Januar 2025 eine klare Zählung: Nach Art. 124 Abs. 2 CRR behandelt eine Bank vermietete Wohneinheiten einer Privatperson nur dann wie einen gewöhnlichen Wohnimmobilienkredit, wenn bei ihr nicht mehr als 4 Immobilien oder Wohneinheiten als Sicherheit dienen.
    • Ab dann rechnet die Bank nicht mehr nur das neue Objekt, sondern Ihren gesamten Bestand mit allen Mieten, Restschulden und Zinsbindungsenden. Wer diese Übersicht vorbereitet, verkürzt die Prüfung deutlich.

    Ab wann bewertet die Bank Ihre Finanzierung wie ein Portfolio?

    Eine feste Grenze gibt es nicht: Keine Bank schaltet bei einer bestimmten Zahl vermieteter Wohnungen automatisch auf „Portfolio“ um. In der Praxis ändert sich die Betrachtung, wenn drei Dinge zusammenkommen: mehrere vermietete Einheiten, eine spürbare Gesamtverschuldung über alle Objekte und Mieteinnahmen, die einen großen Teil Ihres Einkommens ausmachen. Ab diesem Punkt rechnet die Bank nicht mehr nur Ihr neues Objekt, sondern Ihren gesamten Bestand.

    Eine Zahl gibt es trotzdem, und sie steht im Aufsichtsrecht. Seit dem 1. Januar 2025 regelt Art. 124 Abs. 2 CRR, bis zu welcher Zahl vermieteter Objekte eine Bank die Finanzierung einer Privatperson noch wie einen gewöhnlichen Wohnimmobilienkredit behandeln darf. Diese Grenze liegt bei 4 Immobilien oder Wohneinheiten je Bank.

    Die folgenden Abschnitte erklären die Zählung, die drei Auslöser und was sich an Rechnung, Unterlagen und Bankauswahl ändert, wenn Ihr Bestand als Portfolio betrachtet wird.

    Die Vier-Objekte-Grenze: was die CRR tatsächlich regelt

    Die Capital Requirements Regulation, kurz CRR, legt fest, wie viel Eigenkapital eine Bank für einen Kredit vorhalten muss. Seit der Neufassung durch die Verordnung (EU) 2024/1623 kennt sie in Art. 4 Abs. 1 Nr. 75b die Risikoposition aus einnahmengenerierenden Immobilien. Gemeint ist eine Finanzierung, deren Rückzahlung wesentlich von den Zahlungsströmen der beliehenen Immobilie abhängt, also typischerweise von den Mieten.

    Für solche Positionen gelten strengere Risikogewichte. Art. 124 Abs. 2 macht davon eine Ausnahme: Ist die Finanzierung an eine natürliche Person durch eine vermietete Wohneinheit besichert und dienen bei dieser Bank insgesamt nicht mehr als 4 Immobilien oder getrennte Wohneinheiten als Sicherheit, wird sie wie ein gewöhnlicher Wohnimmobilienkredit behandelt.

    Drei Punkte sind dabei wichtig. Erstens zählt die Bank nur, was bei ihr selbst besichert ist, nicht Ihren gesamten Bestand. Zweitens zählen getrennte Wohneinheiten innerhalb eines Hauses einzeln. Drittens bleibt die Finanzierung auch unterhalb der Grenze eine vermietete Immobilie, sie erhält nur die günstigere Behandlung.

    Ihre Situation bei einer Bank1 bis 4 vermietete Wohnungen als Sicherheit Aufsichtsrechtliche BehandlungWie ein gewöhnlicher Wohnimmobilienkredit Was daraus folgtDie Bank braucht weniger Eigenkapital, das wirkt sich in der Regel günstiger auf das Angebot aus
    Ihre Situation bei einer Bank5 oder mehr Immobilien oder Wohneinheiten als Sicherheit Aufsichtsrechtliche BehandlungEinnahmengenerierende Immobilie mit strengeren Risikogewichten Was daraus folgtMehr Eigenkapitalbedarf der Bank, oft strengere Prüfung und andere Konditionen
    Ihre Situation bei einer BankVermietetes Mehrfamilienhaus Aufsichtsrechtliche BehandlungNach dem Wortlaut in aller Regel nicht von der Ausnahme erfasst Was daraus folgtDie Bank rechnet das Haus als Ertragsobjekt, unabhängig vom übrigen Bestand

    Banken mit internen Ratingmodellen dürfen nach Art. 147 Abs. 5 CRR auf Anordnung der Aufsicht Darlehen an Privatpersonen mit mehr als 4 belasteten Immobilien sogar wie Unternehmenskredite einstufen. Ob davon Gebrauch gemacht wird, ist Sache der Aufsicht und im Einzelfall nicht öffentlich.

    Auslöser 1: die Anzahl der vermieteten Einheiten

    Mit jeder weiteren vermieteten Einheit wird das neue Objekt für die Bank weniger wichtig und Ihr Bestand wichtiger. Solange Sie eine oder zwei Wohnungen vermieten, prüft die Bank im Kern Ihr Einkommen und rechnet die Miete als Zusatzeinkunft hinein. Ab mehreren Einheiten will sie wissen, ob der Bestand sich selbst trägt.

    Welche Zahl dabei der Wendepunkt ist, legt jede Bank selbst fest. Belegt ist nur die aufsichtsrechtliche Zählung von 4 Objekten je Institut, die interne Praxis liegt teils darunter, teils darüber. Für ein ganzes Haus gilt ohnehin die Logik der Seite Mehrfamilienhaus finanzieren.

    Auslöser 2: die Gesamtverschuldung über alle Objekte

    Je höher Ihre Gesamtverschuldung, desto mehr rechnet die Bank Ihre gesamte Bilanz statt des einzelnen Objekts. Sie will alle Darlehen sehen, auch die bei anderen Banken, mit Restschuld, Rate, Zinsbindungsende und Grundschuld. Der neue Kapitaldienst muss neben dem bestehenden getragen werden, und fallen mehrere Zinsbindungen in dasselbe Jahr, trägt Ihr Bestand ein gebündeltes Anschlussrisiko.

    Ab einer bestimmten Kreditsumme wird diese Offenlegung gesetzliche Pflicht. Nach § 18 KWG darf eine Bank einen Kredit, der insgesamt 1,5 Millionen Euro oder 10 Prozent ihres Kernkapitals überschreitet, nur gewähren, wenn sie sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lässt. Die Erleichterung, die das Gesetz für selbst genutztes Wohneigentum vorsieht, gilt für vermietete Objekte nicht.

    Unabhängig von der Summe gilt für Immobiliar-Verbraucherdarlehen die Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 18a KWG. Die Bank muss danach wahrscheinlich finden, dass Sie Ihren Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen, und das lässt sich bei mehreren finanzierten Objekten nur über den gesamten Bestand beurteilen. Wie sich bestehende Darlehen dabei neu ordnen lassen, zeigt der Beitrag Umschuldung bei vermieteten Immobilien.

    Auslöser 3: der Anteil der Mieten an Ihrem Einkommen

    Überholen die Mieteinnahmen Ihr Gehalt, prüft die Bank Sie eher wie einen Investor als wie einen Angestellten mit Nebeneinkunft. Die Frage lautet dann nicht mehr, ob Ihr Einkommen die Raten trägt, sondern ob Ihre Objekte nachhaltig Überschüsse erwirtschaften.

    Nachgewiesen wird das über die Einkommensteuerbescheide mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und über die aktuelle Mietaufstellung. Für die Bewertung der einzelnen Häuser setzt die Bank nach § 10 BelWertV grundsätzlich die vereinbarte Miete an, wenn die mögliche höher liegt. Mietsteigerungen, die Sie planen, zählen also noch nicht. Wie Banken Mieteinnahmen ansetzen, wenn Sie eine Kapitalanlage finanzieren, steht auf der zugehörigen Seite.

    Was sich ändert, wenn Ihr Bestand als Portfolio bewertet wird

    Mit der Portfolio-Betrachtung ändern sich Rechnung, Unterlagen, Ansprechpartner und die Auswahl der passenden Banken. Die Übersicht zeigt die typischen Unterschiede. Im Einzelfall regelt jede Bank das in eigenen Richtlinien.

    BereichRechnung Eine oder zwei vermietete WohnungenHaushaltsrechnung, Miete als zusätzliche Einkunft Bestand mit mehreren ObjektenObjekt- und Gesamtkapitaldienstrechnung über alle Objekte
    BereichUnterlagen Eine oder zwei vermietete WohnungenSelbstauskunft, Einkommen, Unterlagen zum neuen Objekt Bestand mit mehreren ObjektenZusätzlich Objektliste, Mietaufstellungen und Darlehensübersicht für den gesamten Bestand
    BereichAnsprechpartner Eine oder zwei vermietete WohnungenPrivatkundenberatung oder Baufinanzierung Bestand mit mehreren ObjektenOft Immobilienkunden- oder Firmenkundenbetreuung, je nach Bank und Volumen
    BereichBankauswahl Eine oder zwei vermietete WohnungenNahezu alle Banken der Baufinanzierung Bestand mit mehreren ObjektenWeniger Banken, dafür solche mit Erfahrung in Kapitalanlagen und größeren Volumina
    BereichPrüfungsdauer Eine oder zwei vermietete WohnungenStandardprozess Bestand mit mehreren ObjektenLänger, weil mehr Objekte bewertet und mehr Unterlagen geprüft werden

    Planen Sie später einen Ankauf mit anschließender Aufteilung in Eigentumswohnungen, gelten zusätzliche Regeln, die auf der Seite zur Aufteilerfinanzierung beschrieben sind.

    Ab wie vielen Einheiten wird gewerblich finanziert?

    Eine einheitliche Grenze gibt es nicht. Manche Banken führen schon kleinere Mehrfamilienhäuser in der gewerblichen Immobilienfinanzierung, andere erst deutlich größere Objekte, und häufig entscheidet eher das Kreditvolumen als die Zahl der Wohnungen. Angaben wie „ab 3 Einheiten“ oder „ab 10 Einheiten“ beschreiben die Praxis einzelner Banken, keine Regel.

    Für Sie ist diese Zuordnung vor allem organisatorisch wichtig. Sie bestimmt, wer bei der Bank zuständig ist, welche Unterlagen verlangt werden und wie lange die Prüfung dauert. Deshalb klären wir sie vor der Anfrage, nicht danach.

    Die Drei-Objekt-Grenze des Finanzamts ist etwas anderes

    Die steuerliche Drei-Objekt-Grenze hat mit der Einstufung durch die Bank nichts zu tun. Sie betrifft den Verkauf: Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte veräußert, handelt nach dem BMF-Schreiben vom 26.03.2004 grundsätzlich als gewerblicher Grundstückshändler.

    Das reine Halten und Vermieten, auch vieler Wohnungen, gilt dagegen grundsätzlich als private Vermögensverwaltung. Ob die Grenze bei einem geplanten Verkauf in Ihrem Fall greift, gehört zum Steuerberater. Für die Bank zählen die Objekte als Sicherheit, nicht die steuerliche Einordnung.

    Welche Unterlagen Sie ab dem dritten Objekt bereithalten sollten

    Halten Sie ab dem dritten vermieteten Objekt eine vollständige Bestandsübersicht bereit. Die Bank fragt sie spätestens bei der nächsten Finanzierung ab, und wer sie vorbereitet hat, spart eine Runde Rückfragen.

    • Objektliste mit Adresse, Objektart, Wohnfläche, Zahl der Einheiten und Kaufjahr.
    • Mietaufstellung je Objekt mit den tatsächlich gezahlten Nettokaltmieten, Leerstand und Mietbeginn.
    • Darlehensübersicht mit Bank, Restschuld, Rate, Zinsbindungsende und Höhe der eingetragenen Grundschuld.
    • Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
    • Einkommensnachweise und Vermögensaufstellung, dazu Kontoauszüge, aus denen die Mieteingänge hervorgehen.
    • Objektunterlagen des neuen Objekts wie Exposé, Grundbuchauszug, Energieausweis und Flächenberechnung.

    Häufige Fehler bei Investoren mit mehreren Objekten

    Die meisten Probleme entstehen nicht beim Objekt, sondern bei der Struktur der bestehenden Finanzierungen. Diese Fehler begegnen in der Praxis am häufigsten:

    • Alles bei einer Bank bündeln, ohne die Vier-Objekte-Zählung zu prüfen. Was nach Vereinfachung aussieht, kann die Einstufung für alle Objekte bei diesem Haus verändern.
    • Zinsbindungen im selben Jahr auslaufen lassen. Dann hängt der gesamte Bestand am Zinsniveau eines einzigen Zeitpunkts.
    • Private Kredite mit Objektdarlehen vermischen. Das erschwert die Zuordnung der Schuldzinsen zu den Mieteinkünften, steuerlich wie in der Bankrechnung.
    • Mit der möglichen statt der gezahlten Miete rechnen. Die Bank setzt die vereinbarte Miete an, eine Lücke zur eigenen Kalkulation fällt dann erst in der Prüfung auf.
    • Nur die Hausbank fragen. Gerade bei größeren Beständen liegen die Richtlinien der Banken weit auseinander.

    Bereiten Sie die nächste Finanzierung als Bestand vor

    Wer die dritte oder vierte vermietete Einheit finanzieren möchte, sollte zuerst den Bestand ordnen und dann das neue Objekt anfragen. Aus Objektliste, Darlehensübersicht und Mietaufstellung ergibt sich, bei welchen Banken die Zählung noch Spielraum lässt und welche Banken Erfahrung mit Portfolios dieser Größe haben.

    Im Gespräch gehen wir Ihren Bestand gemeinsam durch und legen fest, welche Banken für das nächste Objekt infrage kommen. Wie die Bank ein ganzes Haus bewertet, erklärt zusätzlich der Beitrag Wie die Bank ein Mehrfamilienhaus bewertet.

    Häufige Fragen

    Eine gesetzliche Zahl dafür gibt es nicht. Eine feste Zählung gibt es aber im Aufsichtsrecht: Nach Art. 124 Abs. 2 CRR darf eine Bank vermietete Wohneinheiten einer Privatperson nur dann wie einen gewöhnlichen Wohnimmobilienkredit behandeln, wenn bei ihr insgesamt nicht mehr als 4 Immobilien oder getrennte Wohneinheiten als Sicherheit dienen. Ab der fünften gilt die strengere Einstufung für einnahmengenerierende Immobilien. In der Praxis ändert sich die Prüfung oft schon früher, sobald mehrere Objekte, eine hohe Gesamtverschuldung und ein großer Mietanteil am Einkommen zusammenkommen.

    Je Bank. Art. 124 Abs. 2 CRR stellt auf die Gesamtrisikopositionen des Instituts gegenüber der einzelnen Person ab, also auf die Immobilien, die bei dieser Bank als Sicherheit dienen. Wer drei Wohnungen bei der Hausbank und zwei bei einer anderen Bank finanziert hat, liegt bei keiner der beiden über der Grenze. Wer dagegen alles bei einer Bank bündelt, kann sie überschreiten, obwohl sich am Bestand nichts geändert hat.

    In aller Regel nicht. Die Ausnahme ist nach ihrem Wortlaut auf Positionen zugeschnitten, die durch eine einzelne einnahmengenerierende Wohneinheit besichert sind, und gezählt werden auch getrennte Wohneinheiten innerhalb einer Immobilie. Ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnungen ist deshalb typischerweise eine Finanzierung, deren Rückzahlung wesentlich von den Mieten des Hauses abhängt, und wird entsprechend eingestuft.

    Nein. Die Drei-Objekt-Grenze stammt aus dem Steuerrecht und betrifft den Verkauf: Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte veräußert, handelt nach dem BMF-Schreiben vom 26.03.2004 grundsätzlich gewerblich. Für die Frage, wie eine Bank Ihre Finanzierung einstuft, spielt sie keine Rolle. Ob sie in Ihrem Fall greift, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

    Eine Objektliste mit Adresse, Art, Wohnfläche, Einheiten und Kaufjahr, eine Mietaufstellung je Objekt mit den tatsächlich gezahlten Mieten und eine Darlehensübersicht mit Bank, Restschuld, Rate, Zinsbindungsende und eingetragener Grundschuld. Dazu kommen die Einkommensteuerbescheide mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Einkommensnachweise und eine Vermögensaufstellung. Übersteigt Ihr Gesamtkredit bei einer Bank 1,5 Millionen Euro oder 10 Prozent ihres Kernkapitals, muss sie sich nach § 18 KWG Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ohnehin offenlegen lassen.

    Eine einheitliche Grenze gibt es nicht. Manche Banken führen schon kleinere Mehrfamilienhäuser in der gewerblichen Immobilienfinanzierung, andere erst deutlich größere Objekte, und oft entscheidet eher das Kreditvolumen als die Zahl der Wohnungen. Für Sie ist diese Zuordnung vor allem deshalb wichtig, weil sie bestimmt, wer bei der Bank zuständig ist, welche Unterlagen verlangt werden und wie lange die Prüfung dauert.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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