Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Bestätigung der Baubehörde, dass die Wohnungen oder Räume eines Hauses in sich abgeschlossen sind. Ohne sie legt das Grundbuchamt keine Wohnungsgrundbücher an. Die Bank verlangt sie, wenn ein Objekt aufgeteilt wird oder die Aufteilung noch nicht abgeschlossen ist.
Das Wichtigste
- Sondereigentum soll nach § 3 Abs. 3 WEG nur eingeräumt werden, wenn die Einheiten in sich abgeschlossen sind.
- Nach § 7 Abs. 4 WEG ist die Bescheinigung der Baubehörde der Eintragungsbewilligung beizufügen.
- Sie wird zusammen mit dem Aufteilungsplan beantragt und belegt die abgeschlossene Wohnung.
- Die Bank prüft, ob die Zahl der Einheiten in Bescheinigung, Plan und Teilungserklärung übereinstimmt.
Wann verlangt die Bank die Bescheinigung?
Die Bank verlangt sie, wenn ein Mehrfamilienhaus erst aufgeteilt werden soll oder wenn sie bei einer Einzelwohnung die Aufteilung nachvollziehen will. Sie belegt, dass jede Einheit als Beleihungsobjekt eigenständig im Grundbuch geführt werden kann.
Bei Aufteilern prüft sie die Bescheinigung vor der Kreditzusage, weil Pfandfreigaben je Einheit erst nach Anlegen der Wohnungsgrundbücher möglich sind.
Wer ein Haus aufteilen will, beantragt Plan und Bescheinigung gemeinsam bei der Baubehörde und beauftragt dafür meist einen Architekten oder Sachverständigen. Die Bank rechnet mit dieser Zeit im Zeitplan des Projekts, weil Verkäufe einzelner Einheiten erst nach Anlegen der Grundbuchblätter beurkundet werden können.
| Unterlage | Aussteller | Zweck |
|---|---|---|
| Abgeschlossenheitsbescheinigung | Baubehörde | Einheiten sind abgeschlossen |
| Aufteilungsplan | Architekt, von der Behörde bestätigt | Lage und Größe der Einheiten |
| Teilungserklärung | Eigentümer, beurkundet | Aufteilung und Regeln |
| Wohnungsgrundbuch | Grundbuchamt | Eintrag je Einheit |
Rechenbeispiel: Einheiten und Grundbuchblätter
- Annahme: Ein Mehrfamilienhaus wird in 6 Wohnungen und 3 Stellplätze aufgeteilt.
- Einheiten laut Bescheinigung: 6 + 3 = 9.
- Nach § 7 Abs. 1 WEG legt das Grundbuchamt für jeden Miteigentumsanteil ein Blatt an: 9 Blätter.
Die Bank gleicht die 9 Einheiten der Bescheinigung mit Plan und Teilungserklärung ab, bevor sie je Einheit eine Grundschuld akzeptiert.
Häufige Fragen
Wer stellt die Bescheinigung aus?
Die zuständige Baubehörde, auf Antrag des Eigentümers, zusammen mit dem Aufteilungsplan.
Brauche ich sie beim Kauf einer fertigen Wohnung?
In der Regel nicht, sie liegt der Teilungserklärung bei. Die Bank sieht sie nur bei Aufteilungen ein.
Wie lange gilt die Bescheinigung?
Sie bezieht sich auf den Bauzustand, den die Behörde geprüft hat. Bauliche Änderungen können eine neue Bescheinigung erfordern.
Weiterlesen
Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.