Kredit umschulden bei der gleichen Bank: Geht das und wann lohnt es sich?

    Schritt 1 von 9

    Worum geht es Ihnen?

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    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Ja, Sie können einen Kredit bei der gleichen Bank umschulden. Am einfachsten geht das zum Ende der Zinsbindung als Prolongation, während der Zinsbindung nur mit Zustimmung der Bank und meist gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung.
    • Der Vorteil liegt im geringen Aufwand: Die Grundschuld bleibt, wo sie ist, und es fallen keine Kosten für Notar und Grundbuch an. Erhöht sich der Darlehensbetrag deutlich, muss die Bank Ihre Kreditwürdigkeit nach § 505a Abs. 2 BGB neu prüfen.
    • Der Nachteil ist der fehlende Wettbewerb. Wer das Angebot der eigenen Bank ungeprüft unterschreibt, verzichtet auf den Vergleich, und der ist bei einer Anschlussfinanzierung der wichtigste Hebel.

    Kann man einen Kredit bei der gleichen Bank umschulden?

    Ja, einen Kredit bei der gleichen Bank umzuschulden ist möglich. Wie einfach das geht, hängt aber davon ab, wann Sie es tun und um welche Art von Kredit es sich handelt. Bei einer Baufinanzierung ist der richtige Zeitpunkt das Ende der Zinsbindung. Während der Zinsbindung geht es nur, wenn die Bank mitspielt. Ratenkredite lassen sich dagegen fast jederzeit ablösen und neu zusammenfassen.

    Im Alltag begegnen Ihnen drei Situationen, die rechtlich unterschiedlich behandelt werden:

    Erstens die Prolongation: Ihre Zinsbindung läuft aus, und die Bank bietet Ihnen für die Restschuld eine neue Zinsbindung an. Zweitens die Konditionsanpassung während der Laufzeit: Sie möchten einen laufenden Vertrag vorzeitig ändern, etwa weil sich Ihre Lage verändert hat. Drittens die Bündelung: Mehrere Kredite bei derselben Bank, oft ein Immobiliendarlehen und einer oder mehrere Ratenkredite, sollen zu einem Vertrag werden.

    Für alle drei gilt dasselbe Prinzip: Eine Umschuldung im eigenen Haus spart Aufwand, aber nicht automatisch Geld. Ob sie sich lohnt, zeigt erst der Vergleich mit dem, was andere Banken für denselben Fall anbieten.

    Prolongation: die Umschuldung zum Ende der Zinsbindung

    Zum Ende der Zinsbindung ist die Umschuldung bei der gleichen Bank am einfachsten, denn dann sind Sie an keine Vertragsbedingung mehr gebunden. Die Bank muss Sie nach § 493 Abs. 1 BGB spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung informieren, ob sie zu einer neuen Zinsbindung bereit ist. Ist sie das, nennt sie Ihnen die Bedingungen des Anschlusses.

    Unterschreiben Sie dieses Angebot, läuft Ihr Darlehen mit neuer Zinsbindung und gegebenenfalls neuer Tilgung weiter. Es gibt keinen Auszahlungsvorgang, keine Ablösung und keine Änderung im Grundbuch. Viele Kreditnehmer empfinden das als angenehm, und genau darauf setzen die Banken.

    Sie sind aber nicht verpflichtet, bei der Bank zu bleiben. Zum Ende der Zinsbindung können Sie das Darlehen nach § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit einer Frist von einem Monat kündigen und ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösen. Das Recht auf den Vergleich besteht also immer, die Frage ist nur, wann Sie ihn anstellen.

    Drei Monate sind für einen sauberen Vergleich knapp, vor allem wenn eine andere Bank die Immobilie neu bewerten und Unterlagen prüfen will. Wer früher handelt, kann die Anschlussfinanzierung schon Jahre vorher mit einem Forward-Darlehen festmachen, bei der eigenen Bank ebenso wie bei einer anderen. Mehr zum Ablauf finden Sie auf der Seite Anschlussfinanzierung.

    Umschulden während der Zinsbindung: nur mit der Bank, selten kostenlos

    Während einer festen Zinsbindung haben Sie keinen Anspruch darauf, dass Ihre Bank den Vertrag zu neuen Bedingungen umstellt. Die Bank hat sich auf einen Zins für einen festen Zeitraum eingelassen und sich selbst entsprechend refinanziert. Eine vorzeitige Änderung ist deshalb eine Verhandlung, kein Recht.

    Das Gesetz kennt zwei Ausnahmen. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne eine Entschädigung zu zahlen. Und nach § 490 Abs. 2 BGB können Sie vorzeitig kündigen, wenn Ihre berechtigten Interessen das gebieten, etwa weil Sie die Immobilie verkaufen. In diesem Fall verlangt die Bank aber den Ersatz ihres Schadens, die Vorfälligkeitsentschädigung.

    Stimmt die Bank einer Umstellung während der Laufzeit zu, rechnet sie die Entschädigung häufig in den neuen Vertrag ein. Das sieht auf den ersten Blick bequem aus, verteuert die neue Finanzierung aber oft um genau den Betrag, den Sie sparen wollten. Wie sich die Entschädigung zusammensetzt und wo sie angreifbar ist, erklärt der Beitrag Vorfälligkeitsentschädigung.

    Lassen Sie sich das Angebot deshalb immer in zwei Teilen zeigen: die Entschädigung für den alten Vertrag und die Bedingungen des neuen. Erst dann sehen Sie, ob sich die Umstellung für Sie tatsächlich rechnet oder vor allem für die Bank.

    Ratenkredite bei derselben Bank zusammenlegen

    Ratenkredite können Sie bei der gleichen Bank vergleichsweise leicht umschulden, weil Sie sie nach § 500 Abs. 2 BGB jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen dürfen. Die Bank kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die bei solchen Allgemein-Verbraucherdarlehen nach § 502 Abs. 3 BGB gedeckelt ist: höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, höchstens ein halbes Prozent, wenn die Restlaufzeit ein Jahr nicht übersteigt, und nie mehr als die Zinsen, die bis zum Vertragsende noch angefallen wären.

    Wenn Sie mehrere Ratenkredite bei derselben Bank laufen haben, ist das Zusammenlegen deshalb oft der erste Schritt, den die Bank selbst vorschlägt. Eine Rate statt drei ist übersichtlicher, und eine längere Laufzeit senkt die monatliche Belastung. Gerade das ist aber der Punkt, an dem Sie genau rechnen sollten: Eine niedrigere Rate über mehr Jahre kann in der Summe teurer sein als die bisherigen Verträge.

    Besitzen Sie eine Immobilie, gibt es eine weitere Möglichkeit: Die Ratenkredite werden in die grundschuldbesicherte Finanzierung übernommen. Das kann die Belastung deutlich senken, setzt aber freien Beleihungsspielraum voraus. Wie das funktioniert, lesen Sie im Beitrag Kredite in die Immobilienfinanzierung bündeln.

    Was für die Umschuldung bei der eigenen Bank spricht

    Der größte Vorteil ist, dass die Sicherheiten bleiben, wo sie sind. Die Grundschuld im Grundbuch ist zugunsten Ihrer Bank eingetragen und sichert auch das Anschlussdarlehen. Es fallen also weder Notarkosten noch Gebühren beim Grundbuchamt an, und es muss keine Grundschuld abgetreten oder neu bestellt werden. Was bei einem Wechsel mit der Grundschuld passiert, erklärt der Beitrag Grundschuld beim Bankwechsel.

    Der zweite Vorteil ist der geringe Aufwand bei den Unterlagen. Die Bank kennt Ihr Objekt, Ihren Vertrag und Ihre Zahlungshistorie. Bei einer Prolongation mit unverändertem Darlehensbetrag bleibt die Prüfung deshalb meist schlank. Anders ist es, wenn der Betrag steigt: Wird der Nettodarlehensbetrag deutlich erhöht, verlangt § 505a Abs. 2 BGB eine neue Kreditwürdigkeitsprüfung auf aktueller Informationsgrundlage. Dann prüft auch die eigene Bank wieder Einkommen, Ausgaben und Kontoauszüge, ganz so, wie es der Beitrag Was die Bank bei einer Umschuldung prüft beschreibt.

    Drittens spielt der Zeitfaktor eine Rolle. Hat sich Ihre Lage seit dem Kauf verschlechtert, etwa durch Kurzarbeit, Elternzeit oder den Übergang in die Rente, kann eine andere Bank Sie strenger bewerten als die eigene, die Ihren Vertrag einfach fortführt. In diesem Fall ist die Prolongation manchmal der einzige gangbare Weg.

    Was dagegen spricht: der fehlende Wettbewerb

    Der Nachteil ist schlicht: Die eigene Bank weiß, dass ein Wechsel Aufwand bedeutet, und muss sich deshalb weniger um Sie bemühen. Prolongationsangebote kommen per Brief, oft mit kurzer Antwortfrist, und werden von vielen Kreditnehmern ohne Vergleich unterschrieben. Die Bank hat keinen Anlass, von sich aus das bestmögliche Angebot zu machen.

    Hinzu kommt, dass die eigene Bank Ihnen nur ihre eigenen Produkte anbieten kann. Ob eine andere Bank für Ihre Restschuld, Ihren Beleihungsauslauf und Ihre Einkommenssituation bessere Bedingungen hat, erfahren Sie nur, wenn Sie fragen. Die Unterschiede zwischen den Banken sind bei der Anschlussfinanzierung erfahrungsgemäß spürbar, weil jede Bank ihre eigenen Richtlinien zu Beleihung, Objektart und Tilgung hat.

    Ein Vergleich ist aber kein Selbstzweck. Einem Wechsel stehen Kosten für die Grundschuldabtretung und zusätzlicher Aufwand gegenüber. Ob sich das rechnet, hängt von Ihrer Restschuld und dem Unterschied zwischen den Angeboten ab. Wie Sie das sauber gegeneinander stellen, zeigt der Beitrag Wann sich eine Umschuldung rechnet.

    Wie Sie das Angebot der eigenen Bank richtig prüfen

    Prüfen Sie das Angebot Ihrer Bank, indem Sie es mit einem gleich aufgebauten Angebot einer anderen Bank vergleichen. Gleich aufgebaut heißt: dieselbe Restschuld, dieselbe Zinsbindung, dieselbe anfängliche Tilgung und vergleichbare Sondertilgungsrechte. Weichen diese Eckdaten ab, lassen sich die Angebote nicht fair nebeneinander legen.

    Achten Sie außerdem auf den Effektivzins und nicht nur auf den Sollzins, denn nur der Effektivzins enthält die Kosten, die Ihnen die Bank in Rechnung stellt. Und schauen Sie auf die Restschuld am Ende der neuen Zinsbindung: Sie zeigt, wie weit Sie mit dem Anschluss tatsächlich kommen, und ist für Ihre nächste Anschlussfinanzierung wichtiger als eine möglichst niedrige Rate heute.

    Liegt Ihnen ein besseres Angebot einer anderen Bank vor, können Sie es Ihrer Bank zeigen. Viele Banken bessern ihr Prolongationsangebot nach, wenn ein konkreter Vergleich auf dem Tisch liegt. Dann haben Sie beides: den geringen Aufwand der eigenen Bank und ein Angebot, das sich am Markt messen lassen muss.

    So gehen Sie die Umschuldung bei Ihrer Bank an

    Legen Sie sich drei Unterlagen bereit: den Darlehensvertrag, den letzten Jahreskontoauszug mit der Restschuld und einen aktuellen Grundbuchauszug. Notieren Sie das Datum, an dem Ihre Zinsbindung endet, und rechnen Sie davon rückwärts. Je früher Sie vergleichen, desto mehr Möglichkeiten haben Sie, auch über ein Forward-Darlehen.

    Ist die Immobilie vermietet, wirken sich Zinsen und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung auch steuerlich aus. Wie das in Ihrem Fall aussieht, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

    Im Gespräch legen wir das Angebot Ihrer Bank neben die Angebote anderer Banken, mit denselben Eckdaten und derselben Laufzeit. Eine konkrete Kondition für Ihren Fall bekommen Sie dort, nicht aus einem Ratgeber. Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite Umschuldung.

    Häufige Fragen

    Ja. Zum Ende der Zinsbindung bietet Ihnen die Bank in der Regel selbst eine Verlängerung an, die sogenannte Prolongation. Während der Zinsbindung ist eine Umschuldung im eigenen Haus nur möglich, wenn die Bank zustimmt, und sie verlangt dafür meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ratenkredite können Sie nach § 500 Abs. 2 BGB jederzeit vorzeitig zurückzahlen und bei derselben Bank in einem neuen Kredit zusammenfassen.

    Nach § 493 Abs. 1 BGB spätestens drei Monate vor dem Ende der Sollzinsbindung. Die Bank muss Ihnen mitteilen, ob sie zu einer neuen Zinsbindung bereit ist, und in diesem Fall die Konditionen nennen. Warten Sie mit dem Vergleich nicht auf dieses Schreiben. Mit einem Forward-Darlehen lässt sich die Anschlussfinanzierung schon lange vorher sichern.

    Nein. Die Grundschuld ist bereits zugunsten Ihrer Bank im Grundbuch eingetragen und sichert auch das Anschlussdarlehen. Notar und Grundbuchamt werden erst nötig, wenn die Grundschuld an eine andere Bank abgetreten oder neu bestellt werden muss. Das ist ein echter Vorteil, sollte aber nicht der einzige Grund für die Entscheidung sein.

    Bei einer Verlängerung mit unverändertem Darlehensbetrag fällt die Prüfung meist schlank aus. Wird der Betrag deutlich erhöht, etwa weil Sie eine Modernisierung oder Ratenkredite mitfinanzieren wollen, schreibt § 505a Abs. 2 BGB eine neue Prüfung auf aktueller Informationsgrundlage vor. Dann verlangt auch die eigene Bank aktuelle Einkommensnachweise und Kontoauszüge.

    Ja, und das ist oft der wirksamste Schritt. Viele Banken passen ihr Prolongationsangebot an, wenn ein konkretes Angebot einer anderen Bank vorliegt. Voraussetzung ist, dass beide Angebote dieselben Eckdaten haben: gleiche Restschuld, gleiche Zinsbindung, gleiche Tilgung und vergleichbare Sondertilgungsrechte. Sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.

    In der Regel nicht. Ein Recht auf vorzeitige Ablösung ohne Entschädigung haben Sie bei einer festen Zinsbindung erst zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung, mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Vorher ist jede Umschuldung eine Verhandlung mit der Bank, und die Vorfälligkeitsentschädigung gehört zur Rechnung dazu.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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