Das Bauspardarlehen ist das Darlehen, das ein Bausparer nach der Zuteilung von der Bausparkasse erhält. Es ergänzt das angesparte Guthaben bis zur Bausparsumme und ist für wohnungswirtschaftliche Zwecke bestimmt. Für die Bank ist es ein Baustein der Gesamtfinanzierung, der häufig hinter dem Hauptdarlehen im Grundbuch steht.
Das Wichtigste
- Bausparkassen vergeben Bauspardarlehen nach § 1 BauSparkG für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen, etwa Erwerb, Bau, Erhalt und Modernisierung von Wohngebäuden.
- Forderungen aus Bauspardarlehen samt Grundpfandrechten darf die Bausparkasse nur eingeschränkt veräußern, beleihen oder verpfänden (§ 6 Abs. 3 BauSparkG).
- Das Bauspardarlehen wird häufig nachrangig besichert, weil die Hausbank für das größere Vorausdarlehen den ersten Rang verlangt.
- Die Bank prüft den Beleihungsauslauf über alle Darlehen zusammen und rechnet Zins und Sparrate vor der Zuteilung in die Haushaltsrechnung.
Wie funktioniert die Kombination mit einem Vorausdarlehen?
Bei der Kombination zahlt die Hausbank zuerst ein Vorausdarlehen aus, das in der Ansparphase nur verzinst und nicht getilgt wird. Parallel läuft der Bausparvertrag. Nach der Zuteilung löst das Bausparguthaben das Vorausdarlehen teilweise ab, den Rest deckt das Bauspardarlehen. Die Bank sieht bis dahin zwei Zahlungsströme: Zinsen auf das Vorausdarlehen und die Sparrate.
Entscheidend ist der Zuteilungszeitpunkt. Die Bausparkasse darf vor der Zuteilung keinen festen Auszahlungstermin zusagen (§ 4 Abs. 5 BauSparkG). Die Bank prüft deshalb, ob die Finanzierung auch trägt, wenn sich die Zuteilung verzögert und das Vorausdarlehen länger läuft.
| Merkmal | Vorausdarlehen | Bauspardarlehen |
|---|---|---|
| Darlehensgeber | Hausbank | Bausparkasse |
| Tilgung | In der Ansparphase keine | Ab Auszahlung laut Vertrag |
| Rang im Grundbuch | Meist erster Rang | Häufig nachrangig |
| Zahlung vor der Zuteilung | Zinsen plus Sparrate | Noch nicht ausgezahlt |
| Prüfpunkt der Bank | Tragfähigkeit bei später Zuteilung | Gesamtbeleihung beider Darlehen |
Warum steht das Darlehen oft im zweiten Rang?
Das Bauspardarlehen steht oft im zweiten Rang, weil die erste Rangstelle für das große Hauptdarlehen reserviert ist. Im Verwertungsfall wird dann zuerst die erste Grundschuld bedient. Die Bank betrachtet den Beleihungsauslauf deshalb nicht je Darlehen, sondern für die Summe aller Darlehen, die auf dem Objekt lasten.
Rechenbeispiel: Aufteilung zwischen Hausdarlehen und Bausparvertrag
- Annahme: Darlehensbedarf 300.000 €, davon 200.000 € als Annuitätendarlehen der Hausbank.
- Annahme: Für die übrigen 100.000 € ein Vorausdarlehen und ein Bausparvertrag über 100.000 €. Zur Zuteilung sind 40.000 € angespart.
- Bauspardarlehen nach der Zuteilung: 100.000 € − 40.000 € = 60.000 €.
- Annahme: angenommene Zinskosten auf das Vorausdarlehen 3.500 € im Jahr, Sparrate 6.000 € im Jahr. Belastung bis zur Zuteilung: 9.500 € im Jahr, rund 792 € im Monat.
Die Bank rechnet bis zur Zuteilung mit rund 792 € im Monat zusätzlich zur Rate des Hausdarlehens. Danach ersetzt die Rate des Bauspardarlehens über 60.000 € diese Belastung.
Häufige Fragen
Ist das Bauspardarlehen immer nachrangig?
Nein. Der Rang folgt der Sicherungsvereinbarung im Einzelfall. Neben einem großen Hauptdarlehen ist der zweite Rang üblich, die Bank prüft ihn aber für jedes Objekt.
Wofür darf ich das Bauspardarlehen verwenden?
Für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen nach § 1 Abs. 3 BauSparkG, etwa Erwerb, Bau, Erhalt und Modernisierung von Wohngebäuden. Maßgeblich sind zusätzlich die Bedingungen Ihrer Bausparkasse.
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Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.