Eigenkapital zählt für die Bank erst, wenn es belegt ist. Welche Unterlagen je nach Geldquelle reichen, warum die Bank nach der Herkunft fragt und welche Fehler den Nachweis kurz vor der Zusage noch kippen.
Sie weisen Eigenkapital mit aktuellen Auszügen der Konten und Anlagen nach, auf denen das Geld liegt, und bei größeren Beträgen zusätzlich mit einem Beleg, woher es stammt. Aus jedem Auszug müssen Kontoinhaber, Institut, IBAN oder Depotnummer, Stand und Datum hervorgehen. Erst wenn diese vier Angaben zusammenpassen, setzt die Bank den Betrag als Eigenkapital an.
Der Grund liegt im Gesetz. Nach § 505b Abs. 3 BGB muss die Bank die Angaben, auf die sie ihre Kreditwürdigkeitsprüfung stützt, in angemessener Weise überprüfen, soweit nötig anhand von Unterlagen, die sich unabhängig nachprüfen lassen. Ihre Aussage im Antrag, es lägen soundso viele Euro bereit, reicht dafür nicht. Die Bank braucht ein Papier, das ein anderer als Sie ausgestellt hat.
Wie viel Eigenkapital eine Bank überhaupt erwartet und wofür es zuerst eingesetzt wird, steht im Beitrag zum Eigenkapital bei der Baufinanzierung. Hier geht es um die zweite Frage, die in der Praxis öfter hakt: Wie belegen Sie das Geld so, dass die Bank es ohne Rückfrage anrechnet?
Ein Nachweis ist kein Formular, das Sie einmal ausfüllen. Die Bank fragt ihn in der Regel zweimal ab: bei der Anfrage und noch einmal vor der Auszahlung.
Jede Geldquelle hat ihren eigenen Beleg, und die Bank liest jeden davon anders. Guthaben auf dem Girokonto ist sofort verfügbar, ein Depot schwankt, ein Bausparvertrag hat Regeln zur Auszahlung, und Geld aus der Familie braucht eine Erklärung. Die folgende Übersicht zeigt, was üblicherweise verlangt wird.
| Geldquelle | Üblicher Nachweis | Worauf die Bank achtet |
|---|---|---|
| GeldquelleGiro, Tagesgeld | Üblicher NachweisAktueller Kontoauszug als PDF oder Ausdruck, bei größeren Eingängen auch ältere Auszüge. | Worauf die Bank achtetKontoinhaber, frische Einzahlungen ohne Erklärung, ob das Geld schon für anderes verplant ist. |
| GeldquelleFestgeld | Üblicher NachweisAuszug oder Bestätigung der Bank mit Betrag und Fälligkeit. | Worauf die Bank achtetOb das Geld bis zum Notartermin oder zur Auszahlung frei wird. |
| GeldquelleDepot, Fonds | Üblicher NachweisAktueller Depotauszug mit Kurswerten. | Worauf die Bank achtetSchwankung bis zur Auszahlung, oft verlangt die Bank Verkauf und Eingang auf dem Girokonto. |
| GeldquelleBausparvertrag | Üblicher NachweisKontoauszug der Bausparkasse mit Guthaben. | Worauf die Bank achtetNur das Guthaben ist Eigenkapital, das Bauspardarlehen ist ein Kredit. |
| GeldquelleLebens- oder Rentenversicherung | Üblicher NachweisBescheinigung des Rückkaufswerts durch den Versicherer. | Worauf die Bank achtetOb gekündigt oder beliehen wird und wann das Geld fließt. |
| GeldquelleSchenkung der Familie | Üblicher NachweisSchenkungsvertrag oder schriftliche Bestätigung, dazu der Kontoauszug mit dem Eingang. | Worauf die Bank achtetDass das Geld endgültig Ihnen gehört und nicht zurückgefordert wird. |
| GeldquelleVerkauf einer Immobilie | Üblicher NachweisKaufvertrag und Abrechnung, später der Eingang des Erlöses. | Worauf die Bank achtetZeitpunkt des Geldeingangs im Verhältnis zum eigenen Kauf. |
Ein Darlehen von Eltern, Arbeitgeber oder Freunden ist kein Eigenkapital, sondern eine Verbindlichkeit. Die Bank rechnet es in Ihre Haushaltsrechnung ein, auch wenn es zinslos ist.
Die Bank fragt nach der Herkunft, weil sie nach dem Geldwäschegesetz dazu verpflichtet ist, die Geschäftsbeziehung zu verstehen und ungewöhnliche Zahlungsflüsse aufzuklären. Die allgemeinen Sorgfaltspflichten stehen in § 10 GwG. Ein Immobilienkauf ist eine der größten Zahlungen im Leben, entsprechend genau schaut die Bank hin.
Für Sie heißt das praktisch: Ein Betrag, der seit Jahren auf Ihrem Konto wächst, ist einfach zu belegen. Ein Betrag, der zwei Wochen vor der Anfrage in einer Summe eingeht, löst eine Rückfrage aus. Die Bank will dann wissen, ob es eine Schenkung, ein Verkauf, eine Auszahlung aus einer Versicherung oder ein Darlehen war. Nur im letzten Fall ist es kein Eigenkapital.
Bareinzahlungen sind der heikelste Punkt. Wer über Jahre Bargeld zu Hause gespart hat und es kurz vor dem Kauf einzahlt, muss erklären, woher es stammt. Je größer der Betrag, desto genauer fragt die Bank. Ohne nachvollziehbaren Beleg rechnet sie solches Geld im Zweifel nicht an.
Die Frage nach der Herkunft ist keine Unterstellung, sondern Teil des Verfahrens. Wer den Weg des Geldes von sich aus erklärt, spart eine Schleife mit der Marktfolge.
Eine gesetzliche Frist für das Alter eines Eigenkapitalnachweises gibt es nicht, die Bank legt sie selbst fest. In der Praxis erwarten die meisten Banken einen Stand von wenigen Wochen. Ein Auszug, der älter als das letzte Quartal ist, wird fast immer neu angefordert.
Wichtiger als das Datum der Anfrage ist der Zeitpunkt der Auszahlung. Viele Darlehensverträge sehen vor, dass Sie Ihr Eigenkapital zuerst einsetzen, bevor die Bank ihr Geld überweist. Vor der ersten Zahlung an den Verkäufer oder an den Notar will die Bank deshalb sehen, dass der Eigenanteil geflossen ist oder bereitliegt. Wie das im Einzelnen abläuft, beschreibt der Beitrag zur Auszahlung des Darlehens.
Daraus folgt eine einfache Regel: Lassen Sie das Eigenkapital zwischen Anfrage und Auszahlung möglichst unberührt. Wer zwischendurch ein Auto kauft oder eine größere Summe verschiebt, muss die Lücke erklären und im ungünstigen Fall neu rechnen lassen.
Eigenkapitalnachweise scheitern selten an der Höhe, sondern fast immer an Formfragen. Die folgenden Punkte sind die häufigsten Gründe, warum eine Bank einen Betrag zunächst nicht anrechnet.
Bei Schenkungen innerhalb der Familie gelten Freibeträge nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz. Ob in Ihrem Fall Steuer anfällt, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, bevor das Geld fließt.
Am schnellsten geht der Nachweis, wenn Sie die Belege nach Geldquelle sortieren und zu jedem größeren Eingang den Grund dazulegen. Die Marktfolge der Bank liest Ihre Akte dann wie eine Liste, die aufgeht, statt einzelne Posten zu hinterfragen.
Vier Schritte reichen in den meisten Fällen.
Was die Bank neben dem Eigenkapital an Unterlagen sehen will, steht im Beitrag Unterlagen sammeln, bevor es eilig wird.
Welche Belege eine bestimmte Bank verlangt und wie sie Depot, Bausparguthaben oder Schenkungen ansetzt, steht in ihren internen Richtlinien und ist von Bank zu Bank verschieden. Das lässt sich am besten klären, bevor die Anfrage läuft.
Bringen Sie zum Gespräch eine Aufstellung Ihrer Eigenmittel mit, gern mit den Auszügen. Dann sehen wir gemeinsam, was sofort anrechenbar ist, wo ein Beleg fehlt und welche Bank zu Ihrer Mischung aus Erspartem, Familie und Anlagen passt. Eine vollständige Liste der Unterlagen finden Sie im Beitrag Unterlagen sammeln, bevor es eilig wird, den Weg zur Zusage auf der Seite zur Baufinanzierung.
Die Angaben in diesem Beitrag stützen sich auf die folgenden Quellen. Gesetzestexte und Programmbedingungen ändern sich, prüfen Sie im Zweifel den dort veröffentlichten Stand.
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BaufinanzierungDieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand ist der . Für steuerliche Fragen ziehen Sie bitte zusätzlich einen Steuerberater hinzu.
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