Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH: warum die Bank beim Hauskauf die Firma prüft

    Wer an seiner GmbH maßgeblich beteiligt ist, bestimmt sein Gehalt selbst. Deshalb reicht der Bank die Lohnabrechnung nicht, sie prüft, ob die Firma dieses Gehalt auf Dauer tragen kann.

    Inhaberin im Blumenladen mit Laptop und Auftragsbuch, darunter die Überschrift „Warum die Bank auch Ihre GmbH genau prüft“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Ist ein Geschäftsführer maßgeblich an seiner GmbH beteiligt, behandeln ihn die meisten Banken wie einen Selbstständigen, weil er über sein Gehalt und die Gewinnverwendung selbst mitentscheidet.
    • Deshalb prüft die Bank neben Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheiden auch die Gesellschaft: Jahresabschlüsse, aktuelle BWA, Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Gesellschaftsvertrag.
    • An der Firma interessiert die Bank vor allem, ob sie das Gehalt dauerhaft zahlen kann, wie hoch sie verschuldet ist und ob Sie persönlich für Firmenkredite haften.

    Warum braucht die Bank als geschäftsführender Gesellschafter mehr als Ihre Gehaltsabrechnungen?

    Weil Sie über Ihr eigenes Gehalt mitentscheiden. Als geschäftsführender Gesellschafter sitzen Sie auf beiden Seiten des Arbeitsvertrags: Sie beziehen das Gehalt und bestimmen als Gesellschafter mit, wie hoch es ausfällt und ob die Firma es weiter zahlt. Eine Gehaltsabrechnung beweist deshalb nur, dass Geld geflossen ist, nicht dass es auf Dauer fließen wird.

    Die Bank muss aber genau das beurteilen. Nach § 505b BGB und § 18a KWG prüft sie Ihre Kreditwürdigkeit auf Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben und Ihren übrigen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen. Bei einem Angestellten steht hinter dem Gehalt ein fremder Arbeitgeber. Bei Ihnen steht dahinter die eigene GmbH, und deren Lage wird damit Teil Ihrer Kreditprüfung.

    Die Jahresabschlüsse, der Handelsregisterauszug und der Gesellschaftsvertrag beantworten dabei drei Fragen: Kann die Firma Ihr Gehalt aus dem laufenden Geschäft erwirtschaften? Wie viel Einfluss haben Sie auf die Firma? Und haften Sie persönlich für ihre Schulden?

    Ab wann behandelt Sie die Bank wie einen Selbstständigen?

    Sobald Sie maßgeblich an der GmbH beteiligt sind. Maßgeblich heißt: Sie können Beschlüsse der Gesellschafterversammlung allein herbeiführen oder verhindern. Wo genau die Grenze liegt, legt jede Bank in ihren Richtlinien selbst fest. Eine Beteiligung von der Hälfte des Stammkapitals oder mehr führt bei den meisten Banken zur Einstufung als Selbstständiger, bei einer Sperrminorität häufig ebenfalls.

    Der Grund liegt im GmbH-Gesetz. Nach § 46 GmbHG beschließen die Gesellschafter unter anderem über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern. Nach § 47 GmbHG entscheidet dabei grundsätzlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme. Wer die Mehrheit hält, hat Gehalt und Gewinnverwendung damit in der Hand. Der Gesellschaftsvertrag kann abweichende Mehrheiten vorsehen, deshalb will die Bank auch ihn sehen.

    Bei einer kleinen Beteiligung ohne solchen Einfluss stufen manche Banken Sie dagegen wie einen Angestellten ein. Dann genügen oft Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide, und die Firma spielt eine geringere Rolle. Wie Banken allgemein mit Selbstständigen umgehen, erklärt unser Beitrag Immobilienfinanzierung für Selbstständige und Freiberufler.

    Die Einstufung entscheidet darüber, welche Unterlagen Sie einreichen und wie die Bank Ihr Einkommen rechnet. Klären Sie sie deshalb vor der Anfrage und nicht erst, wenn die Rückfrage der Bank kommt.

    Welche Unterlagen verlangt die Bank zur GmbH?

    Üblich sind die Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre, eine aktuelle BWA und die Dokumente, die Ihre Stellung in der Gesellschaft belegen. Den genauen Umfang bestimmt jede Bank selbst. Die folgende Übersicht zeigt, was in der Praxis regelmäßig angefordert wird und wozu die Bank es braucht.

    UnterlageJahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Geschäftsjahre Was die Bank daraus liestUmsatz, Ergebnis, Eigenkapital und Verbindlichkeiten der GmbH im Verlauf. Die Bank sieht, ob die Firma stabil verdient oder schwankt.
    UnterlageAktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste Was die Bank daraus liestDie Entwicklung im laufenden Jahr, weil der letzte Jahresabschluss oft schon Monate zurückliegt.
    UnterlageHandelsregisterauszug Was die Bank daraus liestWer Geschäftsführer ist, wer vertritt und ob die Gesellschaft ordnungsgemäß eingetragen ist.
    UnterlageGesellschafterliste Was die Bank daraus liestWie hoch Ihr Anteil ist und wer außer Ihnen beteiligt ist.
    UnterlageGesellschaftsvertrag Was die Bank daraus liestOb abweichende Mehrheiten, Stimmrechte oder Sonderrechte gelten, die Ihren Einfluss verändern.
    UnterlageGeschäftsführervertrag Was die Bank daraus liestGehalt, Laufzeit, Kündigungsfristen und Zusagen wie eine Pensionszusage.
    UnterlageEinkommensteuerbescheide und Gehaltsabrechnungen Was die Bank daraus liestIhr persönliches Einkommen, einschließlich eventueller Gewinnausschüttungen.

    Was prüft die Bank an der Firma selbst?

    Die Bank prüft vor allem, ob die GmbH Ihr Gehalt aus dem laufenden Geschäft dauerhaft tragen kann. Liegt das Ergebnis nach Ihrem Gehalt regelmäßig im Minus, zahlt die Firma das Gehalt aus der Substanz. Das hält nicht ewig, und die Bank rechnet dann womöglich mit einem niedrigeren Einkommen als auf Ihrer Abrechnung steht.

    Daneben achtet die Bank auf einige Posten, die in keiner Gehaltsabrechnung auftauchen:

    1. Eigenkapital der GmbH: Ist es durch Verluste aufgezehrt oder sogar negativ, fragt die Bank nach, wie die Firma das auffängt.
    2. Verbindlichkeiten und Kreditlinien der Firma: Hohe Betriebskredite binden künftige Gewinne und schränken den Spielraum für Ihr Gehalt ein.
    3. Verrechnungskonto: Ein Darlehen der GmbH an Sie ist eine Schuld, die Sie zurückzahlen müssen. Ein Darlehen von Ihnen an die GmbH ist Geld, das in der Firma gebunden ist.
    4. Persönliche Bürgschaften: Haften Sie für Kredite der Gesellschaft, trägt Ihr Privatvermögen ein Stück des Firmenrisikos mit.
    5. Pensionszusagen: Sie stehen als Rückstellung in der Bilanz und können die Gesellschaft über Jahre belasten.
    6. Abhängigkeit von einzelnen Kunden oder von Ihrer Person: Hängt der Umsatz an wenigen Aufträgen oder allein an Ihnen, bewertet die Bank das Einkommen vorsichtiger.

    Diese Punkte sind kein Ausschlussgrund. Sie brauchen aber eine Erklärung, und die fällt leichter, wenn Sie sie vorbereiten, statt auf die Rückfrage der Bank zu warten.

    Welches Einkommen setzt die Bank an?

    In der Regel Ihr Geschäftsführergehalt, soweit die Firma es nachhaltig trägt, und bei manchen Banken zusätzlich regelmäßige Gewinnausschüttungen. Einbehaltene Gewinne in der GmbH sind nicht Ihr Einkommen, auch wenn Sie wirtschaftlich daran beteiligt sind. Sie gehören der Gesellschaft, bis die Gesellschafter über ihre Verwendung beschlossen haben.

    Ausschüttungen rechnen Banken sehr unterschiedlich an. Manche berücksichtigen sie nur, wenn sie über mehrere Jahre regelmäßig geflossen sind und in den Steuerbescheiden stehen. Andere lassen sie ganz außen vor. Eine einmalige hohe Ausschüttung vor der Anfrage hilft deshalb wenig, die Bank sucht ein Einkommen, das sich wiederholt.

    Wie Gehalt, Ausschüttung und Verrechnungskonto steuerlich zueinander stehen, ist eine Frage für Ihren Steuerberater. Das gilt besonders, wenn Sie über eine Änderung des Gehalts oder der Ausschüttungspolitik nachdenken, weil das Folgen bei der Körperschaft- und der Einkommensteuer haben kann.

    Ändern Sie Gehalt oder Ausschüttungen nicht allein mit Blick auf die Finanzierung. Sprechen Sie das vorher mit Ihrem Steuerberater ab.

    Warum fragt die Bank nach der Offenlegung im Unternehmensregister?

    Weil der Jahresabschluss einer GmbH ohnehin öffentlich wird und die Bank ihn mit Ihren eingereichten Unterlagen abgleichen kann. Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss offenlegen. Auch die Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG liegt beim Handelsregister und ist einsehbar.

    Für Sie heißt das: Die Zahlen, die Sie einreichen, sollten zu dem passen, was öffentlich abrufbar ist. Abweichungen, etwa weil der offengelegte Abschluss verkürzt ist und der Bank der vollständige vorliegt, sind normal, sollten aber erklärbar sein. Fehlt eine Offenlegung, fällt das auf und führt oft zu einer Rückfrage.

    Modellrechnung: wie weit das Gehalt aus der Firma trägt

    Die folgende Rechnung ist eine Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen und keine Zusage. Sie zeigt, wie die Bank vom Gehalt zur Frage nach der Firma kommt, nicht, was Sie konkret finanzieren können.

    Angenommen, Sie halten 60 Prozent einer GmbH und beziehen ein Geschäftsführergehalt von 90.000 Euro brutto im Jahr. Die GmbH weist in den letzten drei Jahren nach Ihrem Gehalt jeweils ein kleines positives Ergebnis aus, das Eigenkapital ist stabil, und es gibt keine Bürgschaften. Dann wird die Bank Ihr Gehalt in der Regel als nachhaltig ansehen und damit rechnen wie bei einem Angestellten mit gleichem Gehalt, ergänzt um die Unterlagen zur Firma.

    Weist dieselbe GmbH dagegen nach Ihrem Gehalt seit zwei Jahren einen Verlust aus, und das Eigenkapital schrumpft, stellt sich die Frage anders. Dann prüft die Bank, ob das Gehalt auf Dauer in dieser Höhe haltbar ist, und setzt womöglich einen niedrigeren Betrag an. Das Gehalt auf dem Papier ist in beiden Fällen dasselbe, die Einschätzung nicht.

    Welcher Darlehensbetrag daraus folgt, hängt von Kaufpreis, Eigenkapital, Beleihungsauslauf und der Haushaltsrechnung ab. Die monatliche Rate rechnen wir im Gespräch mit einer aktuellen Kondition. Wie die Bank die Haushaltsrechnung aufbaut, steht im Beitrag Was prüfen Banken an meiner Person?

    So bereiten Sie die Finanzierung als Gesellschafter-Geschäftsführer vor

    Stellen Sie die Unterlagen der GmbH vollständig zusammen, bevor die erste Bank angefragt wird. Eine unvollständige Anfrage führt zu Rückfragen, und jede Rückfrage verlängert die Prüfung in der Kreditabteilung. Mit diesen Schritten gehen Sie vorbereitet in die Anfrage.

    1. Den letzten Jahresabschluss fertigstellen lassen, bevor Sie anfragen, und die aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste beim Steuerberater anfordern.
    2. Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Gesellschaftsvertrag in aktueller Fassung bereitlegen.
    3. Den Geschäftsführervertrag heraussuchen, einschließlich aller Nachträge zu Gehalt und Pensionszusage.
    4. Alle Firmenkredite, Kreditlinien und Leasingverträge auflisten und markieren, für welche Sie persönlich bürgen.
    5. Den Stand des Verrechnungskontos klären und eine kurze Erklärung vorbereiten, falls er hoch ist.
    6. Bei auffälligen Jahren eine Stellungnahme des Steuerberaters einholen, etwa zu einem Verlust durch eine einmalige Investition.

    Warum die Wahl der Bank bei GmbH-Gesellschaftern so viel ausmacht

    Weil jede Bank selbst festlegt, ab welcher Beteiligung sie Sie als Selbstständigen einstuft, wie viele Jahresabschlüsse sie sehen will und ob sie Ausschüttungen anrechnet. Dieselben Unterlagen führen deshalb bei einer Bank zur Zusage und bei einer anderen zu einer Rückfrage oder Absage. Das hat oft nichts mit Ihrer Bonität zu tun, sondern mit den Richtlinien der Bank.

    Wie die Kreditabteilung eine solche Anfrage durchgeht, beschreibt der Beitrag Was die Marktfolge prüft. Im Gespräch sortieren wir Ihre Unterlagen und wählen die Banken aus, die mit Ihrer Konstellation umgehen können. Mehr dazu auf der Seite Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Das hängt von Ihrer Beteiligung ab, nicht vom Arbeitsvertrag. Wer maßgeblich beteiligt ist, also Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bestimmen oder blockieren kann, wird von den meisten Banken wie ein Selbstständiger behandelt. Bei einer kleinen Beteiligung ohne solchen Einfluss stufen manche Banken als Angestellten ein. Wo die Grenze liegt, legt jede Bank in ihren Richtlinien selbst fest.

    Üblich sind die Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Geschäftsjahre, eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste, ein aktueller Handelsregisterauszug, die Gesellschafterliste und der Gesellschaftsvertrag. Dazu kommen häufig der Geschäftsführervertrag und Unterlagen zu Firmenkrediten, für die Sie persönlich haften. Den genauen Umfang bestimmt die einzelne Bank.

    Weil Sie als maßgeblich beteiligter Gesellschafter über Ihr eigenes Gehalt mitentscheiden. Die Gesellschafterversammlung bestellt den Geschäftsführer und beschließt über die Verwendung des Ergebnisses. Die Bank will deshalb sehen, ob die Gesellschaft das Gehalt aus ihrem laufenden Geschäft dauerhaft erwirtschaftet und nicht aus der Substanz zahlt.

    Manche Banken tun das, meist nur, wenn Ausschüttungen über mehrere Jahre regelmäßig geflossen sind und in den Steuerbescheiden stehen. Einbehaltene Gewinne in der GmbH zählen dagegen nicht als Ihr Einkommen. Wie eine Bank Ausschüttungen bewertet, ist sehr unterschiedlich geregelt.

    Dann stützt sich die Bank auf den letzten fertigen Abschluss und eine aktuelle BWA. Liegt der letzte Abschluss schon länger zurück, fragen viele Banken nach, ob sich die Lage seitdem verändert hat, und wollen eine Stellungnahme des Steuerberaters sehen. Es hilft, den Abschluss vor der Finanzierungsanfrage fertigstellen zu lassen.

    Ja. Haben Sie für einen Betriebskredit, eine Kontokorrentlinie oder einen Leasingvertrag der Gesellschaft persönlich gebürgt, gehört das in Ihre Selbstauskunft. Viele Banken berücksichtigen solche Bürgschaften in der Haushaltsrechnung oder im Gesamtrisiko. Legen Sie sie von Anfang an offen, die Bank sieht sie ohnehin im Jahresabschluss oder in den Kreditunterlagen.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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