Die Haushaltsrechnung der Bank

    Sie wissen genau, was Ihr Haushalt im Monat ausgibt, und trotzdem rechnet die Bank mit anderen Zahlen. Sie setzt Pauschalen an, zieht Abschläge von Mieten ab und denkt an den Ruhestand. Wie diese Rechnung aufgebaut ist und wo sie von Ihrer eigenen abweicht.

    Junges Paar sortiert Sparunterlagen auf dem Sofa, darunter die Überschrift „Die Haushaltsrechnung der Bank“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Bank rechnet nicht mit Ihren tatsächlichen Ausgaben, sondern mit eigenen Pauschalen für Lebenshaltung, Wohnnebenkosten und Fahrzeuge, weil sie viele Anträge vergleichbar prüfen muss.
    • Einnahmen setzt sie vorsichtig an: Mieten mit Abschlag, Boni und Nebenjobs nur bei Nachweis über längere Zeit, Einkommen nach dem Renteneintritt gesondert.
    • Was nach allen Abzügen bleibt, ist der Überschuss. Er entscheidet mit darüber, ob und in welcher Höhe die Bank finanziert. Die Pauschalen sind je Bank verschieden, deshalb kann derselbe Haushalt bei zwei Banken unterschiedlich ausfallen.

    Was ist die Haushaltsrechnung der Bank?

    Die Haushaltsrechnung ist die Aufstellung, mit der die Bank prüft, ob nach allen regelmäßigen Ausgaben genug Geld für die neue Rate bleibt. Sie stellt Ihre Einnahmen den Ausgaben gegenüber, zieht bestehende Verpflichtungen ab und erhält einen monatlichen Überschuss. Aus diesem Überschuss soll die Rate gezahlt werden, und danach soll noch ein Puffer übrig sein.

    Die Bank stellt diese Rechnung nicht freiwillig auf. Nach § 505b Abs. 2 BGB muss sie vor einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen Ihre Kreditwürdigkeit auf der Grundlage von Informationen zu Einkommen, Ausgaben und weiteren finanziellen Umständen eingehend prüfen. Dieselbe Pflicht steht aufsichtsrechtlich in § 18a KWG. Die Haushaltsrechnung ist das Werkzeug, mit dem die Bank diese Pflicht erfüllt und dokumentiert.

    Sie ist dabei nur ein Teil der Prüfung. Daneben sieht sich die Bank Ihre Person, Ihre Beschäftigung und die Immobilie an. Was sie über Sie als Darlehensnehmer wissen will, beschreibt der Beitrag Was prüfen Banken an meiner Person.

    Warum rechnet die Bank nicht mit Ihren Ausgaben?

    Die Bank rechnet mit Pauschalen, weil sie Ihre tatsächlichen Ausgaben weder sicher prüfen noch über die Laufzeit vorhersagen kann. Ein Haushaltsbuch zeigt, was Sie in den letzten Monaten ausgegeben haben. Die Bank muss aber einschätzen, ob Sie die Rate über viele Jahre zahlen können, auch wenn Kinder größer werden, das Auto ersetzt werden muss oder die Preise steigen.

    Die Verordnung zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen gibt ihr dafür ausdrücklich Raum. Nach § 3 ImmoKWPLV darf die Bank von einem nach der Lebenserfahrung anzunehmenden Verlauf ausgehen und umso mehr auf Erfahrungswerte und Schätzungen zurückgreifen, je weiter der Prognosezeitraum in die Zukunft reicht. Eine Pauschale ist genau so ein Erfahrungswert.

    Für Sie heißt das: Ein sparsamer Haushalt wird in der Bankrechnung nicht belohnt. Die Pauschale gilt auch dann, wenn Sie tatsächlich weniger ausgeben. Umgekehrt setzt die Bank höhere Kosten an, wenn Ihre Unterlagen sie zeigen, etwa eine hohe private Krankenversicherung oder Unterhaltszahlungen.

    Welche Posten setzt die Bank an?

    Die Bank setzt auf der Ausgabenseite eine Lebenshaltungspauschale, die Kosten des Wohnens, Fahrzeuge und alle bestehenden Verpflichtungen an. Auf der Einnahmenseite zählt nur, was sie belegt und dauerhaft sieht. Die folgende Übersicht zeigt, wie die einzelnen Posten typischerweise behandelt werden. Die genaue Ausgestaltung legt jede Bank selbst fest.

    PostenNettoeinkommen Wie die Bank ihn ansetztFestes Gehalt voll, Sonderzahlungen nur bei mehrjährigem Nachweis Was Sie dazu vorlegenGehaltsabrechnungen, Jahresabrechnung
    PostenKindergeld Wie die Bank ihn ansetztIn der Regel als Einnahme, solange der Anspruch besteht Was Sie dazu vorlegenKontoauszug oder Bescheid
    PostenMieteinnahmen Wie die Bank ihn ansetztMit Abschlag für Leerstand und Instandhaltung Was Sie dazu vorlegenMietverträge, Kontoauszüge
    PostenLebenshaltung Wie die Bank ihn ansetztPauschale je Erwachsenem und je Kind, teils nach Einkommen gestaffelt Was Sie dazu vorlegenNichts, die Bank setzt sie selbst an
    PostenWohnnebenkosten Wie die Bank ihn ansetztPauschale je Quadratmeter oder je Objekt, auch für die neue Immobilie Was Sie dazu vorlegenWohnfläche, bei Wohnungen das Hausgeld
    PostenFahrzeuge Wie die Bank ihn ansetztPauschale je Fahrzeug, Leasing und Finanzierung mit der echten Rate Was Sie dazu vorlegenLeasing- oder Kreditvertrag
    PostenBestehende Kredite Wie die Bank ihn ansetztMit der vollen Rate bis zum Ende der Laufzeit Was Sie dazu vorlegenKreditverträge, Kontoauszüge
    PostenPrivate Kranken- und Altersvorsorge Wie die Bank ihn ansetztMit dem tatsächlichen Beitrag Was Sie dazu vorlegenBeitragsbescheide
    PostenUnterhalt Wie die Bank ihn ansetztMit dem tatsächlichen Betrag Was Sie dazu vorlegenUrteil, Vereinbarung oder Kontoauszug

    Wo weicht die Bankrechnung von Ihrer ab?

    Die Bankrechnung weicht vor allem an drei Stellen ab: bei der Lebenshaltung, bei schwankenden Einnahmen und bei kleinen laufenden Verträgen. An diesen drei Stellen entscheidet sich in der Praxis, ob der Überschuss reicht.

    Lebenshaltung. Ihre Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung und Freizeit ersetzt die Bank durch ihre Pauschale. Liegt Ihr echter Bedarf darunter, fällt der Überschuss nach Bankrechnung kleiner aus als in Ihrer eigenen Rechnung.

    Schwankende Einnahmen. Provisionen, Boni, Überstunden oder ein Minijob zählen nur, wenn sie über einen längeren Zeitraum belegt sind. Wer erst seit kurzem nebenbei verdient, sieht diesen Betrag in der Bankrechnung oft gar nicht. Bei Selbstständigen schaut die Bank auf mehrere Jahre und rechnet mit dem Durchschnitt, siehe Finanzierung für Selbstständige.

    Kleine Verträge. Ein Ratenkauf für Möbel, eine Handyfinanzierung, ein Leasingvertrag: Jeder dieser Verträge geht mit der vollen Rate in die Rechnung ein. In der Summe binden sie oft mehr Überschuss als gedacht, und anders als bei der Lebenshaltung lassen sie sich vor der Anfrage ändern.

    Wie sieht eine Haushaltsrechnung im Modell aus?

    Das folgende Beispiel zeigt den Aufbau an einem Modellhaushalt. Alle Beträge sind Annahmen für das Beispiel, auch die Pauschalen. Sie entsprechen keiner bestimmten Bank und sind keine Zusage. Die Rate selbst ist nicht beziffert, denn sie hängt von der Kondition ab, die sich erst aus der Prüfung im Einzelfall ergibt.

    PostenNettoeinkommen beider Partner Modellannahme je Monat4.600 €
    PostenKindergeld für ein Kind Modellannahme je Monatlaut aktuellem Satz, hier gerundet 250 €
    PostenSumme Einnahmen Modellannahme je Monat4.850 €
    PostenLebenshaltungspauschale für zwei Erwachsene und ein Kind Modellannahme je Monat1.900 €
    PostenWohnnebenkosten der neuen Immobilie Modellannahme je Monat350 €
    PostenPauschale für ein Fahrzeug Modellannahme je Monat250 €
    PostenBestehender Ratenkredit Modellannahme je Monat180 €
    PostenSumme Ausgaben Modellannahme je Monat2.680 €
    PostenÜberschuss vor der neuen Rate Modellannahme je Monat2.170 €

    Aus dem Überschuss vor der neuen Rate muss die Bank die Rate und einen Sicherheitspuffer decken. Würde der Haushalt den Ratenkredit vor der Anfrage ablösen, stiege der Überschuss im Modell um 180 € im Monat, ohne dass sich an Einkommen oder Lebensstil etwas ändert.

    Was bleibt am Ende übrig und warum?

    Am Ende soll nach der Rate ein Überschuss bleiben, der unerwartete Ausgaben und spätere Veränderungen auffängt. Wie groß dieser Puffer sein muss, legt jede Bank in ihren eigenen Richtlinien fest. Er ist der Grund, warum eine Rate, die rechnerisch gerade noch passt, trotzdem abgelehnt werden kann.

    Zusätzlich verlangt § 4 Abs. 3 ImmoKWPLV, dass die Bank wahrscheinliche negative Ereignisse ausreichend berücksichtigt. Die Verordnung nennt ausdrücklich ein geringeres Einkommen im Ruhestand und einen Anstieg des Sollzinses. Banken prüfen deshalb häufig, ob die Rate auch nach dem Ende der Zinsbindung mit einem höheren Zins tragbar wäre, und rechnen eine zweite Haushaltsrechnung für die Zeit nach dem Renteneintritt.

    Neben dem Überschuss schauen viele Banken auf das Verhältnis aller Raten zum Nettoeinkommen. Diese Kennzahl, die Schuldendienstquote, und ihre Grenzen erklärt der Beitrag DSTI: die Kennzahl der Bank berechnen.

    Wie rechnet die Bank Mieteinnahmen an?

    Mieteinnahmen setzt die Bank nur vorsichtig an, mit einem Abschlag für Leerstand, Mietausfall und Instandhaltung. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 ImmoKWPLV zählen künftige Mieten nur, soweit sie dem Grunde und der Höhe nach wahrscheinlich und nachhaltig zu erzielen sind. Mögliche Mietsteigerungen bleiben ausdrücklich unberücksichtigt.

    Für Vermieter ist das der Punkt, an dem die eigene Rechnung am stärksten von der der Bank abweicht. Wie hoch der Abschlag ausfällt und welche Mieten überhaupt zählen, steht im Beitrag Welche Mieteinnahmen die Bank anrechnet.

    Was können Sie vor der Anfrage tun?

    Vor der Anfrage können Sie die Posten verändern, die nicht pauschal angesetzt werden. Die Pauschale für die Lebenshaltung bleibt, wie sie ist. Alles andere lässt sich prüfen:

    • Kleine Ratenkredite, Handyfinanzierungen und Ratenkäufe mit vorhandenem Geld ablösen, wenn danach noch eine Rücklage bleibt.
    • Einen dauerhaft genutzten Dispo zurückführen.
    • Nebeneinkommen und Sonderzahlungen lückenlos belegen, damit die Bank sie anrechnen kann.
    • Prüfen, ob ein zweites Fahrzeug wirklich gebraucht wird, wenn es mit einer eigenen Pauschale in die Rechnung geht.
    • Unterhalt, private Krankenversicherung und Vorsorgebeiträge vollständig angeben, damit die Bank später nicht nachrechnen muss.
    • Die Wohnnebenkosten der neuen Immobilie realistisch kennen, bei Wohnungen das Hausgeld aus der Abrechnung.

    Warum lohnt der Vergleich zwischen Banken?

    Der Vergleich lohnt, weil jede Bank eigene Pauschalen, eigene Abschläge und einen eigenen Mindestpuffer verwendet. Derselbe Haushalt kann deshalb bei einer Bank knapp ausfallen und bei einer anderen ohne Weiteres passen. Eine Absage bei einer Bank sagt wenig darüber, wie eine andere rechnet.

    Wir stellen Ihre Haushaltsrechnung vor der Anfrage auf und legen sie neben die Richtlinien der Banken, die für Ihr Vorhaben in Frage kommen. So sehen Sie, wo es knapp wird, bevor eine Bank es Ihnen sagt. Mehr dazu auf der Seite Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Die Haushaltsrechnung ist die Gegenüberstellung Ihrer regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben, die die Bank vor einer Baufinanzierung aufstellt. Am Ende steht ein monatlicher Überschuss, aus dem die neue Rate gezahlt werden muss und von dem noch ein Puffer übrig bleiben soll. Die Bank ist dazu verpflichtet: Nach § 505b Abs. 2 BGB muss sie vor einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen Einkommen, Ausgaben und die übrigen finanziellen Umstände eingehend prüfen.

    Weil Ihre eigenen Angaben sich kaum prüfen lassen und Ausgaben sich über die Laufzeit verändern. Eine Pauschale für die Lebenshaltung je Erwachsenem und je Kind macht Anträge vergleichbar und schützt die Bank davor, dass ein besonders sparsamer Monat als Dauerzustand gilt. Die Verordnung zur Kreditwürdigkeitsprüfung erlaubt ausdrücklich, auf Erfahrungswerte und Schätzungen zurückzugreifen. Wo Ihre tatsächlichen Kosten höher liegen, etwa bei einer hohen privaten Krankenversicherung, setzt die Bank die höheren Kosten an.

    Eine einheitliche Zahl gibt es nicht. Jede Bank legt ihre Pauschalen selbst fest, staffelt sie nach Zahl der Erwachsenen und Kinder und passt sie in größeren Abständen an die Preisentwicklung an. Manche Banken erhöhen die Pauschale zusätzlich mit dem Einkommen, weil ein höheres Einkommen erfahrungsgemäß mit höheren Ausgaben einhergeht. Deshalb kann derselbe Haushalt bei zwei Banken einen spürbar anderen Überschuss ausweisen.

    Mieteinnahmen setzt die Bank nur mit einem Abschlag an, weil Leerstand, Mietausfall und Instandhaltung den tatsächlichen Ertrag schmälern. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 ImmoKWPLV zählen sie nur, soweit sie dem Grunde und der Höhe nach wahrscheinlich und nachhaltig erzielt werden, und mögliche Mietsteigerungen bleiben außen vor. Wie hoch der Abschlag ausfällt und welche Nachweise die Bank sehen will, erklärt der Beitrag zu den Mieteinnahmen, die die Bank anrechnet.

    Ja, wenn die Laufzeit des Darlehens in den Ruhestand hineinreicht. Die Verordnung nennt ein verringertes Einkommen im Ruhestand ausdrücklich als Ereignis, das die Bank ausreichend berücksichtigen muss. In der Praxis stellt sie dann eine zweite Rechnung mit der voraussichtlichen Rente auf und prüft, ob die Restschuld bis dahin so weit gesunken ist, dass die Rate auch mit dem geringeren Einkommen tragbar bleibt.

    An einigen Stellen ja. Kleine Ratenkredite oder Leasingverträge, die sich mit vorhandenem Geld ablösen lassen, fallen aus der Rechnung heraus. Ein dauerhaft genutzter Dispo lässt sich zurückführen. Einkommen, das bisher nicht belegt ist, etwa aus einem Nebenjob, lässt sich mit lückenlosen Nachweisen anrechnen. Und weil die Pauschalen je Bank verschieden sind, lohnt der Vergleich, bevor eine Absage im Raum steht.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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