Glossar · Grundbuch & Sicherheit

    Risikolebensversicherung bei der Baufinanzierung

    Enis Recica
    Stand: · 2 Min. Lesezeit
    Kurz erklärt

    Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe und baut kein Kapital auf. Bei der Baufinanzierung dient sie der Absicherung der Restschuld, wenn das Einkommen einer Person wegfällt. Die Bank verlangt sie nicht grundsätzlich, aber bei einem Alleinverdiener oder hoher Verschuldung oft.

    Das Wichtigste

    • Gesetzlich vorgeschrieben ist sie für die Baufinanzierung nicht. Ob die Bank sie fordert, entscheidet sie im Einzelfall.
    • Sie wird meist als Sicherheit an die Bank abgetreten (§ 398 BGB). Im Todesfall fließt die Summe dann zuerst an die Bank.
    • Eine fallende Versicherungssumme folgt dem Tilgungsverlauf, eine konstante bleibt gleich hoch und wird mit der Zeit zum Überschuss.
    • Bei Paaren mit zwei Einkommen ist die Absicherung beider Personen sinnvoll, weil beide Einkommen in die Haushaltsrechnung eingehen.

    Warum fragt die Bank danach?

    Die Bank fragt danach, weil die Kapitaldienstfähigkeit an dem Einkommen hängt, das beim Tod eines Darlehensnehmers wegfällt. Bei einem Paar mit einem Hauptverdiener oder mit kleinen Kindern kann die Rate nach einem Todesfall oft nicht mehr getragen werden. Die Versicherung schließt diese Lücke, ohne dass die Immobilie verkauft werden muss.

    Praktisch fordert die Bank dann den Versicherungsschein und eine Abtretungserklärung. Mit der Abtretung wird sie bis zur Höhe der Restschuld zur Empfängerin der Leistung. Wird eine Versicherung auf das Leben eines anderen Menschen genommen, braucht sie nach § 150 VVG dessen schriftliche Einwilligung, wenn die Summe die üblichen Beerdigungskosten übersteigt.

    Fallende und konstante Versicherungssumme
    Merkmal Fallende Summe Konstante Summe
    Verlauf der Summe Sinkt mit der Restschuld Bleibt gleich
    Beitrag Meist niedriger Meist höher
    Passung zur Restschuld Folgt dem Tilgungsplan Deckt Restschuld und mehr
    Eignung Reine Absicherung des Darlehens Zusätzlich Versorgung der Familie

    Rechenbeispiel: Summe und Restschuld nach zehn Jahren

    Annahmen ausgedacht, zur Veranschaulichung.
    1. Annahme: Darlehen 300.000 €, Tilgung 2 % im ersten Jahr, also 6.000 €.
    2. Annahme: Zinskosten im ersten Jahr 9.000 €, Rate im ersten Jahr daher 9.000 € + 6.000 € = 15.000 €.
    3. Annahme: Nach zehn Jahren ist die Restschuld auf 250.000 € gesunken.
    4. Eine konstante Summe von 300.000 € läge dann um 300.000 € minus 250.000 € = 50.000 € über der Restschuld.

    Der Überhang von 50.000 € geht an die Hinterbliebenen, solange die Bank nur bis zur Höhe der Restschuld abgetreten ist.

    Häufige Fragen

    Muss ich die Versicherung bei der finanzierenden Bank abschließen?

    Nein. Sie können den Anbieter frei wählen. Die Bank verlangt in der Regel die Abtretung und einen Nachweis über Summe und Laufzeit.

    Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahle?

    Der Versicherungsschutz kann erlöschen. Fragen Sie beim Versicherer nach, ob die Bank als Begünstigte informiert wird, und sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank.

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    Was heißt das für Ihre Finanzierung?

    Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.

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