Fix and Flip finanzieren: kurze Laufzeit, Sanierung, Weiterverkauf

    Beim Fix and Flip kaufen Sie, sanieren und verkaufen innerhalb weniger Monate. Eine klassische Baufinanzierung mit langer Zinsbindung passt dazu nicht, weil der Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen kann.

    Paar streicht in Eigenleistung die Wände seines Hauses, darunter die Überschrift „Kaufen, sanieren, verkaufen“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Fix and Flip braucht eine Finanzierung mit kurzer Laufzeit oder flexibler Rückzahlung, weil ein Verkauf während einer langen Zinsbindung eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen kann.
    • Die Sanierungskosten zahlt die Bank meist nach Baufortschritt in Tranchen aus; sie bewertet die Immobilie vor und nach der Sanierung und finanziert nicht automatisch auf den Wert danach.
    • Ein Verkauf innerhalb von zehn Jahren ist nach § 23 EStG steuerpflichtig, und wer mehrere Objekte saniert und verkauft, kann einen gewerblichen Grundstückshandel begründen.

    Wie finanziert man Fix and Flip?

    Fix and Flip finanzieren Sie mit einem Darlehen, das kurz läuft oder sich ohne hohe Kosten aus dem Verkaufserlös zurückzahlen lässt, und mit einem Sanierungsanteil, den die Bank nach Baufortschritt auszahlt. Eine klassische Baufinanzierung mit langer Zinsbindung passt dazu selten, weil der geplante Verkauf eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen kann. Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie viel die Bank finanziert, sondern wie Sie wieder aussteigen.

    Fix and Flip heißt: eine Immobilie mit Sanierungsbedarf kaufen, sie in wenigen Monaten herrichten und mit Gewinn weiterverkaufen. Meist geht es um einzelne Wohnungen oder kleine Häuser. Größere Projekte, bei denen ein Mehrfamilienhaus geteilt und wohnungsweise verkauft wird, sind Aufteilerprojekte und folgen eigenen Regeln.

    Warum die Laufzeit kurz sein muss

    Ein Darlehen mit fester Zinsbindung können Sie vor deren Ende nicht ohne Weiteres zurückzahlen. Verkaufen Sie die Immobilie, steht Ihnen nach § 490 Abs. 2 BGB zwar ein Kündigungsrecht zu, aber nur gegen Ersatz des Schadens, der der Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. Diese Vorfälligkeitsentschädigung kann einen erheblichen Teil des Projektgewinns kosten. Wie sie berechnet wird, erklärt der Beitrag zur Vorfälligkeitsentschädigung.

    Für einen Flip kommen deshalb vor allem drei Formen in Betracht: ein Darlehen mit kurzer Laufzeit, das mit dem Verkauf endet, ein variables Darlehen, das sich mit kurzer Frist ablösen lässt, oder ein Vertrag, der die Rückzahlung aus dem Verkaufserlös ausdrücklich vorsieht. Welche Form passt, hängt vom Zeitplan und von der Bank ab. Die Kondition dazu besprechen wir im Gespräch.

    Die Sanierung: Auszahlung nach Baufortschritt

    Den Kaufpreis zahlt die Bank zum Notartermin aus, die Sanierungskosten meist in Tranchen. Jede Tranche wird gegen Nachweis abgerufen: Rechnungen, Fotos oder eine Bestätigung des Baufortschritts. So stellt die Bank sicher, dass das Geld in die Immobilie fließt und ihr Wert mit dem Darlehen wächst.

    Für Ihre Planung heißt das: Handwerker müssen oft vorfinanziert werden, bis die nächste Tranche frei ist. Eine eigene Reserve für zwei bis drei Abschlagszahlungen erspart Ihnen Stillstand auf der Baustelle. Wie Banken Sanierungskosten allgemein behandeln, beschreibt der Beitrag Sanierungskredit: was er finanziert.

    Welcher Wert zählt: vorher oder nachher?

    Die Bank bewertet die Immobilie zweimal: im heutigen Zustand und nach der Sanierung. Für den heutigen Zustand muss sie einen erkennbaren Instandhaltungsrückstau nach § 4 Abs. 3 BelWertV als gesonderten Abschlag vom Beleihungswert abziehen, soweit er nicht schon in die Bewertung eingeflossen ist. Gerade bei Flip-Objekten ist dieser Abschlag oft der Grund, warum der Wert vor Sanierung deutlich unter dem Kaufpreis liegt.

    Den Wert nach Sanierung erkennt die Bank nur an, soweit sie den Plan für belastbar hält. Dazu gehören eine Kostenschätzung mit Angeboten, ein Zeitplan und am besten Belege früherer Projekte. Wie sich Sanierung und Darlehenshöhe zueinander verhalten, steht im Beitrag nach der Sanierung mehr Wert.

    Modellrechnung: eine Wohnung, sechs Monate

    Die folgende Tabelle ist eine vereinfachte Modellrechnung mit frei gewählten Annahmen. Sie endet beim Darlehensbedarf und beim Beleihungsauslauf; die Zinskosten sind als Pauschale in den Haltekosten angenommen und keine Kondition.

    PostenKaufpreis Betrag180.000 Euro
    PostenErwerbsnebenkosten Betrag15.000 Euro
    PostenSanierung Betrag45.000 Euro
    PostenHalte- und Finanzierungskosten, Pauschale Betrag8.000 Euro
    PostenVertrieb Betrag9.000 Euro
    PostenGesamtkosten Betrag257.000 Euro
    PostenEigene Mittel Betrag40.000 Euro
    PostenDarlehensbedarf Betrag217.000 Euro
    PostenAngenommener Beleihungswert nach Sanierung Betrag240.000 Euro
    PostenBeleihungsauslauf nach Sanierung Betragrund 90 Prozent
    PostenAngenommener Verkaufspreis Betrag290.000 Euro
    PostenErgebnis vor Steuern Betrag33.000 Euro

    Modellrechnung, keine Zusage und keine Aussage über Preise an einem bestimmten Ort. Die Rate hängt vom Zinssatz ab und gehört ins Gespräch. Steuern auf den Gewinn sind nicht berücksichtigt.

    Was die Rechnung zeigt

    Im Modell bleiben nach allen Kosten 33.000 Euro, bei 40.000 Euro eigenem Einsatz. Ein Preisabschlag von gut zehn Prozent beim Verkauf würde das Ergebnis vollständig aufzehren. Ein Flip lebt von der Kalkulation des Einkaufs; beim Verkauf lässt sich wenig nachholen.

    Der Beleihungsauslauf zeigt außerdem, warum Banken bei Flips Eigenkapital erwarten: Selbst auf den Wert nach Sanierung gerechnet liegt das Darlehen hoch. Auf den Wert vor Sanierung bezogen läge der Auslauf über 100 Prozent. Was der Beleihungsauslauf für die Bank bedeutet, erklärt der Beitrag zum Beleihungsauslauf.

    Steuern: zehn Jahre und drei Objekte

    Der Gewinn aus einem Flip ist in aller Regel steuerpflichtig. Grundstücke und Eigentumswohnungen, die innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung verkauft werden, unterliegen nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Ausgenommen sind nur Objekte, die ausschließlich oder im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurden.

    Wer mehrere Objekte saniert und verkauft, kann darüber hinaus einen gewerblichen Grundstückshandel begründen. Das BMF-Schreiben vom 26.03.2004 nennt als Indiz den Verkauf von mehr als drei Objekten innerhalb von fünf Jahren und zählt auch Objekte mit, die vor dem Verkauf in nicht unerheblichem Maß modernisiert wurden. Die Einzelheiten stehen im Beitrag gewerblicher Grundstückshandel beim Aufteilen. Lassen Sie die steuerliche Seite vor dem ersten Kauf von Ihrem Steuerberater prüfen.

    Was die Bank bei einem Flip sehen will

    Eine Anfrage für ein Flip-Projekt überzeugt, wenn sie diese Punkte beantwortet:

    1. Kaufvertragsentwurf oder Exposé mit Zustand und Baujahr.
    2. Sanierungsplan mit Angeboten der Handwerker und Zeitplan.
    3. Begründeter Verkaufspreis mit Vergleichsangeboten oder Marktbericht.
    4. Exit-Rechnung mit allen Kosten und einem Szenario mit niedrigerem Verkaufspreis.
    5. Nachweis der eigenen Mittel und einer Reserve.
    6. Liste früherer Projekte mit Kauf, Sanierung, Verkaufspreis und Dauer, falls vorhanden.

    Vom Flip zum Aufteilerprojekt

    Wer einige Flips erfolgreich abgeschlossen hat, denkt oft über ein ganzes Haus nach. Dann ändert sich die Finanzierung: Aus dem Einzeldarlehen wird ein Globaldarlehen, aus der Rückzahlung bei Verkauf eine Pfandfreigabe je Wohnung. Wie die Bank eine solche Kalkulation prüft, erklärt der Beitrag Exit-Rechnung beim Aufteiler, wie wir solche Projekte finanzieren, die Seite Aufteiler finanzieren.

    Fazit: den Ausstieg zuerst planen

    Fix and Flip gelingt mit einer Finanzierung, die zum Verkauf passt: kurze Laufzeit oder flexible Rückzahlung, Sanierungsgeld nach Baufortschritt, Eigenkapital und eine Reserve für Verzögerungen. Wer diese Punkte vor dem Kauf klärt, rechnet mit dem Gewinn, den das Projekt tatsächlich bringt. Ihre Kalkulation besprechen wir gern mit Ihnen, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben.

    Häufige Fragen

    Technisch ja, praktisch passt es selten. Eine Baufinanzierung mit langer Zinsbindung lässt sich vor deren Ende meist nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung ablösen, wenn die Immobilie verkauft wird. Für einen Flip eignen sich kurze Laufzeiten, variable Darlehen oder Verträge mit vereinbarter Rückzahlung aus dem Verkaufserlös.

    Nur teilweise. Die Bank bewertet die Immobilie im heutigen Zustand und schätzt den Wert nach der Sanierung. Wie weit sie den künftigen Wert berücksichtigt, hängt davon ab, wie belastbar Sanierungsplan, Kostenschätzung und Ihre Erfahrung sind. Ausgezahlt wird der Sanierungsanteil meist erst nach Baufortschritt.

    Eine feste Zahl gibt es nicht. Banken erwarten bei kurzfristigen Projekten in der Regel einen spürbaren eigenen Anteil, mindestens für Nebenkosten und eine Reserve. Je weniger Erfahrung und je größer die Sanierung, desto höher fällt die Erwartung aus.

    In der Regel ja. Grundstücke, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft werden, unterliegen nach § 23 EStG der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft, sofern sie nicht selbst genutzt wurden. Wer mehrere Objekte saniert und verkauft, kann zudem einen gewerblichen Grundstückshandel begründen. Klären Sie das vor dem Kauf mit Ihrem Steuerberater.

    Dann laufen Zinsen und Kosten weiter, und eine kurze Darlehenslaufzeit kann enden, bevor der Erlös da ist. Vereinbaren Sie deshalb eine Laufzeit mit Puffer oder eine Verlängerungsoption und planen Sie eine Reserve für zusätzliche Monate ein.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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