Vollfinanzierung: was die Bank dafür verlangt

    Bei einer Vollfinanzierung fehlt der Bank der Puffer, den sonst Ihr Eigenkapital bildet. Sie holt ihn sich an vier anderen Stellen zurück, und an genau diesen Stellen entscheidet sich die Zusage.

    Junges Paar mit Unterlagen am Laptop im Beratungsgespräch, darunter die Überschrift „Was die Bank dafür verlangt“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 10 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Bei einer Vollfinanzierung liegt der Beleihungsauslauf fast immer über 100 Prozent, weil die Bank nicht mit dem Kaufpreis rechnet, sondern mit ihrem vorsichtiger ermittelten Beleihungswert.
    • Weil die Sicherheit das Darlehen nicht voll deckt, trägt Ihre Haushaltsrechnung die Entscheidung. Nach § 505b Abs. 2 BGB darf sich die Bank ohnehin nicht hauptsächlich auf den Wert der Immobilie stützen.
    • Zusätzlich schaut die Bank genauer auf Bonität, Verwertbarkeit des Objekts und darauf, ob Sie am Ende der Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung bekommen würden.

    Was eine Vollfinanzierung für die Bank bedeutet

    Für die Bank ist eine Vollfinanzierung ein Darlehen ohne Puffer: Sie leiht mindestens den vollen Kaufpreis, und Ihr Eigenkapital fängt keinen Wertverlust ab. Von einer 100-Prozent-Finanzierung spricht man, wenn das Darlehen den Kaufpreis deckt und Sie die Kaufnebenkosten selbst zahlen. Bei einer 110-Prozent-Finanzierung kommen auch Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls der Makler aus dem Darlehen.

    Ob eine Vollfinanzierung für Sie grundsätzlich in Frage kommt und welche Risiken Sie damit eingehen, beschreibt der Beitrag Baufinanzierung ohne Eigenkapital. Hier geht es um die Gegenseite: Was die Bank prüft, bevor sie zustimmt, und an welchen Stellen sie sich den fehlenden Puffer zurückholt. Welche Beträge als Nebenkosten anfallen, zeigt der Beitrag zu den Kaufnebenkosten.

    Variante100 Prozent Was das Darlehen abdecktDen Kaufpreis Was Sie selbst zahlenDie Kaufnebenkosten
    Variante110 Prozent Was das Darlehen abdecktKaufpreis und Kaufnebenkosten Was Sie selbst zahlenNichts aus dem Kaufvorgang, Reserven bleiben auf dem Konto
    VarianteMit Eigenkapital Was das Darlehen abdecktEinen Teil des Kaufpreises Was Sie selbst zahlenNebenkosten und einen Teil des Kaufpreises

    Warum der Beleihungsauslauf über 100 Prozent liegt

    Bei einer Vollfinanzierung liegt der Beleihungsauslauf fast immer über 100 Prozent, weil die Bank das Darlehen nicht durch den Kaufpreis teilt, sondern durch ihren Beleihungswert. Nach § 3 BelWertV ist das der Wert, der unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Schwankungen und ohne spekulative Elemente während der gesamten Dauer der Beleihung voraussichtlich erzielt werden kann. Die Verordnung verlangt dafür ausdrücklich eine vorsichtige Bewertung.

    Dieser Wert liegt deshalb in der Regel unter dem Kaufpreis. Erkennt der Gutachter Instandhaltungsrückstau, Baumängel oder Bauschäden, die noch nicht eingepreist sind, zieht er die geschätzten Kosten nach § 4 Abs. 3 BelWertV zusätzlich als gesonderten Abschlag ab. Ein renovierungsbedürftiges Haus drückt den Beleihungswert also doppelt, und eine Vollfinanzierung wird damit schwerer.

    Für die Bank hat das eine direkte Folge. Nach § 14 PfandBG darf eine Pfandbriefbank Hypotheken nur bis zu den ersten 60 Prozent des Beleihungswerts zur Deckung von Pfandbriefen nutzen. Alles darüber muss sie auf anderem Weg refinanzieren. Wie sich das in Stufen auswirkt, erklärt der Beitrag zum Beleihungsauslauf.

    Modellrechnung: wie weit das Darlehen über dem Beleihungswert liegt

    Die folgende Rechnung zeigt, wie sich der Beleihungsauslauf mit dem eingesetzten Eigenkapital verschiebt. Alle Werte sind Modellannahmen und keine Aussage zu einem bestimmten Objekt oder einer bestimmten Bank: ein Kaufpreis von 300.000 Euro, Kaufnebenkosten von 21.000 Euro und ein Beleihungswert der Bank von 270.000 Euro.

    Die Rechnung endet bewusst beim Darlehensbetrag und beim Auslauf. Eine monatliche Rate lässt sich ohne Zinssatz nicht seriös angeben, und Konditionen nennen wir im Ratgeber nicht. Welche Rate sich für Ihre Konstellation ergibt, rechnen wir im Gespräch mit echten Angeboten.

    Eigene Mittel0 Euro Darlehen321.000 Euro Beleihungsauslaufrund 119 Prozent Einordnung110-Prozent-Finanzierung, Nebenkosten im Darlehen
    Eigene Mittel21.000 Euro Darlehen300.000 Euro Beleihungsauslaufrund 111 Prozent Einordnung100-Prozent-Finanzierung, Nebenkosten selbst gezahlt
    Eigene Mittel51.000 Euro Darlehen270.000 Euro Beleihungsauslauf100 Prozent EinordnungDarlehen entspricht dem Beleihungswert
    Eigene Mittel159.000 Euro Darlehen162.000 Euro Beleihungsauslauf60 Prozent EinordnungGrenze nach § 14 PfandBG

    Modellrechnung mit angenommenen Werten, keine Finanzierungszusage und kein Angebot. Der tatsächliche Beleihungswert ergibt sich erst aus der Bewertung der jeweiligen Bank.

    Die Haushaltsrechnung trägt die Entscheidung

    Bei einer Vollfinanzierung entscheidet Ihre Haushaltsrechnung, nicht die Immobilie. Nach § 505b Abs. 2 BGB muss die Bank Ihre Kreditwürdigkeit auf Grundlage von Einkommen, Ausgaben und anderen finanziellen Umständen eingehend prüfen, und sie darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Wohnimmobilie das Darlehen übersteigt. Bei 100 oder 110 Prozent übersteigt er es ohnehin nicht, der Haushalt muss die Last also allein tragen.

    Welche Faktoren die Bank dabei ansetzen muss, regelt § 4 ImmoKWPLV. Dazu gehören sonstige regelmäßige Ausgaben, Schulden und finanzielle Verbindlichkeiten, also auch Leasing, Ratenkäufe und Unterhalt. Mieteinnahmen zählen nur, soweit sie dem Grunde und der Höhe nach wahrscheinlich und nachhaltig zu erzielen sind, mögliche Mietsteigerungen bleiben außen vor. Der Wert der finanzierten Wohnimmobilie darf nach Absatz 2 nur als zusätzliches Merkmal einfließen.

    In der Praxis setzt die Bank für Lebenshaltung eigene Pauschalen an, die sich von Ihren tatsächlichen Ausgaben unterscheiden können, und rechnet die Bewirtschaftungskosten der Immobilie hinzu. Übrig bleiben muss die Rate und ein Überschuss. Wie Sie diese Größenordnung vorab selbst einschätzen, zeigt der Beitrag Wie viel Immobilie kann ich mir leisten.

    Die Bank rechnet mit schlechteren Zeiten

    Die Bank muss absehbare Verschlechterungen einrechnen, und bei einer Vollfinanzierung fallen sie stärker ins Gewicht. § 4 Abs. 3 ImmoKWPLV nennt als Beispiele ein geringeres Einkommen, wenn die Laufzeit in den Ruhestand hineinreicht, und einen Anstieg des Sollzinssatzes. Beides ist ausreichend zu berücksichtigen. Ereignisse wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung muss die Bank dagegen nur einrechnen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt.

    Umgekehrt darf die Bank wahrscheinliche positive Entwicklungen berücksichtigen. Absatz 4 nennt die Entfristung eines Arbeitsvertrags, die Rückkehr aus der Elternzeit, die Aufstockung von Teilzeit und eine Beförderung. Einen deutlichen Einkommenssprung darf sie aber nur ansetzen, wenn Ihre Unterlagen ihn ausreichend belegen. Für den Prognosezeitraum gilt nach § 3 ImmoKWPLV: Er richtet sich nach der Zeit, in der Sie Ihre vertraglichen Pflichten erfüllen müssen.

    EntwicklungRuhestand innerhalb der Laufzeit Wie die Bank damit umgehtMuss berücksichtigt werden Was Sie vorlegen solltenAktuelle Renteninformation
    EntwicklungSteigender Sollzins nach der Zinsbindung Wie die Bank damit umgehtMuss berücksichtigt werden Was Sie vorlegen solltenNichts, die Bank rechnet selbst
    EntwicklungEntfristung oder Ende der Elternzeit Wie die Bank damit umgehtDarf berücksichtigt werden, wenn wahrscheinlich Was Sie vorlegen solltenArbeitgeberbescheinigung, Vertrag
    EntwicklungDeutliche Gehaltserhöhung Wie die Bank damit umgehtNur mit ausreichendem Nachweis Was Sie vorlegen solltenUnterschriebener Änderungsvertrag

    Die Restschuld am Ende der Zinsbindung zählt mit

    Die Bank prüft nicht nur, ob Sie die Rate zahlen können, sondern auch, ob Sie am Ende der Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung bekommen würden. Nach § 4 Abs. 5 ImmoKWPLV muss sich die Prüfung bei einem Betrag, der nicht aus eigenen Mitteln zurückgezahlt werden soll, auf die Wahrscheinlichkeit eines künftigen Anschlussdarlehens erstrecken, für das Sie voraussichtlich kreditwürdig sein müssen.

    Bei einer Vollfinanzierung ist das ein zentraler Punkt. Die Restschuld beginnt über dem Beleihungswert und sinkt nur mit der Tilgung. Je langsamer sie sinkt, desto länger bleibt das Darlehen im teuren Bereich, und desto größer ist das Risiko, dass eine Anschlussfinanzierung zu schlechteren Bedingungen oder gar nicht zustande kommt. Eine höhere Tilgung macht die Rate zwar größer, verbessert aber genau diese Prognose. Welche Laufzeit der Bindung dazu passt, beschreibt der Beitrag zur Zinsbindung.

    Bonität und Kontoverlauf werden genauer gelesen

    Bei einer Vollfinanzierung liest die Bank Ihre Kontoauszüge und Auskünfte genauer, weil sie Ihnen mehr Vertrauen vorschießt. Nach § 505b Abs. 3 BGB muss sie Ihre Angaben angemessen überprüfen, soweit erforderlich durch Einsicht in unabhängig nachprüfbare Unterlagen. Das heißt konkret: Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und die Selbstauskunft werden gegeneinander gelegt.

    Typische Rückfragen entstehen, wenn im Kontoverlauf eine Rate auftaucht, die in der Selbstauskunft fehlt, wenn das Konto regelmäßig im Dispo steht oder wenn Einnahmen ohne erkennbaren Grund schwanken. Ein einzelner Punkt muss nicht das Aus bedeuten. Bei einer Vollfinanzierung fehlt aber der Spielraum, ihn mit Eigenkapital auszugleichen. Wer anschließend über die Akte entscheidet, beschreibt der Beitrag Was die Marktfolge prüft.

    • Beschäftigung außerhalb der Probezeit oder eine nachvollziehbare Erklärung dazu
    • Kontoauszüge ohne dauerhafte Überziehung
    • Alle bestehenden Kredite, Leasingverträge und Ratenkäufe in der Selbstauskunft
    • Eine Reserve, die nach dem Kauf auf dem Konto bleibt

    Das Objekt muss sich gut verwerten lassen

    Auch wenn die Immobilie die Zusage nicht allein trägt, schaut die Bank bei einer Vollfinanzierung genau auf ihre Verwertbarkeit. Nach § 4 Abs. 2 BelWertV kann sich der Beleihungswert bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen am Sach- oder Vergleichswert orientieren, wenn das Objekt nach Objekt- und Standortqualität zweifelsfrei zur Eigennutzung geeignet ist und dauerhaft von Käufern zur eigenen Nutzung nachgefragt wird.

    Ein gefragtes Objekt in guter Lage verkleinert den Abstand zwischen Kaufpreis und Beleihungswert, ein Objekt mit Sanierungsbedarf oder in einer Lage mit wenig Nachfrage vergrößert ihn. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern darf sich der Wert nach derselben Vorschrift nur dann am Vergleichswert orientieren, wenn aktuelle Vergleichspreise von mindestens fünf Objekten mit ähnlicher Wohnfläche vorliegen. Wie Banken Häuser und Wohnungen im Einzelnen bewerten, erklärt der Beitrag zur Immobilienbewertung durch die Bank.

    So bereiten Sie eine Anfrage für eine Vollfinanzierung vor

    Eine Vollfinanzierung gelingt am ehesten mit einer Akte, die keine Fragen offenlässt. Die Bank muss nach § 505b Abs. 4 BGB die Angaben, auf die sich ihre Prüfung stützt, dokumentieren und aufbewahren. Was nicht schriftlich in der Akte steht, fließt deshalb nicht in die Entscheidung ein. Die Pflicht zur Prüfung selbst steht in § 505a BGB und aufsichtsrechtlich in § 18a KWG.

    1. Selbstauskunft vollständig ausfüllen, auch mit kleinen Krediten, Leasing und Unterhalt.
    2. Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge so einreichen, dass sie zur Selbstauskunft passen.
    3. Besonderheiten wie Probezeit, Befristung oder Elternzeit selbst erklären und belegen.
    4. Objektunterlagen früh beschaffen: Grundriss, Wohnflächenberechnung, Grundbuchauszug, bei Wohnungen die Teilungserklärung.
    5. Prüfen, ob Sie wenigstens einen Teil der Nebenkosten selbst zahlen können, ohne Ihre Reserve aufzubrauchen.
    6. Eine Tilgung wählen, mit der die Restschuld bis zum Ende der Zinsbindung spürbar sinkt.

    Was das für Ihre Finanzierung bedeutet

    Eine Vollfinanzierung ist kein Sonderweg, den nur wenige gehen dürfen, aber sie verschiebt die Last der Prüfung vollständig auf Ihr Einkommen und Ihre Unterlagen. Die Bank verzichtet auf den Puffer aus Eigenkapital und holt ihn sich über eine strengere Haushaltsrechnung, den Blick auf Restschuld und Ruhestand, eine genaue Bonitätsprüfung und die Verwertbarkeit des Objekts zurück. Nicht jede Bank finanziert über den Beleihungswert hinaus, und die Banken, die es tun, setzen unterschiedliche Grenzen.

    Genau hier setzen wir bei einer Baufinanzierung an: Wir rechnen Ihren Haushalt so, wie die Bank ihn rechnet, bereiten die Akte auf und wählen Banken aus, deren Kriterien zu Ihrem Fall passen. Eine Zusage können wir nicht versprechen, die Entscheidung liegt bei der Bank. Welche Konditionen für Ihre Konstellation erreichbar sind, klären wir im persönlichen Gespräch.

    Häufige Fragen

    Die Bank verlangt vor allem eine Haushaltsrechnung, die auch ohne Eigenkapital deutlich trägt. Weil das Darlehen über dem Beleihungswert der Immobilie liegt, fehlt ihr die Reserve aus der Sicherheit, und nach § 505b Abs. 2 BGB darf sie sich ohnehin nicht hauptsächlich auf den Objektwert stützen. Dazu kommen eine saubere Bonität mit geordneten Kontoauszügen, ein Objekt, das sich gut verwerten lässt, und eine Tilgung, die bis zum Ende der Zinsbindung spürbar Restschuld abbaut. Nicht jede Bank bietet Vollfinanzierungen an, und die Kriterien unterscheiden sich von Bank zu Bank.

    Er liegt in aller Regel über 100 Prozent. Der Beleihungsauslauf ist das Darlehen geteilt durch den Beleihungswert, und der Beleihungswert ist nach § 3 BelWertV der Wert, der unabhängig von vorübergehenden Schwankungen während der gesamten Beleihung voraussichtlich erzielbar ist. Er liegt deshalb meist unter dem Kaufpreis. Finanzieren Sie den vollen Kaufpreis, liegt der Auslauf rechnerisch schon darüber, mit mitfinanzierten Nebenkosten noch höher. Wie groß der Abstand ausfällt, hängt von der Bewertung Ihrer Bank ab.

    Weil das Gesetz es der Bank verbietet, die Zusage hauptsächlich auf die Immobilie zu stützen. § 505b Abs. 2 BGB schließt das ausdrücklich aus, ebenso die Annahme, dass der Wert der Immobilie steigt. Nach § 4 Abs. 2 ImmoKWPLV darf der Wert der finanzierten Wohnimmobilie nur als zusätzliches Merkmal berücksichtigt werden. Ein gutes Objekt verbessert also die Ausgangslage, ersetzt aber keinen tragfähigen Haushalt.

    Ja, wenn die Laufzeit in den Ruhestand hineinreicht. § 4 Abs. 3 ImmoKWPLV nennt ein verringertes Einkommen im Ruhestand ausdrücklich als wahrscheinliches negatives Ereignis, das ausreichend zu berücksichtigen ist, ebenso einen Anstieg des Sollzinssatzes. Bei einer Vollfinanzierung wiegt das schwerer, weil die Restschuld langsamer unter den Wert der Immobilie sinkt. Eine aktuelle Renteninformation gehört deshalb bei älteren Antragstellern früh in die Unterlagen.

    Nur, wenn sie wahrscheinlich und belegt ist. § 4 Abs. 4 ImmoKWPLV erlaubt es der Bank, wahrscheinliche positive Ereignisse zu berücksichtigen, etwa eine Entfristung, die Rückkehr aus der Elternzeit oder die Aufstockung von Teilzeit. Einen deutlichen Anstieg des Einkommens darf sie aber nur ansetzen, wenn Ihre Unterlagen ihn ausreichend nachweisen. Eine mündliche Zusage des Arbeitgebers genügt dafür nicht, ein unterschriebener Änderungsvertrag schon eher.

    Am meisten bewirkt eine vollständige und stimmige Akte. Selbstauskunft, Gehaltsnachweise und Kontoauszüge sollten zusammenpassen, bestehende Kredite und Leasingverträge vollständig angegeben sein, und Auffälligkeiten wie eine Probezeit sollten Sie selbst erklären. Wenn möglich, zahlen Sie wenigstens einen Teil der Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln und lassen trotzdem eine Reserve auf dem Konto. Und die Bankauswahl zählt: Welche Banken Vollfinanzierungen überhaupt anbieten und für welche Fälle, klären wir im Gespräch.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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