Eigenkapital-Nachweis für die Bank

    Eigenkapital zählt für die Bank erst, wenn es belegt ist. Welche Unterlagen je nach Geldquelle reichen, warum die Bank nach der Herkunft fragt und welche Fehler den Nachweis kurz vor der Zusage noch kippen.

    Junges Paar sortiert Sparunterlagen auf dem Sofa, darunter die Überschrift „Eigenkapital richtig nachweisen“
    Enis Recica Immobiliar-Darlehensvermittler nach § 34i GewO, Reg.-Nr. D-IR9N-6D2DR-51 Zuletzt geprüft am 9 Minuten Lesezeit

    Kurz gefasst

    • Die Bank rechnet nur Eigenkapital an, das auf Ihren Namen belegt ist, frei verfügbar ist und dessen Herkunft sie nachvollziehen kann.
    • Welcher Beleg reicht, hängt von der Geldquelle ab: Kontoauszug, Depotauszug, Bausparkontoauszug, Rückkaufswert oder bei Schenkungen der Vertrag samt Überweisung.
    • Nachweise scheitern meist an Formfragen wie fremden Kontoinhabern, ungeklärten Bareinzahlungen oder Screenshots, deshalb lohnt es sich, die Belege vor der Anfrage zu ordnen.

    Wie weisen Sie Eigenkapital bei der Bank nach?

    Sie weisen Eigenkapital mit aktuellen Auszügen der Konten und Anlagen nach, auf denen das Geld liegt, und bei größeren Beträgen zusätzlich mit einem Beleg, woher es stammt. Aus jedem Auszug müssen Kontoinhaber, Institut, IBAN oder Depotnummer, Stand und Datum hervorgehen. Erst wenn diese vier Angaben zusammenpassen, setzt die Bank den Betrag als Eigenkapital an.

    Der Grund liegt im Gesetz. Nach § 505b Abs. 3 BGB muss die Bank die Angaben, auf die sie ihre Kreditwürdigkeitsprüfung stützt, in angemessener Weise überprüfen, soweit nötig anhand von Unterlagen, die sich unabhängig nachprüfen lassen. Ihre Aussage im Antrag, es lägen soundso viele Euro bereit, reicht dafür nicht. Die Bank braucht ein Papier, das ein anderer als Sie ausgestellt hat.

    Wie viel Eigenkapital eine Bank überhaupt erwartet und wofür es zuerst eingesetzt wird, steht im Beitrag zum Eigenkapital bei der Baufinanzierung. Hier geht es um die zweite Frage, die in der Praxis öfter hakt: Wie belegen Sie das Geld so, dass die Bank es ohne Rückfrage anrechnet?

    Ein Nachweis ist kein Formular, das Sie einmal ausfüllen. Die Bank fragt ihn in der Regel zweimal ab: bei der Anfrage und noch einmal vor der Auszahlung.

    Welcher Beleg passt zu welcher Geldquelle?

    Jede Geldquelle hat ihren eigenen Beleg, und die Bank liest jeden davon anders. Guthaben auf dem Girokonto ist sofort verfügbar, ein Depot schwankt, ein Bausparvertrag hat Regeln zur Auszahlung, und Geld aus der Familie braucht eine Erklärung. Die folgende Übersicht zeigt, was üblicherweise verlangt wird.

    GeldquelleGiro, Tagesgeld Üblicher NachweisAktueller Kontoauszug als PDF oder Ausdruck, bei größeren Eingängen auch ältere Auszüge. Worauf die Bank achtetKontoinhaber, frische Einzahlungen ohne Erklärung, ob das Geld schon für anderes verplant ist.
    GeldquelleFestgeld Üblicher NachweisAuszug oder Bestätigung der Bank mit Betrag und Fälligkeit. Worauf die Bank achtetOb das Geld bis zum Notartermin oder zur Auszahlung frei wird.
    GeldquelleDepot, Fonds Üblicher NachweisAktueller Depotauszug mit Kurswerten. Worauf die Bank achtetSchwankung bis zur Auszahlung, oft verlangt die Bank Verkauf und Eingang auf dem Girokonto.
    GeldquelleBausparvertrag Üblicher NachweisKontoauszug der Bausparkasse mit Guthaben. Worauf die Bank achtetNur das Guthaben ist Eigenkapital, das Bauspardarlehen ist ein Kredit.
    GeldquelleLebens- oder Rentenversicherung Üblicher NachweisBescheinigung des Rückkaufswerts durch den Versicherer. Worauf die Bank achtetOb gekündigt oder beliehen wird und wann das Geld fließt.
    GeldquelleSchenkung der Familie Üblicher NachweisSchenkungsvertrag oder schriftliche Bestätigung, dazu der Kontoauszug mit dem Eingang. Worauf die Bank achtetDass das Geld endgültig Ihnen gehört und nicht zurückgefordert wird.
    GeldquelleVerkauf einer Immobilie Üblicher NachweisKaufvertrag und Abrechnung, später der Eingang des Erlöses. Worauf die Bank achtetZeitpunkt des Geldeingangs im Verhältnis zum eigenen Kauf.

    Ein Darlehen von Eltern, Arbeitgeber oder Freunden ist kein Eigenkapital, sondern eine Verbindlichkeit. Die Bank rechnet es in Ihre Haushaltsrechnung ein, auch wenn es zinslos ist.

    Warum fragt die Bank nach der Herkunft?

    Die Bank fragt nach der Herkunft, weil sie nach dem Geldwäschegesetz dazu verpflichtet ist, die Geschäftsbeziehung zu verstehen und ungewöhnliche Zahlungsflüsse aufzuklären. Die allgemeinen Sorgfaltspflichten stehen in § 10 GwG. Ein Immobilienkauf ist eine der größten Zahlungen im Leben, entsprechend genau schaut die Bank hin.

    Für Sie heißt das praktisch: Ein Betrag, der seit Jahren auf Ihrem Konto wächst, ist einfach zu belegen. Ein Betrag, der zwei Wochen vor der Anfrage in einer Summe eingeht, löst eine Rückfrage aus. Die Bank will dann wissen, ob es eine Schenkung, ein Verkauf, eine Auszahlung aus einer Versicherung oder ein Darlehen war. Nur im letzten Fall ist es kein Eigenkapital.

    Bareinzahlungen sind der heikelste Punkt. Wer über Jahre Bargeld zu Hause gespart hat und es kurz vor dem Kauf einzahlt, muss erklären, woher es stammt. Je größer der Betrag, desto genauer fragt die Bank. Ohne nachvollziehbaren Beleg rechnet sie solches Geld im Zweifel nicht an.

    Die Frage nach der Herkunft ist keine Unterstellung, sondern Teil des Verfahrens. Wer den Weg des Geldes von sich aus erklärt, spart eine Schleife mit der Marktfolge.

    Wie aktuell müssen die Belege sein?

    Eine gesetzliche Frist für das Alter eines Eigenkapitalnachweises gibt es nicht, die Bank legt sie selbst fest. In der Praxis erwarten die meisten Banken einen Stand von wenigen Wochen. Ein Auszug, der älter als das letzte Quartal ist, wird fast immer neu angefordert.

    Wichtiger als das Datum der Anfrage ist der Zeitpunkt der Auszahlung. Viele Darlehensverträge sehen vor, dass Sie Ihr Eigenkapital zuerst einsetzen, bevor die Bank ihr Geld überweist. Vor der ersten Zahlung an den Verkäufer oder an den Notar will die Bank deshalb sehen, dass der Eigenanteil geflossen ist oder bereitliegt. Wie das im Einzelnen abläuft, beschreibt der Beitrag zur Auszahlung des Darlehens.

    Daraus folgt eine einfache Regel: Lassen Sie das Eigenkapital zwischen Anfrage und Auszahlung möglichst unberührt. Wer zwischendurch ein Auto kauft oder eine größere Summe verschiebt, muss die Lücke erklären und im ungünstigen Fall neu rechnen lassen.

    Woran scheitern Eigenkapitalnachweise in der Praxis?

    Eigenkapitalnachweise scheitern selten an der Höhe, sondern fast immer an Formfragen. Die folgenden Punkte sind die häufigsten Gründe, warum eine Bank einen Betrag zunächst nicht anrechnet.

    • Falscher Kontoinhaber. Das Geld liegt auf einem Konto des Partners, der nicht im Darlehensvertrag steht. Die Bank rechnet Vermögen nur den Personen zu, die unterschreiben.
    • Screenshot statt Auszug. Ein Bild aus der Banking-App zeigt weder Institut noch Kontoinhaber verlässlich. Ein als PDF exportierter Kontoauszug löst das Problem in Minuten.
    • Unerklärte Einzahlungen. Größere Eingänge kurz vor der Anfrage ohne Beleg zur Herkunft führen zu Rückfragen, bei Bargeld oft zur Nichtanrechnung.
    • Gebundenes Geld. Festgeld, das erst nach dem Notartermin fällig wird, oder ein Bausparguthaben, das noch nicht ausgezahlt werden kann, steht zum Kaufzeitpunkt nicht bereit.
    • Kryptowerte und Auslandskonten. Beides ist nicht ausgeschlossen, verlangt aber mehr Belege: lückenlose Transaktionshistorie, Verkauf vor der Auszahlung, bei Auslandskonten oft eine Übersetzung.
    • Schenkung ohne Papier. Eine Überweisung der Eltern mit dem Verwendungszweck „für das Haus“ lässt offen, ob es ein Geschenk oder ein Darlehen ist. Ein kurzer schriftlicher Vertrag schafft Klarheit.

    Bei Schenkungen innerhalb der Familie gelten Freibeträge nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Ob in Ihrem Fall Steuer anfällt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, bevor das Geld fließt.

    So ordnen Sie die Belege vor der Anfrage

    Am schnellsten geht der Nachweis, wenn Sie die Belege nach Geldquelle sortieren und zu jedem größeren Eingang den Grund dazulegen. Die Marktfolge der Bank liest Ihre Akte dann wie eine Liste, die aufgeht, statt einzelne Posten zu hinterfragen.

    Vier Schritte reichen in den meisten Fällen.

    1. Alle Konten und Anlagen auflisten, auf denen Eigenkapital liegt, mit Inhaber und Betrag.
    2. Für jede Position einen aktuellen Auszug als PDF ziehen, kein Bildschirmfoto.
    3. Zu jedem größeren Eingang der letzten Monate den Beleg zur Herkunft beilegen: Schenkungsvertrag, Kaufvertrag, Versicherungsabrechnung.
    4. Festhalten, wann gebundenes Geld frei wird, und das mit dem geplanten Notartermin abgleichen.

    Was die Bank neben dem Eigenkapital an Unterlagen sehen will, steht im Beitrag Unterlagen sammeln, bevor es eilig wird.

    Im Gespräch klären, was Ihre Bank anrechnet

    Welche Belege eine bestimmte Bank verlangt und wie sie Depot, Bausparguthaben oder Schenkungen ansetzt, steht in ihren internen Richtlinien und ist von Bank zu Bank verschieden. Das lässt sich am besten klären, bevor die Anfrage läuft.

    Bringen Sie zum Gespräch eine Aufstellung Ihrer Eigenmittel mit, gern mit den Auszügen. Dann sehen wir gemeinsam, was sofort anrechenbar ist, wo ein Beleg fehlt und welche Bank zu Ihrer Mischung aus Erspartem, Familie und Anlagen passt. Eine vollständige Liste der Unterlagen finden Sie im Beitrag Unterlagen sammeln, bevor es eilig wird, den Weg zur Zusage auf der Seite zur Baufinanzierung.

    Häufige Fragen

    Sie weisen Eigenkapital mit aktuellen Auszügen der Konten oder Anlagen nach, auf denen das Geld liegt. Aus jedem Beleg müssen Kontoinhaber, Institut, Kontonummer oder IBAN, Stand und Datum hervorgehen. Bei größeren Beträgen will die Bank zusätzlich sehen, woher das Geld stammt, etwa über ältere Auszüge, einen Schenkungsvertrag oder den Beleg über einen Verkauf. Screenshots aus der Banking-App reichen den meisten Banken nicht, ein ausgedruckter oder als PDF exportierter Auszug schon.

    Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, die Bank legt sie in ihren eigenen Richtlinien fest. In der Praxis erwarten die meisten Banken einen Stand von wenigen Wochen, und vor der Auszahlung wird der Nachweis oft noch einmal angefordert. Rechnen Sie damit, dass ein Auszug aus dem Frühjahr bei einer Anfrage im Herbst nicht mehr genügt. Planen Sie die Unterlagen deshalb so, dass Sie kurz vor der Anfrage frische Auszüge ziehen können.

    Ja, eine Schenkung der Eltern zählt als Eigenkapital, wenn das Geld endgültig Ihnen gehört und auf Ihrem Konto liegt. Die Bank möchte dafür meist einen schriftlichen Schenkungsvertrag oder eine Schenkungsbestätigung und den Kontoauszug mit dem Zahlungseingang sehen. Ein Darlehen der Eltern ist dagegen kein Eigenkapital, sondern eine Verbindlichkeit, die die Bank in Ihrer Haushaltsrechnung berücksichtigt. Ob für die Schenkung Steuer anfällt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

    Nur wenn Ihr Partner ebenfalls Darlehensnehmer wird oder das Geld nachweislich in die Finanzierung einbringt. Die Bank rechnet Vermögen den Personen zu, die im Vertrag stehen. Liegt das Eigenkapital auf einem Konto, dessen Inhaber nicht mitunterschreibt, fragen viele Banken nach einer Erklärung oder einer Übertragung auf ein gemeinsames Konto. Klären Sie das vor der Anfrage, denn nachträglich kostet es Zeit.

    Wertpapiere rechnen die meisten Banken an, oft aber vorsichtig, weil der Kurswert bis zur Auszahlung schwanken kann. Nachweis ist ein aktueller Depotauszug, manchmal verlangt die Bank vor der Auszahlung den Verkauf und den Eingang auf dem Girokonto. Bei Kryptowerten sind viele Banken zurückhaltender, weil Schwankung und Herkunftsnachweis schwieriger sind. Wer Kryptowerte einsetzen will, sollte sie rechtzeitig verkaufen und den Weg des Geldes lückenlos belegen können.

    Die Bank ist nach dem Geldwäschegesetz zu Sorgfaltspflichten verpflichtet und muss bei einem Immobiliardarlehen Ihre Angaben nach § 505b BGB in angemessener Weise prüfen. Kann sie die Herkunft größerer Beträge nicht nachvollziehen, darf sie das Geld nicht einfach als Eigenkapital ansetzen. Die Frage ist also keine Unterstellung, sondern Teil des Verfahrens. Ein sauber erklärter Weg des Geldes beschleunigt die Zusage.

    Quellen und Rechtsgrundlagen

    Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.

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    Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.

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