Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse: Sie sparen zuerst einen Teil der Bausparsumme an und haben danach Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Die Auszahlung beider Teile heißt Zuteilung. Für die Bank zählt das angesparte Guthaben als Eigenkapital, das spätere Darlehen dagegen als zusätzliche Verschuldung.
Das Wichtigste
- Nach dem Bausparkassengesetz entsteht durch die Einlagen ein Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen.
- Zuteilung bedeutet: Guthaben und Darlehen werden bereitgestellt, sobald die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind und Mittel in der Zuteilungsmasse vorhanden sind.
- Vor der Zuteilung darf die Bausparkasse keinen festen Auszahlungstermin zusagen. Die Bank kann den Kaufzeitpunkt daher nicht auf die Zuteilung stützen.
- Die Bank rechnet nur das nachgewiesene Guthaben als Eigenkapital an, nicht die Differenz bis zur Bausparsumme.
Wie rechnet die Bank das Guthaben an?
Die Bank rechnet das bereits eingezahlte Guthaben als Eigenkapital an, wenn Sie es mit einem aktuellen Kontoauszug der Bausparkasse belegen. Die Differenz bis zur Bausparsumme ist kein Eigenkapital, denn sie wird erst als Darlehen ausgezahlt und muss zurückgezahlt werden. Bei einer Kaufentscheidung nimmt die Bank deshalb zwei Beträge getrennt in die Kalkulation auf: das Guthaben auf der Eigenmittelseite und das Bauspardarlehen auf der Darlehensseite.
Ist die Zuteilung noch offen, prüft die Bank, ob die Finanzierung bis dahin trägt. Dafür kommt häufig ein Vorausdarlehen in Betracht, das nach der Zuteilung durch Bausparguthaben und Bauspardarlehen abgelöst wird. Die Sparraten zählen in dieser Zeit als feste Belastung in der Haushaltsrechnung.
| Phase | Was geschieht | Sicht der Bank |
|---|---|---|
| Ansparphase | Einzahlungen auf das Bausparkonto | Guthaben zählt als Eigenkapital |
| Zuteilung | Bausparkasse stellt Guthaben und Darlehen bereit | Termin vorher nicht zugesagt |
| Darlehensphase | Rückzahlung des Bauspardarlehens | Rate zählt in die Haushaltsrechnung |
| Nachweis | Kontoauszug der Bausparkasse | Pflichtunterlage für den Eigenkapitalansatz |
| Zuteilungsmasse | Gemeinsamer Mittelpool aller Bausparer | Grund für die offene Wartezeit |
Rechenbeispiel: Eigenkapital mit Bausparguthaben
- Annahme: Kaufpreis 300.000 €, Kaufnebenkosten 30.000 €, Gesamtkosten also 330.000 €.
- Annahme: Bausparsumme 60.000 €, davon bisher angespart 24.000 €. Dazu 6.000 € auf dem Tagesgeldkonto.
- Eigenkapital für die Bank: 24.000 € + 6.000 € = 30.000 €. Die übrigen 36.000 € der Bausparsumme zählen nicht.
- Darlehensbedarf: 330.000 € − 30.000 € = 300.000 €.
Das Eigenkapital beträgt 30.000 €, also rund 9 % der Gesamtkosten. Die Bank finanziert 300.000 € und prüft die Rate dafür zusätzlich zur Sparrate.
Häufige Fragen
Zählt die ganze Bausparsumme als Eigenkapital?
Nein. Nur das eingezahlte Guthaben zählt. Der Rest der Bausparsumme steht erst nach der Zuteilung als Darlehen zur Verfügung.
Kann die Bank auf die Zuteilung warten?
Nur wenn die Finanzierung auch ohne sie trägt. Weil die Bausparkasse vor der Zuteilung keinen festen Termin zusagen darf, plant die Bank für die Zwischenzeit mit einem anderen Darlehen.
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Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.