Bereitstellungszinsen sind ein Entgelt für den Teil eines zugesagten Darlehens, den der Kunde noch nicht abgerufen hat. Sie beginnen nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit, die im Vertrag festgelegt ist. Beim Neubau mit vielen Teilauszahlungen sind sie ein wichtiger Kostenfaktor.
Das Wichtigste
- Die Bank hält das Geld ab Vertragsabschluss bereit und refinanziert es bereits.
- Die bereitstellungsfreie Zeit reicht je nach Angebot von wenigen Wochen bis zu vielen Monaten.
- Berechnet wird nur auf den noch nicht ausgezahlten Betrag.
- Beim Bestandskauf fallen sie selten an, beim Neubau und bei Sanierungen häufig.
Warum berechnet die Bank Bereitstellungszinsen?
Die Bank berechnet Bereitstellungszinsen, weil sie ab der Zusage Kapital für den Kunden reserviert und dafür selbst Kosten trägt. Sie hat das Darlehen zu einer festen Bindung refinanziert, erhält aber noch keine Zinsen. Das Entgelt gleicht diesen Nachteil aus.
In der Kalkulation unterscheidet die Bank zwischen Bestands- und Neubaufinanzierungen. Beim Kauf einer fertigen Wohnung wird das Darlehen meist in einem Schritt ausgezahlt. Beim Bau zieht sich die Auszahlung über viele Monate, je nach Baufortschritt. Deshalb fragen Banken bei Neubauten nach dem Bauzeitenplan.
| Vorhaben | Auszahlung | Bedeutung |
|---|---|---|
| Kauf Bestandswohnung | meist in einem Betrag | gering |
| Kauf vom Bauträger | Raten nach Baufortschritt | hoch |
| Eigener Neubau | viele Teilbeträge | hoch |
| Kauf mit Sanierung | Kaufpreis, dann Handwerkerrechnungen | mittel |
Wie halten Sie die Kosten klein?
Sie halten die Kosten klein, indem Sie die bereitstellungsfreie Zeit an den realistischen Bauzeitenplan anpassen und einen Puffer einplanen. Eigenkapital sollte zuerst verbaut werden, damit das Darlehen erst später abgerufen wird. Bei Bauträgerkäufen hilft ein Blick auf die Ratenfolge im Vertrag, um den Bedarf je Monat abzuschätzen.
Rechenbeispiel: Neubau mit verzögertem Abruf
- Annahme: Nach Ende der freien Zeit sind noch 250.000 € offen, die Bank berechnet dafür 520 € im Monat.
- Monat 7: 250.000 € offen, 520 €. Monat 8: 150.000 € offen, 520 € x 150/250 = 312 €.
- Monat 9: 100.000 € offen, 208 €. Monat 10: 50.000 € offen, 104 €.
- Summe: 520 € + 312 € + 208 € + 104 € = 1.144 €.
Weil nur auf den offenen Betrag gerechnet wird, sinken die Kosten mit jedem Abruf.
Häufige Fragen
Sind Bereitstellungszinsen verhandelbar?
Die bereitstellungsfreie Zeit ist oft verhandelbar. Längere freie Zeiten kalkuliert die Bank allerdings in den Konditionen ein.
Fallen sie auch bei Förderdarlehen an?
Ja, auch Förderbanken berechnen in der Regel nach einer freien Zeit ein Bereitstellungsentgelt.
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Was heißt das für Ihre Finanzierung?
Im Erstgespräch rechnen wir Ihren Fall so, wie die Bank ihn rechnet.
Quellen und Rechtsgrundlagen
Stand: 16. Oktober 2026. Für Ihren Einzelfall ersetzt die Erklärung keine Beratung.